Dachlawine in BW wer zahlt

Hallo

Große Frage

Wer zahlt Dachlawinen schäden bei einer Mietwohnung?
Aus google werde ich nicht schlau...
Mein Vermieter hat Solar auf dem Dach und keine Fangvorrichtung.
Da mein Auto leider vorm Haus steht muss ich das wissen.
Der schnee rutscht fast täglich ab und trifft mein armes Auto.

Weitere infos gerne bei frage

gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von XxNilsxX


...
Mein Vermieter hat Solar auf dem Dach und keine Fangvorrichtung.
Da mein Auto leider vorm Haus steht muss ich das wissen.
Der schnee rutscht fast täglich ab und trifft mein armes Auto.
...

Hallo Nils,

spätestens jetzt weißt Du das und solltest Dein Auto woanders parken.

Liebe Grüße
Herbert

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Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Besprich das Thema mit Deinem Vermieter, denn den sehe ich in der Pflicht die Nutzung der Mietsache zu gewährleisten.

Liebe Grüße
Herbert

So sehe ich das auch.

Es ist nicht immer einfach einem Vermieter zu sagen wo der Schuh drückt.
Ich dachte jemand kennt sich aus besonderes, weil er Photovoltaik auf dem Dach hat...
Ich weiss auch nicht wie es ist wenn ein schaden entsteht bei Besuch... Vor der Garage ist auch ein Stellplatz und dort parkten alle wo zum schwätzen kommen wollen. letzte Woche ist dann tatsächlich Schnee auf ein Auto gefallen. Es ist nichts passiert aber der schreck war groß. Der Schnee ist auf die Frontscheibe gefallen und sogar die Alarmanlage ist hoch gegangen. Können froh sein ,dass nicht kaputt gegangen ist.

Wo kann ich am besten nachfragen?

Wie schon erwähnt, der Eigentümer ist ist raus aus der Haftung, solange er die Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat.

Kenne kein Urteil, welches den Eigentümer zu Schadenersatz mit Schnee vom Dach verurteilt hat.

Bei Eiszapfen sieht das wohl anders aus.

Du hast nur ein mietrechtliches Problem...

Wegen der Lawinengefahr kannst Du die von Dir gemietete Fläche nicht in der "zugesicherten Eigenschaft" nutzen. Daher kannst Du Deinen Vermieter unter Androhung der Mietminderung auffordern, die Nutzbarkeit herzustellen. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen. Im Zweifelsfall erlässt er Dir die Miete für die Zeit der Nicht-Benutzbarkeit.

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Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4


Im Zweifelsfall erlässt er Dir die Miete für die Zeit der Nicht-Benutzbarkeit.

Und genau das ist oftmals das Problem in unserem Rechtssystem. Das einzige, was man als Mieter, aber auch als Kunde etc., erreichen kann, ist, dass die Miete oder die Gebühr für den nichtnutzbaren Zeitraum erlassen wird. Das ist für den Vermieter/Anbieter immer die allergünstigste Lösung, so dass er gar keinen Anreiz hat, die Mängel auf Dauer abzustellen.

Im hier diskutierten Fall ist es am Billigsten für den Vermieter, wenn er 1-2 Monate im Jahr die fiktive Miete für den Stellplatz erlässt. Mehr als 25 € werden das pro Monat wohl nicht sein, wenn ich bedenke, was vielerorts eine Garagenmiete maximal kostet.

Das ist genauso, wenn z. B. der Telefon/Internet-Anschluss ausfällt. Was bringt es einen, wenn man - 30 € Grundgebühr/Monat exemplarisch unterstellt - pro Tag 1 € Grundgebühr erlassen bekommt, aber dafür kein Festnetztelefon und Internet hat? Oder was bringt es einen, wenn man die Miete um 100 % kürzt, weil die Heizung ausgefallen ist und man zugleich kein fließendes Wasser hat o. ä.? - Die meisten Menschen wollen ihre Sachen nutzen und nicht mit so billigen Kürzungen abgespeist werden.

Hatte der TS nicht auch geschrieben, dass der Vermieter
ein Schild aufgestellt hat?
Wenn er auch noch auf die Gefahr hinweist,
ist er dann nicht erst recht aus der Sache raus?
Nur so ein Gedankengang ....... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Steffi0710


Hatte der TS nicht auch geschrieben, dass der Vermieter
ein Schild aufgestellt hat?
Wenn er auch noch auf die Gefahr hinweist,
ist er dann nicht erst recht aus der Sache raus?
Nur so ein Gedankengang ....... 🙂

Da macht es sich der Vermieter aber sehr einfach.

Und wie gesagt: Der Threadersteller bezahlt hier Miete für eine Sache, die er nicht nutzen kann. Darf ich Dir auch fiktiv etwas vermieten? 😁 (bitte nicht zu persönlich nehmen)

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Da macht es sich der Vermieter aber sehr einfach.

Und wie gesagt: Der Threadersteller bezahlt hier Miete für eine Sache, die er nicht nutzen kann. Darf ich Dir auch fiktiv etwas vermieten? 😁 (bitte nicht zu persönlich nehmen)

Da gebe ich dir völlig recht, wenn er den Platz nicht nutzen kann, muss er auch nicht zahlen bzw. mit dem Vermieter Mietminderung o.ä. Vereinbaren.

Löst leider nicht sein Parkproblem....🙂

Allerdings dachte ich, da es ja so aussieht, dass bei einem Schaden der Vermieter nicht zu Belangen ist, er sich auch noch auf die "Warnung" mit den Schildern berufen kann ?!

Zitat:

Original geschrieben von Steffi0710


Allerdings dachte ich, da es ja so aussieht, dass bei einem Schaden der Vermieter nicht zu Belangen ist, er sich auch noch auf die "Warnung" mit den Schildern berufen kann ?!

So ist es auch.

Vom Vorposter werden hier zwei Dinge durcheinandergeworfen, die nicht zusammengehören.

Die eine Thematik, nämlich Nichtnutzbarkeit der Mietsache ist in den §§ 535 ff BGB geregelt - hier ist also das Rechtsverhältnis Mieter/Vermieter betroffen (davon abgesehen ist es noch immer nicht vom TE geklärt worden, ob er überhaupt Miete für den Stellplatz bezahlt - das wurde von besagtem Vorposter halt mal so in den Raum geworfen bzw. gemutmasst).

Die andere - und in diesem Thread zutreffende Thematik ist ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch aus Verschulden des Vermieters heraus (z.B. nach § 823 BGB - also eine vollkommen andere Rechtsgrundlage).

Und der ist nach der vorliegenden Sachlage nicht gegeben - warum hatte ich in meinen ersten Posting des Threads ausführlich dargelegt.

Der Vermieter muss hier nicht zwingend Schilder aufhängen, damit ihn keine Haftung trifft - tut er es aber dennoch, hat er nicht nur das Netz, sondern auch noch den doppelten Boden bei evtl auf ihn zukommenden Schadenersatzansprüchen.

Guten Abend

Ich sehe schon ich werde wohl mit diesem Problem leben müssen.
Es ist echt schlecht, vor allem fange ich im August ein Studium an und kann es nicht
brauchen das mein Fahrzeug beschädigt wird (keine KOHLE)
Und extra Vollkasko abschließen, weil ich mit einem Schaden rechnen könnte ist mir auch zu teuer.
Ich finde es traurig, dass der Vermieter fett Solar aufs Dach kloppt und nicht dran denkt was im Winter passiert.
Vom Vormieter weiss ich das der Golf 3 Kombi beschädigt wurde.
Dort hat aber die Teilkasko gezahlt da nur die Frontscheibe gerissen ist.

Ich bedanke mich bei allen für die Hilfe.

Werde glaub im Sommer ein Carport bauen damit ich auf der sicheren Seite bin.

Oh fast hätte ich es vergessen...
Dieses schöne Warnschild wurde gestohlen 😁 es war wohl nur an zwei Hacken gehangen XD

Was soll er deiner Meinung nach tun?
Mein Nachbar hat Fanggitter auf dem Dach und was macht der Schnee? Er rutscht über das Gitter drüber und landet nicht mehr auf dem Gehweg sondern mitten auf der Fahrspur der Strasse, ist auch nicht besser.
Dein Problem ist weniger die Solaranlage als die Dachneigung. Mit der Anlage kommt der Schnee vielleicht früher runter als Ohne, aber Ohne käme mehr Schnee und mehr Schnee = mehr Schäden.

Übrigens hat man unter anderem in Deutschland diese Dachform nicht nur damit das Regenwasser abfliesst, da würde eine geringe Neigung reichen die man kaum sieht, sondern damit der Schnee nicht auf dem Dach liegenbleibt sondern runterrutscht.

Zitat:

Werde glaub im Sommer ein Carport bauen damit ich auf der sicheren Seite bin.

Dann aber am Besten so das der rutschende Schnee nicht voll auf das Dach kracht sondern über das Dach des Carports weiterrutschen kann, also eine Schräge.

Ausserdem sind schon einige Carports eingekracht weil so viel Schnee darauf lag das die Kosntruktion ihren Wiederstand aufgab und Alles auf dem Auto landete.

Zitat:

Original geschrieben von XxNilsxX



Ich finde es traurig, dass der Vermieter fett Solar aufs Dach kloppt und nicht dran denkt was im Winter passiert.

Jetzt muss ich doch mal nachfragen, wieso reitest du immer auf der Solaralage rum?

Meinst du ohne würde der Schnee oben bleiben?

Zitat:

Vom Vormieter weiss ich das der Golf 3 Kombi beschädigt wurde.
Dort hat aber die Teilkasko gezahlt da nur die Frontscheibe gerissen ist.

da hast du doch deine Antwort: nicht der Vermieter musste zählen sondern die Versicherung des Fahrzeugs.

Das mit der Solaranlage versteh ich auch nicht. Aber die ändert ja am eigentlich Problem auch nix.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


da hast du doch deine Antwort: nicht der Vermieter musste zählen sondern die Versicherung des Fahrzeugs.

Die Teilkasko zahlt generell bei Glasbruch. Da wird nicht groß nachgefragt, warum das Glas gebrochen ist. Es kann also gut sein, dass in dem Fall der Geschädigte einfach direkt zu seiner Versicherung hin ist und gesagt hat: einmal eine neue Scheibe bitte.

Bei einem eingedrückten Fahrzeugdach sieht das schon wieder anders aus.

Hallo,

je nach Dachneigung und Eindeckung gibt es erhebliche Unterschiede bezüglich der Abrutschgefahr des Schnees vom dem Dach.
Das kann ich regelmäßig beobachten.
Bei den bei uns üblichen Doppelhäusern mit ca. 45° Dachneigung, rutscht der Schnee bei 10 - 15 cm Dicke normalerweise nicht vom Ziegeldach sondern taut an Ort und Stelle ab.
Anders ist das bei den Glasoberflächen der Solarmodule.
Dort kommt der Schnee, sobald die Temperaturen ansteigen, ins rutschen.
IMO müßte es daher eigentlich eine Verpflichtung zur Anbringung von Fangvorrichtungen geben, wenn Solarmodule installiert werden und dadurch eine Gefahr entsteht.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Bei den bei uns üblichen Doppelhäusern mit ca. 45° Dachneigung, rutscht der Schnee bei 10 - 15 cm Dicke normalerweise nicht vom Ziegeldach sondern taut an Ort und Stelle ab.
Anders ist das bei den Glasoberflächen der Solarmodule.
Dort kommt der Schnee, sobald die Temperaturen ansteigen, ins rutschen.

Eigenartig, bei unserem einen Nachbarn rutscht der Schnee bei steigenden Temperaturen und ner Dachneigung von 45° ohne Solar genau so schnell vom Dach wie beim anderen Nachbarn im selben Doppelhaus mit Solar!

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