dauer wandlung
hallo!
habe eine frage zum thema wandeln:
wie lange dauert das verfahren, was muss ich beachten oder wie kann ich es beschleunigen?
gruss,
karl
14 Antworten
Das geht von heute auf morgen,
wenn Du ein anderes Fahrzeug bei
dem Händler kaufst lässt er Dich wahrscheinlich
solange mit dem Gewandelten fahren bis das
Neue da ist (muss er aber nicht).
Eine Wandlung gibt es im neuen EU Recht übrigens
nicht mehr. Es heisst jetzt Rückabwicklung. Aus
alter Gewohnheit redet man immmer noch von
Wandlung.
Folgende Voraussetzungen müsssen erfüllt sein:
Bei ein und demselben Mangel müssen 2 Nachbessserungsversuche gescheitert sein oder
es muss eine derart hohe Anzahl von Mängeln vorliegen, dass eine Nachbesserung unzumatbar ist. (laienhaft ausgedrückt)
Wie hast Du die Wandlung durchbekommen und
wie hoch ist die Nutzungsentschädigung die
bezahlen must, die darf eigentlich nicht höher
als 0,67 % per angefangene 1000 km sein ?!?
Gruß
M.R.
Nachtrag
Habe Deine Beiträge mal durchforstet und
mir sind 2 Dinge aufgefallen:
1.) Wandlung (Rückabwicklung) hat nichts
mit Umtausch zu tun (Neues Auto gegen Altes oder
so), der Vertrag wird gewandelt
2.) Ich tippe mal Du bist schon so 20.000 mit
dem Auto gefahren, da wird die Wandlung für Dich
langsam teuer.
Gruß
nochmal
M.R.
hallo markus!
wieso schreibst du von umtausch?
zu den kilometern: richtig, ich habe mittlerweile über 20000km gefahren......
generell zur wandlung: nun ich habe erstmal nur gefragt, wie lange das verfahren einer wandlung dauert. handelt es sich nur um eine sache zwischen händler und kunden oder mischt opel selbst auch mit......???? mein händler hier oben ist leider nicht der pfiffigste, geschmeichelt :-) aber erstmal danke für deine antworten...
hat noch jemand anders erfahrung mit der wandlung?
danke,
karl
Hallo nochmal:
1.) Es war oft von Umtausch im Forum die Rede.
Das hat nichts mit Wandlung zu tun. Auto zurück
Geld zurück = Wandlung Rückabwicklung
(Sollte keine Belehrung sein, sorry)
2.) 20000 km bedeutet, dass der Händler vom
Kaufpreis den er zurückgibt 0,50 bis 1,5 %
meistens 0,67 % pro angefangene 1000 km
abzieht. Das wären bei Dir schon rund 13,4 %.
3.) Wandlung geht von heute auf morgen,
Du bekommst Dein Geld und musst Das auto stehen
lassen. wenn Du dort ein neues kaufst, wird er Dich
mit dem alten solange fahtren lassen, bis das Neue
da ist. (Muss er aber nicht)
4.) Die Opel Händler versuchen gerne die Sache
auf Ople zu schieben, das ist nicht korrekt. Dein
Kaufvertrag hast Du mit dem Händler abgeschlossen, nur er kann ihn wandeln.
(Wenn Du bei mir einen Drucker kaufst, gibt Du
ihn bei mir zurück und nicht bei Canon, oder ??)
Lass Dich nicht übers Ohr hauen.
Nicht mehr als 0,67% Abzug akzeptieren.
Bei Neukauf ordentlichen Rabatt rausholen,
Du bist der, der den Ärger hatte.
Wenn nicht, kauf den Neuen woanders.
Gruß
M.R.
Ähnliche Themen
Hallo,
bei meiner "Wandlung" wurde der "alte" zu den o.g. Konditionen in Zahlung genommen und ich habe einen neuen bestellt.
Der Händler hat den alten (wohl auf Kosten von Opel) instandsetzenlassen und wollte oder wird ihn als Gebrauchten verkaufen.
Unterschreiben brauchte ich die Dokumente erst, als der neue Wagen zugelassen werden sollte.
mfg.
bauto
Hat jemand Unterlagen die er mir schicken kann.Will nächste Woche zum Anwalt wegen der Wandlung.Mein Rechtsschutz hat mir grünes Licht gegeben.Was muß ich da beachten ??? Will ja nicht übers Ohr gehauen werden.Muß der Anwalt jetzt OPEL schreiben oder meinem Händler wo ich das Auto gekauft habe ???
Hallo Mario Flash,
genauso wie bei bauto gings bei mir auch.
wichtig ist: wie steht Dein Händler zu Sache.
Wenn er das einsieht (wie bei Mir) bracuhst Du
keine Anwalt.
Wenn er sich querstellt ist eben wichtig:
- Das 2 Nachbesserungsversuch gescheitert
sind (am selben defekt)
oder
- Die Summe der Defekte unzumutbar sind
Auf jeden Fall ist wichtig, dass man alle Unterlagen
Fax/Mails/BriefeSchriftverkehr vorlegen kann.
Wenn Du eh schon bei Anwalt bist, frage doch
nochmal nach, ob der Händler im Falle der
Wandlung Dir auf jeden Fall die Nutzungszeit
verzinsen muss, da streiten sich die Foristen
zur Zeit noch drüber.
Die 0,4 - 1,5 % Nutzungentschädigung
(meistens 0,67%) die zahlen must, sind
sicher.
Würde gerne hören wie es weitergeht.
Was hattest Du für Mängel. Wie lange hast Du
die Karre. Willst Du weiter Opel fahren ??
Gruß
M.R.
Ich glaub kaum das ich mir wieder einen Opel kaufen werde.Hatte mit dem Astra G schon so viel Pech gehabt.
Mängel sind:
- Ölverbrauch zu Hoch 5 Liter bis jetzt.
- Spritverbrauch im Schnitt 12 Liter.Und das bei AB mit 120-140 km/h im Schnitt.
- Klimatronic fällt zeitweise aus.
- CD Radio Klackert.
- Wasser auf der Beifahrerseite.
- Auto ging plötzlich während der fahrt aus.Zum Glück in der Stadt.
- Bremsen quitschen ohne ende
usw.
Wahr schon öfter als 2 * in der Werkstatt.
Hab jetzt 14000 Kilometer auf dem Tacho.
Und so wie es aussieht stellt sich mein Händler quer.Hab ihm jetzt schon über 4 Monate Zeit gegeben um eine Wandlung zu machen.Auto wurde am 26.5.2003 auf mich zugelassen.
Hallo,
auch hier ist es wie überall, wenn man den Anwalt oder die Verträge bemühen muß, dann ist man schon auf der "Verliererstraße".
Wichtig: mit dem Geschäftsführer verhandeln!
Bei mir hatten "die Freundlichen" 3 mal oder noch öfter die Gelegenheit den wesentlichen Mangel am Fahrwerk zu beheben. Dieser Fahrwerksmangel war auch der Grund für die Wandlung. Die anderen lästigen, aber doch nicht lebenswichtigen, Kleinigkeiten habe ich nur am Rande in die Gespräche mit dem Geschäftsführer des Autohauses einfließen lassen.
Wenn Du dir mit dem Geschäftsführer (NICHT Vertreter) einig bist, muß dieser das noch mit Opel klären und evtl. genehmigen lassen.
Danach sucht man sich einfach was neues aus (oder läßt sich das Geld auszahlen).
mfg.
bauto
@ bauto
Hab heute eine E-Mail von Opel bekommen.Angeblich war ich nicht bereit mein Auto von dem Servicemitarbeiter zu untersuchen laßen.Was ein Witz.Das Auto hat dafür extra einen Tag beim Händler gestanden.Und was war ?? Angeblich hatte er keine Zeit.Und ich mußte noch mit dem Zug auf die Arbeit da ich keinen Ersatzwagen bekommen habe.
Jetzt will sich der Händler und der Servicemitarbeiter mit mir in Verbindung setzten.Bin mal gespannt wann.Und dann soll ich im Kaufvertrag schauen ob eine Rückgabe überhaupt möglich ist.
Was erwartet mich denn da wieder wenn der Typ kommt ???
Ich hab so langsamm die Schnauze voll von OPEL.Hatte schon so Probleme mit dem Astra G und jetzt das gleiche Spiel mit dem Vectra.
Hallo, laß dich bloß nicht veralbern!
Führe akkurat Buch über die Abläufe, mit Namen, Uhrzeit und Wer? Was? Wem? gesagt hat, denn so wie sich deine Wandlung bzw. Rückabwicklung anläßt könntest du das später gebrauchen, vielleicht vor Gericht.
Du hast Anspruch auf 100% Leistung für die 100% Kaufpreis, die du auch zahlen mußtest -i ch würde bei solchen Schlampereien stinksauer werden und zu gegebener Zeit mal AutoBild anschreiben, wenn das bei denen in der Zeitung erscheint, dann bewegt sich was - garantiert. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß noch kein Anwalt eingeschaltet wurde bzw. noch keine anderen juristsichen Schritte unternommen wurden.
Zitat:
Original geschrieben von bauto
Hallo,
Danach sucht man sich einfach was neues aus (oder läßt sich das Geld auszahlen).
Darf man erfahren zu welchen Konditionen
Opel bei Dir rückabgewickelt hat ??
Ich nehme an 0,67% per 1000 km
und keine Zinsen ??Gruß
M.R.
Stand der Dinge.
War beim Anwalt Rechtschutz sei Dank.
Der meinte ich solle ein Gutachten erstellen laßen über die Mängel.
Und eine Verbrauchsmessung für Benzin und Öl.
Was für kosten kommen da auf mich zu ???
Hatt schonmal wer ein Verbrauchsgutachten machen gelassen ????
Bei OPEL will ich das nicht machen lassen.Wer weiß was bei dennen rauskommt.Will zum TÜV oder DEKRA.Benzinverbrauch muß über 5 % der Werksangaben liegen.Wie der Gemesen wird ist mir klar,aber wie wird der Ölverbrauch gemesen ???
Wenn dir deine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für diesen Fall gegeben hat (davon gehe ich aus, denn du warst ja beim Anwalt, der regelt das...), dann übernimmt die Rechtsschutz auch die anfallenden Nebenkosten, welche im Zusammenhang mit dem Klagegegenstand stehen (vielleicht abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung ...?).
Die Gutachterkosten würde ich mal so aus dem Bauch heraus auf ca. 2000-2500 Euro schätzen, alleine die Stundensätze von staatlich anerkannten Gutachtern von TÜv/Dekra sind so dick, daß dir schwindlig wird.Ich habe bereits 1997 für ein unfallanalyisches Gutachten 3800 DM gezahlt. Die Begehung der Unfallstelle durch einen Ingenieur (der Sachverständige) hat ca. 30 Minuten gedauert. Da kamen dann Anfahrt/Abfahrt, Auslagen, Fotos, Fotoauswertung, Recherche von relevanten Sachverhalten, Telefonkosten und natürlich ein 8 seitiges Gutachten zusammen, ...summa summarum eben 3800 DM. Und da die normale Preissteigerung immer munter weiterläuft wird heute unter 2000 Euro gar nichts mehr gehen.Leider.