Caddy 4 225/45R17 reife passen? n
Guten Tag
Ich habe einen caddy 4 1,4 tsi bj2019 hat jemand Erfahrung mit 17 Zoll Felgen und 225/45R17 reifen? Bei einer Internetseite namens Reifen-Größen.de sind die mit aufgelistet aber nirgendwo anders. Hat jemand selber solche verbaut und kann etwas zu der Passgenauigkeit sagen oder mal ein Bild mit anhängen?
Mfg Robbin
23 Antworten
Zitat:
@protagonist schrieb am 9. April 2024 um 19:12:14 Uhr:
Der Vergleich zum PC hinkt nicht mal, der lahmt...
Weil warum?
Zitat:
@protagonist schrieb am 9. April 2024 um 19:12:14 Uhr:
Für sich gesehen sind die Felgen "legal". Nur nicht auf deinem Caddy - ohne Eintragung.
Das habe ich nicht bezweifelt. Es geht mir darum, dass man Menschen vom Fach vertraut, die auch Fehler machen. Wer keine macht, werfe den ersten Stein ...
Ich kann da AudiJunge nur zustimmen, Du bist schon verpflichtet die Auflagen im GA durch zu lesen.
Du bist ja auch dazu verpflichtet beim Kauf eines Gebrauchtwagen sicher zu stellen das er technisch in Ordnung ist und das alle nachträglich angebrachten Teile der Vorschrift entsprechen.
Wenn Du Dich als Laie dazu nicht in der Lage fühlst, einfaches Lesen, wäre der erste Weg zu einem Fachmann der das prüft.
Zitat:
@ManeT4 schrieb am 10. April 2024 um 10:32:39 Uhr:
Wenn Du Dich als Laie dazu nicht in der Lage fühlst, einfaches Lesen, wäre der erste Weg zu einem Fachmann der das prüft.
Wenn Du einfaches Lesen beherrschen würdest, wäre Dir nicht entgangen, dass ich als Laie die Räder beim Fachmann (VW Autohaus mit gutem Ruf und sehr guter Werkstatt) gekauft habe.
Was ist mit Euch los?
Na klar, Ihr lest selbstverständlich alle Anleitungen jeder Art, EULA, Zertifikate, Sicherheitshinweise und Beipackzettel komplett und genau durch! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Ihr macht bestimmt auch vor jedem Fahrtantritt die von der StVO vorgeschriebene Überprüfung des Fahrzeugs auf Fahrtauglichkeit! Ich bin soooo stolz auf Euch!
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Als Fahrzeughalter/-führer bist Du verantwortlich und kannst Dich nicht mit Hinweis auf die Aussage eines Autohausmitarbeiter exkulpieren.
Zitat:
@atiz schrieb am 10. April 2024 um 21:07:12 Uhr:
Wenn Du einfaches Lesen beherrschen würdest, wäre Dir nicht entgangen, dass ich als Laie die Räder beim Fachmann (VW Autohaus mit gutem Ruf und sehr guter Werkstatt) gekauft habe.Was ist mit Euch los?
Na klar, Ihr lest selbstverständlich alle Anleitungen jeder Art, EULA, Zertifikate, Sicherheitshinweise und Beipackzettel komplett und genau durch! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Ihr macht bestimmt auch vor jedem Fahrtantritt die von der StVO vorgeschriebene Überprüfung des Fahrzeugs auf Fahrtauglichkeit! Ich bin soooo stolz auf Euch!
Es ist wie in jedem Gewerk: Ein Fachmann ist nicht immer ein Fachmann! Am Ende ist es so, wie es GT-600 geschrieben hat. Ohne Diskussion!
Ich hatte einen ähnlichen Fall: Eine Felge wurde mir mit "angeblicher" ABE-Freigabe verkauft. Richtig nachgelesen habe ich erst nach Lieferung. Ergebnis: Eintragen lassen. Mit dem Hinweis auf die "falsche" Beratung wurden mir die Gebühren für die Eintragung aber erstattet. Einfach mal freundlich nachfragen! 😉
Zitat:
@atiz schrieb am 10. April 2024 um 21:07:12 Uhr:
Zitat:
@ManeT4 schrieb am 10. April 2024 um 10:32:39 Uhr:
Wenn Du Dich als Laie dazu nicht in der Lage fühlst, einfaches Lesen, wäre der erste Weg zu einem Fachmann der das prüft.dass ich als Laie die Räder beim Fachmann (VW Autohaus mit gutem Ruf und sehr guter Werkstatt) gekauft habe.
Das entbindet Dich immer noch NICHT von Deiner Pflicht selbst für den Ordnungsgemäßen Zustand DEINES Fahrzeuges zu sorgen.
Zitat:
@GT-600 schrieb am 11. April 2024 um 01:52:26 Uhr:
Als Fahrzeughalter/-führer bist Du verantwortlich und kannst Dich nicht mit Hinweis auf die Aussage eines Autohausmitarbeiter exkulpieren.
Du kannst mir mit Deinen Fremdwörtern gar nicht impregnieren! ;-)
Ihr habt das Thema verfehlt! Ich habe mit meiner Geschichte dem TE geraten, aufzupassen und lieber (beim TÜV) nachzufragen. Nicht mehr. nicht weniger.
Zitat:
@ManeT4 schrieb am 11. April 2024 um 10:48:55 Uhr:
Zitat:
@atiz schrieb am 10. April 2024 um 21:07:12 Uhr:
dass ich als Laie die Räder beim Fachmann (VW Autohaus mit gutem Ruf und sehr guter Werkstatt) gekauft habe.
Das entbindet Dich immer noch NICHT von Deiner Pflicht selbst für den Ordnungsgemäßen Zustand DEINES Fahrzeuges zu sorgen.
Wo habe ich geschrieben, dass mich irgendwas von irgendeiner Pflicht entbindet?
Nochmal für alle, die sinnerfassend lesen können:
- Ich habe Kompletträder (CMS Felgen + Reifen 225/45R17) im VW-Autohaus meines Vertrauens gekauft.
- Mir (Laie) wurde versichert, dass ich diese Kombination auf dem Caddy fahren darf und nichts weiter zu tun ist.
- Allerdings ist der Fachmann auch nur ein Mensch und hat einen Fehler gemacht, es ist eine Eintragung notwendig.
- Diese wurde beim TÜV schnell und problemlos vorgenommen.
- Die Sache war damit erledigt, alle sind glücklich und zufrieden. Ich habe zum AH seit vielen Jahren einen guten Draht.