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Bußgeldverfahren
Hallo ich habe eine Frage.
Gerade schaue ich in meinen Briefkasten und sehe einen Brief von meiner Stadt.
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Betreff: Anhörung zum Bußgeldverfahren
Sehr geehrter Herr xxxx
Ihnen wird vorgeworfen, am 20.09.2008 in xxxx, xxxxx Str. , als Füher/in des PKW xx-xx-xxx folgende Ordungswiedrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben.
Siehe Anlage
Tatvorwurf:
Sie missachten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. DieRotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Beweismittel : Zeugenaussage
Zeugen Frau xxxxx
Nach §55 des Gesetztes über Ordnunswiedirgkeiten gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem VOrwurd Stellung zu nehmen....
....äusern Sie sich nicht zur Sache oder erheben Sie Einwendungen gegen den Vorwurf, werde ich entscheiden, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Mitteilung von mir ein Busgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Busgeldbescheids ist mit Kosten verbunden.
Hochauchtungsvoll
Im Auftrag
xxxxxxxxx
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Was soll das denn? , Ich fahre die Strecke öfters, erinnere mich aber nicht jemals über Rot gefahren zu sein.
Natürlich werde ich Stellung nehmen , aber was kann ich gegen sowas machen, wie soll ich mich verhalten.
Viele Grüße jamie
Beste Antwort im Thema
Schon wieder der unterprivilegierte opa_hartmut: Nein, Opa, noch sind wir nicht so weit, dass man seine Unschuld beweisen muss, wenn man nur beschuldigt wird. Das ist Wunschdenken. Oder Vergangenheitsbewältigung. Bestenfalls Unwissen. Bestenfalls.
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64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Schon wieder der unterprivilegierte opa_hartmut: Nein, Opa, noch sind wir nicht so weit, dass man seine Unschuld beweisen muss, wenn man nur beschuldigt wird. Das ist Wunschdenken. Oder Vergangenheitsbewältigung. Bestenfalls Unwissen. Bestenfalls.
Wie naiv sind eigentlich manche hier.
Wenn jemand eine Aussage tätigt die besagt; "Das Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen XY-Z 123 hat am Sonntag den 26.10.08 9.34Uhr die Ampel an der Kreuzung a-Straße/ b-Straße in Fahrtrichtung sowieso nach mehr als x Sekunden bei rot überfahren." ist dies ein Beweis gegen den Beschultigten. Damit ist eure Schult bewiesen und ihr müsst diese Aussage widerlegen, demzufolge eure Unschult beweisen, denn derjenige, der euch belastet, beweist dies mit sehr genauen Angaben.
Ihr seit nur solange unschultig, solang es euch nicht bewiesen wird. Mit dieser Ausage wird bewiesen, dass ihr schultig seit.
Ja, genau so ist es leider. :mad: Du musst deine Unschuld beweisen. Noch ein Tip. Die Gerichte erkennen Aussagen von Angehörigen oft nicht an. Hast du also als Zeugen einen Verwandten dabei hilft das wenig. Denn das Gericht geht davon aus das das eine Gefälligkeitsaussage ist.
Besser ist der Nachbar, der Arbeitskollege oder jemand wildfremdes. :D
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Schon wieder der unterprivilegierte opa_hartmut: Nein, Opa, noch sind wir nicht so weit, dass man seine Unschuld beweisen muss, wenn man nur beschuldigt wird. Das ist Wunschdenken. Oder Vergangenheitsbewältigung. Bestenfalls Unwissen. Bestenfalls.
hi Du Privilegierter, wenn ich zb. zur Polizei gehe und behaupte das Du am 18.11 08 um 17.43Uhr bei Rot über die Ampelsowieso gefahren bist und mich als Fußgänger gefährdet hast , meinst da brauchste nix zu beweisen ? ( hast Recht, Du zahlst dann den Bußgeldbescheid)
Zitat:
Original geschrieben von A5er
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Schon wieder der unterprivilegierte opa_hartmut: Nein, Opa, noch sind wir nicht so weit, dass man seine Unschuld beweisen muss, wenn man nur beschuldigt wird. Das ist Wunschdenken. Oder Vergangenheitsbewältigung. Bestenfalls Unwissen. Bestenfalls.
Wie naiv sind eigentlich manche hier.
Wenn jemand eine Aussage tätigt die besagt; "Das Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen XY-Z 123 hat am Sonntag den 26.10.08 9.34Uhr die Ampel an der Kreuzung a-Straße/ b-Straße in Fahrtrichtung sowieso nach mehr als x Sekunden bei rot überfahren." ist dies ein Beweis gegen den Beschultigten. Damit ist eure Schult bewiesen und ihr müsst diese Aussage widerlegen, demzufolge eure Unschult beweisen, denn derjenige, der euch belastet, beweist dies mit sehr genauen Angaben.
Ihr seit nur solange unschultig, solang es euch nicht bewiesen wird. Mit dieser Ausage wird bewiesen, dass ihr schultig seit.
Schon mal den berühmten Ausspruch "Aussage gegen Aussage" gehört? Eine Zeugenaussage ist kein Beweis, sondern bestenfalls ein Indiz; über die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen sind schon ganze Doktorarbeiten geschrieben worden. Die Wahrnehmung eines Menschen ist so ziemlich das Subjektivste, was man sich vorstellen kann.
Was passiert, wenn Denunziantentum Normalität ist, kann man ja nachlesen; dt. Reich 1933-45 bzw. DDR 1949-89.
Im Übrigen scheint deine "d"-Taste defekt zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von opa_hartmut
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Schon wieder der unterprivilegierte opa_hartmut: Nein, Opa, noch sind wir nicht so weit, dass man seine Unschuld beweisen muss, wenn man nur beschuldigt wird. Das ist Wunschdenken. Oder Vergangenheitsbewältigung. Bestenfalls Unwissen. Bestenfalls.
hi Du Privilegierter, wenn ich zb. zur Polizei gehe und behaupte das Du am 18.11 08 um 17.43Uhr bei Rot über die Ampelsowieso gefahren bist und mich als Fußgänger gefährdet hast , meinst da brauchste nix zu beweisen ? ( hast Recht, Du zahlst dann den Bußgeldbescheid)
Ach Oppa,
schon wieder Allmachtsphantasien? Ich behaupte dann einfach, dass Du nackt auf meine Motorhaube gesprungen bist. Wer da nicht Angst bekommt und Gas gibt...
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Zitat:
Original geschrieben von opa_hartmut
hi Du Privilegierter, wenn ich zb. zur Polizei gehe und behaupte das Du am 18.11 08 um 17.43Uhr bei Rot über die Ampelsowieso gefahren bist und mich als Fußgänger gefährdet hast , meinst da brauchste nix zu beweisen ? ( hast Recht, Du zahlst dann den Bußgeldbescheid)
Ach Oppa,
schon wieder Allmachtsphantasien? Ich behaupte dann einfach, dass Du nackt auf meine Motorhaube gesprungen bist. Wer da nicht Angst bekommt und Gas gibt...
Leb Du mal weiter mit deinen Wahnvorstellungen
und nun sollte hier eigentlich Schluss sein
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Zitat:
Schon mal den berühmten Ausspruch "Aussage gegen Aussage" gehört? Eine Zeugenaussage ist kein Beweis, sondern bestenfalls ein Indiz; über die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen sind schon ganze Doktorarbeiten geschrieben worden. Die Wahrnehmung eines Menschen ist so ziemlich das Subjektivste, was man sich vorstellen kann.
Aussage gegen Aussage gibt es maximal wenn der zeuge eine privatperson ist. Wobei die sache vor gericht, sollte es dazu kommen, vom richter entschieden wird, wem er mehr glauben schenkt. Und wenn diese person dir völlig fremd ist und sehr genaue angaben machen kann, sieht es schlecht aus, das ein richter sich zu deinen gunsten entscheidet, weil immer die frage bleibt; Warum soll jemand wildfremden etwas andichten, wenn er sich an die gesetzlichkeiten gehalten hat? Aus welchen grund du etwas anderes aussagst, ist soweit klar.
Sollte der zeuge eine amtsperson sein, gilt nicht mehr aussage gegen aussage, da eine amtsperson (egal ob ordnungsamt, polizist oder andere behörde) immer einen erhöhte glaubwürdigkeit besitzt.
Bei diesen doktorarbeiten ging es um zeugenaussagen, die zwar in unmittelbarer nähe aber nicht auf den sachverhalt genau focusiert oder vorbereitet waren. Um solche Zeugenaussagen geht es hier aber nicht, dazu müsste man solche arbeiten mal gelesen haben, um dies unterscheiden zu können. Desweiteren werden zeugenaussagen von gerichten in aller regel zu 100% anerkannt, solang kein hinweis auf eine falschaussage hindeutet und nicht verwandt mit dir sind.
Zitat:
Original geschrieben von A5er
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Aussage gegen Aussage gibt es maximal wenn der zeuge eine privatperson ist. Wobei die sache vor gericht, sollte es dazu kommen, vom richter entschieden wird, wem er mehr glauben schenkt. Und wenn diese person dir völlig fremd ist und sehr genaue angaben machen kann, sieht es schlecht aus, das ein richter sich zu deinen gunsten entscheidet, weil immer die frage bleibt; Warum soll jemand wildfremden etwas andichten, wenn er sich an die gesetzlichkeiten gehalten hat? Aus welchen grund du etwas anderes aussagst, ist soweit klar.
Sollte der zeuge eine amtsperson sein, gilt nicht mehr aussage gegen aussage, da eine amtsperson (egal ob ordnungsamt, polizist oder andere behörde) immer einen erhöhte glaubwürdigkeit besitzt.
Bei diesen doktorarbeiten ging es um zeugenaussagen, die zwar in unmittelbarer nähe aber nicht auf den sachverhalt genau focusiert oder vorbereitet waren. Um solche Zeugenaussagen geht es hier aber nicht, dazu müsste man solche arbeiten mal gelesen haben, um dies unterscheiden zu können. Desweiteren werden zeugenaussagen von gerichten in aller regel zu 100% anerkannt, solang kein hinweis auf eine falschaussage hindeutet und nicht verwandt mit dir sind.
Bei diesen Studien bzw. Dissertationen ging es z. T. exakt um focussierte Wahrnehmungen unter verschiedenen Belastungszuständen / -situationen.
Letztendlich gibt es keine Zeugenaussage, die die erforderliche Präzision und Glaubwürdigkeit zur Festsetzung einer Strafe / eines Strafmaßes enthält, solange Du als Beklagter das Gegenteil behauptest: "In dubio pro reo".
Zugegeben: Mit einem lässigen Grinsen sollte man seine Einwände nicht unbedingt vorbringen.
Zitat:
Original geschrieben von PtL
nö, muss ich nicht
also aussage verweigern? oder wie? schonmal was von einem "stillen schuldanerkenntnis" gehört?
Zitat:
Original geschrieben von DooMMasteR
kann kein richter bei 2 zeufgenaussagen, gegen den vorwurf noch eine stafe aussprechen, selbst wenn die gegenaussage von einer polizistin kommt
hierzu stelle ich dir folgende frage:
zeuge ist eine angenommen beamtin....die durch ihre aussage weder einen beruflichen vor- noch nachteil hat...sie ist sogar zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet...
der beschuldigte darf zu seinem eigenen schutz schweigen und sogar lügen.....
der zeuge des beschuldigten ist dessen freundin (die wohl kaum gegen ihren freund aussagen wird)....
hmn....da der zeuge des beschuldigten mehr oder weniger unglaubwürdig ist und die aussage des beschuldigten sowieso mit vorsicht zu genießen ist, kann sich nun jeder blinde ohne brille denken wem der richter wohl mehr glauben schenkt.....
nur wiel man "zeugen" hat heißt das nicht gleichsam das man hiervon auch einen vorteil hat....
Zitat:
Original geschrieben von jamief
Frage von mir , wer ist diese Person die mich beschuldigt.
das kann derjenige sein der den film aus dem blitzer genommen hat, der den film ausgewertet hat oder auch jeder x-beliebige fußgänger der dich beobachtet hat....
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Bei diesen Studien bzw. Dissertationen ging es z. T. exakt um focussierte Wahrnehmungen unter verschiedenen Belastungszuständen / -situationen.
Letztendlich gibt es keine Zeugenaussage, die die erforderliche Präzision und Glaubwürdigkeit zur Festsetzung einer Strafe / eines Strafmaßes enthält, solange Du als Beklagter das Gegenteil behauptest: "In dubio pro reo".
Zugegeben: Mit einem lässigen Grinsen sollte man seine Einwände nicht unbedingt vorbringen.
Die studien und alles was es da noch gibt ist die eine sache, wie richter urteilen die andere.
In dubio pro reo wird aber nur angewandt wenn der richter zweifel hat und nicht du. Wenn er überzeugt ist, das der zeuge die wahrheit sagt, nützt dir der schöne spruch gar nichts.
Dazu kommt, dass richter es nur sehr ungern tun, ein verfahren auf staatskosten einzustellen, hab ich selber erlebt.
Hin und wieder ergibt es sich, dass ich mit einer lerngruppe ins amtsgericht gehe, nicht um die zeit tot zu schlagen sondern um fallstudien zu betreiben. Bei einer gerichtsverhandlung (nicht verkehr sondern körperverletzung) hatte ich und alle meiner studenten zweifel an der schult und selbst wenn er es vielleicht doch war, dann zumindest keine ausreichenden beweise für eine verurteilung.
Zwischen verhandlung und urteilsspruch wurde eine pause von 20min gemacht. In dieser pause redeten wir mit dem verteidiger des angeklagten. Seiner meinung nach könne sein mandant nicht mit ein freispruch rechnen auch wenn die zweifel vorhanden sind, da das verfahren schon zuviel gekostet hätte und sein mandant die finanziellen möglichkeiten besitzt, diese kosten zu tragen. Diese situation habe er schon häufig erlebt und es würde ihn wundern wenn es hier nicht auch so wäre. Wir konnte es eigentlich nicht glauben und hätten dagegen gewettet.
Das urteil besagte 8monate freiheitsentzug auf 27monate bewährung ausgesetzt und 160 sozialstunden, abzuleisen innerhalb von 6monaten. Natürlich die kosten des verfahrens noch zu tragen.
Jeder schüttelte mit dem kopf und der angeklagte behielt es sich vor, berufung einzulegen. Ob er es machte, kann ich nicht sagen. Der verteidiger zwinkerte mir beim hinausgehen nur noch zu.
Und wenn man sich mal gerichtsverhandlungen live anschaut, nicht im fernsehen, dann kann man schon arg ans zweifel kommen, ob man da noch in einen rechtsstaat lebt.
Ich von meiner seite hab jetzt genug dazu gesagt. Der TO muss eh selber entscheiden, was er für maßnahmen dagegen einleitet.
Hallo,
ich habe gerade mit de3r Busgeldstelle telefoniert. Die sagten mit das mich Privatpersonen in einem Auto vor mir gesehenhaben wollen wie ich auf einer Strase vor einer roten Ampel hiter denen ausgeschert bin und die Rote Ampel überfahren habe. Die dame hat mir alles detaliert geschildert was ich gemacht haben soll und auch eine Beschriebung von mir hat perfekt gepasst.
Ich kann mich an so eine Situation in keinsterweise erinnern.
Ich soll meine sicht der Dinge schildern. Falls die Ankläger Ihre Aussagen nochmal wiederholen wird ein Busgeldbescheid erlassen.
Gegen diesen kann ich innerhalb 2 Wochen Einspruch erheben, dann würde es von einem Richter entschieden werden.
Krass sowas.... und am Ende bin ich bestimmt der gearschte, ich hoffe ich war an dem Tag in der Schule oder so , muss mal nachschauen.
Im falle einer Verurteilung 4 Punkte, 1 MOnat und ca. 140 € Strafe.
Zitat:
Original geschrieben von jamief
Hallo,
ich habe gerade mit de3r Busgeldstelle telefoniert. Die sagten mit das mich Privatpersonen in einem Auto vor mir
Privatpersonen, als mehrzahl?
blöde sache
ist mir mal aus versehen passiert, hat mich allerdings keiner angezeigt.
Stand ein LKW vor einer firmeneinfahrt und ich dacht mir nichts dabei den zu überholen. Als ich an ihm vorbei war, sehe ich noch aus dem augenwinkel rechts eine bauampel stehen. War ordentlich erschrocken aber es war auch schon zu spät großartig zu bremsen. Die baustelle war neu und hinweisschilder standen noch nicht.
Ich kann dir in diesem Fall nur raten zu einem Anwalt zu gehen. Du solltest dir auch genau überlegen was bzw. ob du überhaubt noch irgendetwas gegenüber den Behörden sagen wills.
Kannst du ganz sicher sein, dass dieser Vorfall nie stattgefunden hat, gib dies und nur dies an. Du brauchst keine Angabe zu deinem Mittagessen oder sonstigem zu machen. Schreib einfach, dass du an diesem Tag zu dieser Zeit nicht über diese Ampel gefahren bist. Und auch eine Beschreibung ist noch lange kein Beweismittel.
Du musst dir nur überlegen ob du das Ganze weiter mit dir machen lässt. Wenn nicht geh zum Anwalt. Der kann dir auch erstmal nur eine Beratung geben und die ist nichtmal so teuer und auf jeden fall kompetenter wie manches Halbwissen hier im Forum. (In dem übrigens Rechtsberatungen garnicht gerne gesehen werden! Denn sie gehören nicht unbedingt in ein Technikforum)
Zitat:
Original geschrieben von A5er
Zitat:
Original geschrieben von hmbl
Schon wieder der unterprivilegierte opa_hartmut: Nein, Opa, noch sind wir nicht so weit, dass man seine Unschuld beweisen muss, wenn man nur beschuldigt wird. Das ist Wunschdenken. Oder Vergangenheitsbewältigung. Bestenfalls Unwissen. Bestenfalls.
Wie naiv sind eigentlich manche hier.
Wenn jemand eine Aussage tätigt die besagt; "Das Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen XY-Z 123 hat am Sonntag den 26.10.08 9.34Uhr die Ampel an der Kreuzung a-Straße/ b-Straße in Fahrtrichtung sowieso nach mehr als x Sekunden bei rot überfahren." ist dies ein Beweis gegen den Beschultigten. Damit ist eure Schult bewiesen und ihr müsst diese Aussage widerlegen, demzufolge eure Unschult beweisen, denn derjenige, der euch belastet, beweist dies mit sehr genauen Angaben.
Ihr seit nur solange unschultig, solang es euch nicht bewiesen wird. Mit dieser Ausage wird bewiesen, dass ihr schultig seit.
1. Schuld
2. beachte bitte zumindest die Groß- und Kleinschreibung, das ist ja grausam zu lesen.
Zitat:
Original geschrieben von A5er
Wie naiv sind eigentlich manche hier.
Wenn jemand eine Aussage tätigt die besagt; "Das Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen XY-Z 123 hat am Sonntag den 26.10.08 9.34Uhr die Ampel an der Kreuzung a-Straße/ b-Straße in Fahrtrichtung sowieso nach mehr als x Sekunden bei rot überfahren." ist dies ein Beweis gegen den Beschultigten. Damit ist eure Schult bewiesen und ihr müsst diese Aussage widerlegen, demzufolge eure Unschult beweisen, denn derjenige, der euch belastet, beweist dies mit sehr genauen Angaben.
Ihr seit nur solange unschultig, solang es euch nicht bewiesen wird. Mit dieser Ausage wird bewiesen, dass ihr schultig seit.
Meine Frage ist auch, auf welchem Wissen oder welcher Bildung Du das ganze hier aufbaust?? Bei der Rechtschreibung ist Deine Glaubwürdigkeit doch arg Zweifelhaft! Will Dir nicht zu nahe treten aber bei dem Thema bin ich auch eher Skeptisch und verlasse mich da auf einen Anwalt! Solltest Du ein Anwalt sein... weiß ich auch nicht!Sorry!!