Darf die Werkstatt Auto einbehalten?!

Folgender fiktiver Sachverhalt. Fiktiv deshalb weil dieser hoffentlich nicht eintreten wird:

Kunde vereinbart mündlich mit einer Werkstatt eine Arbeit und überlässt das KFZ.
Man versteht sich, der Umgangston ist neutral bis freundlich.
Es wird nicht über Preise gesprochen.
Es gibt keinen Kostenvoranschlag oder schriftlichen Auftrag.
Höchstwahrscheinlich gibt es auch keine "Rechnung". Welche aber auch nicht unbedingt verlangt wird.
Die Arbeit dauert etwa 6h & dürfte mit Material grob 1000-1200€ kosten.

Die Fertigstellung steht kurz bevor (nach 3 Monaten) Aber der Kunde hat den Eindruck die Werkstatt möchte nun Kasse machen und weit über dem üblichen Preis abzocken, da auf 3 fache Nachfrage der Kosten nichts genannt wird.
Angenommen der Kunde ist mit dem evtl. weit überhöhten Betrag nicht einverstanden, möchte diese aber nicht in voller Höhe oder nur unter Vorbehalt zahlen. Nun stellen sich folgende Fragen:

Darf die Werkstatt unter diesen obigen Gegebenheiten das KFZ einbehalten?
Welche Möglichkeiten hat der Kunde vor Ort sein Eigentum zu erlangen?
Sollte man die Polizei hinzu ziehn falls die Herausagabe verweigert wird?

Angenommen man käme durch eine geschickte Probefahrt bei Abholung doch noch in den Besitz des KFZ und erlangt damit wieder die Sache, wie würde es dann weiter gehn?
Die Werkstatt müsste wahrscheinlich vor Gericht ziehn um den Betrag einzufordern richtig?

Nochmal: es geht dem Kunden nicht darum nichts zu zahlen , sondern eine evtl. völlig überhöhte Forderung abzuwehren und eine Einbehaltung des KFZ als Druckmittel zu vermeiden.

21 Antworten

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 11. September 2023 um 00:40:40 Uhr:


Das ganze fiktive Beispiel ist aber auch eigentlich Unsinn. Niemand gibt ein Auto drei Monate in die Werkstatt für eine Reparatur unter der hand im vierstelligen Bereich und es wird vorher kein Wort über die Kosten gesprochen.

Der Fall liegt exakt so. Die 3 Monate ergeben sich aus dem extrem hohem Auftragsvolumen der Firma. Es geht um eine Sonderanfertigung im oben genannten üblichen Preisrahmen für diese Arbeit.
Das bei Abgabe des KFZ nicht über exakte Preise geredet wurde ist in dem Bereich normal weil sich das nicht auf 200€ genau kalkulieren lässt. Fiktiv ist bis jetzt nur das Szenario was bei Bezahlung passiert wenn der Betrag weitaus höher liegt. Einen Auftrag gibt es mündlich. Ob es eine offizielle Rechnung gibt wird man sehn.
De Auflösung wird sich diese Woche ergeben. Ich werde berichten.

Zitat:

@AEG47 schrieb am 11. September 2023 um 00:55:59 Uhr:


zur ersten Frage.

Werkstatt muss dir das KFZ nicht ohne vollständige Bezahlung herausgeben.Sie kann dann Unternehmerpfandrecht geltend
machen.Da nutzt es auch nichts die Polizei zu holen,die sagen einfach ist ne Zivilsache.
Gibt sie das KFZ ohne Bezahlung rau ist das Pfandrecht verwirkt.

zu Frage 2
Besitzinnahme bei "geschickter Probefahrt Probefahrt.Dann haste Probleme mit der Polizei,dies ist nämlich eine Straftat.

AEG

Genau so ist es. Ein rein zivilrechtliche Geschichte, die erst bei der Inbesitznahme bei der "geschickten Probefahrt" strafrechtlich relevant wird. Nennt sich Pfandkehr.

Also ist der Fall doch nicht so rein fiktiv, wie am Anfang gesagt.

Es wurde nicht über exakte Preise geredet oder gar nicht über Preise? Du wirfst ja 1000-1200 EUR in den Raum als gängigen Preis. Also erwartest du ja anscheinend, dass der Preis so in dieser Region liegt, oder?

Da wundert es mich, dass der Kostenrahmen nicht vorher wenigstens mal grob umrissen wurde.

Wenn der Preis bei Abholung nun weitaus höher liegt, verlangst du erstmal eine Rechnung. Dann wird der Preis noch höher, weil noch die MwSt. draufkommt. Die Rechnung bezahlst du unter Vorbehalt, nimmst dein Auto mit und kannst dann rechtlich gegen die Rechnung vorgehen.

Wird aber kein einfaches Unterfangen, wenn du keinen schriftlichen Auftrag und keinen KVA hast. Da müßte die Rechnung dann schon deutlich überhöht sein und das seitens der Werkstatt auch nicht schlüssig erklärt werden können. Beispielsweise, du läßt eine Anhängerkupplung einbauen und sollst 3000 EUR zahlen, andere Betriebe verlangen für diese Arbeit aber nur 1000 EUR. Aber selbst das ist nicht so eindeutig. Wenn die Werkstatt einfach nur hohe Stundensätze hat, ist es halt so, das hättest du vorher rausfinden können. Wenn die Wekrstatt aber 15 Std gebraucht hat, andere Werkstätten aber 5 Std. ansetzen, ist es schon wieder was anderes.

Besteht das Pfandrecht unabhängig vom Verhältnis Fahrzeugwert zu Rechnungswert?

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So oder so, wenn die Werkstatt halt am Ende 15 Stunden statt 5 gebraucht hat aber nie zugesagt, dass sie genau so schnell ist wie andere mit 5 Stunden, dann kostet es halt auch das Dreifache. Du müsstest ja in den Bereich von Wucher reinkommen, und das wird bei tatsächlich erbrachter Leistung halt schwer.

Anders wäre es, wenn dir die Werkstatt jetzt einfach eine möglichst hohe Rechnung schreibt mit Arbeitszeit, die sie nie erbracht hat und Teilen, die sie nie verbaut haben. Oder die Teile zum 5-fachen Preis abrechnet oder sowas. Dann würd ich deine Chancen besser sehen.

Aber wie kommst du denn überhaupt zur Vermutung, dass der Fall eintreten könnte? Also gab es Andeutungen oder irgendetwas? Ich gehe ja nicht einfach so davon aus, dass die Werkstatt nun ein Vielfaches von den üblichen Kosten verlangen könnte. Klingt für mich, als gäbe es da eine Vorgeschichte, die bei der Bewertung sicher relevant sein dürfte 🙂

ich beende das Theater hier mal. entweder man schreibt gleich, was Sache ist oder man lässt es ganz bleiben. Erst fiktiv und dann doch nicht läuft nicht. Veräppeln können wir uns auch alleine.

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