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Darf man einen Wagen zu parken, wenn ich korrekt stehen würde?

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 17:26

Ich hatte vorhin eine etwas stutzige Situation.

 

Ich fuhr auf einen sehr vollen Parkplatz, fand meinen Platz und dann kam schon die bedenken. Meine parkbucht (weiß markierte Fläche) war komplett frei.

Da ich einen w124 fahre und der relativ groß gebaut ist, füllte er wie gewohnt die ganze Fläche aus. Der Parkplatz wird auch sehr oft kontrolliert und ist von der Stadt deutlich ausgeschildert mit "nur in markierten Flächen parken" und mit Parkschein.

 

Jetzt aber das Problem. Links war ein normal geparktes Fahrzeug und rechts stand ein komplett beschissen geparktes Fahrzeug.

 

Um den ganzen Mercedes in Parklücke zu bekomme musste ich seine Fahrertür zu parken. Im Endeffekt stand ich perfekt mittig in der Lücke, aber durch sein komisches parkverhalten sah es alles sehr eng aus.

 

Anscheinend stand er nichteinmal auf einer ausgezeichneten parkbucht und würde, wenn er sich gerade hinstellt den Mini zu parken.

Er stand also definitiv auch im Parkverbot und machte sich seinen eigenen Parkplatz. Stand mit der Front fast im gegenüber und mit den rechten reifen auch schon in der Umrandung des Baumes. Ich bin mir auch nicht sicher ob er überhaupt da raus käme.

 

Müsste ich nun Rücksicht nehmen und auch beschissen oder garnicht parken? Ich hätte ja auch 1m nachhinten setzen können. Dan schaut aber der kofferaum noch weiter raus und der Mini wird es umso schwerer haben.

 

Zudem kam natürlich dass er nicht aus Raum braunschweig kam und sein parkticket 3h abgelaufen war.

 

Da ich sehr unsicher war was passieren wird, wenn er raus will, habe ich Fotos geschossen (aber wegen Datenschutz von Kennzeichen und co stell ich sie nicht hoch). Seine Tür war nur 5cm von meiner Stoßstange entfernt.

 

Durfte ich ihn zu parken oder hätte ich weiter fahren und einen anderen Platz mir suchen müssen?

 

Die Skizze im Anhang ist sehr schlecht, verdeutlicht hoffentlich etwas die Situation. Die Nähe und Position der Fahrzeuge war tatsächlich so wie abgebildet.

 

Normalerweise nehme ich immer viel Rücksicht beim parken, achte darauf dass alle fremden Türen gut aufgehen können und dergleichen. Wenn dies nicht gegeben ist fahre ich oft weiter und suche mir größere Lücken, aber hier war es mir einfach zu bunt.

 

Beste Antwort im Thema

Für mich ist es eine Frage des Anstands. Ich würde nie jemanden zuparken, dass er danach nicht mehr auf der Fahrerseite einsteigen kann. Mein Vater könnte nicht mehr ins Auto und so wird es vielen über 60 gehen.

Denkt ihr immer als Erstes an euch? Seid ihr euch selbst so wichtig, dass euch die anderen Menschen vollkommen sch*egal sind?

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Ja und machst du das auch so, das du erst mal den/die Vorposter*in des jahrealten Posts scheiße anlaberst? :rolleyes:

Zitat:

@Topi7474 schrieb am 25. August 2019 um 17:27:54 Uhr:

Du kannst doch nicht den falschparker hier verteidigen was soll das.

...

Die logische folge daraus:du tust es anscheinend genauso.

Hier geht es nicht um das Verteidigen eines falschparkers, sondern um die eigenen Interessen. Was habe ich davon, wenn ich einen Falschparker zuparke, und er meinen Wagen beschädigt? Ich frage mich eh, was die Polizei bei der Anzeige gemacht hätte. Der TE hat doch selbst erkannt, dass er den anderen am einsteigen gehindert hat, und hat dies sogar mit Fotos dokumentiert. Somit ist schon mal eine Teilschuld vorhanden, wobei der Schaden maximal zu 75% ersetzt wird. Der TE müsste beweisen, dass der Schaden vom Falschparker kommt. Sollte er dies schaffen wird er eine Zeit lang seinem Geld hinter her rennen, ohne zu wissen, wie viel ersetzt wird. Wem der Aufwand für 5 Minuten Spaß wert ist, kann es gerne machen. Ich als Beobachter habe dann beim zugucken Spaß, weil zwei Deppen sich gefunden haben.

Deie logische Folge ist falsch. Es ist nun mal so, dass einige schon mal für die Zukunft planen, und andere nur im hier und jetzt leben. Wenn man allerdings eine "Ratte" fährt, wo jede weitere Beule eine neue Trophäe ist, kann man so parken wie der TE, und sprart sich sogar die Dokumentation per Smartphone.

Viele scheinen sich hier Selbstjustiz anzumaßen. Den anderen Fahrer mal kurz bestrafen, weil er so blöd ist oder nicht fahren kann...

Ich sag mal: das steht mir nicht zu.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 27. August 2019 um 15:40:30 Uhr:

Viele scheinen sich hier Selbstjustiz anzumaßen. Den anderen Fahrer mal kurz bestrafen, weil er so blöd ist oder nicht fahren kann...

Ich sag mal: das steht mir nicht zu.

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es immer mehr werden, bis es irgendwann selbstverständlich wird.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 26. August 2019 um 13:57:59 Uhr:

Ja und machst du das auch so, das du erst mal den/die Vorposter*in des jahrealten Posts scheiße anlaberst? :rolleyes:

Wenn mir danach ist...

Zitat:

@AS60 schrieb am 2. Oktober 2017 um 23:36:45 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Oktober 2017 um 19:44:55 Uhr:

Er/sie kann doch über die Beifahrertür einsteigen, ist also nicht zugeparkt.

Ansonsten darfst du es nicht.

Wenn er/sie dazu körperlich dazu in der Lage ist? Um die Frage zu beantworten. Nein. Du durftest ihn nicht zuparken. Man kann nicht verlangen dass jemand über die Beifahrertur einsteigt. Es gibt Menschen die sind dazu körperlich nicht in der Lage.

Auch wenn er falsch steht ist das keine Rechtfertigung.

Wäre mir in dem Fall vollkommen egal. Im Streitfall war ich da halt schon gestanden bevor er ankam und so beschissen geparkt hat. Ist ja auch logisch, denn wäre mein Parkplatz frei gewesen hätte er sich ja wohl dort hin gestellt und nicht irgendwie schräg dazwischen.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 28. August 2019 um 08:18:16 Uhr:

Wäre mir in dem Fall vollkommen egal. Im Streitfall war ich da halt schon gestanden bevor er ankam und so beschissen geparkt hat.

Im Streitfall hättest du Teilschuld bekommen, und dann wäre es dir bestimmt nicht mehr so egal. ;)

Hallo!

Zitat:

@Niflheim schrieb am 28. August 2019 um 08:18:16 Uhr:

[...] Im Streitfall war ich da halt schon gestanden bevor er ankam und so beschissen geparkt hat. Ist ja auch logisch, denn wäre mein Parkplatz frei gewesen hätte er sich ja wohl dort hin gestellt [...].

Im Streitfall, wäre ich der "Schiedsrichter", würde ich mir nach deiner Aussage erstmal beide Parktickets zeigen lassen. Deines müsste dann ja auf einen früheren Zeitpunkt datiert sein als das des Falschparkers. Wenn das aber nicht der Fall ist ... welche Auswirkungen die dann offensichtliche Falschaussage auf deine Glaubwürdigkeit hätte, muss man sicher nicht erklären!

Sollte aber dein Ticket "leider nicht mehr auffindbar" sein, bleibt deine Aussage nichts weiter als eine unbewiesene Behauptung. Und eine völlig unglaubwürdige noch dazu. Der Falschparker wird sich wohl kaum dort nach dir so hinstellen, sich mühsam aus dem Auto quälen, nur um dann beim Einsteigen Rabatz zu machen und einen juristischen Streitfall heraufzubeschwören, bei dem er als Falschparker ganz sicher nicht ungeschoren davonkäme.

Deine "Logik" für sich alleine (also ohne glaubwürdige Zeugen oder eben das Parkticket) hätte auch keine einzige Minute lang Bestand. Das es alles andere als logisch ist, sieht man schon daran, dass es in dieser Situation eben genau so nicht war, wie du wider besseren Wissens behaupten wollen würdest. Soviel Intelligenz solltest du einer juristisch gebildeten und vermutlich einschlägig erfahrenen Person schon zutrauen, dass diese sich durchaus vorzustellen vermag, dass dein Parkplatz zum Zeitpunkt des Eintreffens des Falschparkers schon belegt war, jedoch nicht durch dich.

So stünde dann Aussage gegen Aussage und die Zuweisung einer Schuld wäre dir so gut wie sicher. Du darfst ein anderes Fahrzeug nicht derart zuparken, dass ein Einsteigen über die Fahrertür unmöglich wird, selbst wenn das andere Fahrzeug komplett falsch und deins komplett richtig in der Markierung steht.

Gruß

.SD

am 28. August 2019 um 15:06

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 27. August 2019 um 15:40:30 Uhr:

Viele scheinen sich hier Selbstjustiz anzumaßen. Den anderen Fahrer mal kurz bestrafen, weil er so blöd ist oder nicht fahren kann...

Ich sag mal: das steht mir nicht zu.

Ich bin so frei und sage, ja da steht mir zu.

Oft genug parken die in meine Tiefgarage wie die größten Idioten. Und nein, so wie die parken ist kein verangegangener Falschparker daran Schuld.

Ich parke mich da sehr gern korrekt in meinen Parkplatz, sodass der Falschparker ausschließlich über die Beifahrertüre einsteigen kann.

Sollte die Beifahrertür auch zugeparkt sein, ist das nicht mein Problem, ich parke korrekt und er oder sie muss nunmal mit Konsequenzen rechnen. Bleibt immer noch der Kofferraum oder Schiebedach oder sonstwas, mir egal.

Immer schön Fotos machen und dokumentieren, dann hat man den Lappen dann gleich an der Hand sollte er oder sie an meinem Auto etwas beschädigen...

Ansonsten bleibt nur mein eins übrig, warten.

Zitat:

@Damnson schrieb am 28. August 2019 um 17:06:41 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 27. August 2019 um 15:40:30 Uhr:

Viele scheinen sich hier Selbstjustiz anzumaßen. Den anderen Fahrer mal kurz bestrafen, weil er so blöd ist oder nicht fahren kann...

Ich sag mal: das steht mir nicht zu.

Ich bin so frei und sage, ja da steht mir zu.

Oft genug parken die in meine Tiefgarage wie die größten Idioten. Und nein, so wie die parken ist kein verangegangener Falschparker daran Schuld.

Ich parke mich da sehr gern korrekt in meinen Parkplatz, sodass der Falschparker ausschließlich über die Beifahrertüre einsteigen kann.

Sollte die Beifahrertür auch zugeparkt sein, ist das nicht mein Problem, ich parke korrekt und er oder sie muss nunmal mit Konsequenzen rechnen. Bleibt immer noch der Kofferraum oder Schiebedach oder sonstwas, mir egal.

Immer schön Fotos machen und dokumentieren, dann hat man den Lappen dann gleich an der Hand sollte er oder sie an meinem Auto etwas beschädigen...

Ansonsten bleibt nur mein eins übrig, warten.

Anders lernen es diese Zeitgenossen auch nicht.

Hallo!

Zitat:

@Damnson schrieb am 28. August 2019 um 17:06:41 Uhr:

Ich bin so frei und sage, ja da steht mir zu.

Oft genug parken die in meine Tiefgarage wie die größten Idioten. Und nein, so wie die parken ist kein verangegangener Falschparker daran Schuld.

Ich parke mich da sehr gern korrekt in meinen Parkplatz, sodass der Falschparker ausschließlich über die Beifahrertüre einsteigen kann.

[...]

Immer schön Fotos machen und dokumentieren, dann hat man den Lappen dann gleich an der Hand sollte er oder sie an meinem Auto etwas beschädigen...

Ansonsten bleibt nur mein eins übrig, warten.

So frei, dies zu sagen, bist du aber auch nur bis der erste kommt und dich anzeigt. Du machst dich mit diesem Verhalten strafbar (Nötigung). Du darfst einen Falschparker noch nicht einmal dann zuparken, sollte er komplett auf deinem Parkplatz stehen.

Du unterliegst zudem einer Schadensminderungspflicht, d. h. es ist dir zuzumuten, zuerst zu versuchen, den Eigentümer des Fahrzeugs zu kontaktieren ... in aller Regel sollte man seine (idiotisch parkenden) Nachbarn in "seiner" Tiefgarage ja kennen. Und die Wahrscheinlichkeit, denjenigen daheim anzutreffen, wird angesichts des geparkten Fahrzeugs recht hoch sein.

Sollte der Falschparker bei einem Ausparkversuch an deinem, ihn behindernden Fahrzeug etwas beschädigen, handelt er fahrlässig. Dir jedoch wird wahrscheinlich ein erhebliches Mitverschulden zur Last gelegt werden und im Zweifelsfall haftest du dann für die Betriebsgefahr. Deine Fotos solltest du also besser stecken lassen, dokumentieren sie doch in erster Linie deinen eigenen Rechtsbruch.

Nicht, dass ich das wilde Parken und Blockieren von regulären Parkplätzen irgendwie gutheißen möchte, im Gegenteil! Aber derlei "Selbstjustiz" kann böse nach hinten losgehen. Der Falschparker begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, du dagegen eine Straftat.

Gruß

.SD

Zitat:

@Damnson schrieb am 28. August 2019 um 17:06:41 Uhr:

Ich parke mich da sehr gern korrekt in meinen Parkplatz, sodass der Falschparker ausschließlich über die Beifahrertüre einsteigen kann.

Sollte die Beifahrertür auch zugeparkt sein, ist das nicht mein Problem, ich parke korrekt und er oder sie muss nunmal mit Konsequenzen rechnen. Bleibt immer noch der Kofferraum oder Schiebedach oder sonstwas, mir egal.

Immer schön Fotos machen und dokumentieren, dann hat man den Lappen dann gleich an der Hand sollte er oder sie an meinem Auto etwas beschädigen...

Ansonsten bleibt nur mein eins übrig, warten.

Ich finde es gut, dass du Leute erziehst, ohne das ich mich unbeliebt mache. Wenn du das willst kannst du das gerne so lange weiter machen wie du willst.

Aber andererseits rate ich dir davon ab irgendwelche Leute zu provozieren. Irgendwann erwischt du einen Falschparker, der zu faul ist, über die Beifahrertüre einzusteigen, und den Bus nimmt... Aber vorher verschönert er deinen Lack mit einem Schlüssel, macht deinen Außenspiegel kaputt, oder schraubt deine Antenne ab. Dann hast du nette Fotos vom Falschparker, aber keinen Beweis, dass er den Schaden zugefügt hat.

 

Die restlichen Gegenargumente, dass du wegen der Teilschuld um eine größt mögliche Schadensregulierung kämpfen musst, falls es zu einem unfall kommt, wurde bereits diskutiert.

Das hier ist wohl die bessere Lösung für Probleme dieser Art:

https://www.motor-talk.de/.../...uro-fuer-s-falschparken-t6624490.html

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. August 2019 um 22:23:47 Uhr:

Das hier ist wohl die bessere Lösung für Probleme dieser Art:

https://www.motor-talk.de/.../...uro-fuer-s-falschparken-t6624490.html

Wurde bereits von einigen Forenusern abgelehnt, weil man mehr auf selbstjustiz steht. ;)

Zitat:

@.SD schrieb am 28. August 2019 um 16:54:48 Uhr:

Hallo!

Zitat:

@.SD schrieb am 28. August 2019 um 16:54:48 Uhr:

Zitat:

@Niflheim schrieb am 28. August 2019 um 08:18:16 Uhr:

[...] Im Streitfall war ich da halt schon gestanden bevor er ankam und so beschissen geparkt hat. Ist ja auch logisch, denn wäre mein Parkplatz frei gewesen hätte er sich ja wohl dort hin gestellt [...].

Sollte aber dein Ticket "leider nicht mehr auffindbar" sein, bleibt deine Aussage nichts weiter als eine unbewiesene Behauptung. Und eine völlig unglaubwürdige noch dazu. Der Falschparker wird sich wohl kaum dort nach dir so hinstellen, sich mühsam aus dem Auto quälen, nur um dann beim Einsteigen Rabatz zu machen und einen juristischen Streitfall heraufzubeschwören, bei dem er als Falschparker ganz sicher nicht ungeschoren davonkäme.

Gruß

.SD

Doch, solche Leute gibt es und zwar mehr als Du Dir vorstellen kannst. Klar ist meine Aussage nicht bewiesen, seine aber auch nicht. Fakt ist jedoch, dass ich korrekt auf einem Parkplatz stehe und er nicht. Da würde ich im Streitfall durch alle Instanzen gehen und bin mir sicher, dass ich gewinnen würde. Zudem ist es ja logisch, dass dort bereits ein Auto gestanden haben muss, als der Falschparker ankam, denn ansonsten hätte er sich ja auf den freien Parkplatz gestellt und nicht falsch geparkt. Ob das jetzt meines war oder ein anderes kann im Nachhinein niemand beweisen.

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