Darf man auf Polizei bestehen bei Verkehrsunfall?

Guten Tag allerseits,

man hört ja immer wieder dass bei "leichten" Unfällen, wo die Schuldfrage meist klar ist, keine Polizei gerufen werden muss und auch nicht gerufen werden sollte. Ruft man sie dennnoch an, hört man schonmal von den Beamten dass sie nicht ausrücken möchten dazu.
Wie sieht denn die Rechtslage dazu aus? Wenn ich drauf bestehe, MÜSSEN die dann kommen?

Die Frage stelle ich mir aus folgendem Grund: War letztens mit paar Kumpels unterwegs, die nen Mietwagen hatten. Da stand auf dem Vermietungsvertrag, dass in jedem Fall, auch bei einem noch so kleinen Unfall, die Polizei gerufen werden muss. Was aber nun wenn die nicht kommen wollen oder sich das Ganze auf Privatgrundstück abspielt? Z.b. der Fahrer fährt bei nem Bekannten aufm Hof gegen nen großen Stein, Pfosten etc.

Selbige "Pflicht" die Polizei zu rufen, haben auch viele in ihren Firmenwagen, muss denn die Polizei da auch ausrücken wenn man das am Telefon verlangt?
Ich käme mir schon sehr blöd vor, wegen eines absolut winzigen Kratzers beim ausparken (z.B.) über ne Stunde auf die, dann sicherlich nicht gut gelaunten Polizisten, zu warten. Wenn das Ganze ansonsten innerhalb 15 Minuten mit Beweisfotos und Personalienaustausch geregelt werden kann. Zumal die Polizei oftmals auch den Unfallverursacher mit 35 Euro Verwarngeld belegen kann.

Wie schauts denn rechtlich aus, wenn nun in den o.g. Fällen keine Polizei gerufen wird? Weil man das Ganze ja wie gesagt auch ohne die regeln kann, Beweisfotos, Personalienaustausch, Zeugennamen aufschreiben, Unfallbericht ausfüllen etc..

Beste Antwort im Thema

Kinderkacke...........

ich sag mal was Böses über dich bähh!!!

Na warte mal, dann ich zeig dich an buhh !!!!

und so etwas schreiben Erwachsene User..............🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von bauer-power


Nochmal zum Thema. Habe ich mir auch schon überlegt, wie man die Polizei dazu bekommt, dass sie vor Ort erscheint. Ich denke, man muss beim Anrufen nur erwähnen, dass der Andere vielleicht was getrunken hat, nur mal so als Verdacht. Man kann sich ja irren... Aber ich denke schon, dass die dann kommen.
Wenn ich dann der andere Beteiligte bin und es mitbekomme erstatte ich gegen dich eine Anzeige!
Du stellst Behauptungen über mich auf, die nicht der Wahrheit entsprechen und die du frei erfindest!

Er hat ja nicht behauptet, dass du getrunken hast sondern den Verdacht geäussert. Und ich habe das Recht mich zu irren.

Kinderkacke...........

ich sag mal was Böses über dich bähh!!!

Na warte mal, dann ich zeig dich an buhh !!!!

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Wenn ich dann der andere Beteiligte bin und es mitbekomme erstatte ich gegen dich eine Anzeige!
Du stellst Behauptungen über mich auf, die nicht der Wahrheit entsprechen und die du frei erfindest!

Na und? Was soll das bringen? Dann müsstest du nachweisen, dass die Behauptung absichtlich und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gemacht wurde. Und das ist nicht möglich!

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005



Das hat nichts mit vorschriften zu tun, die Polizei wird von Steuergelden bezahlt, und wer bezahlt Steuern die Bürger, also habe ich als Bürger das recht die Polizei an den Unfallort zu bestellen, auch wenn ich 2 Stunden warten muss (was bei einen Unfall selten der Fall sein wird)
Anderes Beispiel, du fährst nachts auf der Landstraße und dir rennt nen Reh/Wildschwein ins Auto und du hast  ne Teil- oder sogar Vollkaskotarif, dann rufst du auch die Polizei, weil du die Unfallaufnahme in der Regel für die Versicherung brauchst.

@JackDaniels2005,

>....also habe ich als Bürger das recht die Polizei an den Unfallort zu bestellen,<

Ja das hast Du, allerdings entscheidet die Polizei nach Dringlich- und Notwendigkeit ob sie kommt!
Wo steht bitte dass sie kommen muss?

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Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


@JackDaniels2005,

....also habe ich als Bürger das recht die Polizei an den Unfallort zu bestellen,

Ja das hast Du, allerdings entscheidet die Polizei nach Dringlich- und Notwendigkeit ob sie kommt!
Wo steht bitte dass sie kommen muss?

Eben, sie entscheidet nach DRINGLICHKEIT, und ein VU ohne (wie es so schön im Amtsdeutsch heißt), hat eben keine so hohe Dringlichkeit, und daher werden erst wichtigere Einsätze gefahren. Irgendwann ist aber die Polizei auch beim Unfall. Ich denke mal nicht dass der Telefonist in der Leitstelle anhand eines Telefonats entscheiden kann ob die Polizei kommt oder nicht.

Wenn ich nen Rettungswagen rufe und sage "Mir gehts nicht so gut blabla" müssen die schließlich auch kommen.

Und sein angeführtes Beispiel mit dem Wildunfall stimmt auch. Wenn man Teilkasko hat und diese Wildunfälle abdeckt, will die Versicherung nen Nachweis von der Polizei dass man nen Wildunfall hatte.

Diese entscheidende Frage ist noch offen:

"Wo steht bitte dass sie kommen muss?"

Beim Wildunfall kann ich auch zur Polizei fahren wenn sie nicht kommt oder kommen kann und das Ereignis melden, hier geht es lediglich um die Plausibilität, bzw. soll damit eine Unrechtsvermutung gegen den Verunfallten entkräftet werden. Die Polizei kann im Idealfall auch noch Wildschadenspuren bestätigen. Beim Wildausweichschaden (ohne Berührung mit dem Tier), bin ich ohnehin in der Beweispflicht. Was sollte die Polizei in so einem Fall vor Ort auch bestätigen?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von bauer-power


Nochmal zum Thema. Habe ich mir auch schon überlegt, wie man die Polizei dazu bekommt, dass sie vor Ort erscheint. Ich denke, man muss beim Anrufen nur erwähnen, dass der Andere vielleicht was getrunken hat, nur mal so als Verdacht. Man kann sich ja irren... Aber ich denke schon, dass die dann kommen.
Wenn ich dann der andere Beteiligte bin und es mitbekomme erstatte ich gegen dich eine Anzeige!
Du stellst Behauptungen über mich auf, die nicht der Wahrheit entsprechen und die du frei erfindest!

Und was bringt das? Dann habe ich der Polizei am Telefon gesagt, dass ich vermute, dass der Unfallgegner leicht alkoholisiert sei. Auf was willst du mich da verklagen? Die Polizei kommt vorbei und wird feststellen, dass ich mich geirrt habe, aber auf was du mich verklagen willst, das ist mir immer noch unschlüssig.....

Zitat:

Original geschrieben von argent


Und was bringt das? Dann habe ich der Polizei am Telefon gesagt, dass ich vermute, dass der Unfallgegner leicht alkoholisiert sei. Auf was willst du mich da verklagen? Die Polizei kommt vorbei und wird feststellen, dass ich mich geirrt habe, aber auf was du mich verklagen willst, das ist mir immer noch unschlüssig.....

Du erzählst der Polizei am Notruf, du hast den Verdacht das ich Alk getrunken habe! Die Polizei geht deinem "Verdacht" am Unfallort nach. Es werden also schon die ersten Verdachtsmomente geprüft! Somit ist erwiesen, dass du mit deiner Falschaussage am Notruf (ist auf Band aufgezeichnet) ein Verhalten der Polizisten ereicht hast das unter Umständen für mich im allgemeinen Ansehen schlecht ist (Nachbar könnte vorbei kommen und den Alkotest sehen= später dumme Fragen von ihm; ...).

Somit kann ich gegen dich Anzeige wegen Verleumdung / übler Nachrede erstatten! Ich will dich doch nicht verklagen, ich will nur, dass auch du Ärger bekommst! Für mich ist es nach dem 0,00 Prom. Test vorbei, bei dir geht es erst richtig los! Ich werd dann lachend aus der Sache raus gehen! Du hast den Streß!

Und alles nur weil du unbedingt die Polizei am Unfallort wolltest. Selber Schuld.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


... Ich denke mal nicht dass der Telefonist in der Leitstelle anhand eines Telefonats entscheiden kann ob die Polizei kommt oder nicht.
Wenn ich nen Rettungswagen rufe und sage "Mir gehts nicht so gut blabla" müssen die schließlich auch kommen.

Und sein angeführtes Beispiel mit dem Wildunfall stimmt auch. Wenn man Teilkasko hat und diese Wildunfälle abdeckt, will die Versicherung nen Nachweis von der Polizei dass man nen Wildunfall hatte.

Da irrst du dich gewaltig: Der Telefonist bei der Polizei ist ein ausgebildeter und in manchen Bundesländern geschulter Polizeibeamter, der genau weiß wann man die Polizei braucht und wann nicht!

Und es gibt nunmal kein Gesetz, keine Vorschrift oder eine Richtlinie das die Polizei kommen muss!

Im Gegensatz dazu sitzen in den Rettungsleitstellen nur Telefonisten mit wenig bis keiner Ahnung vom Rettungsdienst und somit bekommst du deinen Wagen geschickt!

Und wenn du eine Wildunfallbescheinigung von der Polizei willst kann die dich auch zu sich auf die Dienststelle fahren!
Bei kleinen Unfällen ist das Erscheinen der Polizei am Unfallort nunmal nur eine Servicelesitung für die Beteiligten! Und die Allgemeinheit hat davon nichts, außer das für deine Dummheit (Unfall + keine Ahnung was nach dem Unfall gemacht werden muss) Kosten anfallen würden (Sprit, Bezahlung...)!

Jau, so ist das nunmal. ....aber nur so lange, bis die Unfall aufnehmenden Polizeibeamten von Kollegen in Handschellen zum Unfallort gebracht werden können, weil die bezgl. Gesetze/Verordnungen sich geändert haben. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Du erzählst der Polizei am Notruf, du hast den Verdacht das ich Alk getrunken habe! Die Polizei geht deinem "Verdacht" am Unfallort nach. Es werden also schon die ersten Verdachtsmomente geprüft! Somit ist erwiesen, dass du mit deiner Falschaussage am Notruf (ist auf Band aufgezeichnet) ein Verhalten der Polizisten ereicht hast das unter Umständen für mich im allgemeinen Ansehen schlecht ist (Nachbar könnte vorbei kommen und den Alkotest sehen= später dumme Fragen von ihm; ...).
Somit kann ich gegen dich Anzeige wegen Verleumdung / übler Nachrede erstatten! Ich will dich doch nicht verklagen, ich will nur, dass auch du Ärger bekommst! Für mich ist es nach dem 0,00 Prom. Test vorbei, bei dir geht es erst richtig los! Ich werd dann lachend aus der Sache raus gehen! Du hast den Streß!
Und alles nur weil du unbedingt die Polizei am Unfallort wolltest. Selber Schuld.

Ich bin kein Jurist, aber wo ich bei dem Satz "Ich vermute, dass der Unfallgegener leicht alkoholisiert ist" eine "Falschaussage" treffe (gibt es die in dem Zusammenhang überhaupt? Muss man für eine "Falschaussage" nicht zuvor vereidigt worden sein? Aber gut ich bin kein Jurist.) ist mir nicht wirklich klar. Eine Vermutung lässt offen, ob sie sich bewahrheitet.

Zitat:

Original geschrieben von argent


Eine Vermutung lässt offen, ob sie sich bewahrheitet.

Sehe ich auch so, wenn ich jemanden beauftrage mit dem Satz "Ich glaube meine Frau betrügt mich" dann ist dies eine Vermutung die der Auftragnehmer entweder bestätigt oder entkräftet.

Oder wie hat mein Opa immer gesagt "Glauben ist nicht wissen"

@argent,

wenn es einen hinreichenden Verdacht gibt, dass ein Zeuge eine Falschaussage gemacht hat, wird er nicht vereidigt!

Ein wohlerzogener Mensch wird ganz sicher von berechtigten Unrechtsgefühlen befallen, wenn er einen anderen zu dessen Nachteil, mit Unwahrheiten bezichtigt.

Zitat:

Somit kann ich gegen dich Anzeige wegen Verleumdung / übler Nachrede erstatten! Ich will dich doch nicht verklagen, ich will nur, dass auch du Ärger bekommst! Für mich ist es nach dem 0,00 Prom. Test vorbei, bei dir geht es erst richtig los! Ich werd dann lachend aus der Sache raus gehen! Du hast den Streß!
Und alles nur weil du unbedingt die Polizei am Unfallort wolltest. Selber Schuld.

Wenn du das allen Ernstes glaubst, hast du nicht allzu viel Ahnung von unserem Rechtssystem. Fakt ist, dass ich jederzeit eine Vermutung äußern kann und du kannst nichts dagegen machen. Außerdem äußere ich es nicht öffentlich, sondern gegenüber der Polizei.

Glaub mir, ich weiß schon wovon ich rede. Mit Rechtssachen kenne ich mich ein bißchen aus.

Zitat:

Original geschrieben von bauer-power


Wenn du das allen Ernstes glaubst, hast du nicht allzu viel Ahnung von unserem Rechtssystem. Fakt ist, dass ich jederzeit eine Vermutung äußern kann und du kannst nichts dagegen machen. Außerdem äußere ich es nicht öffentlich, sondern gegenüber der Polizei.
Glaub mir, ich weiß schon wovon ich rede. Mit Rechtssachen kenne ich mich ein bißchen aus.

Du hast mehr Ahnung vom Rechtssystem als ich?! Wieso? Hast du mehr Folgen Cobra11, K11... geschaut als ich?😁 Oder bist du Jurastudent nach dem zweiten Semester?😕

Du schreibst hier Schwachsinn und verkaufst es als Rechtswissen!

Wenn du wissentlich gegenüber einem Dritten (auch die Polizei!) über andere falsche Vermutungen anstellst erfüllst du den Tatbestand nach StGB!

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