- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren
Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren
N'abend,
Diesen Bußgeldbescheid habe ich erhalten (siehe Fotos).
Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche aber NICHT mit Punkten geahndet wird.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.
Mich wundert jedoch das Bußgeld über 116,50 € wegen der Covid 19 Maske,
zumal die Maske nur am Kinn getragen wird.
Nase und Augen sind sichtbar und erkennbar.
Ähnliche Themen
302 Antworten
Spätestens jetzt sollte man die Sachlage auch mal über eine Erstberatung durch einen Anwalt prüfen lassen. Nicht das das einem dann doch vor die Füße fällt.
ich würds aussitrzen
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 10. September 2021 um 09:01:44 Uhr:
ich würds aussitrzen
Sorry, aber dass das in seiner Situation Blödsinn ist, weißt du selbst sehr genau. Warum erteilst du ihm solch einen Rat? Schadenfreude?
Zitat:
@ktown schrieb am 10. September 2021 um 07:47:24 Uhr:
Spätestens jetzt sollte man die Sachlage auch mal über eine Erstberatung durch einen Anwalt prüfen lassen. Nicht das das einem dann doch vor die Füße fällt.
vor die "Füße fallen" in dem Sinne kann es nicht.
Noch liegt der Fall bei der Bußgeldstelle.
Demnach gibt es 2 Möglichkeiten:
1.) die geben meinem Einspruch statt, und die Sache ist erledigt.
2.) die geben meinem Einspruch nicht statt, und der Vorgang wird an das zuständige Amtsgericht Peine über die Staatsanwaltschaft Hildesheim zur Entscheidungsfindung abgegeben.
Ich setze auf 2.
@BS-041619
Du hattest aber eine schriftliche Begründung für den Einspruch nachgeliefert, oder? Darauf beziehen sich nämlich die 14 Tage, nach denen der Fall an die Staatsanwaltschaft geht.
Gruß
Achim
Zitat:
@general1977 schrieb am 12. September 2021 um 20:51:26 Uhr:
@BS-041619
Du hattest aber eine schriftliche Begründung für den Einspruch nachgeliefert, oder? Darauf beziehen sich nämlich die 14 Tage, nach denen der Fall an die Staatsanwaltschaft geht.
Gruß
Achim
Ja, selbstverständlich habe ich eine schriftliche EINSPRUCHSBEGRÜNDUNG
(nach-) geliefert
Zitat:
@BS-041619 schrieb am 12. September 2021 um 21:17:06 Uhr:
Zitat:
@general1977 schrieb am 12. September 2021 um 20:51:26 Uhr:
@BS-041619
Du hattest aber eine schriftliche Begründung für den Einspruch nachgeliefert, oder? Darauf beziehen sich nämlich die 14 Tage, nach denen der Fall an die Staatsanwaltschaft geht.
Gruß
Achim
Ja, selbstverständlich habe ich eine schriftliche EINSPRUCHSBEGRÜNDUNG
(nach-) geliefert
Warum nicht gleich sondern erst nachträglich?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 13. September 2021 um 13:17:35 Uhr:
Zitat:
@BS-041619 schrieb am 12. September 2021 um 21:17:06 Uhr:
Ja, selbstverständlich habe ich eine schriftliche EINSPRUCHSBEGRÜNDUNG
(nach-) geliefert
Warum nicht gleich sondern erst nachträglich?
... (sinnlose) Verzögerungstaktik?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 13. September 2021 um 13:17:35 Uhr:
Zitat:
@BS-041619 schrieb am 12. September 2021 um 21:17:06 Uhr:
Ja, selbstverständlich habe ich eine schriftliche EINSPRUCHSBEGRÜNDUNG
(nach-) geliefert
Warum nicht gleich sondern erst nachträglich?
Ich hatte einmal (zuerst) per EMail eingelegt, aber weil die Behörde alles fein säuberlich mit Unterschrift haben wollten, dann noch einmal schriftlich mit Unterschrift
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 13. September 2021 um 13:18:48 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 13. September 2021 um 13:17:35 Uhr:
Warum nicht gleich sondern erst nachträglich?
... (sinnlose) Verzögerungstaktik?
Die Zeit arbeitet hier nicht gerade gegen mich
mit anderen Worten: (mehr) verlieren in Form von (weiteren) Nachteilen kann ich nicht haben.
...aber möglicherweise gewinnen:confused: {-------} :confused:
Also ein Spiel mit der Möglichkeit des Gewinnens ohne Spieleinsatz
Und sich dann beschweren, dass der Verwaltungsapparat immer teurer wird
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. September 2021 um 14:20:25 Uhr:
Und sich dann beschweren, dass der Verwaltungsapparat immer teurer wird
Seit wann wird hier vermeintlich wirtschaftlich kalkuliert? Die gesetzliche Grundlage zur Gebührenerhebung ist eine vollkommen andere.
Zitat:
@ktown schrieb am 13. September 2021 um 14:41:51 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. September 2021 um 14:20:25 Uhr:
Und sich dann beschweren, dass der Verwaltungsapparat immer teurer wird
Seit wann wird hier vermeintlich wirtschaftlich kalkuliert? Die gesetzliche Grundlage zur Gebührenerhebung ist eine vollkommen andere.
Mag sein.
Aber durch das kindische Verhalten des TE und durch das mögliche falsche Handeln der Behörde wird evtl. ein Gericht, zu mindest aber die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Wegen einer Lapalie.....
Naja, wohl eher durch das falsche Handeln der Behörde.
Schliesslich war der TE nicht vermummt. Da würde ich dann auch kein Bussgeld für akzeptieren. Das hat mit kindisch nichts zu tun.

