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Bundesweite KfW-Förderung privater Ladestationen mit 900 EUR - Tipps & Diskussionen
Moin,
ab 24.11.2020 kann eine pauschale Förderung von 900 EUR bei der KfW beantragt werden.
Bedingungen:
- Die Wallbox darf noch nicht gekauft/montiert sein
- Maximal 11 kW Ladeleistung
- Intelligente Steuerung (Lastmanagement oder netzdienliche Steuerung)
- Installation an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
- Es müssen mindestens 900 EUR an Kosten anfallen
- Die Förderung gilt pro Wallbox, es können auch mehrere Wallboxen gleichzeitig installiert werden, dann gibt es mehrmals 900 EUR
- Die Wallbox wird mit 100% Ökostrom versorgt, entweder von eigener PV-Anlage oder mit einem Ökostromtarif
Im November wird eine Liste der geförderten Ladestationen veröffentlicht auf der Seite der KfW. Stelle ich mir ähnlich vor, wie bei den förderfähigen Elektroautos und PHEV.
So gehts:
1. Angebot vom Handwerker für die Wallbox und deren Installation einholen
2. Zuschuss beantragen im KfW-Zuschussportal basierend auf dem Angebot des Handwerkers
3. Antragsbestätigung abwarten
4. Identität nachweisen und Ladestation installieren
5. Nachweise (Rechnungen) einreichen und Zuschuss auf's eigene Konto erhalten
Quelle
Finde ich eine tolle Sache! Ich werde es nutzen, sobald es verfügbar ist!
VG
Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Melmo33 schrieb am 7. Oktober 2020 um 05:44:00 Uhr:
Sehe ich auch so, alle die bis jetzt den ganzen Spaß aus eigener Tasche finanziert haben, schauen in die Röhre.
Die teuren Boxen sind auf ein Mal wertlos, tolle Investition.
Deine bereits gekaufte Box lädt doch dein Auto weiterhin, oder?
So ist das Leben... hätte hätte.
Hätte ich meinen Golf nen Monat später zugelassen, hätte ich 3000€ zusätzlich bekommen....
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871 Antworten
Ich glaube einige haben den Sinn der Förderung nicht verstanden.
Hier noch mal die Erklärung.
Was fördern wir?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir den
Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden
gehören und nur privat zugänglich sind.
Ob ein Elektroauto vorhanden ist oder nicht spielt keine Rolle.
Es soll lediglich die Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden ausgebaut werden.
@namoora
Wo ist das Problem, wenn der Elektriker-Kumpel das alles erfüllt und sogar den Hausanschluss bereits beim Neubau erstellt, plombiert und gemeldet hat?
Nimmt ja trotzdem nur die 300 Euro für 20 Minuten Arbeit mit (alles andere macht ja der Hausherr eh schon selber vorher).
@sumbi
Ja, nur ist eine Förderbedingung auch, dass die Ladestation ein Jahr lang zweckentsprechend zu nutzen ist.
Ohne aufladbares Fahrzeug wird das schwer.
Allerdings ist auch die Frage, wie einem die KfW das Gegenteil einer zweckentsprechenden Nutzung beweisen will. Kamen halt immer wieder Freunde und Bekannte zu Besuch und haben geladen?
Zitat:
@Xentres schrieb am 4. März 2021 um 15:18:33 Uhr:
@namoora
Wo ist das Problem, wenn der Elektriker-Kumpel das alles erfüllt und sogar den Hausanschluss bereits beim Neubau erstellt, plombiert und gemeldet hat?
Nimmt ja trotzdem nur die 300 Euro für 20 Minuten Arbeit mit (alles andere macht ja der Hausherr eh schon selber vorher).
Wenn Du eine Rechnung hast, ok. Wenn der Elektriker-Kumpel aber eine Fake-Rechnung ausstellt und die Arbeiten gar nicht ausgeführt wurden (durch wen auch immer), begibt er sich auf sehr dünnes Eis. Und der Wallbox-Verkäufer auch.
Mein Nachbar ist auch Elektriker und könnte meine Wallbox komplett anschließen, aber er ist in der Industrie als "Hauselektriker" angestellt. Ich finde nur keinen Elektriker, der mit quasi gegenüber der KFW den fachgerechten Anschluss der WB attestieren würde. Alle verantwortungsbewussten Elektriker unterschreiben hier nur für Installationsarbeiten (damit meine ich den Einbau von Sicherungen und FI-Schalter im Sicherungskasten und das Anklemmen des Kabels am Sicherungskasten und der Wallbox) die sie auch selber ausgeführt haben. Immerhin darf ich das Kabel selber ziehen und die Wallbox an die Wand schrauben.
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand von euch diese Frage beantworten.
Muß eine fest montierte Wallbox direkt mit der Zuleitung aus der Unterverteilung verbunden sein, oder wird sie auch mit 900€ gefördert, wenn sie über eine Trennstelle - sprich über eine CEE-Steckdosen (400 V, 16 A, 5-polig mit Sicherheitsklappdeckel) angeschlossen ist? Es würde natürlich keine "mobile Wallbox", sondern ein förderfähige Wallbox verwendet.
Hintergrund:
Da die Zuleitung zur Wallbox an meinem Tiefgaragenstellplatz der einzige private Stromanschluß in der Tiefgarage wäre, würde ich diesen auch gern zeitweise für andere Elektrogeräte nutzen können, indem ich die Wallbox ausstecke und ein anderes Gerät an der CEE Steckdose anschließe.
Herzlichen Dank schon jetzt für eure Antworten.
Wenn der Kumpel entsprechend befähigt ist, dann ist das ja gut.
Ich hab auch so einen Bekannten, der Elektriker ist. Nur ob er von der KfW als geeigneter Elektriker akzeptiert wird ist halt die Frage.
Von daher auch meine Frage nach den Erfahrungen hier
Zitat:
@Namoora schrieb am 4. März 2021 um 15:08:36 Uhr:
Zitat:
@Xentres schrieb am 4. März 2021 um 14:39:04 Uhr:
Naja, die Rechnung ist doch ganz einfach:
- Anschluss der WB macht der Elektriker-Kumpel Mal am Wochenende oder Abend zusammen mit ihm, kriegt dafür die übrigen 300 Euro von der 900 Förderung
Ja, so einfach ist es anscheinend nicht, wenn man sich die Bedingungen mal durchliest:
Der Elektriker muss eine entsprechende Rechnung stellen, die zwingend für den Antrag erforderlich ist.
Der Elektriker muss nach §13 Niederspannungsverordnung beim Netzbetreiber eingetragen sein?
Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht, wie und wie genau die Anforderungen an den installierenden Elektriker abgeprüft werden?
z.B.: https://assets.ctfassets.net/.../...enblatt_Ladeeinrichtung_mit_PW.pdf
Zitat:
@Namoora schrieb am 4. März 2021 um 15:33:13 Uhr:
Wenn der Kumpel entsprechend befähigt ist, dann ist das ja gut.
Ich hab auch so einen Bekannten, der Elektriker ist. Nur ob er von der KfW als geeigneter Elektriker akzeptiert wird ist halt die Frage.
Antwort: Nein. Nix Kumpel macht das mal eben so.
Es muss eine Rechnung eines Elektrobetriebs eingereicht werden, welcher bei Deinem Netzbetreiber als Elektrofachbetrieb geführt ist.
Zitat:
@A4Jupp schrieb am 4. März 2021 um 15:32:35 Uhr:
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand von euch diese Frage beantworten.
Muß eine fest montierte Wallbox direkt mit der Zuleitung aus der Unterverteilung verbunden sein, oder wird sie auch mit 900€ gefördert, wenn sie über eine Trennstelle - sprich über eine CEE-Steckdosen (400 V, 16 A, 5-polig mit Sicherheitsklappdeckel) angeschlossen ist? Es würde natürlich keine "mobile Wallbox", sondern ein förderfähige Wallbox verwendet.
Hintergrund:
Da die Zuleitung zur Wallbox an meinem Tiefgaragenstellplatz der einzige private Stromanschluß in der Tiefgarage wäre, würde ich diesen auch gern zeitweise für andere Elektrogeräte nutzen können, indem ich die Wallbox ausstecke und ein anderes Gerät an der CEE Steckdose anschließe.
Herzlichen Dank schon jetzt für eure Antworten.
Es werden nur fest installierte Wallboxen gefördert, steht auch so bei der KfW. Z. B. Go-echarger: Nur die 11kW Variante ohne CEE Stecker wird gefördert.
Zitat:
@A4Jupp schrieb am 04. März 2021 um 15:32:35 Uhr:
Da die Zuleitung zur Wallbox an meinem Tiefgaragenstellplatz der einzige private Stromanschluß in der Tiefgarage wäre, würde ich diesen auch gern zeitweise für andere Elektrogeräte nutzen können, indem ich die Wallbox ausstecke und ein anderes Gerät an der CEE Steckdose anschließe.
Du könntest auch vor der Steckdose einen Abzweig setzen und die Wallbox dort anschließen. Wenn natürlich die Installation davor den gleichzeitigen Betrieb erlaubt (Querschnitte, Absicherung).
Vermutlich reicht der Querschnitt nicht mal für die Box alleine
Meist wird doch nur 5 X 2,5² für die 16A gelegt
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2021 um 18:38:17 Uhr:
Zitat:
@A4Jupp schrieb am 04. März 2021 um 15:32:35 Uhr:
Da die Zuleitung zur Wallbox an meinem Tiefgaragenstellplatz der einzige private Stromanschluß in der Tiefgarage wäre, würde ich diesen auch gern zeitweise für andere Elektrogeräte nutzen können, indem ich die Wallbox ausstecke und ein anderes Gerät an der CEE Steckdose anschließe.
Du könntest auch vor der Steckdose einen Abzweig setzen und die Wallbox dort anschließen. Wenn natürlich die Installation davor den gleichzeitigen Betrieb erlaubt (Querschnitte, Absicherung).
Das kommt drauf an, die Absicherung ist ja für die Leitung vorgesehen und nicht für die Geräte, ansonsten dürfte ja an einer Sicherung auch nur max. 2 Steckdosen angeschlossen werden. Der gleichzeitige Betrieb ist natürlich nicht möglich.
Letztendlich darf der Laie das eh nicht machen, der Elektriker wird das schon entsprechend richten.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2021 um 18:38:17 Uhr:
Zitat:
@A4Jupp schrieb am 04. März 2021 um 15:32:35 Uhr:
Da die Zuleitung zur Wallbox an meinem Tiefgaragenstellplatz der einzige private Stromanschluß in der Tiefgarage wäre, würde ich diesen auch gern zeitweise für andere Elektrogeräte nutzen können, indem ich die Wallbox ausstecke und ein anderes Gerät an der CEE Steckdose anschließe.
Du könntest auch vor der Steckdose einen Abzweig setzen und die Wallbox dort anschließen. Wenn natürlich die Installation davor den gleichzeitigen Betrieb erlaubt (Querschnitte, Absicherung).
Danke für die Antworten und Ideen.
Das mit der Abzweigdose in der Zuleitung schien mir zunächst eine gute Idee zu sein, da einerseits die Wallbox fest angeschlossen ist und bleibt, womit sichergestellt wäre das mit diesem Anschluß auf jeden Fall eine private Ladestation und nicht evtl. nur ein Stromanschluß für andere Zwecke gefördert wird. Andererseits denke ich inzwischen, das es auch darum geht nur ausschließlich eine Ladestation zu fördern und es nach dieser Logik auch nicht zulässig sein dürfte, eine abgezweigte CEE Steckdose mit anzuklemmen. Das würde ja bedeuten, das der allgemein nutzbare CEE Anschluß dann auch mit gefördert wurde.
Elektrotechnisch, praktisch sehe ich mit der abgezweigten CEE Steckdose weniger ein Problem, da ich eh bei der ca. 30m langen Zuleitung zum Zwecke der Verlustminimierung min. 5 x 6²mm verlegen lassen würde. Gleichzeitigen Betrieb von Wallbox und paralleler CEE Steckdose kann ich auch ausschließen, aber ich weiß andererseits auch nicht, ob eine derartige Verdrahtung nach VDE Richtlinien zulässig wäre.
Die Wallbox wird ja mit 900 € gefördert und darunter wirst mit ner 30 m langen Zuleitung wahrscheinlich nicht liegen. Da ist es egal was dein Elektriker sonst noch alles installiert (solange es zulässig ist), dass musst ja dann eh selber zahlen...
Zitat:
@A4Jupp schrieb am 4. März 2021 um 23:52:43 Uhr:
...
Elektrotechnisch, praktisch sehe ich mit der abgezweigten CEE Steckdose weniger ein Problem...
Gleichzeitigen Betrieb von Wallbox und paralleler CEE Steckdose kann ich auch ausschließen, aber ich weiß andererseits auch nicht, ob eine derartige Verdrahtung nach VDE Richtlinien zulässig wäre.
Naja, wenn du dir eine 11 kW WB und eine 11 kW CEE auf eine Leitung legen lässt, musst du dann auch entsprechend die 22 kW Absichern. Nur weil du sagst, dass du es nicht gleichzeitig nutzt heißt das ja nicht, dass man es nicht könnte. Dementsprechend ist auch der Aufwand größer, unmöglich ist es aber nicht solange Hausanschluss etc. das hergeben (gibt auch Hausanschlüsse, die sind nur für ca. 24kW ausgelegt, da wird sowas zB nicht gehen).
Du legst vom Verteilerkasten bis zur Garage ein Kabel in eine Abzweigdose und von dort lässt du die WB anschließen. Das steht dann auch auf der Rechnung für die KfW. Wenn der Elektriker mit der WB Installation fertig ist, kann er ja in einem zweiten, separaten Auftrag immer noch von eben jener Abzweigdose eine CEE anschließen....
Weiß man, wie lange es Kfw 440 noch geben wird?
Ist da was bekannt, wie lange das Programm laufen wird?
Dann hätte ich noch eine Frage zum Strom, den ich dafür nuten muss.
Wir haben eine PV Anlage auf dem Dach mit 8,5 KWp.
Reicht das aus, oder muss ich noch zwangsweise einen Stromanbieter mit Ökostrom dazu wählen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KfW 440 - Wie lange noch und welchen Strom brauche ich?' überführt.]