Darf man mit einer Smartwatch während der Fahrt SMS schreiben?
Darf man mit einer Smartwatch während der Fahrt SMS schreiben?
Macht es einen Unterschied, ob die Uhr ein eigenes GSM-Teil enthält und man mit ihr telefonieren kann? Gilt sie dann als Handy? Und gilt das tragen am Handgelenk als "aufnehmen"?
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Beste Antwort im Thema
Solche Fragen zeigen überdeutlich, daß Eigenverantwortung sowohl im Straßenverkehr wie auch in vielen anderen Teilbereichen des gesellschaftlichen Miteinanders nicht funktioniert.
Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Google Glass-Nutzer sich gegenseitig eliminieren, weil sie beim autofahren nebenbei noch einen Film gucken oder WoW zocken... 🙄
110 Antworten
Ach was, das ist schon in Ordnung so. Soll bei jedem neuen Gadget das Gesetz aktualisiert werden oder lieber ein Gesetz erlassen werden, dass jegliche Ablenkung während der Fahrt verbietet?
Dann aber mal fix alle die Radios ausbauen und Beifahrer nur mit zugeklebtem Mund...
Wenn sich Smartwatches seuchenartig verbreiten und deshalb zahlreiche Unfälle passieren sollten, wird der Gesetzgeber schon eine Antwort darauf finden.
So wie es jetzt ist, weiß jeder dass telefonieren oder Simsen oder Whatappen mit Handy in der Hand verboten ist. Reicht doch.
Hält sich sowieso kein Schwein dran.
Ich will mal hoffen, daß das Gesetz so allgemein formuliert ist, daß es zukünftigen Schwachsinn miteinschließt.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wenn ich an ein Handy ein Armband mache - dann garantierst du mir also, daß ich nicht verurteilt werde?Bei deinem 2. sind wir natürlich schon weiter. Man könnte da auch fragen, was ist wenn ich über eine Verbindung des Autos mit dem Handy eine SMS schreibe?
Also das Infodisplay des Autos und die Tastaturfunktion des Touchscreen (oder nen Drehknopf) nutze um eine SMS über Bluetooth (oder Kabel) übers Handy zu schicken?
Verurteilt mich da ein Gericht?Die anderen Fragen darfst du auch gern beantworten.
Deine Fragen kannst du dir selbst beantworten. Frage dich, ob du bei dem Beispiel ein Mobiltelefon in der Hand hälst. Ist die antwort nein, wird man dich deswegen nicht verurteilen. Eine Garantie, das du keine Strafe bekommst ist es aber nicht. Denn wenn ein Polizist der Meinung ist, das andere belästigt / behindert / gefährdet / geschädigt werden gibts ein Bußgeld.
Ein Grund zur Verurteilung gibt es übrigens, weil deine Fragen dümmer sind, als es die Polizei erlaubt. 😉
Eine Inteligente Frage ist es, ob du verurteilt wirst, wenn du dein Handy in einen Toaster steckst und den Toaster beim telefonieren ans Ohr hällst. Denn dann hast du den Toaster in der Hand und nicht das Mobiltelefon.
Ja, aber was ist, wenn es ein Smart-Toaster mit Telefonierfunktion ist? 😉😁
Zitat:
Also das Infodisplay des Autos und die Tastaturfunktion des Touchscreen (oder nen Drehknopf) nutze um eine SMS über Bluetooth (oder Kabel) übers Handy zu schicken?
Verurteilt mich da ein Gericht?
Wenn es zu keinem Unfall, keiner Gefährdung oder Behinderung anderer VT kommt, dann wohl eher nicht. Wenn du aber auffällig fährst oder fast oder gar tatsächlich einen Unfall verursachst, dann wird dieses ablenkende Verhalten wohl auch bestraft. Spätestens wenn jemand verletzt wird oder ums Leben kommt, wird solches Verhalten das Maß der Fahrlässigkeit - und somit die Strafe im Falle einer Verurteilung wg fahrlässiger KV / Tötung - deutlich erhöhen. Von der Mitschuld beim Unfall gar nicht zu reden.
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Zitat:
Original geschrieben von MvM
Deine Fragen kannst du dir selbst beantworten. Frage dich, ob du bei dem Beispiel ein Mobiltelefon in der Hand hälst. Ist die antwort nein, wird man dich deswegen nicht verurteilen. Eine Garantie, das du keine Strafe bekommst ist es aber nicht. Denn wenn ein Polizist der Meinung ist, das andere belästigt / behindert / gefährdet / geschädigt werden gibts ein Bußgeld.Ein Grund zur Verurteilung gibt es übrigens, weil deine Fragen dümmer sind, als es die Polizei erlaubt. 😉
Eine Inteligente Frage ist es, ob du verurteilt wirst, wenn du dein Handy in einen Toaster steckst und den Toaster beim telefonieren ans Ohr hällst. Denn dann hast du den Toaster in der Hand und nicht das Mobiltelefon.
Hast du ein Gottvertrauen.
Aber schön, daß es sowas noch gibt.
Wenn du die Hand an der das Handy hängt vom Lenkrad löst und dir damit eine Haarsträhne hinters Ohr streichst und nen Polizist sieht das kannst du ne Anzeige am Hals haben.
Auch wenn du an der Ampel stehst und gar nicht komisch fahren kannst.
Das mit dem Toaster ist ne interessante Idee. Aber wenn du an nen Richter kommst der freie Hände als Gedanken schätzt wird das meiner Ansicht nach nicht funktionieren.
Ausprobiert?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wenn du die Hand an der das Handy hängt vom Lenkrad löst und dir damit eine Haarsträhne hinters Ohr streichst und nen Polizist sieht das kannst du ne Anzeige am Hals haben.
Auch wenn du an der Ampel stehst und gar nicht komisch fahren kannst.
Lieber ne Anzeige am Hals, als eine Zwiebel auf dem Kopf sagt meine Mutter da immer...
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Viele denken offensichtlich, daß alles erlaubt ist, wogegen es keinen eigenen Paragrafen gibt.
Hm, ich dachte immer, dass unser Rechtssystem genau so funktioniert ?!
Zitat:
Original geschrieben von bruno violento
Hm, ich dachte immer, dass unser Rechtssystem genau so funktioniert ?!Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Viele denken offensichtlich, daß alles erlaubt ist, wogegen es keinen eigenen Paragrafen gibt.
Nein. Es muss nicht für alles einen EIGENEN Paragraphen geben. Ein Paragraph für alles reicht schon. Ein Paragraph wie §1 StVO zum Beispiel.
Dieser Paragraph ist nicht nur eine Präambel zum Rest der StVO, sondern ist auch für sich allein geltendes Recht. Man kann also nicht argumentieren, dass nur deshalb, weil ein bestimmtes Verhalten in der StVO nicht ausdrücklich als gefährdend oder behindernd definiert ist, dieses automatisch erlaubt sein muss bzw nicht bestraft werden darf. Im Zweifelsfall müssen da natürlich Gerichte über die genaue Interpretation entscheiden, das ist schon klar. Aber - wenn ein Gericht meint, dass ein bestimmtes Verhalten im Straßenverkehr andere gefährdet oder mehr als nötig behindert etc - dann ist dieses Verhalten verboten und kann wegen Verstoß gegen §1 StVO bestraft werden.
Beim SMS-Schreiben mit der Smartwatch hätte ich da wenig Zweifel, dass ein Gericht genau so entscheiden würde. Meiner Meinung nach (ich bin zugegebenermaßen kein Jurist) könnte ein Gericht sogar entscheiden, dass die Strafe, aufgrund der Ähnlichkeit des Verstoßes, ähnlich bzw gleich sein müsste/dürfte wie beim SMS-Schreiben mit einem Handy.
Wieso wird eigentlich dauernd von Gerichten und richterlichen Beschlüssen geschrieben? Alles beginnt damit, das ein Polizist der Meinung ist, das er ein Bußgeld verhängen muss. In der Regel wird das Bußgeld einfach gezahlt und die Sache ist vom Tisch. Das Polizisten sich auch mal irren können, und Bußgelder schreiben, die nicht angemessen sind sollte jedem klar sein. Hinzu kommt, das die meisten Bundesbürger keine Rechtschutzversicherrung besitzen oder diese für so eine Kleinigkeit nicht beanspruchen wollen.
Moin!
Ein smarter User würde mit seiner smarten Uhr wohl keine SMS während der Fahrt schreiben, denn man sieht doch auf den Dingern gar nix....
Die echte "Smartwatch" ist übrigens die Breitling Navitimer. Damit kann man zwar keine SMS schreiben, aber man darf (und kann) sie sogar im Flugzeug für die Navigation benutzen. Auch im Auto darf man draufgucken und die Uhrzeit ablesen.
Irgendwie werde ich wohl alt. Wie soll man denn neben rauchen, trinken, essen, an der Beifahrerin rumfummeln und Radio hören noch SMS schreiben, ohne einen Unfall zu bauen...?
M. D.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Irgendwie werde ich wohl alt. Wie soll man denn neben rauchen, trinken, essen, an der Beifahrerin rumfummeln und Radio hören noch SMS schreiben, ohne einen Unfall zu bauen...?M. D.
Spurhalteassistent und Abstandstempomat...ein Segen!
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Ein smarter User würde mit seiner smarten Uhr wohl keine SMS während der Fahrt schreiben, denn man sieht doch auf den Dingern gar nix....
In einem Laienforum gibts unter den Usern nun mal ein paar blinde unter den Einäugigen. 😁
Erst 101 Antworten und schon ist hier Schluss? Keine Beschimpfungen mehr? Ich dachte wir sind hier bei Motortalk?
Das sind bereits 100 "Antworten" zu viel....für so ein Thema!
Zitat:
Original geschrieben von bruno violento
Hm, ich dachte immer, dass unser Rechtssystem genau so funktioniert ?!Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Viele denken offensichtlich, daß alles erlaubt ist, wogegen es keinen eigenen Paragrafen gibt.
Dann hast du falsch gedacht.
Man hat während des Führens eines Fahrzeugs bzw der Teilnahme am Strassenverkehr aufmerksam zu sein. Die Tätigkeiten, die sich somit dabei von selbst verbieten, die brauchen nicht alle einzeln in einem Gesetz aufgeführt zu werden (was dann jährlich im Bundestag diskutiert und an neu rausgekommene Gadgets und Marotten angepasst werden muss).