ForumFörderprogramme & Prämien für Elektroautos
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Hybrid & Elektro
  5. Förderprogramme & Prämien für Elektroautos
  6. Bundesweite KfW-Förderung privater Ladestationen mit 900 EUR - Tipps & Diskussionen

Bundesweite KfW-Förderung privater Ladestationen mit 900 EUR - Tipps & Diskussionen

Themenstarteram 6. Oktober 2020 um 17:50

Moin,

ab 24.11.2020 kann eine pauschale Förderung von 900 EUR bei der KfW beantragt werden.

Bedingungen:

  • Die Wallbox darf noch nicht gekauft/montiert sein
  • Maximal 11 kW Ladeleistung
  • Intelligente Steuerung (Lastmanagement oder netzdienliche Steuerung)
  • Installation an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
  • Es müssen mindestens 900 EUR an Kosten anfallen
  • Die Förderung gilt pro Wallbox, es können auch mehrere Wallboxen gleichzeitig installiert werden, dann gibt es mehrmals 900 EUR
  • Die Wallbox wird mit 100% Ökostrom versorgt, entweder von eigener PV-Anlage oder mit einem Ökostromtarif

Im November wird eine Liste der geförderten Ladestationen veröffentlicht auf der Seite der KfW. Stelle ich mir ähnlich vor, wie bei den förderfähigen Elektroautos und PHEV.

So gehts:

1. Angebot vom Handwerker für die Wallbox und deren Installation einholen

2. Zuschuss beantragen im KfW-Zuschussportal basierend auf dem Angebot des Handwerkers

3. Antragsbestätigung abwarten

4. Identität nachweisen und Ladestation installieren

5. Nachweise (Rechnungen) einreichen und Zuschuss auf's eigene Konto erhalten

Quelle

Finde ich eine tolle Sache! Ich werde es nutzen, sobald es verfügbar ist!

VG

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Melmo33 schrieb am 7. Oktober 2020 um 05:44:00 Uhr:

Sehe ich auch so, alle die bis jetzt den ganzen Spaß aus eigener Tasche finanziert haben, schauen in die Röhre.

Die teuren Boxen sind auf ein Mal wertlos, tolle Investition.

Deine bereits gekaufte Box lädt doch dein Auto weiterhin, oder?

So ist das Leben... hätte hätte.

Hätte ich meinen Golf nen Monat später zugelassen, hätte ich 3000€ zusätzlich bekommen....

871 weitere Antworten
Ähnliche Themen
871 Antworten

Du solltest die Frage, ob eine Änderung der Wallbox (Hersteller, Typ) im bereits gestellten Antrag möglich ist oder ob ein neuer Antrag notwendig wird, mal via Email an die KfW stellen.

 

Ich glaube nicht, dass dir das hier jemand beantworten kann.

 

Beim Netzbetreiber musst du ohnehin spätestens erst melden, wenn die Wallbox hängt. Wenn du schon 11kw gemeldet hast und der Netzbetreiber aufgrund der geförderten Wallbox keine Steuerung fordert, würde ich da nichts weiter machen.

 

Deinen Stromlieferanten interessiert es überhaupt nicht, welche Wallbox hängt. Aber wegen der KfW wirst du ja Ökostrom 100% regenerativ brauchen.

 

Ein ganz anderes Problem:

 

Du schreibst immer, die Firma zahle deine Wallbox.

 

Wieso willst du dann die Förderung beantragen?

 

Wenn die Rechnung für die Wallbox auf deine Firma läuft, wird die KfW dir die Kosten sehr wahrscheinlich eh nicht akzeptieren.

 

Wenn die Rechnung auf dich läuft und du das Geld erstattet hast, dann darfst du diese Kosten ja gegenüber der KfW gar nicht geltend machen, da du die Kosten gar nicht hattest. Ob du dann mit Installation (macht ja auch die Firma?) über 900 Euro kommst halte ich für fraglich.

 

Wenn du aber versuchst doppelt zu kassieren (Firma zahlt Wallbox, KfW soll auch 900 Euro zahlen) halte ich das aus der Ferne und als Laie für einen Fall von unrechtmäßigem Abgreifen der Förderung, im schlimmsten Fall strafbaren Subventionsbetrug.

 

Oder was sind deine eigenen Gedanken dazu, warum das alles zulässig und sauber sein soll?

Zitat:

@Xentres schrieb am 12. Dezember 2020 um 07:51:47 Uhr:

...

Wenn die Rechnung auf dich läuft und du das Geld erstattet hast, dann darfst du diese Kosten ja gegenüber der KfW gar nicht geltend machen, da du die Kosten gar nicht hattest. ...

... Wenn du aber versuchst doppelt zu kassieren (Firma zahlt Wallbox, KfW soll auch 900 Euro zahlen) halte ich das aus der Ferne und als Laie für einen Fall von unrechtmäßigem Abgreifen der Förderung, im schlimmsten Fall strafbaren Subventionsbetrug....

Einspruch!

Wie kommst Du darauf? Wo steht das?

Wenn ich die Wallbox privat kaufe und mich die KFW fördert, aber gleichzeitig Oma Erna so begeistert von mir ist, dass sie mir die Kosten der Wallbox als Weihnachtsgeschenk schenkt, dann bin ich noch immer förderberechtigt bei der KFW und alles ist rechtens.

@holgor2000

 

Tatsächlich steht bei den KfW nur, dass keine Kombination mit anderen öffentlichen Zuschüssen möglich ist.

 

Zu privaten Zuschüssen steht da nichts, das stimmt.

 

Die Frage ist halt, ob es hierzu eine gesetzliche Regelung im Subventionsrecht gibt (auf die die KfW nicht explizit verweisen muss) oder entsprechende Rechtsprechung.

 

Der Punkt auf den ich hinaus will:

 

Die KfW fördert nur Vorhaben, die über der Kostenschwelle von 900 Euro liegen.

 

Wenn mir aber den Großteil der Kosten die Firma zahlt, muss man das dann gegenrechnen?

 

Sind dann für die Kostenschwelle nur die realen Kosten auf Seiten der Privatperson (Antragsteller) anzusetzen?

 

Wenn die Firma alles zahlt, erreicht man die 900 Euro eigene Kosten ja nicht real, sondern nur "virtuell".

 

Am Ende muss man ja auch alles "wahrheitsgemäß" angeben.

Zitat:

@Xentres schrieb am 12. Dezember 2020 um 09:22:29 Uhr:

Der Punkt auf den ich hinaus will:

Die KfW fördert nur Vorhaben, die über der Kostenschwelle von 900 Euro liegen.

Wenn mir aber den Großteil der Kosten die Firma zahlt, muss man das dann gegenrechnen?

Nein. Wieso auch? Du hast als Privatperson die Wallbox plus Montage gekauft und Dir sind real diese Kosten entstanden. Genau das fördert die KFW. Alles gut.

Wenn Dir allerdings die Firma Geld für die Wallbox zukommen lässt, dann ist das ein Geldwerter Vorteil und muss ggü. dem Finanzamt versteuert werden. Meiner Meinung nach ist das nicht mit der Pauschalversteuerung des Autos abgegolten, da es nicht zum Auto dazu gehört. Das ist aber eine Steuersache und hat nichts mit der KFW zu tun. Nur so als Hinweis.

 

Zitat:

@Xentres schrieb am 12. Dezember 2020 um 09:22:29 Uhr:

 

Am Ende muss man ja auch alles "wahrheitsgemäß" angeben.

Macht man doch. Die Förderbedingungen werden eingehalten. Nirgends steht geschrieben, dass ich nicht auch parallel für die Förderung meiner Elektromobilität andere, private Gelder erhalten kann. Siehe das Beispiel mit Oma Erna.

Man darf nur nicht andere staatliche Gelder doppelt abrechnen, weil der Staat nicht 2x für das gleiche zahlen will. Das macht hier aber auch keiner.

Alles gut. Works as designed.

Themenstarteram 12. Dezember 2020 um 8:39

Zitat:

@merlin64 schrieb am 9. Dezember 2020 um 10:23:18 Uhr:

bin auch am überlegen mir eine geförderte Wallbox an meinem Tiefgaragenplatz installieren zu lassen.

@merlin64 Hast du das eigentlich mit der Hausverwaltung abgestimmt? Auch nach neuem WEG darfst du nicht einfach etwas in der Tiefgarage errichten, das ist noch immer Gemeinschaftseigentum (außer natürlich du bist alleiniger Eigentümer der ganzen Tiefgarage).

Wenn du etwas in der Tiefgarage errichtest, was zum Nachteil anderer ist (und das wäre hier der Fall!), dann können sie von dir verlangen, dass du die Wallbox wieder abbaust. Denn es ist nur eine einzige Wallbox in der Tiefgarage anmeldefähig, jede weitere ist genehmigungspflichtig und wird ggf. vom Netzbetreiber abgelehnt. Somit haben nach dir andere Tiefgaragennutzer keine Chance auf eine Wallbox.

Daher muss eine abgestimmte Lösung her, die auch den Ansprüchen der anderen Nutzer gerecht wird, vermutlich mit Lastmanagement. Daher der dringende Rat, mit der Hausverwaltung und ggf. Verwaltungsbeirat zu sprechen!

Siehe dazu hier und hier.

@holgor2000

 

Kann man so stehen lassen :)

Muss man eigentlich im Antrag schon angeben welche Wallbox man einbauen lassen will und das Angebot vom Elektriker hochladen?

Bin grad in Abstimmung mitm Elektriker und das gestaltet sich etwas zäh, deshalb würde ich gern jetzt beantragen und das Angebot dann später hochladen...

Gab es nun eigentlich schon eine Diskussion welche Box das beste Preis / Leistungsv. hat?

Also ich brauch eine für die Garage und eine für unters Carport - die die unters Carport kommt,sollte dann mit so einer Karte zum laden sein,das dort nicht jemanden "tanken" kann wenn ich mal im Urlaub bin :D

Zitat:

@Hanuse schrieb am 12. Dezember 2020 um 10:31:44 Uhr:

Muss man eigentlich im Antrag schon angeben welche Wallbox man einbauen lassen will und das Angebot vom Elektriker hochladen?

Bin grad in Abstimmung mitm Elektriker und das gestaltet sich etwas zäh, deshalb würde ich gern jetzt beantragen und das Angebot dann später hochladen...

Ist alles hier beschrieben: https://www.kfw.de/.../...onen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/

Zitat:

@Shyguy82 schrieb am 12. Dezember 2020 um 10:41:31 Uhr:

Gab es nun eigentlich schon eine Diskussion welche Box das beste Preis / Leistungsv. hat?

Also ich brauch eine für die Garage und eine für unters Carport - die die unters Carport kommt,sollte dann mit so einer Karte zum laden sein,das dort nicht jemanden "tanken" kann wenn ich mal im Urlaub bin :D

Die ganz günstigen haben keine Möglichkeit einer Zugangskontrolle mittels RFID. Da wirst Du für den Carport wohl eine aus dem mittelpreisigen Segment kaufen müssen.

Wenn es möglichst günstig sein soll, ohne Extras, dann schau Dir mal die von VW oder die von Wallbe an.

Günstig ist auch die ABL EMH1. Da ist auch der FI Schutzschalter schon integriert, sodass der Elektriker etwas weniger kostet.

Themenstarteram 12. Dezember 2020 um 11:03

Zitat:

@Hanuse schrieb am 12. Dezember 2020 um 10:31:44 Uhr:

Muss man eigentlich im Antrag schon angeben welche Wallbox man einbauen lassen will und das Angebot vom Elektriker hochladen?

Nein, man muss zum Beantragen noch gar nichts hochladen und auch noch keine konkreten Preise/Modelle/Angebote nennen. Du kannst den Prozess als Trockenlauf durchspielen, nur im letzten Schritt nicht auf Absenden drücken.

Zitat:

@AudiA6liebe schrieb am 12. Dezember 2020 um 11:10:15 Uhr:

Günstig ist auch die ABL EMH1. Da ist auch der FI Schutzschalter schon integriert, sodass der Elektriker etwas weniger kostet.

Aktuell 16 Wochen Lieferzeit, wollte ich mir eigentlich einbauen lassen, jetzt wird es wohl etwas anderes.

Reicht es eigentlich auch, wenn man nur die Rechnung für die Installation (inkl. Wanddurchbrüche etc.) der Box einreicht, wenn diese über 900€ liegt und die Box namentlich erwähnt wird?

Warum willst du die Rechnung der Box nicht einreichen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Hybrid & Elektro
  5. Förderprogramme & Prämien für Elektroautos
  6. Bundesweite KfW-Förderung privater Ladestationen mit 900 EUR - Tipps & Diskussionen