ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Das Desaster mit der HUK24

Das Desaster mit der HUK24

Themenstarteram 5. Juli 2020 um 8:13

Hallo zusammen,

ich muss euch mal erzählen was aktuell mit meiner Versicherung los ist, ich bitte auch darum zu schreiben ob ich evtl. was falsch gemacht habe:

 

Auto: 330Ci E46

Versicherung HUK24 inkl. Teilkasko

Mein Auto hatte einen Steinschlag mir Riss im Fahrerbereich, ich bin zur Werkstatt, diese haben mir eine neue Scheibe montiert und ich habe die Rechnung beglichen. Die Werkstatt meinte ich kann das dann einfach von meiner Versicherung einfordern. (sowas in der Art hatte ich auch schon vor 5 Jahren und ging problemlos).

Ich habe die Huk angerufen und denen das alles mitgeteilt, die unfreundliche Dame am Telefon meinte ich soll die RE per Email einreichen.

Paar Wochen später hat ich Post von der HUK erhalten das nicht alle Kosten übernommen werden und ich quasi auf denen sitzen bleibe.

Den Prüfbericht setzte ich mal hier rein.

Die Aussage das der Stundensatz von der Werkstatt zu hoch sei und deswegen von der HUK eigenständig gekürzt wird, finde ich ziemlich heftig, oder das z.b. die neue Windschutzscheibe einfach zu teuer sei und die deswegen auch was wegkürzen.

HUK hat auch geschrieben das wenn ich an eine Partnerwerkstätte gehen würde es gar keine Probleme gibt, naja das kann schon sein, aber ich habe in meinem Vertrag keine Werkstattbindung, also verstehe ich das nicht ganz .

Eigentlich bin ich stink sauer auf die HUK was die sich da erlauben, ich könnte ja auch mal den HUK Beitrag kürzen weil ich meine das der mir zu teuer ist.

Die HUK gibt jetzt quasi vor wie viel eine Werkstatt verlangen darf. Das komische ist, das es nicht mal eine BMW Vertragswerkstatt war sondern eine frei, bei der BMW Vertragswerkstatt wäre der Stundensatz noch höher.

 

 

Beste Antwort im Thema

Du hättest vorher eine Schadensmeldung machen müssen. Meiner Meinung nach kannst Du froh sein, dass die Versicherung überhaupt zahlt.

In der Regel steht dazu in den Versicherungsbedingungen "unverzüglich". Du hast eine Pflicht.

296 weitere Antworten
Ähnliche Themen
296 Antworten
am 11. Juli 2020 um 9:43

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 11. Juli 2020 um 10:49:17 Uhr:

Die huk und alle anderen versicherungen haben einfach kein bock mehr auf diese jahrelang ausufernden scheiben kaskoschäden.

Dann müssen sie das in Ihren Verträgen mit mir im vorhinein vereinbaren.

Aktuell ist es so, dass die Huk mir in Ihrem Vertragsangebot zusichert, die erforderlichen Kosten zu bezahlen.

Es gibt dabei keine Begrenzung der Stundensätze.

Daran haben die sich dann im Schadensfall auch zu halten.

am 11. Juli 2020 um 10:04

Ich habe als kunde auch eine, zumindest moralische, pflicht den schaden nicht mit aller gewalt zu erhöhen.

Ich würde nicht mehr im traum darauf kommen eine scheibe in einer vetragswerkstatt wechseln zu lassen. Das hab ich einmal gemacht mit entsprechenden lackschäden an der a säule.

Da geh ich lieber in eine fachwerkstatt die den ganzen tag nichts anderes macht und nebenbei noch günstiger ist.

Das verhalten der huk24 ( und auch anderen ) versicherungen ist sicherlich grenzwertig, allerdings die leider in der vergangenheit ausufernde abzockmentalität gerade bei glasbruch ist es auch und hat das verhalten der versicherungen provoziert.

Ich habe bisher bei der huk in 4 oder 5 jahren immer eine prompte bedienung bei allen meinen anliegen erhalten und bei einem glasschaden den ich auch VOR behebung gemeldet habe wurde ich auch zu meiner zufriedenheit bedient.

Bei einem unverschuldeten unfall wo ich anspruchsteller war musste ich bei der württembergischen auch monatelang häppchenweise meinem geld nachrennen.

Zitat:

@aMieX schrieb am 11. Juli 2020 um 11:43:11 Uhr:

 

Dann müssen sie das in Ihren Verträgen mit mir im vorhinein vereinbaren.

Aktuell ist es so, dass die Huk mir in Ihrem Vertragsangebot zusichert, die erforderlichen Kosten zu bezahlen.

Es gibt dabei keine Begrenzung der Stundensätze.

Daran haben die sich dann im Schadensfall auch zu halten.

Siehe das fett markierte. Die erforderlichen Stundensätze werden bezahlt. Höhere nicht...

am 11. Juli 2020 um 17:07

Erforderlich ist, was es kostet.

Nur Wucher darf es nicht sein.

Hallo,

ich möchte die Sache noch einmal mit meinen Worten zusammenfassen:

Der VN hat eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragt, ohne vorher Kontakt mit der Versicherung aufgenommen zu haben.

Hätte er das getan, wäre die Kommunikation vielleicht wie folgt abgelaufen:

Die HUK hätte versucht, ihn trotz vereinbarter freier Werkstattwahl, an eine ihrer Vertragswerkstätten zu verweisen.

Bei Weigerung seitens des VN's wäre er wahrscheinlich darauf hingewiesen worden, dass die Stundensätze nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden. Bei einem Verweis auf die höheren Stundensätze der von ihm gewählten Werkstatt, wäre (hoffentlich) von Seiten der HUK die Antwort gekommen, dass diese auch übernommen werden, wenn es die offiziellen ausgehängten Stundensätze dieser Werkstatt sind.

Wir hatten im letzten Jahr bei der HUK einen Vollkaskoschaden und dabei hat der Gutachter der HUK bei der von uns gewählten BMW-Vertragswerkstatt die Stundensätze und Ersatzteilaufschläge erfragt und in seinem Gutachten eingearbeitet. Die anschließende Rechnung der BMW-Werkstatt wurde auf den Cent genau bezahlt, obwohl in den Versicherungsbedingungen afaik auch bei VK-Schäden von den "erforderlichen" Kosten die Rede ist.

Die Vorgehensweise der Versicherer, über Kürzungsunternehmen die Rechnungen der Werkstätten zu drücken und zu hoffen, dass die Werkstatt die offenen Positionen nicht beim Kunden einfordert, ist sicherlich auch eine Reaktion auf die Mentalität einiger Werkstätten, bei Abrechnungen mit Versicherungen höhere Beträge in Rechnung zu stellen, als wenn der Kunde aus eigener Tasche zahlt. Dies ist aber nicht nur ein Spezifikum der HUK sondern auch bei anderen Versicherern gängige Praxis.

Dass der Versicherer hierbei einen Wissensvorsprung gegenüber seinem Kunden ausnutzt, finde ich auch nicht gut, ist aber leider mittlerweile bei vielen Versicherern üblich.

Ein generelles Bashing gegen die HUK finde ich deswegen aber nicht angemessen. Ich habe zahlreiche Kollegen, die seit etlichen Jahren zufriedene Kunden der HUK sind und die Schadensregulierung der HUK loben.

Gruß Rainer

Das kann ich bestätigen. Bei einem Tausch der WSS habe ich zunächst einen KVA der Marken-Werkstatt eingeholt und zur Freigabe bei der HUK eingereicht.

 

Da keine Werkstattbindung vereinbart war, gab die HUK die Reparatur frei. Nach durchgeführter Reparatur fiel die Rechnung deutlich höher aus, da mit höheren Stundensätzen abgerechnet werden sollte als im KVA angeboten. Die HUK hat dann nur auf Basis des KVA reguliert.

 

Der Fehler lag dabei eindeutig bei der Werkstatt, die entweder keinen korrekten KVA erstellen konnte oder nachher versucht hatte, an mir vorbei zu höheren Sätzen abzurechnen, was wohl durchgegangen wäre, hätte es vorher keinen KVA gegeben.

Hallo,

ich hatte mal ein ähnliches Problem mit der gleichen Versicherung, dass allerdings dann zu meiner Zufriedenheit gelöst wurde, nachdem ich mich direkt bei der HUK in Coburg beschwert hatte. Das Problem war durch meine BMW-Werkstatt entstanden. Die Werkstatt ist HUK-Partner, was ich damals nicht wusste. Der Werkstattmeister hatte mich gebeten, dass ich direkt mit der HUK24 abrechne, da ich trotz Kasko Select zu BMW wollte (die HUK hatte mir auch nicht verraten, dass meine Werkstatt HUK-Partner ist). Ich sollte deshalb eine höher SB zahlen und war damit auch einverstanden. Bei der Abrechnung ist der HUK dann natürlich aufgefallen, dass ihre Partnerwerkstatt da einen viel höheren Preis bei mir abgerechnet hat, als die HUK bei der Direktabrechnung bezahlt hätte. Hab meine Lehre draus gezogen, keine Kasko Select mehr und beim nächsten Schaden Autohaus und Versicherung besser befragen.

Gruß Steffen

Zitat:

@steffenxx schrieb am 11. Juli 2020 um 22:02:01 Uhr:

Hallo,

ich hatte mal ein ähnliches Problem mit der gleichen Versicherung, dass allerdings dann zu meiner Zufriedenheit gelöst wurde, nachdem ich mich direkt bei der HUK in Coburg beschwert hatte. Das Problem war durch meine BMW-Werkstatt entstanden. Die Werkstatt ist HUK-Partner, was ich damals nicht wusste. Der Werkstattmeister hatte mich gebeten, dass ich direkt mit der HUK24 abrechne, da ich trotz Kasko Select zu BMW wollte (die HUK hatte mir auch nicht verraten, dass meine Werkstatt HUK-Partner ist). Ich sollte deshalb eine höher SB zahlen und war damit auch einverstanden. Bei der Abrechnung ist der HUK dann natürlich aufgefallen, dass ihre Partnerwerkstatt da einen viel höheren Preis bei mir abgerechnet hat, als die HUK bei der Direktabrechnung bezahlt hätte. Hab meine Lehre draus gezogen, keine Kasko Select mehr und beim nächsten Schaden Autohaus und Versicherung besser befragen.

Gruß Steffen

Von Kasko Select war hier ja auch keine Rede wenn ich mich recht erinnere und die HUK hat schon zurückgerudert und erstaunlicherweise schriftlich bestätigt, dass man zur Kürzung nicht berechtigt war. Das Schreiben ist für mich der beste Beweis, dass diese Kürzungen bewusst und gewollt vorgenommen werden, einfach nur um Geld zu sparen und in Kenntnis der Tatsache, dass dies eigentlich nicht zulässig ist. Das halte ich gelinde gesagt für sehr frech um es mal milde auszudrücken. Und nach diesem Schreiben wäre ich nach Begleichung des Schadens die längste Zeit Kunde gewesen.

In diesem Fall mag das zutreffend sein, aber wie man anhand einiger Berichte, inkl. meinem erkennen kann, sind die Werkenstätten nicht ganz schuldlos bzw. tragen zur Entwicklung bei, indem überhöhte und nicht berechtigte Forderungen gestellt werden.

Zitat:

@hydrou schrieb am 11. Juli 2020 um 22:28:51 Uhr:

In diesem Fall mag das zutreffend sein, aber wie man anhand einiger Berichte, inkl. meinem erkennen kann, sind die Werkenstätten nicht ganz schuldlos bzw. tragen zur Entwicklung bei, indem überhöhte und nicht berechtigte Forderungen gestellt werden.

Das mag sein. Aber das eingestellte Schreiben ist schon der Hammer. Das ist an Frechheit bzw. Dummheit

( weil man ja zugibt, dass man versucht zu beschei....) nicht zu überbieten

am 11. Juli 2020 um 21:19

Zitat:

@hydrou schrieb am 11. Juli 2020 um 22:28:51 Uhr:

...aber wie man anhand einiger Berichte, inkl. meinem erkennen kann, sind die Werkenstätten nicht ganz schuldlos bzw. tragen zur Entwicklung bei, indem überhöhte und nicht berechtigte Forderungen gestellt werden.

Wer definiert "überhöht" und "nicht berechtigt"? Die Versicherung? Der freie Markt? Die Werkstatt? Ein Gutachter? Der Staat?

Die Versicherungen waren es doch, die versucht haben flächendeckend Werkstätten unter Druck zu setzen, in dem man sie ins Kooperationsnetz holen wollte um denen dann nach eigenem Gusto Stundensätze zu diktieren.

Und wenn ein Privatkunde kostengünstigere Stundensätze angeboten bekommt als ein Großkonzern, ist das erstmal freie Marktwirtschaft.

am 11. Juli 2020 um 22:37

Der Staat definiert überhöht.

Überhöht ist es dann, wenn es Wucher ist.

120 Euro Stundenlohn sind aber keinesfalls Wucher.

Wenn eine Werkstatt ihre üblichen Stundensätze verrechnet und keine speziellen erhöhten Verisicherungssätze hat die Versicherung nichts zu kürzen.

Ausgenommen das Auto war 10 Jahre bei einer Freien und dann lässt man zb die Scheibe bei einem Vertragshändler tauschen, aber stellen sich auch Richter die Frage ob das sein musste und verneinen das gerne. Aber wenn das Auto immer in der Vertragswerkstatt gewartet wurde darf man auch bei Reparaturen dorthin, auch wenn es der Versicherung zu teuer scheint, aber die finden immer einen Billigeren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Das Desaster mit der HUK24