ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Darf ein Busfahrer nach einem genesenen Schlaganfall tatsächlich...

Darf ein Busfahrer nach einem genesenen Schlaganfall tatsächlich...

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 12:53

...nie wieder gewerblich Busfahren?

Gruss

forsyth1

Beste Antwort im Thema

Die Beurteilung sollte man besser Ärzten anstatt des Ältestens-Rats auf MT überlassen. :)

58 weitere Antworten
Ähnliche Themen
58 Antworten
am 26. Februar 2020 um 15:32

Ergänzend habe ich hier

https://www.awmf.org/.../Marx_Begutachtung_der_Fahreignung_final2.pdf

gefunden.

Ab Seite 19 werden einige Aspekte und Erfahrungswerte evaluiert.

Die Fahrerlaubnisbehörde bestimmt i.d.R. wer als medizinischer Gutachter beauftragt wird.

An die ärztliche Beurteilung wird sich diese halten.

Ggf. kann man selbst eine fachärztliche Einschätzung eines Neurologen mit der Zusatzqualifikation Verkehrsmedizin einholen.

Mit solchen Differenzen ärztlicher Meinungen verdienen diverse Ärzte viel Geld, denn letztlich wird es darauf hinauslaufen das entweder ein Richter oder die Führerscheinstelle ein weiteres Gutachten in Auftrag gibt.

Leider sind auch Ärzte nicht vor Kompetenzgerangel gefeit und so kann es durchaus sein das der Chef grundsätzlich nur seine persönliche Meinung gelten lässt.

Alternativ ein eigenes Gutachten von einem Schlaganfallspezialisten anfertigen lassen und Das dann bei der Behörde einreichen, wenn es Positiv ausfällt. Denn ein Arzt der täglich Schlaganfallpatienten behandelt dürfte qualifizierter sein als ein "Betriebsarzt"

Ein Ex-Kollege hatte nach einem Schlaganfalle keinerlei Probleme wegen seinem LKW-Führerschein, ist dann auch noch als Rentner hin und wieder gefahren. Der Schein wurde da mehrfach erneuert und sein Schlaganfall war nie Thema, er hatte aber auch ein Gutachten einer neurologischen Klinik vorgelegt.

Ärzte sind im Übrigen in ihrer Berufsausübung auch unter bestimmten Umständen eingeschränkt. Ich weiß von einem Fall, in dem ein Chirurg eine Synkope erlitten hat, was im Grunde genommen laienmäßig gesprochen nur ein kurzzeitiger Bewusstseinsaussetzer ist, und dieser durfte hiernach für eine längere Zeit nicht operieren, bis nach einer Weile nicht davon auszugehen war, dass ein Wiederholungsfall wahrscheinlich ist.

Will sagen: Bei bestimmten Berufen finde ich es mehr als richtig, dass lieber Vorsicht walten gelassen wird als dass Menschen die Nachsicht haben, weil sie zu Schaden gekommen sind.

am 26. Februar 2020 um 16:34

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Februar 2020 um 16:35:40 Uhr:

Mit solchen Differenzen ärztlicher Meinungen verdienen diverse Ärzte viel Geld, denn letztlich wird es darauf hinauslaufen das entweder ein Richter oder die Führerscheinstelle ein weiteres Gutachten in Auftrag gibt.

Leider sind auch Ärzte nicht vor Kompetenzgerangel gefeit und so kann es durchaus sein das der Chef grundsätzlich nur seine persönliche Meinung gelten lässt.

Das können wir hier nicht beurteilen und nicht unterstellen. Wir wissen ja nicht warum der Vorgesetzte- Arzt zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Evtl. hatte er weitere Erkenntnisse.

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 18:52

Zitat:

@gretahatrecht schrieb am 26. Februar 2020 um 17:34:54 Uhr:

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 26. Februar 2020 um 16:35:40 Uhr:

Mit solchen Differenzen ärztlicher Meinungen verdienen diverse Ärzte viel Geld, denn letztlich wird es darauf hinauslaufen das entweder ein Richter oder die Führerscheinstelle ein weiteres Gutachten in Auftrag gibt.

Leider sind auch Ärzte nicht vor Kompetenzgerangel gefeit und so kann es durchaus sein das der Chef grundsätzlich nur seine persönliche Meinung gelten lässt.

Das können wir hier nicht beurteilen und nicht unterstellen. Wir wissen ja nicht warum der Vorgesetzte- Arzt zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Evtl. hatte er weitere Erkenntnisse.

- - -

So wie er mir das heute schilderte, hat der höhergestellte Arzt nicht das Gutachten seines Kollegen in Frage gestellt.

Er sagte, dass unabhängig vom sehr guten Ergebnis seiner regulären Bus/LKW Gesundheitsprüfung er grundsätzlich keinen Bus mehr fahren darf...!

Der Arzt ergänzte auch noch, dass er selber somit späteren Problemen aus dem Weg gehen möchte!

Der Bus-Unternehmer ist nun "etwas" irritiert, dass er noch nicht einmal bei Kaufansichten einen neuen leeren Bus zur Probe fahren darf!

Gruss

forsyht1

Für den Führerschein D spielt es keine Rolle, ob Fahrgäste befördert werden oder jemand nur mit einem leeren Bus spazierenfahren möchte.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Februar 2020 um 14:08:57 Uhr:

Die Beurteilung sollte man besser Ärzten anstatt des Ältestens-Rats auf MT überlassen. :)

Sehr gut geantwortet

 

Ich klinke mich mal mit einem ähnlichen Thema hier ein: Bis zu welchem Grad wird bei Berufskraftfahrern eine Rot-Grün-Sehschwäche toleriert?

Zitat:

@DaXXes schrieb am 26. Februar 2020 um 21:17:47 Uhr:

Ich klinke mich mal mit einem ähnlichen Thema hier ein: Bis zu welchem Grad wird bei Berufskraftfahrern eine Rot-Grün-Sehschwäche toleriert?

Guggst du hier:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_6.html

 

Grüße vom Ostelch

Ich meine es gab aber mal eine Regelung, dass Inhaber der Klasse CE auch einen leeren Omnibus ohne weitere Insassen zum Beispiel für Überführungsfahrten bewegen durften. Keine Ahnung, ob das noch aktuell ist, vermutlich nicht.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Februar 2020 um 20:16:09 Uhr:

Für den Führerschein D spielt es keine Rolle, ob Fahrgäste befördert werden oder jemand nur mit einem leeren Bus spazierenfahren möchte.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@DaXXes schrieb am 26. Februar 2020 um 21:24:48 Uhr:

Ich meine es gab aber mal eine Regelung, dass Inhaber der Klasse CE auch einen leeren Omnibus ohne weitere Insassen zum Beispiel für Überführungsfahrten bewegen durften. Keine Ahnung, ob das noch aktuell ist, vermutlich nicht.

Zitat:

@DaXXes schrieb am 26. Februar 2020 um 21:24:48 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Februar 2020 um 20:16:09 Uhr:

Für den Führerschein D spielt es keine Rolle, ob Fahrgäste befördert werden oder jemand nur mit einem leeren Bus spazierenfahren möchte.

Grüße vom Ostelch

Gemäß der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung werden die Fahrerlaubnisklassen in 2 Gruppen eingeteilt. Wenn der Betreffende keinen Bus mehr fahren darf, so gilt das auch für alles, was mit Klasse Cx zu tun hat (Gruppe 2).

Zitat:

@DaXXes schrieb am 26. Februar 2020 um 21:24:48 Uhr:

Ich meine es gab aber mal eine Regelung, dass Inhaber der Klasse CE auch einen leeren Omnibus ohne weitere Insassen zum Beispiel für Überführungsfahrten bewegen durften. Keine Ahnung, ob das noch aktuell ist, vermutlich nicht.

Probefahrten sind möglich. Es gilt § 6 (4) FeV

Zitat:

Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Grüße vom Ostelch

Genau so ist es

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Februar 2020 um 21:51:58 Uhr:

Zitat:

@DaXXes schrieb am 26. Februar 2020 um 21:24:48 Uhr:

Ich meine es gab aber mal eine Regelung, dass Inhaber der Klasse CE auch einen leeren Omnibus ohne weitere Insassen zum Beispiel für Überführungsfahrten bewegen durften. Keine Ahnung, ob das noch aktuell ist, vermutlich nicht.

Probefahrten sind möglich. Es gilt § 6 (4) FeV

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Februar 2020 um 21:51:58 Uhr:

Zitat:

Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Grüße vom Ostelch

So ist es, bzw so kenne ich es von nem LKW Mechaniker. Der darf nach Reparaturen den Bus probefahren. Sonst nicht.

Normalerweise auch nicht in die Werkstatt oder zurück zum Kunden.

 

Themenstarteram 26. Februar 2020 um 21:34

Zitat:

@dettilein123 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:59:24 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Februar 2020 um 14:08:57 Uhr:

Die Beurteilung sollte man besser Ärzten anstatt des Ältestens-Rats auf MT überlassen. :)

Sehr gut geantwortet

- - -

Die Ärzte machen aber keine Gesetze in Deutschland...

Und es geht in diesem Fall nicht um die individuelle Einschätzung der Ärzte!

Er hat den umfangreichen Gesundheits-Check top bestanden und beide haben ihn grundsätzlich für fahrtauglich gehalten.

Die entsprechenden Schriftstücke konnte ich einsehen.

Gruss

forsyth1

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Darf ein Busfahrer nach einem genesenen Schlaganfall tatsächlich...