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Das wollte ich immer schon haben
Ob ich mir so ein Teil für meine ZZR bestelle?? klick
Mal ehrlich. Bekommt man sowas in Deutschland zugelassen? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
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47 Antworten
@chrome666:
das mit dem standgeräusch kann ja stimmen. aber im normalfall ergibt sich ein entsprechend (niedriges) standgeräusch aus der limitierung des fahrgeräusches. bei einer bullenkontrolle mit db-messung wird ja auch
a) das standgeräusch
und
b) das fahrgeräusch (bei 1/2 oder 2/3 der höchstdrezahl, je nach drezahl der maximalen leistung)
gemessen.
glaube mir, "wir" im harley-forum hatten das thema schon mehr wie einmal. und dort gibt es "richtige" experten (gehe einfach mal mit der suchfunktion vor).
fakt ist definitiv, was shabbes sagt: im schein kann der tüv die 115 db eintragen für ein mopped, was bj 2005 hat. bei einer messkontrolle kann dir zweierlei passieren:
1. du hast ne anlage mit e-nr (also abe); dann wird dir enweder manipulation vorgeworfen oder du musst das ding instandsetzen (könnte ja auch durchgerostet sein ;-)
2. du hast illegale drauf, dann wird wenn du pech hast der bock sofort stillgelegt und du gehst auf schusters rappen nach hause.
ich selbst hatte 2 mal die ehre mit meinen offenen pipes (verlängerte krümmer mit 1 prallblech).
das eine war eine reine motorradkontrolle auf der b48 bei johanniskreuz (berüchtigte heizerstrecke), dort waren die grünen mir gegenüber aber sehr zuvorkommend und interessierten sich nur für mein mopped :-).
und zum anderen eine sponatnkontrolle im ort, nachdem ich um meinen kumpel zu erschrecken ein wenig mehr den hahn aufgedreht habe. das hörten die dann 5 strassen weiter :-). die hatten aber keine ahnung und ich bin mit der aussage "ich habe meine papiere vergessen aber alles ist eingetragen" und einem mängelbericht davongekommen.
grüsse,
harley13
p.s. @shabbes: hast du sich jetzt auch hierer "verlaufen" oder guckst du hier öfters rein?
Ach Harley13, ist schon klar, dass "hier" nur Deppen sind ^^
Experten in Ehren und schön und gut, aber zum Teil sind deine "Expertenaussagen" ...sagen wir mal "schwammig". Hierzu eine Harley IG mit echten "Spezialisten":
************
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 - 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlass zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende
Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkanntenSachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München
Dank an: Thomas "The Duke"
Dieser Artikel wurde von einem Polizisten (!) im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:
"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich
muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja
nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen,
weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat.
Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich
kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!
Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten - guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp).
************
Soooo einfach mit dem "Sch*** auf deinen Eintrag in die Papiere" ist das nämlich gar nicht. Und wenn einem Cop klar wird, dass er sich dienstrechtlich etwas aus dem Fenster lehnt.... das sagt man natürlich diplomatisch :-) .... gibt es bestenfalls ein Ticket und das war`s.
Es ist nämlich kampfentscheidend, was auf dem Papier steht (in Form der EG BE oder des Eintrags. Nur wenn hiervon eine entsprechende Abweichung gegeben ist, besteht für den Cop überhaupt eine Handlungsgrundlage, den Eintrag ansich hat er einfach hinzunehmen, das ist nicht sein Job.
@tec-doc: was soll das denn jetzt? habe ich behauptet, hier wären nur deppen? da ich mal davon ausgehen muss, dass das bei dir so angekommen ist, dann wird das auch bei ein paar anderen so angekommen sein. all denen sage ich: das war nicht meine absicht!
deine abhandlung oben (besonders die sache mit der verhältnismässigkeit) kenne ich auch schon. und ich muss ja auch sagen, dass ich bisher (zum glück) immer nur gute erfahrungen mit der rennleitung gemacht habe (also "kulantes" verhalten). es ist aber definitiv so, dass es eben kollegen (meistens in speziellen gegenden wie ffm, eifel, münchen etc.) gibt, die das eben nicht kulant sehen. und da beisst die maus kein faden ab: wenn der tatsächliche wert einer eigentlich legalen anlage weit über dem bj-abhängigen grenzwert liegt (also eben +5db) dann bekommt man eine mängelkarte. wenn festgestellt wird, dass das auf einer bewussten manipulation der anlage basiert, ist man selbst auch dran. ist die mühle zu laut weil eine anlage ohne abe verbaut ist, dann erlischt die betriebserlaubnis. punkt. ob der cop dich dann mit ner mängelkarte nach hause schickt oder nicht, hängt eben von dem dir zitierten gebot der verhältnismässigkeit ab.
und wenn dir der tüv was einträgt, dann macht es die sache schon lange nicht legal. denn der tüv gehört nicht zu der legislativen in diesem land...
grüsse,
harley13
Oder man macht es sich ganze infach und fährt einfach nen Auspuff mit dem man die Regeln einhält. Ich muss nämlich ganz ehrlich sagen das mich Harleys mit offenen Rohren und Sportler ohne db killer einfach nur genauso ankotzen wie diese kleinen nerviegen plastikroller. Ich wohne am Ortsausgang und im Sommer kann man abends echt kein Auge mehr zu machen, von einer Seite Quaken die Frösche von der anderen beschleunigen die Motorräder weg. Ich fahre selbst Motorrad und das die nunmal etwas lauter sind als nen Auto ist auch klar aber man muss es echt nicht übertreiben.
Ich meine was soll damit erreicht werden?
Möglichst viele leute nerven
oder
nen geilen klang haben?
In der Regel jawohl zweites, aber wer sagt das laut gleich geil ist?
Übertragen wirs mal ausm musikalischen bereich. Wenn ihr vom Tontechniker erschlagen werden wollt kann ich euch nur eins raten dreht den Gitarrenverstärker voll auf. Statt über den Druck des verstärkers erfreut zu sein wird ders fluchen anfangen. Ganz einfach weil laut eben nicht geil ist. Während man die Gitarre/das Motorrad bei moderaten lautstärken einfach noch genießen kann dröhnt es irgendwann nurnoch im kopf.
Soviel zum Thema lautstärke
und allein die währe für mich schon nen grund son ding nicht zu kaufen. Die Probleme mit der Zulassung sehe ich allerdings wirklich weniger in der lautstärke als in den drehenden rohren. Denn die lautstärke kann notfalls noch gedempft werden.
Zitat:
Original geschrieben von Chrom666
..., die Stvzo sagt zwar aus das es Grenzwerte gibt (§49), nur nicht welche das sind. Das steht in irgendwelchen Richtlinien und aus denen wird man nich schlau.
Solche Grenzwerte werden im Straßenverkehrsrecht NIE in irgendeinem Gesetz stehen. Das wäre ja der absolute Legislativwahnsinn(!!!).
In der StVO steht aber unter anderem drin, dass die zuständigen Stellen und Ministerien Verordnungen und Richtlinien zur Festsetzung und Regelung der in der StVO angekündigten und vorgeschriebenen Grenzwerte erlassen dürfen.
Sprich: Auf dem formellen Gesetzgebungsverfahren wird nur festgelegt, dass Grenzwerte eingehalten werden müssen. Die genaue Spezifikation dieser Werte und Grenzen werden von den Ministerien in Absprache mit den zuständigen Ämtern festgesetzt. Und da gibts dann eben eine Verordnung oder Richtlinie über die höchstzulässige Lautstärke in dB von Motorrädern, Autos, und und und (genaue Bezeichnung liegt mir gerade nicht vor).
Sonst müsste ja bei jeder Änderung dieser Grenzwerte ein ganzes Gesetz geändert werden, sprich Bundestag und Bundesrat müssten ein "neues" Gesetz beschließen mit allem Pipapo (Vorentwurf, Präambel, zur Not Vermittlungsauschuss, Ausfertigung durch Bundespräsident usw.).
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Darknibbler
Ich wohne am Ortsausgang und im Sommer kann man abends echt kein Auge mehr zu machen, von einer Seite Quaken die Frösche von der anderen beschleunigen die Motorräder weg. Ich fahre selbst Motorrad und das die nunmal etwas lauter sind als nen Auto ist auch klar aber man muss es echt nicht übertreiben.
Ich meine was soll damit erreicht werden?
Möglichst viele leute nerven
oder
nen geilen klang haben?
In der Regel jawohl zweites, aber wer sagt das laut gleich geil ist?
Übertragen wirs mal ausm musikalischen bereich. Wenn ihr vom Tontechniker erschlagen werden wollt kann ich euch nur eins raten dreht den Gitarrenverstärker voll auf. Statt über den Druck des verstärkers erfreut zu sein wird ders fluchen anfangen. Ganz einfach weil laut eben nicht geil ist. Während man die Gitarre/das Motorrad bei moderaten lautstärken einfach noch genießen kann dröhnt es irgendwann nurnoch im kopf.
Soviel zum Thema lautstärke
und allein die währe für mich schon nen grund son ding nicht zu kaufen. Die Probleme mit der Zulassung sehe ich allerdings wirklich weniger in der lautstärke als in den drehenden rohren. Denn die lautstärke kann notfalls noch gedempft werden.
Hallo,
ich stimme dir "volles Rohr" zu. Wohne selbst in ner Straße mit so nem besch..... Jugenkeller. Nachts gehts in einer Tour mit den lauten Mofas und Möps mit offenem oder keinem Auspuff die Straße rauf und runter, rauf und runter.
Gerade im Moment is auch wieder so ein lebensmüder draußen unterwegs.... :mad:
Na warte, den hol ich mit der Schaufel von seim Bock runter....! ;) :D
Krach nervt!
Leise Grüße
@tec-doc und chrom666
Gähhhn!
Leute Leute, ihr habt ja echt Ahnung von der Praxis...
Wenn Ihr mal von den Mehlmützen rausgezogen werdet, mit zu lautem Auspuff, würde ich euch 2 mal gerne sehen.
Die Behördenwillkür, und die gesetzliche Absicherung durch
unsere tolle Justiz, könnt ihr euch hier mal in einem
Bericht vom letzten Jahr reinziehen. Ab der Mitte kommt
eine db Kontrolle. Ab ca. 5:30 Minuten.
SO SIEHT ES IN GERMANY AUS!!! Leider!! Und das ist FAKT!!
www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/14/0,4070,2343246-0,00.htm
SHABBES
@bornybärchen & darknibbler:
im prinzip gebe ich euch recht. laut kann nerven. deswegen gibt es ja für alle verbindlich die db-grenzen. es gibt aber unter den nicht legalen-auspuff-treibern solche und solche.
meine fatboy z.b. hat 2 offene screaming-eagle tüten drauf. damit läuft mein (ihr würdet sagen: vorsintflutlicher) evo-motor rund und hat ordentlich leistung (mit anderen entsprechenden modifikationen). ich gehöre aber zu denjenigen, die weder
- im ort
- früh morgens
- spät abends oder nachts
den hahn aufreissen. eben aus rücksicht.
wenn ich dann mit 1000-1500 u/min im 5. gang durch ne ortschaft blubbere, ist das sehr erträglich. weil eben nicht nur die db-zahl zählt, sondern subjektiv auch die frequenz. wie gesagt: mach das mal mit ner 4 zylinder bei 9000 u/min. das tut genauso weh wie die 2-takter-roller; da meint man die killerbienen greifen an.
persönlich viel schlimmer halte ich das verhalten einiger motorradfahrer, die einem auf (z.t. unübersichtlichen) landstrassen rechts überholen, und das ganze mit geschätzten 190 km/h (mir schon selbst passiert).
zum thema musik:
auch hier ist laut nicht alles. aber hat jemand schonmal motörhead in zimmerlautstärke gehört? viel spass auch...
harley13
@Shabbes
Ähmm, was soll uns das nu sagen? Das man ohne dB-Eater oder einer nicht eingetragenen Auspuffanlage mecker bekommt? Wenn ja dann war das doch nie strittig!
Es geht bei meinem Geschreibsel ja exakt um den Eintrag, und sonst um garnix. Nichtnur für den Auspuff selbst, sondern auch um den Eingetragenen dB-Wert.
Mal ganz davon abgesehen, mal folgender konstruierter Fall:
Flüstermoped mit einem Eingetragenen Standgeräusch von meinetwegen 70 dB(A), Neuer Endtopf mit EG-ABE, gemessenes Standgeräusch von 81 dB(A) - das gibt Schimpfe, ohne wenn und aber, keine Frage! Ist auch völlig egal was die gesetzlichen Grenzwerte sind, obs für das Standgeräusch welche gibt oder nicht, entscheidend ist was in den Papieren steht und sonst garnix.
Genauso umgekehrt, sind 105 dB(A) eingetragen darfs auch 105 dB(A) laut sein, obs dem Trachtenträger nu gefällt oder nicht. Er ist schließlich kein Sachverständiger, im Gegensatz zu dem der das eingetragen hat.
Chrom
chrom666, eben nicht.
wenn 70db eingetragen sind, der gesetzliche grenzwert lassen wir mal 82 sein, gemessen am mopped sind 79, dann kann man ein problem bekommen. da stimme ich dir zu. was aber auf gar keinen fall sein darf, ist (UND ES IST EGAL WAS IM SCHEIN STEHT!), wenn der gesetzliche wert überschritten wird.
der gesetzliche wert sagt aus, wo die deadline ist. das ist die letzte instanz. mehr geht nicht (gehen schon, darf aber nicht ;-)
d.h. solange es unter dem gesetzlichen grenzwert ist, ist alles entscheidend, was im schein steht. wenn's über dem gesetzlichen grenzwert ist, und dieser (überhöhte) wert steht im schein, dann ist das trotzdem nicht zulässig.
nochmals. das würde ja heissen, dass der tüvler sich kraft eintragung über das gesetz stellen darf. und dem ist nicht so.
das erzählt dir jeder:
- polizist
- customizer
- vielleicht sogar auch der papst.
grüsse,
harley13
Nun, was der Papst sagt weiß ich nich, Polizisten haben mir schon das Gegenteil erzählt und Customizer bin ich, wenn du so willst, selber. Hab auch schon den ein oder anderen Preis gewonnen, eins meiner Mopeds findest du als Artikel zB in der Bikers-Live Heft 5/99.
Mein Bekanntenkreis besteht zu einem guten Teil aus Leuten mit Teils abenteuerlichen Mopeds aus den Gattungen Chopper/Streetfighter und Ratbikes. Seit Jahren hab ichs mit Poliererei aufgegeben und hab nurnoch Ratten. Trotz alledem bin ich immer wieder erstaunt was alles mit TÜV-Segen und völlig legal so alles geht...
Chrom
wenn du nur noch rats machst, finde ich dein nickname umso geiler!!!
ich glaube, du verstehst mich nicht richtig. wenn der tüv was einträgt, heisst es noch lange nicht, dass es legal ist. es sollte so sein, ist auch in den allermeisten fällen so. ich bekomme ja auch meine tüv-plakette beim prüfer mit meinen screaming-eagles "dämpfern". bike ist nach gesetzlichen bestimmungen trotzdem illegal. und nur das zählt bei den grünen.
aber ich belasse es jetzt dabei; ich denke, wir kommen beim thema auf keinen grünen zweig mehr!
schönen abend,
harley13
Ich hab von meinem Tüv'ler letzten auch "Ich trags dir ein, die Karre können sie dir aber trotzdem stilllegen" zu hören bekommen...
Soll sich noch einer auskennen...
Alles klar Harley13, kam einfach so rüber.... ;)
Eins stimmt natürlich: Viele Cops toben sich aus und übertreiben. Und ebensoviele "Opfer" ziehn den Kopf ein und lassen es gut sein. Das ist der Punkt: Recht muss man hier einfordern und durchsetzen können. Dazu ist idR >Geld >richtige Leute kennen >und ein fitter Anwalt nötig.
Natürlich ändert das im Moment evtl. nichts, aber in der Folge....
Im Münchner Raum wird gerne das ganze Möp sichergestellt. Man verschanzt sich hinter der Gerichtsverwertbarkeit einer Messung.... nun, das müsste nur mal einer durchklagen, dann wärs das gewesen. Aber wer macht das (und kann es sich leisten?)?
Ähnlich der Eintrag: Natürlich macht ein TÜVi keine Gesetze, aber wie schon bemerkt: Es geht um Verordnungen! Und für die Bewertung und Umsetzung ist er zuständig. Einerlei, wenn er etwas einträgt und es ist nicht zulässig, ändert sich die evtl. Rechtsfolge für den Halter ganz wesentlich.....
Laut ist out:
Ach ja, ist doch auch etwas "Mode". Danach hat früher kein Schw*** gekräht. Klar, keiner will das dauernd vor der Tür haben, aber etwas gelassener könnte man es schon sehen. Ist ja nicht jedes Möp ein Düsenjäger. Manchmal (!!) kommt mir das vor, wie in Regensburg die Altstadt: Erst zogen die Leute hin und dann fiel ihnen plötzlich auf: "Öps, da sind ja in der Nacht auch Leute unterwegs oder hocken im Strassencaffe. Nö, ich will pennen, das muss aufhören!" Das wurde dann thematisiert und jetzt machen die Kneipen um 1 dicht, ab 23 ist mit draussen hocken Schicht. Ja Zefix, dann zieht halt nicht dahin!^^
Und Harley sagt´s ja: Eine Frage der Erziehung. Ich fahr nachts so gut wie nie mit der GPZ mit den offenen Lufis und Brüllrohr aus dem Haus.....
Was die Diskussion aber mal wieder schön zeigt: Wir sind in D! :p
Der vergleich mit Regensburg hinkt etwas weil die leute vorher wussten was sie erwartet. Gibt auch immer so Städtler die mit volkommen falschen vorstellungen aufs Dorf ziehen in eine Wohnsiedlung und sich wundern das die leute sich beschweren wenn sie anfangen sich nen ganzen zoo von krach machenden tieren zu halten. Oder umgekehrt wenn sie direkt neben nen Bauernhof ziehen und dann durch klagen das das Vieh vom Bauern nur noch im Stall stehen darf und nicht mehr auf der Weide weil es ja so stinken würde.
Da seh ichs einfach in der Reihenfolge, wenn ich an ne große Hauptstraße ziehe darf ich mich auch nicht beschweren dass es da Autolärm gibt, wird die Hauptstraße direkt vor meiner Tür gebaut aber schon weil ich ganz einfach vorher da war.
Und in diesem Fall ist es ganz einfach so das es zum einen von jahr zu jahr mehr werden und die rücksicht auch immer mehr abnimmt. Gut bei Motorrädern ist es noch eher die Ausnahme, aber wenn man dann in den bereich der Roller geht wünsch ich mir im prinzip jeden abend nen Pflasterstein zum werfen in mein Zimmer.
Zur Rechtslage, ja das ist Typisch deutschland, Sinvoll währe volgener gesetzesentwurf ->
Ein Motorrad, egal welches, darf max. XXdb laut sein. Das währe verbindlich für jeden Hersteller. Wessen Motorrad zu laut ist wird Stillgelegt sofern man nicht nachweisen kann das man gerade auf dem Weg zur werkstadt ist.
Aber nein Statt dessen haben wir 20Din A4 Seiten voll geschrieben auf denen steht wie groß ein Kennzeichen sein muss/darf/sollte...