Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Das war ja schon lange mal fällig dass man einen einheitlichen Stecker durchsetzt:

http://www.handelsblatt.com/.../11204592.html

Beste Antwort im Thema

Man stelle sich den Gesetzgebungsprozeß so vor:
Erfunden im stillen Kämmerlein unter "Beratung" der hiesigen Autolobby----> Referentenentwurf!!!
Einspruchsfrist sehr kurz - zu kurz, um sinnvolle Diskussionen und Vorschläge einzubringen.
"Man habe ja die unterschiedlichen Interessengruppen befragt" - ja vielleicht hinterher.
Ich nehme mal an, BMW (CCS-Befürworter) saß mit am Consulltertisch, Nissan (Chademo = Marktführer)? natürlich nicht!
ADAC? Naja vielleicht, haben aber wohl keine E-Autos und daher auch keine Meinung 😉
VW - ja aber natürlich - ist ja der (faszt) größte Autohersteller der Welt und die haben fleißig diktiert. Wem? - Na dem Referenten, der in Gabi´s Vizekanzzlermysterium natürlich auch weiter Karriere machen will!
Ergebnis: keine Diskriminierungsfreiheit, Pflicht für einen in der Praxis noch nicht verbreiteten "Standard" (CCS) der natürlich kein Smart-GRID unterstützt - warum auch.
Man hat also mit Leuten die keine Ahnung haben, beraten durch Leute, die dagegen sind (VW) eine Gestzesvorlage unter Mißachtung demokratischer Regeln geschaffen, die ökonomisch rückständig und lobbistisch geprägt ist.
So gefärdet man das ganze Technologieland!
Ach ja, und torpediert auch noch die Energiewende (kein Smart-Grid)
Wo kommt der Gabriel her? Aja aus Niedersachsen - aus DEM (Betrüger-) VW -Bundesland
Eine Bananenrepublik ist eine hohe Gesellschaftsform gegen sowas!!!
Starke Leistung des Homo Corrupticus 😠

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Es wird immer abstruser.

Auf der einen Seite soll die Infrastruktur für E-Autos gefälligst ausgebaut werden, auf der anderen Seite soll aber jeder Hersteller seine eigene Steckverbindung haben dürfen.
Das heisst da kommt dann der E-Up daher und stellt sich brav in die Schlange vor Ladesäule Nr.5 während Ladesäule 1 bis 4 vollkommen frei sind. Dort kann er aber nicht aufladen, weil der Stecker nur für Tesla passt. Dabei hat er die Infrastruktur über seine Steuern teilweise mitfinanziert.

Zitat:

@Blow_by schrieb am 17. Januar 2015 um 14:18:56 Uhr:


Es wird immer abstruser.

Auf der einen Seite soll die Infrastruktur für E-Autos gefälligst ausgebaut werden, auf der anderen Seite soll aber jeder Hersteller seine eigene Steckverbindung haben dürfen.
Das heisst da kommt dann der E-Up daher und stellt sich brav in die Schlange vor Ladesäule Nr.5 während Ladesäule 1 bis 4 vollkommen frei sind. Dort kann er aber nicht aufladen, weil der Stecker nur für Tesla passt. Dabei hat er die Infrastruktur über seine Steuern teilweise mitfinanziert.

1. Welche Steuern des E-UP Fahrers gehen bitte an Tesla?

2. Ich wusste nicht das die Supercharger teilweise über Steuern finanziert werden?

3. Wie sollte der E-UP denn bis zum Supercharger kommen? 😉

4.Warum sollte Tesla, die einen europäisch genormten Typ2 Stecker benutzen, für andere Hersteller, die das nicht wollen, extra Würste/Stecker installieren?

Zitat:

@emobilezukunft schrieb am 17. Januar 2015 um 08:48:48 Uhr:


Im TFF hat yellow eine wunderbare Ausarbeitung gemacht, die den EU Standard mit der deutschen LSV vergleicht und er hat gravierende Fehler entdeckt.

Die Definition in der LSV:

„Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne - gleich, ob im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund.“

verstößt gegen § 123, StGB „Hausfriedensbruch“

Aber wer es genauer lesen will:

http://tff-forum.de/viewtopic.php?f=9&t=5680&start=20#p92818

Ich habe mir die Mühe gemacht und es genau gelesen. Sein Fazit war:

"Die Ladesäulenverordnung darf dem Betreiber eines Ladepunktes nicht vorschreiben, ob sein Ladepunkt öffentlich zugänglich ist!"

Da hat er Recht. Tut sie auch nicht. Indem der Betreiber fremde Personen laden läßt, macht er den Ladepunkt ja selbst öffentlich zugänglich.

Ansonsten Schwachsinn pur. Die LSV folgt der Empfehlung ("..soll..."😉 der EU.

Legt Tesla für seine Ladesäulen die komplette Infrastruktur selbst? Also die Kabel vom Umspannwerk bis zur Ladesäule?

Bezweifle ich. Diese Infrastruktur wird zumindest teilweise von Kommunen, Ländern oder Bund übernommen. Und somit finanziert natürlich auch jeder Steuerzahler diese Infrastruktur mit.

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Zitat:

@Blow_by schrieb am 17. Januar 2015 um 14:27:58 Uhr:


Legt Tesla für seine Ladesäulen die komplette Infrastruktur selbst? Also die Kabel vom Umspannwerk bis zur Ladesäule?

Bezweifle ich. Diese Infrastruktur wird zumindest teilweise von Kommunen, Ländern oder Bund übernommen. Und somit finanziert natürlich auch jeder Steuerzahler diese Infrastruktur mit.

Kannst du das mit Sicherheit sagen/beweisen?

Ich weiß z.B. vom Supercharger Emsbüren, das Emsflowers den Stromanschluss übernommen haben.

Zitat:

@eCarFan schrieb am 17. Januar 2015 um 14:27:01 Uhr:


Ich habe mir die Mühe gemacht und es genau gelesen. Sein Fazit war:
"Die Ladesäulenverordnung darf dem Betreiber eines Ladepunktes nicht vorschreiben, ob sein Ladepunkt öffentlich zugänglich ist!"
Da hat er Recht. Tut sie auch nicht. Indem der Betreiber fremde Personen laden läßt, macht er den Ladepunkt ja selbst öffentlich zugänglich.
Ansonsten Schwachsinn pur. Die LSV folgt der Empfehlung ("..soll..."😉 der EU.

Da Tesla ja keine "fremden" Personen Laden lässt, sondern derzeit nur Tesla Fahrer, die sich mit der "Fahrwerksnummer" identifizieren, ist das bei Tesla also nicht der Fall.

Zitat:

@emobilezukunft schrieb am 17. Januar 2015 um 14:35:15 Uhr:


Kannst du das mit Sicherheit sagen/beweisen?

Ich kann das mit absoluter Sicherheit sagen. Denn auch wenn Tesla die letzten 2 km vielleicht selbst verlegt, so nutzen sie selbstverständlich das Mittel- und Hochspannungsnetz, damit der Strom zur Ladesäule kommt.

Und die Belastung ist für das Netz bei einer Ladeleistung von um die 40 kW pro Säule nicht gerade klein.

Nicht zuletzt im Rahmen der E-Mobilität werden die Übertragungsnetze deutlich ausgebaut werden müssen, auf allen Spannungsebenen. Das zahlt zum großen Teil die Allgemeinheit und nicht Tesla.

Genausowenig wie übrigens VW oder Audi den Autobahnanschluss selbst bezahlen, den man am Werk baut, damit die Arbeitnehmer vernünftig zur Arbeit kommen.

Jeder Häuslebauer zahlt für den Stromanschluss seines Gebäudes, ggF "Erschliessungskosten".
Ich denke nicht, dass Tesla anders behandelt wird.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 17. Januar 2015 um 14:49:15 Uhr:


Jeder Häuslebauer zahlt für den Stromanschluss seines Gebäudes. Ich denke nicht, dass Tesla anders behandelt wird.

Ja, das tut er. Dafür, dass die Kabel von der Umspannstation bis zum Häusle gelegt werden. Für den Rest zahlt die Allgemeinheit 😉

Zitat:

@Blow_by schrieb am 17. Januar 2015 um 14:52:48 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 17. Januar 2015 um 14:49:15 Uhr:


Jeder Häuslebauer zahlt für den Stromanschluss seines Gebäudes. Ich denke nicht, dass Tesla anders behandelt wird.
Ja, das tut er. Dafür, dass die Kabel von der Umspannstation bis zum Häusle gelegt werden. Für den Rest zahlt die Allgemeinheit 😉

Eben- Warum also sollte man Tesla anders behandeln?

Zitat:

@emobilezukunft schrieb am 17. Januar 2015 um 14:36:45 Uhr:



Zitat:

@eCarFan schrieb am 17. Januar 2015 um 14:27:01 Uhr:


Ich habe mir die Mühe gemacht und es genau gelesen. Sein Fazit war:
"Die Ladesäulenverordnung darf dem Betreiber eines Ladepunktes nicht vorschreiben, ob sein Ladepunkt öffentlich zugänglich ist!"
Da hat er Recht. Tut sie auch nicht. Indem der Betreiber fremde Personen laden läßt, macht er den Ladepunkt ja selbst öffentlich zugänglich.
Ansonsten Schwachsinn pur. Die LSV folgt der Empfehlung ("..soll..."😉 der EU.
Da Tesla ja keine "fremden" Personen Laden lässt, sondern derzeit nur Tesla Fahrer, die sich mit der "Fahrwerksnummer" identifizieren, ist das bei Tesla also nicht der Fall.

Der Duden definiert den Begriff

"fremd"

u.a. als

"unbekannt; nicht vertraut"

. Damit hättest du mit deinem Hinweis auf die Identifizierung natürlich Recht.

Eine andere Definition, die übrigens auch im Duden steht, ist aber: "einem anderen gehörend; einen anderen, nicht die eigene Person, den eigenen Besitz betreffend".

Ich hoffe, dass damit klar ist, was ich gemeint habe. Anscheinend ist es üblich, alles, was nicht auf Punkt und Komma bis ins Allerletzte erklärt, definiert und ausgeschrieben wird, so zu deuten, dass es den Sinn dessen, was einer sagen will, ins Gegenteil verkehrt.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 17. Januar 2015 um 14:55:21 Uhr:



Zitat:

@Blow_by schrieb am 17. Januar 2015 um 14:52:48 Uhr:



Ja, das tut er. Dafür, dass die Kabel von der Umspannstation bis zum Häusle gelegt werden. Für den Rest zahlt die Allgemeinheit 😉
Eben- Warum also sollte man Tesla anders behandeln?

Weil Tesla nicht Mercedes oder BMW ist. 😉

Aber genau das meinte ich.

Hier wird Tesla wieder mal was vorgeworfen, was einfach nicht stimmt.

Zitat:

@emobilezukunft schrieb am 17. Januar 2015 um 14:36:45 Uhr:


Da Tesla ja keine "fremden" Personen Laden lässt, sondern derzeit nur Tesla Fahrer, die sich mit der "Fahrwerksnummer" identifizieren, ist das bei Tesla also nicht der Fall.

Meines Wissens nach ist der Tesla frei verkäuflich. Eine Beziehung zum Hersteller (z.B. Werksangehöriger, Clubmitglied etc.) muß der Kaufinteressent nicht nachweisen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Januar 2015 um 18:03:32 Uhr:



Zitat:

@emobilezukunft schrieb am 17. Januar 2015 um 14:36:45 Uhr:


Da Tesla ja keine "fremden" Personen Laden lässt, sondern derzeit nur Tesla Fahrer, die sich mit der "Fahrwerksnummer" identifizieren, ist das bei Tesla also nicht der Fall.
Meines Wissens nach ist der Tesla frei verkäuflich. Eine Beziehung zum Hersteller (z.B. Werksangehöriger, Clubmitglied etc.) muß der Kaufinteressent nicht nachweisen.

Jetzt wird es lächerlich.

Nein, er muss aber einen Tesla nachweisen.

Nur weil ich einen Ferrari kaufen kann, komme ich auch nicht in den Ferrari VIP Club oder ind die Ferrari-Formel 1 Box.

Wer in Deutschland Akku-Ladestationen öffentlich zugänglich macht, der hat sich an die entsprechenden technischen Regelungen für solche Stationen zu halten. Das gilt für alle Hersteller und Anbieter, also auch für Tesla. Da gibt es weder Interpretationsspielräume noch Sonderregelungen.

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