Bus überholt oder doch nur abgebogen?

Hallo zusammen,
Ich habe heute folgende Situation gehabt und wollte mal wissen was ihr dazu sagt:

Auf meinem Heimweg komme ich an einer Bushaltestelle vorbei, wo der Bus auf der Straße steht (weil hier keine Bucht ist), direkt daneben ist aber auch eine Spur zum links abbiegen.
Ich weiß das man ein Bus wenn dieser links blinkt nicht überholen darf, aber ich musste um nach Hause zu kommen eh auf die besagte links abbiege Spur also bin ich mit reduzierter Geschwindigkeit auf diese Spur gefahren und habe den Bus so quasi "überholt". Er konnte aber auf der Spur wo er war einfach los fahren.

Ist das überholen oder nur abbiegen?

66 Antworten

Der zweite Fall klingt etwas konstruiert, da beim Spurwechsel kein Vorrang für einen Bus besteht, auch wenn dieser gerade angefahren ist. Das hält keinem Einspruch stand.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. April 2022 um 09:57:06 Uhr:


Rede dich jetzt nicht raus und bringe keinen Sachverhalt rein, der ursprünglich garnicht Gegenstand deiner Argumentation war.
Du hattest z.B. nicht davon geschrieben, das der Bus noch rechts blinkt wärend er losfährt, sondern nur das er ohne zu blinken losfährt und es ganau davon abhängig machst, ob du ihn vorlässt, oder ebend doch noch an ihm vorbeifährst.
Das ist nichts anderes, wie ne kleine, persönliche "Strafaktion" in Richtung Busfahrer, nach dem Motto, "Hättest ja blinken können und ich hätte dir den Vorrang gewährt!".

Völlig unabhängig ob der Bus in der Haltestelle steht und den Blinker nach rechts gesetzt hat, oder ob gar kein Blinker gesetzt ist.
Ohne Blinker zeigt mir der Busfahrer an, daß die Absicht noch nicht gegeben ist, abfahren zu wollen.
Ich kann dem Bus erst das Abfahren ermöglichen, wenn Ich weiß und es mir mit dem Blinker rechtzeitig angezeigt wird.
Das ist auch keine "persönliche Strafaktion" gegen den Busfahrer, wie Du das behauptest, sondern eine reine Verständigungsfrage.

Zitat:

@cdti19 schrieb am 24. April 2022 um 10:07:33 Uhr:


Bei Bussen habe ich das schon zweimal erlebt (als Zuschauer bei Gericht):
  1. Der Bus fuhr wie oben beschrieben ohne zu blinken aus der Bushaltestelle und kollidierte mit einem fahrenden Pkw auf der rechten Spur. Lt. Richter muss der Pkw immer damit rechnen, dass der Bus herausfährt und muss ihm Vorrang gewähren.
  2. Im zweiten Fall blinkte der Bus zwar und der Pkw-Fahrer wechselte rechtzeitig auf die linke Spur um den Bus hereinzulassen, doch was er nicht wusste: Der Bus wollte danach links abbiegen und zog direkt aus der Haltebucht auf die ganz linke Spur. Richterspruch: Damit muss der Pkw-Fahrer rechnen und dem Bus Vorrang gewähren.

Beim Fall Nr. 1 bin Ich noch bei Dir.
Aber Fall Nr. 2 kann Ich nicht glauben, da hier ein Spurwechsel stattfand. Das Abfahren aus der Bushaltestelle zu ermöglichen ist eine Sache. Aber bei einem Spurwechsel hat der Bus keinerlei Sonderrechte, bzw. Vorfahrt und hat sich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer zu verhalten.

Tja, was soll ich dazu sagen? Rein interessehalber setze ich mich öfter bei Gericht auf die Zuschauerplätze und was ich dort sonst noch für Urteile erlebe, kann ich selbst kaum glauben. Ich selbst bin schon Opfer eines solchen Urteils geworden (anderer Verkehrsteilnehmer missachtete Stopp-Schild).

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Zitat:

@cdti19 schrieb am 24. April 2022 um 10:36:39 Uhr:


Tja, was soll ich dazu sagen? Rein interessehalber setze ich mich öfter bei Gericht auf die Zuschauerplätze und was ich dort sonst noch für Urteile erlebe, kann ich selbst kaum glauben. Ich selbst bin schon Opfer eines solchen Urteils geworden (anderer Verkehrsteilnehmer missachtete Stopp-Schild).

Ein anderer VT missachtet das Stop-Schild und Du wirst zum Unfallverursacher verurteilt, weil, laß mich raten... man damit rechnen muß, daß andere VT das Stop-Schild missachten ?!

Der Fall 1 ist hier aber eine Einzelentscheidung. Das OLG Celle hat hier 2021 anders entschieden und Revision zum BGH zugelassen, damit hier eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen werden kann.

Nein. Die Kurzversion:
Die Richterin wollte plötzlich wissen, ob ich durch ein Ausweichmanöver, z. B. über den Gehweg oder die Gegenfahrbahn den Unfall hätte verhindern können. Nach etlichen Zeugenaussagen kam sich zu dem Schluss: Ja. Also bekam ich 80% Teilschuld. Zwar war sich mein Anwalt einer erfolgreichen Revision sicher, aber ich dachte, "Was, wenn der nächste Richter die Sache genauso sieht?" und habe brav 80% aller Kosten bezahlt.

Zitat:

@cdti19 schrieb am 24. April 2022 um 10:45:23 Uhr:


Nein. Die Kurzversion:
Die Richterin wollte plötzlich wissen, ob ich durch ein Ausweichmanöver, z. B. über den Gehweg oder die Gegenfahrbahn den Unfall hätte verhindern können. Nach etlichen Zeugenaussagen kam sich zu dem Schluss: Ja. Also bekam ich 80% Teilschuld. Zwar war sich mein Anwalt einer erfolgreichen Revision sicher, aber ich dachte, "Was, wenn der nächste Richter die Sache genauso sieht?" und habe brav 80% aller Kosten bezahlt.

Sorry, aber was ist das für eine Richterin gewesen ?!
Mit einem KFZ hat man auf dem Gehweg grundsätzlich gar nichts verloren.
Und ein Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn halte Ich nicht immer für besonders klug, jedenfalls dann, wenn Gegenverkehr kommt.

Ich hätte gegen dieses Urteil Revision eingelegt.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 24. April 2022 um 10:43:54 Uhr:


Der Fall 1 ist hier aber eine Einzelentscheidung. Das OLG Celle hat hier 2021 anders entschieden und Revision zum BGH zugelassen, damit hier eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen werden kann.

Aber immerhin etwas brauchbares !
Aus meiner Sicht hat hier das OLG Celle richtig entschieden.
Auch die Busfahrer müssen sich beim Verlassen der Bushaltestellen vergewissern, daß der nachfolgende Verkehr dafür anhält.

Der eine Richter entscheidet so, die andere Richterin so. Leider gibt es vor Gericht keine Allgemeingültigkeit und auch Fehlurteile. Es hängt auch viel von der Argumentation der Anwälte ab. Wenn z. B. eine in einem ähnlich gelagerten Fall gefällte Einzelentscheidung eines anderen Gerichts nicht bekannt ist oder vor Gericht nicht zur Sprache kommt, kann völlig anders entschieden werden.

Ich habe für mich nur gelernt: Äußerste Obacht bei Bussen. Wenn möglich, immer vorlassen. Wie eine mir bekannte sehr ängstliche Person, die im Straßenverkehr jeden vorlässt, auch solche, die Vorfahrt zu gewähren hätten. (Ich will gar nicht die Aufregung der hinter ihr fahrenden schildern.)

Gebt den Bussen einen gewissen Vorrang und gut ist. In anderen Ländern haben Busse in der Straßenverkehrsordnung geregelte Vorfahrt, was anscheinend auch gut so ist.
Wenn ich auf der Straße bin, hab ich zwei persönliche Grundregeln: Fußgänger und Linienbusse haben für mich immer Vorrang, weil es Sinn ergibt. Wie lange 80% der Leute Fußgänger stehen lassen, um bloß nicht zu bremsen, da bekomme ich ebenso Würgereiz, wie wenn jeder Depp meint sich noch am jetzt wohl anfahrenden Bus vorbei zu quetschen.

Man kann aber auch Stur auf sein Recht pochen, dann ist man zwar wahrscheinlich ein Egoist und ein sturer Bock, aber kann man machen.
Ich bin diesen Urlaub mit dem Auto in Paris gewesen. Die Stadtautobahn und die Innenstadt empfehle ich den Sturen dringend als Therapie. 😁

Zitat:

@cdti19 schrieb am 24. April 2022 um 10:45:23 Uhr:


Nein. Die Kurzversion:
Die Richterin wollte plötzlich wissen, ob ich durch ein Ausweichmanöver, z. B. über den Gehweg oder die Gegenfahrbahn den Unfall hätte verhindern können. …

Nette Geschichte. Kein Richter der Welt schickt einen zur Vermeidung eines Unfalls auf den Gehweg oder die Gegenfahrbahn.

Du musst es ja wissen.
Es war übrigens eine Richterin.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 23. April 2022 um 17:13:15 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 22. April 2022 um 21:51:06 Uhr:


Überholverbot herrscht wenn der Bus Warnblinker anhat.

.... Schritttempo ...

Nein, auch nicht. Nähert sich der Bus einer Haltestelle und hat dabei schon das Warnblinklicht an, dann darf er nicht überholt werden. Steht er dann an der Haltestelle, dann darf er überholt werden, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit.

Völlig richtig, das wurde aber schon auf Seite 1 geklärt.

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