Bußgeld bei überhöhter Anhängerlast
Moin, ich habe eine reine Interessensfrage und plane nichts aufgrund dieser Frage.
Es kommt häufiger vor, dass ich mit einem Trailer ein Auto transportiere. Mein S210 darf 2100kg zzgl. Stützlast von 130kg ziehen, also 2230kg. Bislang ging ich immer davon aus, dass 5% Überladung unkritisch sind, also insgesamt 2350kg.
Nun bin ich heute über die Bußgeldtabelle gestolpert und habe gelesen, dass bei Anhängern über 2t sowohl Fahrzeughalter als auch der Fahrer ein Bußgeld bezahlen müssen(dass des Halters ist höher, meinem Kumpel werde ich mein Auto nicht mehr leihen).
Wie ist das, wenn der Fahrer der Halter ist? Muss er dann beide Bußgelder bezahlen? Bekommt er dann auch im Fall der Fälle beide Punkte? Eine Wiederholung eines Deliktes innerhalb eines Jahres führt in einigen Fällen zum Fahrverbot. Tritt das dann direkt in Kraft, weil ja Halter UND Fahrzeugführer die Ordnungswidrigkeit begangen haben.
P.S. keine Sorge, alle von mir transportierten Autos haben bislang weit unter 1500kg gewogen.
16 Antworten
@ Uwe
Sowas komisches hatte ich vor ein paar Tagen auch.
Beitrag verfasst , ein paar Minuten später den Text geändert.
Etwas später wurde dann von einem User auch mein ursprünglicher Text zitiert 😰
=> Fehler im System 😉
Gruß
Hermy
Zitat:
@Uwe Mettmann [url="https://www.motor-talk.de/.../...geld-bei-ueberhoehter-anhaengerlast-. Durch die Stützlast erhöht sich nach meinem Verständnis doch nicht die zulässige Anhängerlast.
Ja.
Die zulässige Anhängelast ergibt sich aus dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers, abzüglich der Stützlast.
Die Stützlast belastet ja das Zugfahrzeug und muss deswegen bei der Berechnung der Anhängelast abgezogen werden.
Bsp:
zGG PKW 2000 kg
O.1 1500 kg
Stützlast 75 kg
Gewicht ANH 1575 kg
-> Anhängelast 1500 kg.
(Das zGG des ANH ist hier nicht berücksichtigt, muss aber hier mind. 1575kg aufweisen)