Darf man in einem abgestellten Wohnwagen Kaffee kochen

Guten Tag erstmal!
Habe ein Problem mit einem Herrn(Vorsitzende unseres Kleingartenvereins) in unserer Umgebung.Dieser hatte am gestrigen Montag die Polizei gerufen,weil sich angeblich Nachbarn über den Wohnwagen beschwert haben.Dieser Wohnwagen steht vor unserer Einfahrt vom Kleingartengrundstück ,neben dem Zaun unseres Nachbarn der im 90 Gradwinkel sein Grundstück zu uns hat.Diesen Nachbar stört es aber nicht weiter.Nun war aber die Polizei nunmal da und hat die Anzeige des Querolanten entgegengenommen und unsere Daten.Unserer Information zufolge,befindet sich der Wohnwagen auf öffentlichem Land.Wir hatten am Wochenende darin Kaffee gekocht.Mehr nicht.Ist das verboten?Muß ich zum Kaffeekochen einen Campingplatz aufsuchen?Was darf ich noch alles nicht auf öffentlichem Land machen,was sich im Wohnwagen abspielt?Uns glüht der Kopf vor Wut!!!!!!!!!!!!!!Danke im vorraus

Beste Antwort im Thema

Will mich noch ein letztes mal melden.Man kann den Hahn nicht von seinem kleinen Misthaufen vertreiben.Der Ärger mit diesem Querolanten von Vorsitzenden würde wohl nie aufhören.Ein Gartenhaus dort zu errichten,erscheint uns deshalb zu riskant.Wir haben auch nur Nerven.Deswegen haben wir uns für die Aufgabe des Gartens entschieden und stellen den WW auf seinem alten Stellplatz zurück.
Möchte mich hiermit nochmals für Euer entgegengebrachtes Interesse bedanken.Auch wenn mir die eine oder andere Aussage nicht so gefallen hat.Aber so ist das nunmal in einem Forum.Wünsche allen einen schönen Sommer ,mit und ohne Wohnwagen.Micha

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Zitat:

Original geschrieben von Dr.Nervtot


Der Garten gehört zu einem Kleingartenverein,hat jedoch eine seperate Zufahrt.Der Weg ist auch eine offizielle Zufahrt,da sich am Ende des Weges eine Garage befindet.

OK, dann ist also befahren des Weges erlaubt.

Das Parken an der Stelle wo dein WoWa steht aber warscheinlich nicht.

Das ist in der Grünanlagensatzung der Stadt geregelt.

Hier mal exemplarisch ein Auszug aus der Münchner Grünanlagensatzung (die von Berlin hab ich nicht gefunden, sollte aber wohl sehr ähnlich sein):

§ 2 Verhalten in den Grünanlagen

(3) In den Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt:

1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen, sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und -flächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind;

In dem Falle dürftest du den WoWa nur da hin stellen, wenn die Ecke definitiv als Parkplatz ausgewiesen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix



Zitat:

Original geschrieben von Dr.Nervtot


Der Garten gehört zu einem Kleingartenverein,hat jedoch eine seperate Zufahrt.Der Weg ist auch eine offizielle Zufahrt,da sich am Ende des Weges eine Garage befindet.
OK, dann ist also befahren des Weges erlaubt.
Das Parken an der Stelle wo dein WoWa steht aber warscheinlich nicht.
Das ist in der Grünanlagensatzung der Stadt geregelt.
Hier mal exemplarisch ein Auszug aus der Münchner Grünanlagensatzung (die von Berlin hab ich nicht gefunden, sollte aber wohl sehr ähnlich sein):

§ 2 Verhalten in den Grünanlagen

(3) In den Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt:

1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen, sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und -flächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind;

In dem Falle dürftest du den WoWa nur da hin stellen, wenn die Ecke definitiv als Parkplatz ausgewiesen wäre.

eim WW ist also ein kraftfahrzeug.😕

Zitat:

Original geschrieben von klowasser


eim WW ist also ein kraftfahrzeug.😕

Zu mindestens muss ich Kraftfahrzeugsteuer für meinen WoWa bezahlen.

Ein WoWa ist aber definitiv kein Fahrrad oder Pferd, hätte ja sein können das ich das gemeint hätte 😛

Ein Wohnwagen ist per definitionem kein Kraftfahrzeug, weil er eines solchen bedarf, um sich bestimmungsgemäß fortzubewegen!
Die Definition sagt nicht, daß man nur für KFZ KFZ-Steuer bezahlt. Ich meine mich aber zu erinnern, daß ich für meinen Wowa Anhängersteuer bezahle; ich wohne aber nicht in Köln! 😁 😁 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Franjo001


Ein Wohnwagen ist per definitionem kein Kraftfahrzeug, weil er eines solchen bedarf, um sich bestimmungsgemäß fortzubewegen!
Die Definition sagt nicht, daß man nur für KFZ KFZ-Steuer bezahlt. Ich meine mich aber zu erinnern, daß ich für meinen Wowa Anhängersteuer bezahle; ich wohne aber nicht in Köln! 😁 😁 😉

Wie es bei dir ist weis ich nicht, in Köln zahlt man definitiv KFZ-Steuer für Anhänger:

Siehe Hier

Ist aber ja eigentlich nicht das Thema, denn auch wenn ein WoWa per definition kein KFZ ist darf er ihn sicherlich trotzdem nicht an einer Stelle abstellen, wo keine KFZ stehen dürfen, denn da sind die sicherlich gleichgestellt.

Moin Franjo,

Zitat:

Ein Wohnwagen ist per definitionem kein Kraftfahrzeug, weil er eines solchen bedarf, um sich bestimmungsgemäß fortzubewegen!

Meiner bewegt sich bestimmungsgemäß fort mit der Kraft des Movers aus der 90 Ampere Batterie. Also schon irgendwie ein "Kraftfahrzeug"😁

STVO und STVZO sprechen eindeutig von "Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern".

Soweit ich gesehen habe, gibt es für Anhänger beim Parken gem STVO nur zwei weitergehende Einschränkungen als für PKW allein:

Die "max 14-Tage-Regel" ohne Verbindung zum KFZ und die Regel, dass Anhänger über 2Tonnen zGG in bestimmten Gebieten nachts nicht stehen dürfen. Wobei es da egal ist, ob die angekuppelt sind.

Wenn man das als Grundlage nimmt, dürfte es prinzipiell keinen Unterschied machen, ob ich in einem WW oder in einem PKW/WoMo Kaffee koche.

Ob ein Anhänger parkt oder ein PKW parkt, macht, bis auf die o.a. Ausnahmen meiner Meinung nach keinen Unterschied.
Eine einmalige Übernachtung zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit müsste deshalb auch im Anhänger zulässig sein und Campen auf öffentlichen Parkplätzen ist mit allen Fahrzeugarten nicht erlaubt.
Gruß
navec

Will mich noch ein letztes mal melden.Man kann den Hahn nicht von seinem kleinen Misthaufen vertreiben.Der Ärger mit diesem Querolanten von Vorsitzenden würde wohl nie aufhören.Ein Gartenhaus dort zu errichten,erscheint uns deshalb zu riskant.Wir haben auch nur Nerven.Deswegen haben wir uns für die Aufgabe des Gartens entschieden und stellen den WW auf seinem alten Stellplatz zurück.
Möchte mich hiermit nochmals für Euer entgegengebrachtes Interesse bedanken.Auch wenn mir die eine oder andere Aussage nicht so gefallen hat.Aber so ist das nunmal in einem Forum.Wünsche allen einen schönen Sommer ,mit und ohne Wohnwagen.Micha

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Nervtot


Will mich noch ein letztes mal melden.Man kann den Hahn nicht von seinem kleinen Misthaufen vertreiben.Der Ärger mit diesem Querolanten von Vorsitzenden würde wohl nie aufhören.Ein Gartenhaus dort zu errichten,erscheint uns deshalb zu riskant.Wir haben auch nur Nerven.Deswegen haben wir uns für die Aufgabe des Gartens entschieden und stellen den WW auf seinem alten Stellplatz zurück.
Möchte mich hiermit nochmals für Euer entgegengebrachtes Interesse bedanken.Auch wenn mir die eine oder andere Aussage nicht so gefallen hat.Aber so ist das nunmal in einem Forum.Wünsche allen einen schönen Sommer ,mit und ohne Wohnwagen.Micha

Moin, ich würde den Zankapfel auch aufgeben, nur so sparst du dir einen Nervenzusammenbruch. Als Grundbesitzer ist die Stadt bzw. der Landkeis zuständig evtl. auch die Ordnungsbehörde. Auch könnte man den Landrat einschalten, der vielleicht dir helfen könnte.  Der Vorsitzende des Karnickelverein ist ein Neidhammel, der andere sein vergnügen nicht gönnt. In DL gibt es viele Querulanten, deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn die Schikanierten Leuten auswandern.

MfG
Günni.

Ich blicke da bis heute noch nicht durch, was eigentleich der `Tatbestand war.
Auch bin ich mental sehr weit vom Kleingartenverein entfernt.

Na ja, je kleiner, umso größer die Strenge in der Auslegung der Satzung - kann ich mir gut vorstellen.

Nur, wenn es so sein sollte, dass jemand statt eines `schicken´ Gartenhäuschens dort einen WW hinstellt, bzw. in unmittelbarer Nähe positioniert, dann stellt sich natürlcih die Frage, haben `wir´ das Erscheinungsbild eines KGV, oder das eines Campingplatzes?!
In sofern verstehe ich einerseits den Drang nach einer `alternativen´ Lösung, andererseits aber auch die Sorge um die `Identität´des KGV.
Die vielen `... ´ deuten auf meinen großen Abstand zur Szene hin.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Ich blicke da bis heute noch nicht durch, was eigentleich der `Tatbestand war.
Auch bin ich mental sehr weit vom Kleingartenverein entfernt.

Na ja, je kleiner, umso größer die Strenge in der Auslegung der Satzung - kann ich mir gut vorstellen.

Nur, wenn es so sein sollte, dass jemand statt eines `schicken´ Gartenhäuschens dort einen WW hinstellt, bzw. in unmittelbarer Nähe positioniert, dann stellt sich natürlcih die Frage, haben `wir´ das Erscheinungsbild eines KGV, oder das eines Campingplatzes?!
In sofern verstehe ich einerseits den Drang nach einer `alternativen´ Lösung, andererseits aber auch die Sorge um die `Identität´des KGV.
Die vielen `... ´ deuten auf meinen großen Abstand zur Szene hin.

Hallo "Tempomat"!

Um dir nochmal Einblick zu verschaffen.Ich fange mal beim Urschleim unseres gewesenen Problems an.Der Garten hatte ursprünglich bei unserer Anpachtung im September 2006 über 800qm Fläche.Im Januar 2007 bekamen wir die Kündigung des Grundstückes,da auf ca. die Hälfte der Fläche,Eigenbedarf angemeldet wurde.Weil Eigentumsland.Nur hatte man bei der Erstbegehung mit dem Vorsitzenden uns davon nichts mitgeteilt.Leider hatten wir bei der Unterschriftslegung den kleinen Hinweis in Klammern,"Fremdpacht" übersehen.Unser Anwalt im übrigen auch.Die andere,größere Hälfte konnten wir weiter anpachten.Problem war,daß der Bungalow und der Schuppen auf dem Eigentumsland stand.Wir bekamen zwar noch Summe X für die Baulichkeiten.Aber das waren nur zwei Drittel des von uns bezahlten Kaufpreises für die Baulichkeiten und Anpflanzungen.Nach Anfrage an den Vorsitzenden ,nach der Möglichkeit des Aufstellens durch unseren WW auf dem Grundstück,wurde uns ein Okay gegeben.Mit der Auflage die Räder zu demontieren und bis die Rechtsstreitigkeiten mit der Eigentümerin geklärt sind.Da er ohne Räder aber nicht begehbar ist,schraubten wir die Räder wieder ran.Gut,hätte man auch auf Steine stellen können.War aber auch egal,weil die Rechtsstreitigkeiten durch das Bezahlen der Baulichkeiten ausgeräumt waren.Ergo,WW runter!!!!!!!!!Es war ja auch nur als Notlösung zum Umziehen und eventuell Kaffee kochen gedacht.Nicht zum schlafen!!Also entfernten wir den WW vom Grungstück und stellten Ihn auf öffentliches und nicht Kleingartenland.Sprich vor das Gartengrundstück.Tatbestand war eine Anzeige des Vorsitzenden bei der Polizei,wegen angeblicher Beschwerden der Anwohner.Er fuhr mit seinem Auto vor der Polizei her und lotste sie bis an das Grundstück zum WW.Die Polizei mußte natürlich die Anzeige aufnehmen und teilte uns mit,daß es verboten wäre in dem WW Kaffee zu kochen ,wenn er sich nicht auf einem Campingplatz befindet.Was also geht den Vorsitzenden denn das noch an.Wir hatten kein Haus,einen Minischuppen(1,30x1,80m) und einen durch den Sturm gebeutelten Pavillon und sonst nichts zum Unterstellen ,geschweige denn zum sitzen oder Umziehen.Ich könnte dir noch etliche Dinge aufzählen wie er uns schikaniert hat.Nur mit dem WW war die Krönung.Amtsanmaßung und Wichtigtuerei.Uns geht es mental jetzt wieder besser.Frust ist immernoch ein wenig.Aber wird von Tag zu Tag besser.Mir tats nur für meine Frau sehr Leid.Vielleicht klappt es irgendwann woanders besser.Ist ja nicht jeder Verein bzw. Vorstand so ein Korintenkacker und Querolant.Ansonsten wünsch ich allen noch schöne Urlaubsziele mit ihren WW.Micha

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