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Darf ich als Schweizer mit meinem "unversicherten" Anhänger nach DE fahren?
Hallo,
Ich bin Schweizer und in der Schweiz brauchen Anhänger keine eigene Haftpflichtversicherung, denn hier sind die Anhänger immer über die Versicherung des Zugfahrzeugs mit abgedeckt.
In Deutschland ist die Sache meines Wissens so, dass Anhänger eine eigene Haftpflichtversicherung brauchen.
Was ist denn, wenn ich als Schweizer mit meinem Gespann nach DE fahre, also nur Zugfahrzeug versichert und alles gemäss CH-Regeln in Ordnung? Ist das ok so, weil die Regeln des Zulassungslandes gelten? Oder dürfte ich das nicht, weil in DE die Versicherungspflicht besteht?
Danke
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7 Antworten
Es gilt die Schweizer Versicherung für Deine Fahrzeug-/ Anhängerkombi.
Das ist ja spannend. Hat sich erledigt, lange her, aber darf ich als Deutscher dann mit einem deutschen Auto einen Schweizer Hänger ziehen in der Schweiz?
Wenn.die Deutsche Haftpflicht die Deckung bestätigt, ja.
Sonst nicht.
Also nein.
Sonst müsste der Hänger ohne Versicherung bis zur Grenze gekommen sein.
Grenze ist nicht, der Hänger hat die Schweiz nie verlassen. Ich habe lediglich mit meinem deutschen Auto einen schweizer Miethänger in der Schweiz gezogen.
Was spricht dagegen? Der Anhänger ist dann über das Zugfahzeug versichert. Schon mal drauf geachtet, wieviele LKW mit Anhängern aus anderen Ländern unterwegs sind?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 17. August 2023 um 10:51:30 Uhr:
Was spricht dagegen? Der Anhänger ist dann über das Zugfahzeug versichert. Schon mal drauf geachtet, wieviele LKW mit Anhängern aus anderen Ländern unterwegs sind?
Ich fände es überraschend, wenn eine DE Versicherung einen Anhänger inkludiert, wo sie das doch in DE nie muss, weil es da extra Hänger Versicherungen braucht.
Somit wäre ich mir auch nicht sicher ob das im Ausland (Schweiz) dann nicht auch so ist, und man somit theoretisch den Anhänger nicht versichert hat, wenn man in der Schweiz einen Schweizer Hänger an ein DE Fahrzeug hängt.
Hier mal der Auszug aus den AKB der HUK, in den AKB anderer Versicherer gleich oder ähnlich formuliert:
A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit
Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
A.1.1 Was ist versichert?
...........
Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem
versicherten Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst
auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder
geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz
besteht.
Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder
geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten
Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.