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Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
1013 Antworten
Jepp aktuell wurde ich auch warten, oder auf ein Model X gehen.
Beim X5 und dem P400E muß man schaun, ob man mit dem eingeschränkten Kofferaumvolumen hinkommt (beide wohl um die 150L weniger) beim GLE ist noch nichts bekannt, aber bei der Sch.... die Daimler bisher bei jedem PiH gebaut hat habe ich da wenig Hoffnung
Zitat:
@gseum schrieb am 28. November 2018 um 22:42:14 Uhr:
Im Moment ist warten wirklich das Beste - bei den meisten Herstellern wird sich etwas tun!
Zitat:
@gseum schrieb am 28. November 2018 um 22:42:14 Uhr:
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 28. November 2018 um 22:02:23 Uhr:
Okay, verstanden. Aber jetzt mal ganz ehrlich: Welche gibt es denn aktuell noch außer die von mir genannten? (Premiumsegment)
"Premium" lasse ich als Eingrenzung nicht gelten. Kia hat einige PIH im Angebot, genau wie Schwesterfirma Hyundai. Der Outlander ist fast schon ein Klassiker wie der Prius, genau wie der Golf/Passat GTE, den man auch qualitätsmäßig sicher nicht unbedingt sehr weit entfernt von den "Premiummarken" sehen muss. Ansonsten gibt es noch Range Rover/Range Rover Sport P400e und die Porsche Hybriden. VIELE sind allerdings zur Zeit nicht bestellbar - das gilt aber wohl auch für einige der oben genannten.
Oder man macht jetzt ein Kurzzeitleasing mit einem V60/S90/V90 T8 für 12-18 Monate und nimmt dann etwas ganz neues?
Kurzzeit Leasing ist ne super Idee. Heute einen V90 T8 angefragt. Der Antrieb, egal in welchem Fahrzeug hat momentan ca. 8-9 Monate Lieferzeit. Zumindest bei meinem Händler, der jetzt kein kleiner ist.
Ja, das ist schon länger so - ich hatte den XC6ß T8 im April bestellt und der Wagen hatte auch schon 6 Monate benötigt. ;)
Und da die Nachfrage sicher nicht geringer wird bei den T8, die in die neue Dienstwagenregelung passen, sollte man wohl nicht zu lange überlegen!
... die Beiträge zu "Care by Volvo" haben wir hier ausgegliedert - hier geht es dazu weiter: https://www.motor-talk.de/.../...abo-offiziell-gestartet-t6502458.html
Hier können wir uns dann wieder um den halbierten BLP bei E- und PIH-Dienstwagen konzentrieren. ;)
Zitat:
@gseum schrieb am 3. Dezember 2018 um 21:46:06 Uhr:
... die Beiträge zu "Care by Volvo" haben wir hier ausgegliedert - hier geht es dazu weiter: https://www.motor-talk.de/.../...abo-offiziell-gestartet-t6502458.html
Hier können wir uns dann wieder um den halbierten BLP bei E- und PIH-Dienstwagen konzentrieren. ;)
Danke Dir. Finde das Thema "Care by Volvo" ebenfalls ziemlich spannend. Das hat definitiv einen Thread verdient...
Weiß eigentlich jemand, wann das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird?
Hab nämlich mal bei meinem AG nachgefragt, wie der das umsetzen will. Die wollten davon nix wissen...
Kann man ja nachvollziehen, wenn auf einmal alle mal eben das doppelte Budget fürs Auto abrufen wollen - weil es den AN ja nicht mehr kostet ;).
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:06:33 Uhr:
Hab nämlich mal bei meinem AG nachgefragt, wie der das umsetzen will. Die wollten davon nix wissen...
Die Entscheidung, welches Fahrzeug du bekommst liegt natürlich immer noch in der Hand des AG.
Aber die Besteuerung nach der Auswahl nicht - wenn du ein Fahrzeug bekommst, dass für die halbierte Besteuerung geeignet ist, dann haben die doch gar keine Wahl - sie können ja nicht einfach trotzdem den normalen Listenpreis ansetzen. Das wäre bei einer Lohnbuchprüfung ebenso unkorrekt (wenn es der Prüfer findet).
Ich verstehe diese Abwehrhaltung nicht. Die Lohnbuchhaltung nimmt den BLP, teilt ihn durch 2 und setzt ihn in ihr Lohnprogramm ein. Ziemlich simpel...
Das BGBl findet man im Bundesanzeiger Online:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
Zitat:
@gseum schrieb am 4. Dezember 2018 um 10:04:31 Uhr:
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 3. Dezember 2018 um 22:06:33 Uhr:
Hab nämlich mal bei meinem AG nachgefragt, wie der das umsetzen will. Die wollten davon nix wissen...
Die Entscheidung, welches Fahrzeug du bekommst liegt natürlich immer noch in der Hand des AG.
Aber die Besteuerung nach der Auswahl nicht - wenn du ein Fahrzeug bekommst, dass für die halbierte Besteuerung geeignet ist, dann haben die doch gar keine Wahl - sie können ja nicht einfach trotzdem den normalen Listenpreis ansetzen. Das wäre bei einer Lohnbuchprüfung ebenso unkorrekt (wenn es der Prüfer findet).
Ich verstehe diese Abwehrhaltung nicht. Die Lohnbuchhaltung nimmt den BLP, teilt ihn durch 2 und setzt ihn in ihr Lohnprogramm ein. Ziemlich simpel...
Das BGBl findet man im Bundesanzeiger Online:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
Genauso auch mein Gedanke... Aber wir sind da wohl ziemlich unflexibel. Gibt ja beispielsweise auch eine Regel, wenn man mit dem Auto nur zum Bahnhof fährt und dann damit zur Arbeit, dann versteuert man auch nur die Strecke zum Bahnhof und nicht zur Arbeit. Da sagt mein AG aber, er kann es nicht prüfen und man soll es bei der Steuererklärung geltend machen... Vielleicht wird es mit dem E Gesetz ähnlich..
Den Fall kann ich nachvollziehen, da nicht eindeutig zu regeln. Bei der E-Regelung sehe ich aber einen anderen Fall.
Es wird um das zugelassene Budget für dias Auto als Zuwendung gehen, also den nach wie vor nicht geänderten BLP. Dieser soll eben nicht aufgrund der AN-Versteuerung aufgeblasen werden könnnen.
Die pösen AG sollen sich mal nicht so anstellen: Leasingratenbudget verdoppeln und gut ist es :p....
Und verbuchen bitte im Marketingbudget unter „imagebildende Maßnahmen“. ;)
... und "Mitarbeitersondermotivation" :p (aaaber, Problem :eek:: es gibt ja immer noch keine außendiensttauglichen PIH ;))
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 4. Dezember 2018 um 10:44:10 Uhr:
Genauso auch mein Gedanke... Aber wir sind da wohl ziemlich unflexibel. Gibt ja beispielsweise auch eine Regel, wenn man mit dem Auto nur zum Bahnhof fährt und dann damit zur Arbeit, dann versteuert man auch nur die Strecke zum Bahnhof und nicht zur Arbeit. Da sagt mein AG aber, er kann es nicht prüfen und man soll es bei der Steuererklärung geltend machen... Vielleicht wird es mit dem E Gesetz ähnlich..
Da ist hat das Lohnbüro gar nicht so unrecht. Wie es genau geht steht hier u.a. drin (bitte nach unten scrollen bis a"Zur lohnsteuerlichen Behandlung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" und dann noch zu b) "Entfernungszuschlag nur für tatsächlich gefahrene Teilstrecke").
Zu den Frage des Ansatzes, mal mein Senf:
Der Ansatz des halben BLP für die auch steuerlich geförderten E-Autos und PIH muss vom AG richtig angesetzt werden. Dafür benötigt er allerdings eine Bescheinigung, die dies belegt. Es ist aus meiner Sicht dem Ag nicht zuzumuten, sich über die Typen-Zuordnung etc. in jedem Einzelfall schlau zu halten. Ob es dafür dann vom Hersteller oder von sonstwo einen Schein gibt, ist mir noch schleierhaft. Deshalb würde ich dem Lohnbüro auch bei Unkenntnis und nicht vorliegender Dokumentation die volle Besteuerung auferlegen.
Ähnlich geht es ja mit der Fahrt von Wohnort zum (ersten) Arbeitsort, bzw der Frage nach der Anwendung der Fahrtenbuchmethode. Hier ist der Arbeitgeber gut beraten defensiv zu handeln: Man setzt erst mal die gesamte Strecke an und kann später korrigieren oder lässt den AN beim FA über die Steuererklärung korrigieren. Dann kann dort über den ordnungsgemäßen Nachweis diskutiert werden. In engen Fällen würde ich es immer monatlich im nachhinein bei definiertem Nachweis machen. Beim Fahrtenbuch ist es ja noch schwieriger, da man hier im ersten Jahr die Gesamtkosten hochrechnen müsste. Der Einfachheit halber und falls keine Vergangenheitswerte da sind erstmal 1%-Methode. Sollten Erfahrungswerte da sein oder man kann die Kosten relativ gut hochrechnen dann bitte mit einem Puffer. In der Nachbetrachtung wird eh nachversteuert.
Die passende Bescheinigung ist doch die COC. Da steht die Reichweite drin und damit ist alles klar.