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Bußgeld! Verjährung ! Was stimmt nun...

Themenstarteram 5. Februar 2008 um 13:35

Hi Leute,

eventuell kann mir hier einer helfen. Ich hatte früher mal gelesen, dass bestimmte Bußgelder nach 3 Monaten verjähren.

Am 11.09.2007 hat mich ein Polizeiauto mit ca. 200 Kmh auf der Autobahn überholt bzw. ist an mir vorbeigerast. Ich fuhr ca. 100 Kmh auf der rechten Spur. Dann machten Sie einen Wechsel über 3 Fahrstreifen direkt in die Ausfahrt auf eine andere Autobahn. Ich dachte mir nur, wie vorbildlich man doch als Polizist fahren könnte und das wohl jeder andere dafür ca. 1 Jahr Fahrverbot bekommen würde. Ich fuhr auch ab. Nun gut, die Polizei steckte dann im Stau und ich erwischte eine bessere Spur und fuhr also. Nach ca. 5-7 Km kam wieder der Polizeiwagen an mir vorbei und bremste mich diesmal aus. Naja ich fuhr hinterher und wusste garnicht was Sie von mir wollten und musste dann erfahren, dass ich 30 Euro zahlen müsse, weil se vorher beim vorbeirasen gesehen hätte (5-8 Km auf der anderen Autobahn) das ich nicht angeschnallt gewesen wäre. Ich hätte mich nachträglich angeschnallt. Sicherlich! Ich hab natürlich Theater gemacht und garnichts bezahlt und dachte mir nur das ich auf die Zustellung des Bußgeldbescheids gerne antworten würde und mal so über die Polizisten berichten würde, was natürlich sowieso keinen interessieren würde. Nun gut das schreiben kam dann am 20.12.2007 bei mir an. Also gute 10 Tage nach Ablauf der 3 Monaten, aber im Brief stand natürlich 07.12.07 als Bearbeitungsdatum. Ich hab dann Einspruch eingelegt und natürlich kam dann von der Sachbearbeiterin der Konter, dass nicht das Zustellungsdatum zählen würde, sondern das Bearbeitungsdatum ( Da kann ja jedes hingeschrieben werden ). Naja nun weiß ich nicht was ich machen soll. Ich komm mir natürlich ein wenig verarscht vor, weil die Zustellung eines Briefes dauert 1 Tag und nicht 10 und zudem war ich angeschnallt aber habe gelesen, dass ich das wohl nun trotzdem akzeptieren muss. Stimmt das wirklich? Hatte jemand schonmal einen änlichen Fall oder sonst was darüber gehört? Ich finds irgendwie ne Frechheit, einmal von der Polizei selber, weil das schon Inkasso Moskau Methoden sind um bloß jeden das Geld aus der Tasche zu zocken, aber zum anderen auch mit dem Datum im Brief. Das kann ich doch bei keiner Kündigung oder sonst. machen wo es um eine Fristeinhaltung geht, warum ist der Staat hier Extrawurst??

Danke schonmal für die Antworten.

Gruß

Paolo

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15 Antworten
Themenstarteram 11. Februar 2008 um 21:28

ne das stimmt glaub ich nicht. In dem Fall wurde wohl irgendwann vor dem obersten Gericht entschieden, dass man 2 Wochen Postweg akzeptieren müsse. Ich hab mal rumgelesen vor paar Wochen und da hab ich das gelesen, das wurde wohl diesmal von den netten Richtern entschieden..

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