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Darf man links neben einen Fahrradschutzstreifen parken?

Themenstarteram 24. April 2018 um 11:26

In Hamburg gibt es immer mehr Fahrradschutzstreifen inklusive diverser Variationen (ganz beliebt sind stellenweise gestrichelte Linien).

Diese Straßen haben oft Halteverbotsschilder. Ich habe jetzt mitten in der Innenstadt einen Teilbereich entdeckt, wo offensichtlich das Halteverbotsschild nach den vergangenen Bauarbeiten vergessen wurde. Bis zu Einmümdung einer Straße ist das Parken verboten, nach der Einmündung fehlt das Schild.

Darf ich also nach der Einmündung links neben dem Schutzstreifen parken? Der ADAC hat in einer Veröffentlichung gesagt nein, aber warum? Ich fahre ja an den rechten Fahrbahnrand bzw. hier an den Rand des Schutzstreifens.

Außerdem habe ich festgestellt, dass in ganz vielen Hauptstraßen in Hamburg das Parken tatsächlich nicht verboten ist. Oft sind das auch dreispurige Straßen, wo jeder 70 oder 80 fährt. Warum parkt aber dort niemand? Würdet ihr es machen? Hier parkt jeder Affe auf den Gehwegen und auf Sperrflächen aber auf einer Hauptstraße traut sich das keiner.

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Zitat:

 

1.) Auf einer Hauptstraße zu Parken ist auf jeden Fall verboten.

Wo steht das??

Außerorts ist laut StVO das Parken auf Vorfahrtsstraßen verboten. Ebenso verboten ist das Halten auf Kraftfahrstraßen, auch innerorts. Aber Innerortsstraßen, die keine Kfz-Straßen sind, keine Parkverbotsschilder haben und weder mit Busspur noch mit Fahrradstreifen ausgestattet sind und keinen hinreichend befestigten Seitenstreifen haben? Dort sollte am Fahrbanhnrand Parken eigentlich erlaubt sein. Auch wenn der "Fahrbahnrand" die rechte von 2 oder 3 Spuren ist.

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Zitat:

@schwukele schrieb am 24. April 2018 um 13:26:06 Uhr:

In Hamburg gibt es immer mehr Fahrradschutzstreifen inklusive diverser Variationen (ganz beliebt sind stellenweise gestrichelte Linien).

Diese Straßen haben oft Halteverbotsschilder. Ich habe jetzt mitten in der Innenstadt einen Teilbereich entdeckt, wo offensichtlich das Halteverbotsschild nach den vergangenen Bauarbeiten vergessen wurde. Bis zu Einmümdung einer Straße ist das Parken verboten, nach der Einmündung fehlt das Schild.

Darf ich also nach der Einmündung links neben dem Schutzstreifen parken? Der ADAC hat in einer Veröffentlichung gesagt nein, aber warum? Ich fahre ja an den rechten Fahrbahnrand bzw. hier an den Rand des Schutzstreifens.

Außerdem habe ich festgestellt, dass in ganz vielen Hauptstraßen in Hamburg das Parken tatsächlich nicht verboten ist. Oft sind das auch dreispurige Straßen, wo jeder 70 oder 80 fährt. Warum parkt aber dort niemand? Würdet ihr es machen? Hier parkt jeder Affe auf den Gehwegen und auf Sperrflächen aber auf einer Hauptstraße traut sich das keiner.

1.) Auf einer Hauptstraße zu Parken ist auf jeden Fall verboten.

2.) Die Radfahrer müssen auf einer jeden Straße so weit wie möglich rechts fahren.

In diesem Fall gilt auch die Straßenbegrenzung von Bordstein zu Bordstein; nur ist hier der Radweg gesondert ausgewiesen und auf dem Radweg darf man nicht Parken. Wenn du jetzt links neben dem ausgewiesen Radweg parken solltest stehst du mit deinem Wagen mitten auf der Fahrbahn..........und das ist ebenfalls nicht erlaubt. Sozusagen "Parken in zweiter Reihe".

Auf den Gehwegen zu parken ist auch nicht erlaubt, aber so bleibt wenigstens der Radweg frei.

Der Radweg ist auch für Radfahrer nicht zum Parken gedacht; da soll gefahren werden, wie auf jeder öffentlichen Straße auch.

Zum anderen steht in der STVO dass sich jeder VT im Straßenverkehr sich so zu verhalten hat dass niemand behindert oder gefährdet wird. Dazu gehöhrt M.E. auch obiges Beispiel.

Zitat:

 

1.) Auf einer Hauptstraße zu Parken ist auf jeden Fall verboten.

Wo steht das??

Außerorts ist laut StVO das Parken auf Vorfahrtsstraßen verboten. Ebenso verboten ist das Halten auf Kraftfahrstraßen, auch innerorts. Aber Innerortsstraßen, die keine Kfz-Straßen sind, keine Parkverbotsschilder haben und weder mit Busspur noch mit Fahrradstreifen ausgestattet sind und keinen hinreichend befestigten Seitenstreifen haben? Dort sollte am Fahrbanhnrand Parken eigentlich erlaubt sein. Auch wenn der "Fahrbahnrand" die rechte von 2 oder 3 Spuren ist.

Zitat:

Dort sollte am Fahrbanhnrand Parken eigentlich erlaubt sein. Auch wenn der "Fahrbahnrand" die rechte von 2 oder 3 Spuren ist.

Dort ist parken erlaubt. In Städten wie Berlin ist dire rechte Spur einer mehrspurigen Straße als "Parkplatz" fest eingeplant :) (wobei mir nicht klar ist, was der befestigte Seitenstreifen damit zu tun hat - in meinem Beispiel oben ist das immer der Bürgersteig :D )

Zitat:

@HJOrtmann schrieb am 24. April 2018 um 15:43:54 Uhr:

Zitat:

Dort sollte am Fahrbanhnrand Parken eigentlich erlaubt sein. Auch wenn der "Fahrbahnrand" die rechte von 2 oder 3 Spuren ist.

Dort ist parken erlaubt. In Städten wie Berlin ist dire rechte Spur einer mehrspurigen Straße als "Parkplatz" fest eingeplant :) (wobei mir nicht klar ist, was der befestigte Seitenstreifen damit zu tun hat - in meinem Beispiel oben ist das immer der Bürgersteig :D )

Ganz einfach: Wenn es einen befstigten Seitenstreifen gibt, der kein Bürgersteig ist - dann muss man dort parken und nicht auf der Fahrbahn.

Ist aber wie du schon richtig bemerkt hast innerorts wohl eher die Ausnahme...

Zitat:

@schwukele schrieb am 24. April 2018 um 13:26:06 Uhr:

[...] Außerdem habe ich festgestellt, dass in ganz vielen Hauptstraßen in Hamburg das Parken tatsächlich nicht verboten ist. Oft sind das auch dreispurige Straßen, wo jeder 70 oder 80 fährt. Warum parkt aber dort niemand? Würdet ihr es machen? Hier parkt jeder Affe auf den Gehwegen und auf Sperrflächen aber auf einer Hauptstraße traut sich das keiner.

Letze Woche habe ich auch erstaunt festgestellt, daß hier auf dem rechten Fahrstreifen ein LKW-Anhänger abgestellt war. Dort steht sonst bis zur nächsten Ampelkreuzung und weiter nie ein parkendes Fahrzeug, ist eigentlich meine Überholspur :p.

Mein Auto würde ich über Nacht jedenfalls nicht dort abstellen, weil am nächsten Morgen vermutlich die Seitenscheibe eingeschlagen sein wird. Am Tage bringt ein Parkplatz auch nichts, weil dort nichts ist, wozu man anhalten müßte.

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