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Bußgeld-Überladung

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 5:54

Hallo,

kann mir mal jemand einen Link zum Aktuellen Bußgeldkatalog geben. Bin speziell an alles im Zusammenhang mit Überladung interessiert, ab

wieviel % muss man abladen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Hallo Scania Chris,kenne dich eigentlich als jemanden der immer bemüht ist korrekt zu formulieren.Das heißt: wer die Inbetriebnahme eines ........... und nicht Inverkehrsnahme.Du verwechselst da etwas den Verkehr mif alten Gummis bringt Nachwuchs aber keine Punkte.

Mfg

Danke ... Du weißt doch: Fehler sind menschlich! Auch ich bin ein Mensch.

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Zitat:

Original geschrieben von nobscheb

tipp, lad auf max. 40.5 tonnen und die welt ist in ordnung für alle!

Aus der Praxis kann ich dir sagen, dass die sog. Rennleitung bis 40800kg tolleriert. Somit ist die Welt für alle i. O.

am 1. Juli 2009 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Zitat:

Original geschrieben von nobscheb

tipp, lad auf max. 40.5 tonnen und die welt ist in ordnung für alle!

Aus der Praxis kann ich dir sagen, dass die sog. Rennleitung bis 40800kg tolleriert. Somit ist die Welt für alle i. O.

ist richtig das es bis 40,8 geduldet wird, nur bei radladerwaagen hast du eine tolleranz von +- 100kg, da kann es dann auch passieren, wen man auf 40,8 lädt das man doch bei 41,0 liegt und schon ist man auf der sicheren seite bei 40,5, da es sehr unwahrscheinlich ist das die waage einem bei vier schüttungen 400 kg zuviel gibt!

gruß nobsch

am 1. Juli 2009 um 17:50

Ich finde die Gewichtskontrollen ein wenig idiotisch.

Es braucht Grenzwerte die eingehalten werden müssen. Nur wenn jetzt einer halt 100kg über der Norm ist, ist es halt so man lässt es bei einer Ermahnung oder kleinen Busse sein.

Die Fahrzeuge ertragen viel mehr als man sich langläufig denkt. Ich weiss von Branchen da sind 4-Acher mit 40T unterwegs, was dort übrigens keine Seltenheit darstellt.

 

Es braucht irgendwo eine Grenze das ist klar nur wenn man dann wegen 100kg blöd tut hört das Verständnis auf.

 

Meines erachtens nach ist es viel wichtiger das geladene ordentlich gesichert zu haben. Als Polizist würde ich auch mal 42T per scharfer Ermahnung durchgehen lassen wenn die Ladung wirklich Mustergültig gesichert ist. Es ist fast wichtiger, dass das was drauf ist gut gesichert ist als wenn das Gewicht stimmt dafür ist nichts gebunden.

 

Zumahl es auch in einigen Brachen extrem schwierig ist aufs Gewicht achten zu können. Es gibt Branchen da ist es so schwierig abzuschätzen....

 

Ein weiterer Witz ist das man bei Fahrzeugen mit flüssigen Ladungen (Tanks) keine Achslasten messen darf. Nur mit Brückenwaagen das Gesamtgewicht ermitteln. Da kannst Du auf der HA 15t haben die Polizei darf nichts machen.

 

Naja Vorschriften sind da um sie zu umgehen oder anders zu interpretieren, wenn etwas passiert ist es ein Missverständis dann ist die Welt auch schon gleich wieder in Ordnung.

am 4. Juli 2009 um 9:33

Also erstmal Danke für die Tipps und Anregungen sowie Hinweise das hilft mir erstmal weiter .

Ist ja nicht so das ich absichtlich gegen vorschriften verstoße aber manchmal geht es halt nicht anders - und jetzt weiß ich wenigstens was auf mich zukommt wenn mal Kontrolle kommt .

Nochmal DANKE an alle !!!

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