Darlehensvertrag widerrufen nach Gebrauchtwagenauslieferung

Hallo an alle Forumsmitglieder,

hab ein Gebrauchtfahrzeug bei der Mercedes Bank über die 3 Punkt Finanzierung gekauft. Fahrzeug nach einer Woche abgeholt, und unglücklich. Ich hab jetzt noch eine Woche widerrufszeit bezüglich des Darlehens. Falls ich wirklich widerrufe, bin ich laut Vertrag auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Fahrzeug ist schon angemeldet mit allen drum und dran.

Was für Kosten kommen auf mich zu, wenn ich das Fahrzeug zurückgeben möchte.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953


Ich weiß von mehreren Händlern/Verkäufern, dass sie auf mehr oder weniger geschickte Weise 14 Tage bis zur Auslieferung verstreichen lassen, damit kein Widerruf mehr möglich ist.
Wenn man als Kunde merkt, daß Händler oder Verkäufer auf dieser üblen Schiene fahren, tut man gut daran, den Darlehensvertrag noch vor dem Ablauf der Frist zu widerrufen. Man erspart sich dadurch später viel Ärger und Frust.

Wieso das?

Hier haben wir doch das beste Beispiel, kauft sich ein Auto auf Pump, dann gefällt es plötzlich nicht mehr und er will ihn zurück geben. Hätte er Bar bezahlt könnte er ihn auch nicht zurückgeben. Es scheinen keine Mängel vorzuliegen. Dann wäre es was anderes, das Widerrufsrecht auszunutzen. So finde ich es unmöglich. Der nächste Käufer wird sehr sekeptisch sein, Anmelde- und Aufbereitungskosten, Abwicklungskosten der Stornierung.... Dem gegenüber ein lächerlicher Betrag für die Nutzung von z.B. 300 km....

BEN

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Der einzige Weg aus diesem Dilemma besteht darin, sich ein Darlehen zu beschaffen, welches nicht zweckgebunden ist, so daß man gegenüber dem Händler als Barzahler auftreten kann.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Wartezeit wegen Widerrufsrecht?' überführt.]

Auto wurde ja direkt bei Audi finanziert Deswegen dachte ich das man es Irgentwie regeln kann :/

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Wartezeit wegen Widerrufsrecht?' überführt.]

Da müßtest du wohl eine alternative Sicherheit oder einen Bürgen stellen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Wartezeit wegen Widerrufsrecht?' überführt.]

ich werd mal hingehen und ihm die situation erklären mal schauen was mein händler dazu sagt

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Wartezeit wegen Widerrufsrecht?' überführt.]

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