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Darf ich diese Felgen überhaupt fahren??

Themenstarteram 4. Oktober 2014 um 3:00

Hallo Leute!

Vorab: Ich hab von Felgen/Reifen und ABEs/Gutachten keine Ahnung!

Ich hab vor ein paar Tagen einen VW T4 VR6 Baujahr 1996 gekauft. Dazu gabs Sommerreifen auf Ronal-Alus im Kofferraum und Winterreifen auf Alutec-Alus am Fahrzeug montiert. Dazu einen großen Haufen unsortierte ABEs und Gutachten... der Verkäufer hat da wohl auch nicht so ganz durchgeblickt.

Heute hab ich den Papierkram mal sortiert und das Ergebnis: Die meisten Papiere sind für die Felgen im Kofferraum und dann sind da noch irgendwelche Papiere für BBS-Felgen für BMW! Hat mit mir also nichts zu tun!

Also hab ich für die montierten Felgen schon mal keine Papiere! Prima -.-

Die KBA Nummer ist 46395 (und die führte mich zu den "Alutec Nitro"-Felgen Typ "NI757 5 Loch":

http://www.alutec.de/.../abe-tuev-gutachten-alt

Auf der Seite gibts auch viele ABEs und Gutachten zum runterladen, aber nicht für den T4!

Also sehe ich das jetzt richtig, daß ich diese Felgen gar nicht fahren darf?

Was kann ich da machen? Kann ich die trotzdem eintragen lassen?

Im Fahrzeugschein sind übrigens 205/65R15C Reifen eingetragen (das sind auch die Sommerreifen!), auf den Felgen sind aber 225/50R17 montiert!

Also was tun?

 

VG

Birger

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26 Antworten

Wie hoch ist die zulässige Achslast Deines T4 ?

Welchen Lastindex haben die Reifen 94 oder 98 ?

Themenstarteram 4. Oktober 2014 um 13:47

Das müsste ich später mal nachschauen...

Ich weiß die anderen Reifen sind extra für Transporter "C" und 100/102T!

Also "C" haben die aktuell montierten Reifen auf jeden Fall nicht!

Nach kurzer Suche im Netz ergab es eine Achslast vorne 1430 und hinten 1230 (T4 VR6, Bj. 99 Caravelle), dann reicht Lastindex 97 (730kg), wenn das also Lastindex 98 sind wäre das schon mal ok.

Themenstarteram 4. Oktober 2014 um 18:32

Hab jetzt nachgeschaut... die Tragkraft ist immerhin 98!

Wie bekomm ich denn die Felgen zugelassen? Kenn mich da echt gar nicht aus und weiß nicht was ich machen soll... und was das dann kostet.

Alternative: Ganzjahresreifen auf die anderen Felgen!

Also Deine Reifengröße in 17zoll vom Abrollumfang passt schon zur Originalausführung 15zoll. sind 1,4% Abweichung. Ist in der Toleranz. Wenn die Reifen auf die Traglast des T4 ausgelegt sind (was ich nicht weis) - okay.

Anders die Felgen. Die Felgen müssen auch die Traglast aufnehmen. Das steht im Festigkeitsgutachten oder in der ABE. Zu Deinem Link findet sich eine Felge, die auf einen VW Sharan passt und ist mit 725kg Traglast ausgegeben.

siehe hier http://www.alutec.de/alutec/abe_tuev_gutachten/aeltere/NITRO/NI757-7,5x17/Festigkeitsgutachte_%205-Loch.pdf

bzw. http://www.alutec.de/alutec/abe_tuev_gutachten/aeltere/NITRO/NI757-7,5x17/

Wenn Du tatsächlich eine Last von 730kg hast, überschreiten sie die Deiner Felgen um 5kg.

Du kannst mal zu einer TÜV Station fahren (in neuen Bundesländern DEKRA) und die mal danach fragen. Die reisen Dir den Kopf nicht runter. Wenn man nett fragt, helfen die gern weiter und geben Hinweise was man wie kann und darf. Die haben auch zu sämtlichen Felgen/Reifen Gutachten in der Datenbank. Manchmal drucken die sogar einen was aus wenn man nett ist.

Wenn alles funtzt, kannst Du die Felgen mittels Einzelabnahme eintragen lassen. Kosten unter 100 EUR. Diese gilt dann nur für das eine Fahrzeug.

Manche Fahrzeuge sind aufgelastet oder abgelastet. D.h. durch technische Umbauten, verstärkte Federn, Gewichtsverstellbare Bremse, Felgen, Reifen ect. kann man ein Fahrzeug auflasten, wenn man dies braucht. Wird oft bei Rettungswagen gemacht, die so viel Equipment mitführen, dass die normalen Massen in den Papieren dafür nicht ausreichen.

Anders herum gehts auch. Man kann auch Fahrzeuge ablasten, wenn man die Ladung und die Masse nicht benötigt. Was das kostet weiß ich nicht. Ablastungen werden oft bei kl. LKWs gemacht, um in günstigere Versicherung/Steuern zu kommen. Theoretisch würde es bei Vans auch gehen. Wahrscheinlich muss man zwei Sitzhalterungen zuschweißen, dass man sie nie wieder einbauen kann, Gurte ausbauen, und so nicht die Anzahl an Personen mitnehmen kann wie früher und damit leichter wird. ... Ob das Sinn macht muss Du entscheiden. Vielleicht ist es preiswerter die Räder tatsächlich an VW und Sharan geeignet bei Kleinanzeigen ect. zu verkaufen und sich neue Räder für den T4 zu holen.

Themenstarteram 4. Oktober 2014 um 23:54

Danke für die ausführliche Info!

Ich werde mir wohl echt einfach neue Reifen auf die anderen Felgen machen lassen und die falschen Felgen verkaufen...

Ohne dass du endlich mal die zulässige Achslast aus dem Fahrzeugschein abliest und hier schreibst ist alles nur Raterei. Die Felgen haben eine Traglast bis 725kg und wären bei 1430kg Achslast ausreichend und sogar mit ABE ! Wozu also andere kaufen, der Vorbesitzer wird sich da auch Gedanken gemacht haben.

Themenstarteram 5. Oktober 2014 um 13:50

Du hast sie doch schon genannt: 1430 vorne und 1230 hinten! Ja!

Vielleicht hätte ich das noch mal extra bestätigen sollen... aber genau so stehts auch in den Papieren!

Reicht es dann, wenn ich die ABE und das Festigkeitsgutachten mitführe?? Oder muß ich das dann doch vom TÜV prüfen und dann eintragen lassen?

Zitat:

Reicht es dann, wenn ich die ABE und das Festigkeitsgutachten mitführe??

Nein!

Zitat:

Oder muß ich das dann doch vom TÜV prüfen und dann eintragen lassen?

Selbst bei den aktuellen Alutec-Rädern 7,5 × 17 ET 48 mit »Gutachten zur ABE« für den T4 ist, wegen der K-Auflagen, eine sofortige [TÜV]-Abnahme fällig! (Auflage A01)

Themenstarteram 5. Oktober 2014 um 16:48

Ja ne, dann lass ich das!

Der Wagen ist zum Glück nur ein Zweitwagen und kann deshalb stehen bleiben... die nächste Fahrt geht dann in die Werkstatt für neue Räder!

Also da bin ich schon sauer auf den Verkäufer!

Ich wusste nicht dass ich damit richtig lag deswegen die Nachfrage. Wenn es schon ein Gutachten zur ABE gibt ist die Eintragung doch reine Formsache und relativ günstig, auf jeden Fall weniger als andere Räder (Reifen).

Themenstarteram 5. Oktober 2014 um 22:12

Ja, ich hätte das noch mal bestätigen sollen ^^

Ein Gutachten gibts aber nicht dazu... dem Vorbesitzer war wohl so einiges egal. Zum Beispiel hat der eine andere Stoßstange dran - dafür liegt schon seit Jahren ein Gutachten vom TÜV vor, aber in den Papieren eingetragen ist das noch nicht.

Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 13:24

Hallo Leute!

Der Verkäufer hatte sich gemeldet, er hätte die ABE gefunden... er hat sie mir dann zugeschickt.

Es ist EXAKT dieses Gutachten:

http://www.alutec.de/.../NI757_5112_48_57-1_TGA.pdf

Nur daß auf Seite 5 statt des Sharan der T4 steht!

Wie kann das sein? Kann das richtig sein?

Auch 2. Ausfertigung?

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