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Chrysler Neon Rückleuchten..!!
Hallo,
ich suche schon seit Tagen Rückleuchten für meinen Chrysler Neon Baujahr 01.
Finde die Orangenen Blinker optisch nicht gerade sehr anspruchsvoll...-.-..=)
Jedoch werde ich einfach nicht fündig. Die meisten der im Internet gefundenen Rückleuchten haben kein E- Prüfzeichen, jedoch ist die Rede von diesen "SAE und DOT Prüfzeichen".. Ich weis ja mittlerweile dass diese nur für die amerikanische Straßenordnung zugelassen ist, aber gibt es in Europa da nicht ne extra regelung für solche "amerikanischen" Fahrzeuge..???
Würde mich über jegliche Informationen freuen..
Mfg.
Tokatli
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12 Antworten
Druck dir die Angebote aus und zeige sie einem TÜV-Prüfer.
Solche Auskünfte kosten in der Regel nichts.
Hallo!
Wenn Du nun -um die orangen Blinkergläser wegzubekommen- aftermarket- oder auch original US-Rückleuchten nimmst, ist das Problem vielmehr, daß diese alle nur 2 Leuchtkammern haben (Rücklicht, Bremslicht, Blinker + RFS), da der Neon drüben rote Blinker hat.
Du müßtest also auch die Blinker (mittels oranger Birnen) in die RFS-Kammer stecken und dann noch an anderer Stelle einen RFS anbringen - oder die rechte Nebelschlußleuchte zum RFS umfunktionieren mit der RFS-Streuscheibe vom (vor-facelift) PT-Cruiser, sicherlich die eleganteste Lösung.
LG, Freddie
Hey vielen Dank für eure Ratschläge...
Aber meinst du das klappt so einfach mit diesem "umfunktionieren"..? ich bin mir sehr unsicher ob die Massen den überhaupt passen, weil die angebotenen Rückleuchten sollen für Chrysler Neon's ab Baujahr 2004 sein..:S
Ja, das sollte an und für sich kein Problem sein.
2004er passen allerdings nicht, die für den SRT-4 auch nicht, da die Rückleuchten kleiner geworden sind (die Stoßstange reicht weiter hinauf).
Aber es gibt auch für die früheren Baujahre (denen das EU-Modell entspricht) ein großes Rückleuchtenangebot!
Das fehlende E-Zeichen könnte -soviel ich gelesen habe- bei Euch in D ein Problem sein, v. a. wenn es sich bei dem Auto um ein offizielles EU-Modell handelt, informier Dich lieber erst genau.
LG, Freddie
hey vielen Dank für die Infos.
Jetzt hab ich mir folgendes überlegt.. Eig bin ich ja nur mit den blinkern unzufrieden... gibt es da denn nicht irgendwelche folien mit denen ich die blinker irgendwie bekleben kann?? färben wäre ja ne möglichkeit aber im ernstfall könnt ich ja schlecht die Farbe wieder rauskriegen wobei es mit ner Folie viel leichter wäre...=) Ich weis halt nur nicht ob es denn solche folien gibt... würde mich über Infos freuen.
schau mal da nach: http://www.autotrucktoys.com/neon/APC-EuroTails-00-02-P1047C205.aspx
Ich glaubs kaum.... Die passen jetzt wirklich und sind auch in Europa erlaubt???:O :O
Vielen Vielen Dank für eure Beiträge... Jetzt bin ich wenigstens das Problem mit dem umbauen losgeworden...=)
Mfg.
Tokatli
Hallo,
also passen bis Mod. 02 aber wie du siehst rote Blinker und
E-Prüfzeichen werden die wohl nicht haben.
hmm ich hatte gedacht, dass die LEDs ausenrum der roten fläche evtl die blinker sein könnten...:(
es kann doch nicht sein, dass es überhauptkeinen legalen weg gibt die Leuchten zu wechseln...
und ich habe schon des öfteren autos mit roten blinker gesehen... auch schon bei deutschen Autos wie BMW...
Sind die orangenen blinker den wirklich Pflicht in Deutschsland??
VIelen Dank im voraus
Hallo,
da hab ich nun gewartet aber keiner wolle antwoten.
zu der Farbe der Blinker, das sagt die STVZO dazu:
"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig....."
ist doch schön wie in Deutschand alles geregeld wird.
aber es ist von gelbem Licht die Rede. Welche farbe die Streuscheibe hat scheind zweitrangig, solange die Blinker gelb leuchten (oder besser blinken)
Am besten Du consultiers noch den Tüffi deines Vertrauens.
siehe auch §22 STVZO Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
Gruß
Mopar Berlin
P.S, bei ebay sind welche drin für 95€ das Stück
Hi,
ist doch ganz einfach,selbst wenn eine Leuchte rein theoretisch die Europäischen Vorschriften erfüllt. Ohne eine Zulassung in Form eines E~ Prüfzeichens sind sie net Zulässig.
Ob es jemals jemandem Auffällt steht auf nem anderen Blatt ;)
Sollte es jedoch auffallen wird es unter umständen recht teuer.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
ist doch ganz einfach,selbst wenn eine Leuchte rein theoretisch die Europäischen Vorschriften erfüllt. Ohne eine Zulassung in Form eines E~ Prüfzeichens sind sie net Zulässig.
Ob es jemals jemandem Auffällt steht auf nem anderen Blatt ;)
Sollte es jedoch auffallen wird es unter umständen recht teuer.
Gruß Tobias
Wo Du recht hast, haste recht. Hat hier wohl keiner bezweifelt.
geht wohl so um die 3 bis 4 Punkte
doch wann hast du den letzten Neon auf der Strasse gessehen?