COC/EWG Übereinstimmungsbescheinigung

Audi A6 C6/4F

Hi, ich bin heute von meinem 🙂 zum Strassenverkehrsamt und von denen wieder zurück geschickt worden weil ich so eine Beschreibung haben will. Der Audihändler bei dem ich den Wagen gebraucht gekauft habe hat mir die nicht mit dazu gegeben. Der 🙂 sagt die giebts beim Strassenverkehrsamt und das sagt die haben sowas nicht und schicken mich zum 🙂. Der liebe TÜF will 19,90€ nur für die Auskunft haben ob eine Rad/Reifen Kombination an mein Auto passt. Ich komme mir langsam echt verarscht vor.

Kann mir bitte jemand der soeine Bescheinigung für ein 2.7TDI VFL hat einscannen und mir per PN schicken oder hier posten?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PuntoFan schrieb am 18. August 2010 um 15:14:59 Uhr:


Davon hab ich da nichts gelesen, das schaut so aus als ob die zusammen mit der Bestellung auch das Geld wollen. 44,08€ für einen Zettel der nur ausgedruckt und verschickt werden muß! Nen Lacher.

Kleines Update nach all den Jahren. Keine 45€ für das COC war mal ein richtiges Schnäppchen!
Anscheinend haben die sich gedacht: Hömma bei all der Nachfragerei nach COC, da könnma den Preis doch schon nach oben korrigieren.
Wie auch immer. Das stand gerade in meiner Bestätigungsmail:
[...]
Die Kosten für die angeforderten COC betragen: 71,40 Euro inklusive 19% MwSt.
Sie erhalten Ihre COC in wenigen Tagen per Post.
[...]
Ich glaub et hackt! Unterschreibt der Bundespräsident die Dinger persönlich?
Sobald das hier eintrifft, wirds kopiert, wieder eingetütet und dank Fernabsatzgesetz postwendend zum Absender zurück geschickt.

Unglaublich! Hat das Papier Goldkanten? Das sind bald 150 Mark fürn Zettel, der meine Reifengrößen auflistet, weil dank fucking EU es kein Fahrzeugschein/Brief mehr gibt wo das allet drinne stand.

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Bei meinem A6 Avant 2,7 tdi wurden seitens des Audi-Zentrums Winterreifen der Dimension 205/60/16 auf original Audi-Felgen mitgegeben. Diese seien auch ursprünglich mit dem Auto geliefert worden.
Interessanterweise ist diese Kombination weder in der EWG-Bescheinigung noch in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt!

Also mir ist das noch egal, auch wenn ich mich bei einer Kontrolle wohl schlecht aufs Autohaus berufen kann.

Aber wenn selbst hier keiner eine vernünftige Aussage treffen kan... (ich schließe mich da natürlich ein)

Zitat:

Original geschrieben von Designs



Zitat:

Original geschrieben von V6TDI_losgehts


kopiere das Ding und setzte Deine FIN rein. Ist doch nur ein Stück Papier. Hast Du so bekommen...
Dieser Tipp, den du scheinbar als Lappalie ansiehst, ist Dokumentenfälschung. Ich würde dich daher doch dringend bitten, solche unsinnigen Tipps künftig zu unterlassen. Es dürfte klar sein, dass wir so etwas auf Motor-Talk nicht dulden.

Gruß Jürgen

Hallo Jürgen,

ich ziehe diesen also meinen unüberlegten Beitrag zurück. Ich gebe Dir Recht. So sollte es nicht sein. Also lieber das Geld in ein Original investieren.

Gruß Heiko

Kleine Anregung zu diesem Thema:
Sofern man noch den "alten" KFZ-Brief noch vorliegen hat, kann man da mögliche, bisher eingetragene, zulässige Reifengrößen entnehmen. Eine Kopie sollte der Rennleitung hoffentlich im Ernstfall genügen.

Mein Händler sieht sich auch nicht für die kostenlose Ausstellung einer EWG-Bescheinigung verantwortlich...

man kann sie online bei vw/audi bestellen:

https://coc.volkswagen-logistics.de

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Zitat:

Original geschrieben von snoopyhome


man kann sie online bei vw/audi bestellen:

https://coc.volkswagen-logistics.de

Danke für den Link. Leider ist mir das immer noch zu teuer 44,08€ für en Zettel auf dem die FI und die zugelassenen Rad/Reifen Kombination.

Edit: Ich bin halt Lipper. Wir haben den Kupferdraht erfunden in dem wir den Pfennig so lange umgedreht haben bis ein Draht draus wurde.😁

Hat sich da was geändert? Vor einem Jahr war die erste Bescheinigung pro Fahrzeug kostenlos.

Problem ist eher, dass die erste Ausfertigung oftmals bei einem Gebrauchtwagenkauf fehlt.

Mit erste meine ich die erste nachbestellte Ausfertigung für den aktuellen Besitzer.

Zitat:

Original geschrieben von christians


Mit erste meine ich die erste nachbestellte Ausfertigung für den aktuellen Besitzer.

Davon hab ich da nichts gelesen, das schaut so aus als ob die zusammen mit der Bestellung auch das Geld wollen. 44,08€ für einen Zettel der nur ausgedruckt und verschickt werden muß! Nen Lacher.

Zitat:

Original geschrieben von christians


Mit erste meine ich die erste nachbestellte Ausfertigung für den aktuellen Besitzer.

Nein, ist die Ausführung ab Werk verloren, kostet es ohne kulanten 🙂, der die Kosten evtl. trägt, Geld. Siehe

hier

...

Auf den nachträglich ausgestellten findet man die Angabe aufgedruckt, die wievielte es ist.

Dann hat sich das geändert. Vor knapp einem Jahr sah das noch so aus:

COC-Bestaetigungsmail
Sehr geehrte/r Kunde/Kundin
Ihre Bestellnummer: 00218956yyyy
Ihre Daten:
Kundennummer: DEUXyyyy
Firma:
Vorname: christian
Name: s
Stra�e:
PLZ/Ort:
Land:
Email-Adresse: christian.s de
Ihre angeforderten Fahrgestellnummern:
1. WAUZZZ4BZXN0
Die Kosten f�r die angeforderten COC betragen: 0,00 Euro zuz�glich 19% MwSt. Zus�tzlich wird f�r kostenpflichtige Sendungen eine Geb�hr durch das Postunternehmen berechnet. Siehe unter Service-Zahlung. (https://coc.vw-transport.de)
Sie erhalten Ihre COC in wenigen Tagen per Post.
Bei Fehlern wenden Sie sich bitte an einen Ansprechpartner aus der Rubrik Kontakt. (https://coc.vw-transport.de)
F�r weitere Bestellungen k�nnen Sie sich mit Ihrer Kundennummer und Ihrer Email-Adresse in unserem COC-Service anmelden.
Volkswagen Logistics GmbH & Co. OHG
Outbound Logistik Fahrzeuge
Brieffach 6912
38436 Wolfsburg
Diese Email wurde automatisch erstellt, bitte nicht darauf antworten.

Zitat:

@PuntoFan schrieb am 18. August 2010 um 15:14:59 Uhr:


Davon hab ich da nichts gelesen, das schaut so aus als ob die zusammen mit der Bestellung auch das Geld wollen. 44,08€ für einen Zettel der nur ausgedruckt und verschickt werden muß! Nen Lacher.

Kleines Update nach all den Jahren. Keine 45€ für das COC war mal ein richtiges Schnäppchen!
Anscheinend haben die sich gedacht: Hömma bei all der Nachfragerei nach COC, da könnma den Preis doch schon nach oben korrigieren.
Wie auch immer. Das stand gerade in meiner Bestätigungsmail:
[...]
Die Kosten für die angeforderten COC betragen: 71,40 Euro inklusive 19% MwSt.
Sie erhalten Ihre COC in wenigen Tagen per Post.
[...]
Ich glaub et hackt! Unterschreibt der Bundespräsident die Dinger persönlich?
Sobald das hier eintrifft, wirds kopiert, wieder eingetütet und dank Fernabsatzgesetz postwendend zum Absender zurück geschickt.

Unglaublich! Hat das Papier Goldkanten? Das sind bald 150 Mark fürn Zettel, der meine Reifengrößen auflistet, weil dank fucking EU es kein Fahrzeugschein/Brief mehr gibt wo das allet drinne stand.

Heute habe ich dann mein 60€ teuren (plus 19%MWSt) DINA4 Zettel, ohne Goldkante und ohne Bundespräsidenten Unterschrift bekommen. Immerhin ist ein Wasserzeichen vorhanden. 🙄

Ich kann es immer noch nicht fassen. Für diese paar Zeilen schwarzen Toners inklusive Wasserzeichen 71,40€.

Wer noch Interesse an den goldwertigen Informationen hat, PM an mich, dann gibbet von mir Info, für den der sie braucht. Das Original tüte ich morgen wieder ein und mache morgen von meinem Fernabsatzgesetz gebrauch. Die Kosten für den Rückversand halte ich für die Information zu meinem persönlich eigenem Auto immer noch für überzogen, aber da wähle ich gern das geringere Übel.

Für die Verkehrskontrolle, in dem das Gutachten zu den Rädern gefordert wird, bin ich mal gespannt, was die Kontrolltrolle dann ohne COC machen. Können sich selbst ein COC anfordern. Oder die haben auf ihren neuen Tablets, die sie vereinzelt jetzt in NRW haben mittlerweile ne Standleitung nach Wolfsburg.

Für alle die weitergehende Fragen haben richten diese bitte an: coc.webservice@volkswagen.de

😁

20170410-192716
20170410-192523

Nur so nebenbei, beim bestellen von Dokumenten zieht das Fernabsatzgesetz nicht. Du wirst um die Spende an das darbende Unternehmen nicht herumkommen.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 10. April 2017 um 21:20:58 Uhr:


Nur so nebenbei, beim bestellen von Dokumenten zieht das Fernabsatzgesetz nicht. Du wirst um die Spende an das darbende Unternehmen nicht herumkommen.

Zitat:

Auszug aus dem Email Verkehr enthaltenem Muster Widerrufsformular:
Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: VOLKSWAGEN Konzernlogistik GmbH & Co OHG Brieffach: 911-6912 Abteil. K-GPLVE/D 38436 Wolfsburg

E-Mail: coc.webservice@volkswagen.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden COCBescheinigungen

Und da heißt es weiter:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Volkswagen Konzernlogistik GmbH & Co OHG Brieffach 911-6912 Abtl. K-GPLVE/D 38436 Wolfsburg

E-Mail: coc.webservice@volkswagen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist (siehe Mailanhang Muster-Widerrufsformular.pdf). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die entstanden sind, weil Sie sich für eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung entschieden haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Volkswagen Konzernlogistik GmbH & Co KG, Brieffach: 911-6912, Abtl. K-GPLVE/D, 38436 Wolfsburg zurückzusenden.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

nur so neben bei 😉

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