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Bußgeldbescheid über Post

Themenstarteram 13. Juli 2005 um 9:40

Ich wurde vor etwa 3 Monaten geblitzt und es ist immer noch nichts gekommen, denke mal es hat sich erledigt.

Wenn ich nun in Urlaub gehe und während meinem Auslandsaufenthalt das Bußgeldbescheid bekomme, kann ich folglich nicht reagieren. Wie sieht es denn da aus? Muss ich irgendwo bescheid geben, dass ichmich im Ausland befinde und die Fristen zur Beantwortung nicht gelten oder ist da nichts zu machen?

Danke!

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10 Antworten
am 13. Juli 2005 um 9:46

Bußgeldbescheid in der Urlaubspost ?

24.08.2004

Schriftstücke von Behörden haben es in sich, nicht zuletzt, weil sie auch während des Urlaubs zugestellt werden können. Dies gilt insbesondere für Bußgeldbescheide, die an vermeintliche Verkehrssünder verschickt werden.

Zwar sollen diese Bescheide grundsätzlich durch eine persönliche Übergabe an den Empfänger zugestellt werden; ist dieser aber nicht persönlich anzutreffen - und auch sonst kein anderer Mitbewohner - reicht es aus, wenn der Bußgeldbescheid in den Briefkasten eingeworfen wird. Auch dies gilt mittlerweile als wirksame Zustellung, mit der Folge, dass bereits ab diesem Datum die 14-tägige Einspruchsfrist zu laufen beginnt.

Ist dann aber überhaupt noch etwas zu retten, wenn bei Rückkehr aus dem Urlaub die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist?

Wenn die 14-tägige Frist ohne Einspruch abläuft, wird der zugestellte Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine weitere Überprüfung des Bescheides ist dann grundsätzlich ausgeschlossen, so dass die Geldbuße zu zahlen und ein eventuell verhängtes Fahrverbot anzutreten ist.

Aber:

Wurde die Einspruchsfrist nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt, kann die sogenannte "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragt werden. Hiermit kann man sich gegen die schuldlose Versäumung der Einspruchsfrist wehren.

Unverschuldet ist die Fristversäumnis z.B. bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt und einem Kurzurlaub – wer dagegen über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause ist, hat dafür Sorge zu tragen, dass ihn seine Post erreicht.

Doch Vorsicht: Der Antrag auf Wiedereinsetzung unterliegt auch einer Frist – er muss eine Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Zudem sind die Tatsachen des fehlenden Verschuldens glaubhaft zu machen. Dies kann in der Regel durch Belege, wie z.B. Hotelrechnungen, Bahntickets, Atteste oder eidesstattliche Versicherungen geschehen.

Es empfiehlt sich daher, sofort nach der Rückkehr aus dem Urlaub den gesamten Posteingang genau zu kontrollieren. Nur so kann man vermeiden, wichtige Fristen zu versäumen und hat noch Zeit entsprechend zu reagieren.

 

Alles in allem ist es wohl besser keinen Bescheid im Urlaub zu bekommen ;)

Themenstarteram 13. Juli 2005 um 9:56

Hey vielen Dank für die Ausführliche Info die du mir rausgesucht hast!

Hm, ist doch nicht so einfach. Dann wird sich jemand um meine Post kümmern müssen, ist das beste. Ich dachte immer man kann bei der Post irgendeinen Antrag stellen, dass sie die Post entgegennehmen und diese dann in einem bestimmten Zeitraum nicht rechtskräftig ist. Aber wenn ich genau überlege, wäre das eine Möglichkeit für viele zu betrügen und daher geht das sicher nicht.

Aber jetzt mal im Ernst, 3 Monate ist doch ein langer Zeitraum, meint ihr da kommt noch was? Denn normal, kommen die Teile ja viel früher... Ich habe nämlich keine Lust auf dieses Schriftstück und hoffe natürlich es bleibt aus ;)

am 13. Juli 2005 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von ricardo84

Aber jetzt mal im Ernst, 3 Monate ist doch ein langer Zeitraum, meint ihr da kommt noch was? Denn normal, kommen die Teile ja viel früher... Ich habe nämlich keine Lust auf dieses Schriftstück und hoffe natürlich es bleibt aus ;)

Och kommt drauf an ....

Die Behörde kann sich von Ort/Stadt total unterscheiden.

Wenn ich bedenke - allein hier in Stuttgart ...

Meine Schwester wohnt in Ludwigsburg (eignetlich auch recht große Stadt) und bekommt wenn sie einen Strafzettel hat, etwa 3-4 Tage später das ganze per Post nochmal.

Ich - der in Stuttgart wohne.... 1,2,3 oder mehrere Monate dann truddelt das schreiben ein!

Ist halt immer ne Sache wieviel "los ist" uffm Amt!

Oder du hast Glück und es kommt nie was.

Wenns ein fester Blitzer war ist die Chance eh größer!

Wenns ausm Auto war, ist die Chance gleich null und irgendwann wird es sicher kommen!

So - würd ich das mal sehen, bzw. so hab ich meine Erfahrungen ;)

"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."

Außer, wenn man gegen das 0,5 Promille Gesetz verstoßen hat.

Aber !!!!!

Selbst wenn zwischen einer Tat (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist.

Die Verjährungsfrist kann "unterbrochen" werden.

Quelle:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php

Themenstarteram 13. Juli 2005 um 10:24

@ Stuggi-Civic

Bei mir wurde von so einem portablen Blitzer geblitzt. Die Chance wäre auch, dass der Blitzer nicht genau war, nehm ich mal an. Es war hier in Mannheim und wenn ich falsch parke, kommen die Teile spätestens in einer Woche, also denke und hoffe ich, dass das andere untergegangen ist.

@ 4eigner

Wenn ich das richtig deute, wenn nach 3 Monaten nichts kommt, ist es nicht mehr rechtsgültig und das ganze hat sich erledigt?

falsch:

Es sind nämlich im Gesetz (§ 33 OwiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht, sogar, wenn der Anhörungsbogen überhaupt nicht dem Betroffenen zugeht (Bestreiten des Zugangs hilft also nicht!). Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat.

 

Nur die Chancen, dass du davonkommst, haben sich verbessert :-)

am 13. Juli 2005 um 11:07

servus... bei mir ist es recht ähnlich... geblitzt vor mehr als drei monaten!---

ich mach mich schlau gemacht und der anwalt meinte, das es bei einer geschwindigkeitsübertretung bis zu 3 monate + 14 tage post weg dauern kann... danach ist es wohl nicht mehr rechtens, dass ein asnspruch seitens der stadt kommt.

Bei mir wäre die frist rum, trotzdem guck ich im mom noch ungern in den briefkasten.... würde mich wohl 74 euro + bearbeitung kosten und ein paar pünktchen....

drück dir die daumen...

pie

am 13. Juli 2005 um 11:10

Wenn wir schonmal dabei sind....

Mal ne ganz dumme Frage .... darf die Behörde eigentlich 2mal das selbe (also an zwei unterschiedlichen Tagen) verwarnen?

Z.B. Defekte am Auto, Plakete fehlt, AU abgeloffen usw.

?

am 13. Juli 2005 um 11:28

Wenn wir schonmal dabei sind....

Mal ne ganz dumme Frage .... darf die Behörde eigentlich 2mal das selbe (also an zwei unterschiedlichen Tagen) verwarnen?

Z.B. Defekte am Auto, Plakete fehlt, AU abgeloffen usw.

 

Sagen können sie es dir, aber normaler weise bekommst du ja eine "Mängelliste" , anhand du dann beweisen kannst, dass du dessen schon verwarnt wurdest. ergo dürften sie es eigentlich nich...

oder wird man neuerdings doppelt bestraft für rote ampeln oder sowas???

pie

Ich mußte mal nach Discobesuch durch 2 Polizeikontrollen - bei der ersten bekam ich einen Mängelbericht, weil ich den Fahrzeugschein nicht dabei hatte. In der zweiten Kontrolle haben sie nur kurz den Mängelbericht angeschaut und das daraufstehende Datum und ich durfte gleich weiterfahren.

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