Danke GTÜ!
Moin zusammen!
Gestern hatte ich meinen auflaufgebremsten Anhänger in die Werkstatt meines Vertrauens gebracht, um eine HU machen zu lassen. Bisher war mir immer völlig egal, welche Organisation die HU durchführt, aber eine fällt jetzt raus.
Eins vorweg- ich finde es gut und richtig, daß Fahrzeuge regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft werden- aber aufgrund welcher Mängel ein Fahrzeug nicht verkehrstauglich sein soll, sind doch teilweise einfach lächerlich.
Ich hatte bei dem HU- Termin leichte Bedenken, da der Boden des Anhängers in absehbarer Zeit erneuert werden muß- der wurde allerdings nicht bemängelt.
Bremse, Bordwände, Rahmen- alles tiptop.
Die leicht ausgeblichenen seitlichen Reflektoren waren dem GTÜ- Prüfer ein Dorn im Auge und er kreidete sie als erheblichen Mangel(!) an- keine HU.
Lächerlicher geht es nun wirklich nicht. Selbst der Werkstattinhaber schüttelte darüber nur den Kopf.
Über die knapp 20 Jahre alten Reifen könnte man sich streiten- die werden eh in Kürze ausgetauscht
Vielen Dank also GTÜ, daß ihr mir dafür auch noch 44,-€ abgeknöpft habt- ihr macht an keinem meiner Fahrzeuge mehr eine HU!
Beste Antwort im Thema
Iss klar ... am besten ist es die TÜV Plakette blind zu kleben ohne auch nur Mängel aufzulisten. In einem anderen Thema geht es doch gerade genau darum, dass eine TÜV Plakette vergeben wurde, obwohl der Wagen (offensichtlich) erhebliche Mängel hat. Der Prüfer ist (natürlich) immer der Blöde, weil er just einen Mangel findet, den man selbst als harmlos einstuft. Zwar habe ich keine TÜV Prüfungen gemacht sondern UVV Prüfungen (Prüfung nach den UnfallVerhütungsVorschriften). Trotzdem kenne ich diese Quengeleien, wenn ICH der Meinung war, das ein Mangel vorliegt und der Kunde abwiegeln wollte.
Nehmt doch einfach mal den umgekehrten Fall, der ja hier auch schon oft Thema war. Ein Fahrzeug oder Wagen bekommt eine Plakette und hinterher stellen sich erhebliche/gravierende Mängel heraus. Was dann? Der Prüfer ist auf jeden Fall der Ar ... Dumme. Da wird auch eine böse Mail an die Prüforganisation nichts daran ändern. Wie der Kollege bereits schrieb, mach ein paar neue Rückstrahler dran und gut ist.
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Ihr habt ja nicht ganz unrecht und ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Das Beispiel Kennzeichenleuchte sollte eigentlich dafür herhalten, dass man -sofern der Rest am Auto stimmt- trotzdem die Plakette erhalten kann.
Bei einem Auto, wo von vornherein viele geringe Mängel (eingerissenes Wischerblatt, fast leerer Wischwasserbehälter, Reifen an der Verschleißgrenze, fehlendes Warndreieck/Weste und dergleichen)
bestehen, weil sich vorher keiner drum gekümmert hat, dürften die Chancen sicher nicht so groß sein.
Falsch...
Wenn sonst alles Tip Top ist und der eingerissene Scheibenwischer wäre ein erheblicher Mangel (nur ein beispiel, weiß nicht mehr obs tatsächlich so ist), dann wird ein Prüfer, der seinen Job behalten will, dir keine Plakette geben, weils der Computer eben so ausspuckt. Der Scheibenwischer hält jetzt nur als Beispiel für einen völlig hirnlosen Grund her, den ich leider aus meinem Praktikum vergessen habe. Da war das Auto voll ok und irgend ein Pille Palle ding war kaputt und da hat der Mann keine Plakette bekommen. Und der Jungingenieur, mit dem ich unterwegs war, ist natürlich noch stärker von internen Kontrollen betroffen und hat somit verständlicherweise auch nicht seinen Job riskiert, nur damit diese Ungerechtigkeit abgewendet wird.
Das widerspricht völlig meiner 38jährigen Laufbahn als Autofahrer. Innerhalb dieser Zeit habe ich schätzungsweise 80 TÜV-Besuche (eigene Fahrzeuge, die der Familienangehörigen, von mir aufbereitete Autos) hinter mich gebracht. In der absoluten Mehrheit hatte ich keinerlei Probleme, auch wenn auch mal im Bescheid ein oder zwei geringe Mängel oder ein Hinweis wie "Reifen an der Verschleißgrenze- Austausch" empfohlen darunter war.
Selbstverständlich haben Prüfer einen gewissen Ermessensspielraum. Wie beurteilt er denn beispielsweise das Spiel in Achsgelenken oder Lenkung? Wann beginnt bei einem leicht undichten Motor das Abtropfen? Ist die Bremsscheibe leicht riefig oder schon zu sehr? Mit solchen Beispielen kann man sicher die ganze Seite füllen.
Dass ein Auto in topp Zustand wegen eines eingerissenen Wischerblattes die Prüfung nicht besteht, verweise ich selbst deshalb ins Land der Märchen. Deiner Theorie nach dürften ja dann fast alle Autos die Prüfung nicht auf Anhieb bestehen, denn irgendetwas findet sich garantiert. Und nach Deiner Auslegung genügt ja sogar der falsche Reifendruck, der bereits einen nicht unerheblichen Mangel darstellen kann.
Ich sagte doch, dass der Scheibenwischer nur als Beispiel für ein ähnliches, wirklich nicht fahrsicherheitsrelevantes Problem herhalten muss, es war nicht der scheibenwischer.
Das ist auch in 35 Jahren deines Autofahrerlebens so möglich gewesen. Aber vor 2 oder 3 Jahren wurde der Mängelbaum, so nennt sich das, geändert und auch die beurteilungskriterien wurden eingeschränkt.
Reifen und Bremsen an der Verschleißgrenze und so gibts noch.
Spiel in Achsgelenken führt, soweit ich mich erinnere, dazu, dass du keine Plakette kriegst weil er nicht mehr unterscheiden kann, obs viel oder wenig ist.
Die haben selbst darüber diskutiert, dass das Käse ist. Aber so ist es halt. Die haben nicht mehr den Spielraum wie noch vor 4 Jahren.
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Bei manchen Mängeln gibts noch die Option Verschleißgrenze.
Die Unterscheiden auch noch zwischen Ölfeucht, kriegste Plakette und Tropfen, kriegste keine.
Aber manche sind jetzt einfach ein erheblicher Mangel und du kriegst keine Plakette, auch wenns noch nicht wirklich wild ist.
Und da gehört eben ne kaputte Birne dazu.
Scheinwerferbirne Kaputt? Keine Plakette!
Scheinwerfer zu hoch oder zu niedrig? Keine Plakette!
Die Jungs von der DEKRA sind dann übrigens so nett und stellen die ein, dann steht drin, Scheinwerfer zu hoch, wurde vor Ort behoben, gibt ne Plakette.
Meiner Meinung nach nur dazu da, höhere Einnahmen durch Nachuntersuchungen zu generieren.
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 17. Oktober 2014 um 17:34:29 Uhr:
Und da gehört eben ne kaputte Birne dazu.
Scheinwerferbirne Kaputt? Keine Plakette!
Scheinwerfer zu hoch oder zu niedrig? Keine Plakette!
Die Jungs von der DEKRA sind dann übrigens so nett und stellen die ein, dann steht drin, Scheinwerfer zu hoch, wurde vor Ort behoben, gibt ne Plakette.Meiner Meinung nach nur dazu da, höhere Einnahmen durch Nachuntersuchungen zu generieren.
In ganz wenigen Fällen fällt eine Birne ausgerechnet auf dem Weg zum TÜV* aus.
Und Schuld für die Nachuntersuchung hat auch der TÜV
* stellvertreten für die Überprüfungsstelle
Das ist dann Dumm gelaufen 🙂
Aber wenn du die Birne gleich am selben Tag austauscht, kostet es bei der DEKRA die Nachuntersuchung nix.
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 17. Oktober 2014 um 17:31:26 Uhr:
Reifen und Bremsen an der Verschleißgrenze und so gibts noch.
Spiel in Achsgelenken führt, soweit ich mich erinnere, dazu, dass du keine Plakette kriegst weil er nicht mehr unterscheiden kann, obs viel oder wenig ist.
Die haben selbst darüber diskutiert, dass das Käse ist. Aber so ist es halt. Die haben nicht mehr den Spielraum wie noch vor 4 Jahren.
Natürlich gibt es auch für Spiel in Achsgelenken oder Koppelstangen immer noch den Hinweis.
Insofern hat der Prüfende jetzt sogar mehr Verantwortung als vorher.
Heute muss er ganz klar entscheiden "ist nicht mehr schön, kann aber erstmal so bleiben" (Hinweis) oder "ist kaputt, muss neu" (erheblicher Mangel) und kann sich nicht mehr nach dem Motto "geringer Mangel tut keinem weh" aus der Verantwortung ziehen ("ich hab's bemängelt, aber der Halter hat's ja nicht repariert!"😉.
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 17. Oktober 2014 um 17:34:29 Uhr:
Meiner Meinung nach nur dazu da, höhere Einnahmen durch Nachuntersuchungen zu generieren.
Dieserer Argumentation fehlt die Logik:
Die HU-Richtlinie mit dem Mängelkatalog kommt vom Verkehrsministerium; das verdient keinen Cent an einer Nachuntersuchung.
Dem Vernehmen nach wollte das Ministerium sogar die geringen Mängel komplett abschaffen ("einmal alle zwei Jahre muss ein Auto mal wirklich mängelfrei sein!"😉 und nur die Überzeugungskraft der Überwachungsorganisationen hat wenigstens im LTE-Bereich die meisten geringen Mängel erhalten.
Es ist einfach eine bewiesene Tatsache, dass ein sehr großer Anteil der geringen Mängel nach erfolgter Plakettenzuteilung eben doch nicht behoben wurden.
Gerade was die Lichteinstellung angeht, hat die EM-Einstufung ja auch eine gewisse Logik:
Entweder, es ist mit ein paar Handgriffen erledigt. Dann tut der EM ja auch nicht weh, weil es dank Mängelschleife oder Nachkontrolle am selben Tag die Plakette auch weiterhin ohne zusätzliche Kosten gibt. (Den 6er-Inbus hat ja nicht nur der DEKRA-Prüfer in der Tasche, das dürfte inzwischen bei allen Standard sein. Ebenso die kostenlose NU am selben Tag). Oder es geht eben nicht so einfach, dann würde es als GM eingestuft aber vermutlich niemals in Ordnung gebracht...
Zitat:
@hk_do schrieb am 17. Oktober 2014 um 23:13:20 Uhr:
Dieserer Argumentation fehlt die Logik:Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 17. Oktober 2014 um 17:34:29 Uhr:
Meiner Meinung nach nur dazu da, höhere Einnahmen durch Nachuntersuchungen zu generieren.
Die HU-Richtlinie mit dem Mängelkatalog kommt vom Verkehrsministerium; das verdient keinen Cent an einer Nachuntersuchung.
...
Das stimmt so beides nicht wirklich, denn:
a) Haben die Prueforganisationen die Richtlinie weder verfasst noch angeregt, sondern das zustaendige Ministerium.
b) Kassiert der Bund auch fuer diese Dienstleistung (Nachpruefung) die volle Meerschwein-Steuer i.H.v. 19% 😉
Wer sein Fahrzeug regelmäßig wartet, ob nun selbst oder durch eine Werkstatt der wird eher selten zu einer Nachprüfung aufgefordert werden.
Das stimmt so nicht, kann bei älteren Autos trotzdem immer mal wieder vorkommen, dass der TÜV die Plakette verweigert für etwas, was bei der letzten Inspektion ein dreiviertel Jahr vorher überhaupt kein Thema war. Hab ich schon gehabt und meine Eltern auch schon.
Da ging es aber idR um wirklich sicherheitsrelevante Dinge. Bei dem Golf 3 GTI mit 250000km meiner Mutter hat der Tüv zB mal poröse Bremsleitungen moniert -die vielleicht noch ein Jahr gehalten hätte, vielleicht aber auch nicht. Da hat sich wirklich niemand über die Zusatzgebühr für die Nachprüfung eine Woche später beschwert.
Das mit den höheren Einnahmen ist so gemeint, dass das quasi vom Gesetzgeber ein Konjunkturpaket für die Prüfstellen ist, damit die mehr Einnahmen generieren können.
Genau wie diese schwachsinnige Glühbirnenverordnung. Ist auch nur Sinn und Zweck, den Lampenherstellern zu ermöglichen, teurere Leuchtmittel zu verkaufen.
@Peperonitoni
Auch wenn sich nach 38 Jahren manches geändert hat, ist das alles nicht so schlimm, wie Du es hier darstelllst.
Ich war beispielsweise im letzten Februar mit meinem alten, aber sehr gepflegten C-Klasse Kombi beim TÜV. Als geringe Mängel wurde beginnendes Radlagerspiel vorn, fehlenede Ventilkappe vorne rechts und der fehlende Verbandskasten (allerdings hinter der entsprechenden Klappe doch vorhanden) und das leicht feuchte Differenzial eingetragen. Das Auto wurde also nach der neuesten Methode geprüft. Ergebnis: Plakette mit ensprechenden Einträgen im Protokoll zugeteilt.
Ich war in einer ganz normalen Prüfstelle, Prüfer und ich kennen uns nicht. Der Prüfer hat wohl auch sehr genau hingesehen und gewissenhaft gearbeitet, weil ihn schon allein ein fehlendes Ventilkäppchen ins Auge stach. Daher behaupte ich immer noch, dass Du falsch liegst.