Darlehensvertrag widerrufen nach Gebrauchtwagenauslieferung

Hallo an alle Forumsmitglieder,

hab ein Gebrauchtfahrzeug bei der Mercedes Bank über die 3 Punkt Finanzierung gekauft. Fahrzeug nach einer Woche abgeholt, und unglücklich. Ich hab jetzt noch eine Woche widerrufszeit bezüglich des Darlehens. Falls ich wirklich widerrufe, bin ich laut Vertrag auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Fahrzeug ist schon angemeldet mit allen drum und dran.

Was für Kosten kommen auf mich zu, wenn ich das Fahrzeug zurückgeben möchte.

Danke.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953


Ich weiß von mehreren Händlern/Verkäufern, dass sie auf mehr oder weniger geschickte Weise 14 Tage bis zur Auslieferung verstreichen lassen, damit kein Widerruf mehr möglich ist.
Wenn man als Kunde merkt, daß Händler oder Verkäufer auf dieser üblen Schiene fahren, tut man gut daran, den Darlehensvertrag noch vor dem Ablauf der Frist zu widerrufen. Man erspart sich dadurch später viel Ärger und Frust.

Wieso das?

Hier haben wir doch das beste Beispiel, kauft sich ein Auto auf Pump, dann gefällt es plötzlich nicht mehr und er will ihn zurück geben. Hätte er Bar bezahlt könnte er ihn auch nicht zurückgeben. Es scheinen keine Mängel vorzuliegen. Dann wäre es was anderes, das Widerrufsrecht auszunutzen. So finde ich es unmöglich. Der nächste Käufer wird sehr sekeptisch sein, Anmelde- und Aufbereitungskosten, Abwicklungskosten der Stornierung.... Dem gegenüber ein lächerlicher Betrag für die Nutzung von z.B. 300 km....

BEN

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Zitat:

Original geschrieben von oesa


Also, ist eine Rückgabe des Fahrzeugs möglich, und zu welchen Konditionen?

Was steht denn diesbezüglich in deinem Kaufvertrag für das Fahrzeug oder den dazu ausgehändigten AGBs?

Der zusätzliche Halter spielt keine Rolle

§ 346 BGB
Wirkungen des Rücktritts
(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,
3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Da Du das Auto zulassen mußt, hat sich dieser Posten erledigt. Wertersatz für km ist nicht pauschal festzusetzen, vermutlich irgendwas zwischen 10Ct/km bzw. 1% vom Kaufpreis je 1.000km oder irgendwas in der Richtung.

Der auszugleichende Nutzungsvorteil (N) hängt ab von:
- Kaufpreis (K)
- Fahrleistung in Nutzungszeit (F)
- Angenommene Restlaufzeit des Fahrzeuges (R)
 
N = K x F / R  (€)

O.

Es kommt hier aber nicht auf den Auslieferungstag an, sondern auf den Tag, an dem der Finanzierungsvertrag unterschrieben wurde. Von da an gerechnet hat man 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Ich weiß von mehreren Händlern/Verkäufern, dass sie auf mehr oder weniger geschickte Weise 14 Tage bis zur Auslieferung verstreichen lassen, damit kein Widerruf mehr möglich ist.

Gruß Christof

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Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953


Ich weiß von mehreren Händlern/Verkäufern, dass sie auf mehr oder weniger geschickte Weise 14 Tage bis zur Auslieferung verstreichen lassen, damit kein Widerruf mehr möglich ist.

Wenn man als Kunde merkt, daß Händler oder Verkäufer auf dieser üblen Schiene fahren, tut man gut daran, den Darlehensvertrag noch

vor

dem Ablauf der Frist zu widerrufen. Man erspart sich dadurch später viel Ärger und Frust.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953


Ich weiß von mehreren Händlern/Verkäufern, dass sie auf mehr oder weniger geschickte Weise 14 Tage bis zur Auslieferung verstreichen lassen, damit kein Widerruf mehr möglich ist.
Wenn man als Kunde merkt, daß Händler oder Verkäufer auf dieser üblen Schiene fahren, tut man gut daran, den Darlehensvertrag noch vor dem Ablauf der Frist zu widerrufen. Man erspart sich dadurch später viel Ärger und Frust.

Wieso das?

Hier haben wir doch das beste Beispiel, kauft sich ein Auto auf Pump, dann gefällt es plötzlich nicht mehr und er will ihn zurück geben. Hätte er Bar bezahlt könnte er ihn auch nicht zurückgeben. Es scheinen keine Mängel vorzuliegen. Dann wäre es was anderes, das Widerrufsrecht auszunutzen. So finde ich es unmöglich. Der nächste Käufer wird sehr sekeptisch sein, Anmelde- und Aufbereitungskosten, Abwicklungskosten der Stornierung.... Dem gegenüber ein lächerlicher Betrag für die Nutzung von z.B. 300 km....

BEN

...sehe ich auch so 🙂

Zitat:

Original geschrieben von benprettig


Wieso das?

Hier haben wir doch das beste Beispiel...

Mein Einwand bezog sich nicht auf das vorliegende User-Beispiel, sondern auf die Masche mancher Händler, das Widerrufsrecht auszuhebeln, indem die Auslieferung hinausgezögert wird.

Im vorliegenden Beispiel gehe ich natürlich mit eurer Ansicht konform.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Mein Einwand bezog sich nicht auf das vorliegende User-Beispiel, sondern auf die Masche mancher Händler, das Widerrufsrecht auszuhebeln, indem die Auslieferung hinausgezögert wird.

Was ja so nicht ganz stimmt: Das Widerrufsrecht bezieht sich auf den Darlehensvertrag und das wird nicht angetastet. Der Händler nimmt sich lediglich die Freiheit heraus, den Wagen erst auszuliefern, wenn die Frist verstrichen ist. Er umschifft damit die Gefahr, dem Kunden könnte der Wagen nicht gefallen und würde deshalb ohne Angaben von Gründen den Darlehensvertrag kündigen, weil dadurch auch der Kaufvertrag annihiliert würde.

Ein zweiwöchiges Kündigungsrecht gibt es ja nur beim ehem. Fernabsatzgesetzt (jetzt im BGB integriert). Ein Barkäufe hätte z.B. nicht die Möglichkeit, den Darlehensvertraf zu kündigen, und bekommt dann den Wagen ja auch sofort.

Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe vor einer Woche einen gebrauchten PKW vom Händler gekauft und gleichzeitig einen Teil finanziert. Ich habe also noch eine Woche Zeit, um vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Nun hat der Wagen heute keinen Zug mehr gehabt und ist ständig ausgegangen. Er zeigte dann kurz was von Motoröldruck an und ist dann wieder ausgegangen. Anschließend sprang er gar nicht mehr an und steht jetzt rum. Das Problem ist, dass ich in der Zwischenzeit am Sonntag einen Unfall hatte, welchen ich nicht verschuldet habe mit einem Schaden in Höhe von 1500 Euro. Das Geld werde ich von der Versicherung bekommen.
Wie sieht das aber jetzt aus, wenn ich vom Darlehensvertrag zurücktrete? Kann es sein das der Verkäufer mehr verlangt für den Schaden, als das was der Gutachter ermittelt hat?
Muss ich den Wagen jetzt erst checken lassen und die Ursache für das nicht mehr Starten herausfinden oder muss sich da der Verkäufer drum kümmern?

Vielen Dank schonmal vorab!

@Wesley1900
Der Händler muß sich hier im Rahmen seiner Gewährleistung um die Beseitigung des Startproblems kümmern.

ich mach jetzt mal kein neues thema auf sondern frag hier einfach rein hab das selbe erlebt jetzt aber mein auto ist kaputt ich ich würde das fahrzeug dringent benötigen kann ich von dem widerrufsrecht niht zurück treten oder so das ich mein fahrzeug schneller bekomme

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Wartezeit wegen Widerrufsrecht?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von dreadi86


ich mach jetzt mal kein neues thema auf sondern frag hier einfach rein hab das selbe erlebt jetzt aber mein auto ist kaputt ich ich würde das fahrzeug dringent benötigen kann ich von dem widerrufsrecht niht zurück treten oder so das ich mein fahrzeug schneller bekomme

Frage deinen Händler !

Normal kann man schriftlich immer auf sein Widerrufsrecht verzichten, musst halt ein entsprechendes Papier unterzeichnen. Ob sich der Händler drauf einlässt ist seine Sachen, einfach dort nachfragen, kann dir hier keiner sagen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Wartezeit wegen Widerrufsrecht?' überführt.]

ich dachte vieleciht hat jemand erfahrung darin gestern hatter er nichtmehr offen deswegen hab ich mal nachgefragt

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Wartezeit wegen Widerrufsrecht?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Yeti70



Frage deinen Händler !
Normal kann man schriftlich immer auf sein Widerrufsrecht verzichten, musst halt ein entsprechendes Papier unterzeichnen. Ob sich der Händler drauf einlässt ist seine Sachen, einfach dort nachfragen, kann dir hier keiner sagen.

Doch, ich kann das sagen.

Seit wann gehen Verträge vor Recht? Wie man oben lesen kann ist das Wiederufrecht im BGB verankert. Da geht mit Verzichtserklärung gar nichts. Und überlegt doch einmal weiter, finanzieren, Auto mitnehmen und dann wiederrufen. Geiles Geschäft. Da hat der Händler dann ein Problem, kein Geld und Auto weg.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Gebrauchtwagenkauf 2 Wochen Wartezeit wegen Widerrufsrecht?' überführt.]

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