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Bundesweite KfW-Förderung privater Ladestationen mit 900 EUR - Tipps & Diskussionen

Themenstarteram 6. Oktober 2020 um 17:50

Moin,

ab 24.11.2020 kann eine pauschale Förderung von 900 EUR bei der KfW beantragt werden.

Bedingungen:

  • Die Wallbox darf noch nicht gekauft/montiert sein
  • Maximal 11 kW Ladeleistung
  • Intelligente Steuerung (Lastmanagement oder netzdienliche Steuerung)
  • Installation an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
  • Es müssen mindestens 900 EUR an Kosten anfallen
  • Die Förderung gilt pro Wallbox, es können auch mehrere Wallboxen gleichzeitig installiert werden, dann gibt es mehrmals 900 EUR
  • Die Wallbox wird mit 100% Ökostrom versorgt, entweder von eigener PV-Anlage oder mit einem Ökostromtarif

Im November wird eine Liste der geförderten Ladestationen veröffentlicht auf der Seite der KfW. Stelle ich mir ähnlich vor, wie bei den förderfähigen Elektroautos und PHEV.

So gehts:

1. Angebot vom Handwerker für die Wallbox und deren Installation einholen

2. Zuschuss beantragen im KfW-Zuschussportal basierend auf dem Angebot des Handwerkers

3. Antragsbestätigung abwarten

4. Identität nachweisen und Ladestation installieren

5. Nachweise (Rechnungen) einreichen und Zuschuss auf's eigene Konto erhalten

Quelle

Finde ich eine tolle Sache! Ich werde es nutzen, sobald es verfügbar ist!

VG

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Melmo33 schrieb am 7. Oktober 2020 um 05:44:00 Uhr:

Sehe ich auch so, alle die bis jetzt den ganzen Spaß aus eigener Tasche finanziert haben, schauen in die Röhre.

Die teuren Boxen sind auf ein Mal wertlos, tolle Investition.

Deine bereits gekaufte Box lädt doch dein Auto weiterhin, oder?

So ist das Leben... hätte hätte.

Hätte ich meinen Golf nen Monat später zugelassen, hätte ich 3000€ zusätzlich bekommen....

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Zitat:

@Jason_V. schrieb am 3. Dezember 2020 um 07:58:17 Uhr:

 

Na zumindest weißt du welche Formulare benötigt werden, wenn du dich sonst scheinbar schon nicht auskennst ;-)

Hauptsache Du kennst Dich aus. Solche dummen Kommentare hat die Welt gebraucht ....

@m21a

 

Die KFW fördert nur 11kw Wallboxen oder eben auf 11kw drosselbare Wallboxen, siehe deren Liste.

 

Man muss die 900 Euro an Kosten erreichen.

 

Die KFW verlangt aber nicht, dass du deine vorgelagerte Verkabelung auf 11kw kastrierst.

 

Da man später, wenn zum Beispiel zwei Wallboxen genutzt werden sollen oder die vollen 22kw genutzt werden wollen, ja nicht nochmal ein neues Kabel ziehen will, kann man gleich auf 22kw auslegen.

 

Nach einem Jahr spielt dann eh alles keine Rolle mehr, insofern sauber dokumentiert ist, wie der Zustand binnen des Sperrjahrs war.

 

Dann kannst ausbauen, aufdrehen, verkaufen, zu Kohlestrom wechseln und so weiter.

Zitat:

@m21a schrieb am 3. Dezember 2020 um 08:37:12 Uhr:

Zitat:

@Jason_V. schrieb am 3. Dezember 2020 um 07:58:17 Uhr:

 

Na zumindest weißt du welche Formulare benötigt werden, wenn du dich sonst scheinbar schon nicht auskennst ;-)

Hauptsache Du kennst Dich aus. Solche dummen Kommentare hat die Welt gebraucht ....

Hauptsache du kannst blöd daherreden wegen der hochzuladenden Dokumenten und deinem Schmarrn mit den Kabeln.

 

Bin da absolut bei Xentres! Wer da stand heute keine Verkabelung für 22kW legt, der ist schlecht beraten. Und ob da ein Seekabel von der Verteilung zur Box gelegt wird, wird die KFW nicht jucken.

Und lesen kannste auch nicht. Wer schon JASON heißt ...

Was sollte der dicke Daumen bedeuten? Safe ist es ja dadurch keinesfalls, vielleicht sollte man erst mal schreiben können.

Moin,

der User m21a hat sich nach seinem unrühmlichen Kurzauftritt selbstständig wieder von MT verabschiedet. Eine weitere Diskussion zu seinen Beiträgen ist somit überflüssig.

Gruß

Zimpalazumpala

am 5. Dezember 2020 um 12:25

Mein erstes Zwischenergebnis - Elektriker war heute da. Alles, was ich da unten schreibe, ist aus dem Gedächtnisprotokoll und NICHT vom Fachmann - Korrekturen akzeptiere ich gerne von Leuten mit mehr Fachkenntnis. :-)

1. Elektrischen Schaltkasten angeschaut. Ich bin erst der zweite Kunde in seiner Karriere, bei dem der Schaltkasten so gut ist, wie er ist - bei allen Anderen musste/müsste er teilweise umbauen, weil kein Platz für Anschlüsse, Sicherungen und FI vorhanden gewesen sei.

2. Für 22 kW, wie ich ich hier im Forum gelesen habe, und für meine Ladestation für später entsprechend vorbereiten möchte, muss er 10 mm2 Kabel verlegen, was die Kosten in die Höhe treiben kann. In meiner Garage kommen wir mit max. 25 m Kabel für drei Plätze aus, das Ganze könnte also knapp "im Budget" von 2700 EUR bleiben.

3. Ladestationen gibt es mit allen Gimmicks, angefangen vom eigenen Stromzähler über WLAN, GSM (Gottseidank in meiner Garage alles tot -> Farradyscher Käfig weil Stahlbeton) und sonstigen Features. Die Genehmigung der Ladestation hängt am Management durch den Netzbetreiber. Die nicht aufgelisteten Ladestationen haben diesen Zugriff durch den Netzbetreiber nicht.

Wozu der Zugriff: mir wurde das so erklärt, weil der Trafo nur eine gewisse Leistung hat, entsprechend werden die Wallboxen, die am Trafo hängen, reihum mit Strom versorgt, und nicht gleichzeitig - immer ein Auto nach dem Anderen, wenn "zu Viele" am Netz hängen. Über meine Frage, ob mein Auto evtl. über Nacht ungeladen bleibt, hat er gelacht: die Meisten schließen das Auto schon an, wenn nur wenig nachgeladen werden muss - im Endeffekt sind die meisten Autos in privaten Haushalten in weniger als einer Stunde geladen - man würde von dem ganzen Management gar nichts merken. Insgesamt sind Häuser meistens pauschal mit 40 kW angeschlossen (Einfamilienhaus wie Mehrfamilienhaus), und auch hier muss wohl gemanaged werden, nehme ich an. Meine weitere Annahme: im Umkehrschluss heißt das, dass man kaum mehr als zwei Autos mit 22 kW gleichzeitig laden kann (bzw. ich denke mal max. 4 Autos mit 11 kW, vorausgesetzt, alle Kühlschränke usw. sind ausgeschaltet).

4. Weitere Kostentreiber: Verteilerkästen, die noch installiert werden müssen und Kabellängen, die ja nach Länge einen immer dickeren Querschnitt brauchen, und entsprechend schwer(er) zu verlegen sind. Heißt: wer in einer Wohnanlage einen Tiefgaragenplatz hat, hat's RICHTIG schwer. Meine persönliche Meinung hierzu: die Kosten müssten gleichmäßig auf alle Stellplätze verteilt werden. Es kann nicht sein, dass in einer Gemeinschaftsgarage derjenige, der ZUFÄLLIG an der Stromquelle sitzt, die Box für Lau kriegt, und der am anderen Ende 10.000 Euro zahlen muss, ES SEI DENN, der an der Stromquelle hat 10.000 EUR mehr für GENAU den Stellplatz gezahlt, wegen der Nähe zur Stromquelle. Hier müsste eine "Modenisierungsmaßnahme" als moderate Mieterhöhung auf alle umgelegt werden (bzw. von den Eigentümern anteilig zur Zahl ihrer Stellplätze).

5. Ohne Besichtigung kann kein Elektriker einen Kostenvoranschlag machen - alle obige Aspekte muss er selbst bewerten, bevor er ein Angebot abgeben kann.

6. Man kann auch Wallboxen mit ZWEI Anschlüssen montieren (was die Arbeit an der Hardware quasi halbiert). Die Förderung ist dann wie für ZWEI Wallboxen an EINEM Zähler.

7. Wallboxen mit Zähler sind viel teurer als eine Wallbox ohne Zähler und ein montierter Zwischenzähler. Ein Zähler wird aus technischer Sicht aber nicht benötigt.

8. Es werden auch Wallboxen unter 900 EUR gefördert - das kommunizieren die vom KFW aber so nicht. Also 890 EUR oder auch weniger werden trotzdem gefördert. Das ist ein Geheimtipp.

9. Die Wallbox kann der Elektriker besorgen - oder der Kunde - das ist egal.

In meinem Fall: der Elektriker hat alles ausgefüllt, er beantragt auch alles, ich bekomme vorab den Kostenvoranschlag und gebe meinen "Go" oder auch nicht. Mit den "schmutzigen Geldangelegenheiten" habe ich nichts zu tun.

Und noch ein Funfact: nach einem Jahr KÖNNTE die Wallbox ausgetauscht werden durch ein nicht steuerbares Teil für 300 EUR. Die unkontrollierte Wallbox zieht dann gnadenlos den Strom, koste es was es wolle - und das teure, gesteurte Teil, kann verkloppt werden - Autsch :-D

Zitat:

@xis schrieb am 5. Dezember 2020 um 13:25:19 Uhr:

...

6. Man kann auch Wallboxen mit ZWEI Anschlüssen montieren (was die Arbeit an der Hardware quasi halbiert). Die Förderung ist dann wie für ZWEI Wallboxen an EINEM Zähler.

...

8. Es werden auch Wallboxen unter 900 EUR gefördert - das kommunizieren die vom KFW aber so nicht. Also 890 EUR oder auch weniger werden trotzdem gefördert. Das ist ein Geheimtipp.

...

.

Zu 6: Das ist nicht korrekt. Siehe erster Punkt hier: Wenn ihr Gerät mehrere Ladepunkte hat, erhalten sie 900 Euro.

https://www.kfw.de/.../...onen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/

Zu 8: Das ist kein Geheimtipp, sondern wird überall so kommuniziert. Sogar in der Überschrift: Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen.

Es gibt 900.- € pro Ladepunkt, wenn das Gerät über mehrere Ladepunkte verfügt gibt es 900.- pro Ladepunkt.

Bei 2 Ladepunkten an einer Box also 1800.- usw.. Das ist klar definiert.

am 5. Dezember 2020 um 13:33

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 5. Dezember 2020 um 13:48:49 Uhr:

(...)

Zu 8: Das ist kein Geheimtipp, sondern wird überall so kommuniziert. Sogar in der Überschrift: Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen.

Ich hab's nicht gelesen - aber OK, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 5. Dezember 2020 um 14:09:28 Uhr:

Es gibt 900.- € pro Ladepunkt, wenn das Gerät über mehrere Ladepunkte verfügt gibt es 900.- pro Ladepunkt.

Bei 2 Ladepunkten an einer Box also 1800.- usw.. Das ist klar definiert.

Du hast recht. Ich hatte mich verlesen in diesem kleinen PopUp mit Mouse Over, was man leider nicht kopieren kann.

Themenstarteram 6. Dezember 2020 um 16:35

Zitat:

@xis schrieb am 5. Dezember 2020 um 13:25:19 Uhr:

 

3. Ladestationen gibt es mit allen Gimmicks, angefangen vom eigenen Stromzähler über WLAN, GSM (Gottseidank in meiner Garage alles tot -> Farradyscher Käfig weil Stahlbeton) und sonstigen Features. Die Genehmigung der Ladestation hängt am Management durch den Netzbetreiber. Die nicht aufgelisteten Ladestationen haben diesen Zugriff durch den Netzbetreiber nicht.

Wozu der Zugriff: mir wurde das so erklärt, weil der Trafo nur eine gewisse Leistung hat, entsprechend werden die Wallboxen, die am Trafo hängen, reihum mit Strom versorgt, und nicht gleichzeitig - immer ein Auto nach dem Anderen, wenn "zu Viele" am Netz hängen. Über meine Frage, ob mein Auto evtl. über Nacht ungeladen bleibt, hat er gelacht: die Meisten schließen das Auto schon an, wenn nur wenig nachgeladen werden muss - im Endeffekt sind die meisten Autos in privaten Haushalten in weniger als einer Stunde geladen - man würde von dem ganzen Management gar nichts merken. Insgesamt sind Häuser meistens pauschal mit 40 kW angeschlossen (Einfamilienhaus wie Mehrfamilienhaus), und auch hier muss wohl gemanaged werden, nehme ich an. Meine weitere Annahme: im Umkehrschluss heißt das, dass man kaum mehr als zwei Autos mit 22 kW gleichzeitig laden kann (bzw. ich denke mal max. 4 Autos mit 11 kW, vorausgesetzt, alle Kühlschränke usw. sind ausgeschaltet).

Grundsätzlich richtig. Allerdings: Für die KfW-Förderung muss die Box grundsätzlich steuerbar sein, nur steuerbare Boxen tauchen in der KfW-Liste auf, die Steuerung muss jedoch nicht vorhanden sein. Und: bis 11kW Leistung muss die Wallbox beim Netzbetreiber nur angemeldet, nicht genehmigt werden. Das dient beides genau dem, was du beschreibst: Wenn der Ortsnetztrafo zu viele Wallboxen dranhängen hat, dann sieht der Netzbetreiber dies durch die Anmeldepflicht. Dann kann er entweder die Leistung des Trafos erhöhen (z.B. Gerätetausch) oder eine Steuerung verlangen. Und selbst wenn eine Steuerung vorhanden ist, heißt das noch nicht, dass der Netzbetreiber auch tatsächlich steuert. Er könnte, und alleine dafür gibt es das reduzierte Netzentgelt.

Die vorgehaltene Leistung eines Hausanschlusses wird in der Regel nie ausgeschöpft, entsprechend ergibt sich in der Mischkalkulation der ganzen Hausanschlüsse am Trafo eine Gleichzeitigkeit von 0,1 oder geringer. Bei Elektroautos sieht dies aufgrund der hohen Last über einen längeren Zeitraum jedoch anders aus, die Gleichzeitigkeit steigt. Je nach Rechenmodell des Netzbetreibers muss dieser dann wie oben beschrieben reagieren.

Du solltest jedoch keinesfalls mit den 40kW des Hausanschlusses alleine für die Autos kalkulieren. Mach hier lieber bei 30 kW (Mehrfamilienhaus) bzw. 35 kW (Einfamilienhaus) Schluss. Davon abgesehen ist dies wiederum genehmigungspflichtig, da mehr als 11 kW, entsprechend wird der Netzbetreiber dir mitteilen, was er davon hält.

Schön, dass du nun handfeste Resultate hast und mit einem konkreten Angebot weitermachen kannst!

am 6. Dezember 2020 um 18:45

Thx für die etwas genauere Darstellung.

 

Und selbstverständlich rechnet man nicht mit der ganzen Leistung, um Autos zu laden :-)

Hallo,

 

bin auch am überlegen mir eine geförderte Wallbox an meinem Tiefgaragenplatz installieren zu lassen.

Problem ist hier das kein WLAN Empfang und Ethernet vorhanden ist.

Auch die Möglichkeit von 4G ist durch die Tiefgarage nicht gegeben, bzw. nicht bei allen Netzanbietern.

 

Wird die Funktionalität eigentlich überhaupt geprüft oder würde es ausreichen eine Wallbox, wie z.B. die Easee Home, mit integrierten ESIM zu kaufen und um die Förderung zu erhalten?

Die Steuerbarkeit muss nur die Wallbox beherrschen, also auf der Liste der KfW sein.

 

Die Steuerung selbst muss nicht realisiert werden, das ist Entscheidung des Netzbetreibers.

 

Du kannst also einfach nur die Wallbox kaufen und ganz normal "offline" nutzen.

 

Es kann höchstens dann zusätzlichen Aufwand geben, wenn dein Netzbetreiber irgendwann bei dir anklingelt und einfordert, dass er die Wallbox jetzt aber steuern möchte.

 

Im übrigen könntest du ja evtl mittels Powerline LAN oder WLAN an deinen Stellplatz schaffen?

 

Meist haben die Wallboxen ja Apps, die die Nutzung durchaus angenehmer machen (können)

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