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Bulgarienfahrschule aber richtig und gültig
Fahrschule in Bulgarien
Fahrschulkosten 400-500 Euro
Ordentlicher Wohnsitz erforderlich
Bildungsnachweis mit Apostile
Gesundheitsnachweis
Fahrschule nicht in 8Tagen möglich- wird von einigen Vermittlern so -falsch-angeboten
Interntheorieprüfung
Theorieprüfung
Prakt .Prüfung
Hält man diese Punkte ein
Ist die bulg Fahrerlaubnis gültig.
Deutsch-bulgarische Fahrschule.
Beste Antwort im Thema
Geh nach Hause.
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256 Antworten
Alles Gute zum bestandenen Führerschein, lass Dich nicht irre machen.
Alles wird gut.
@Kornpeter
Danke
Es gibt mehrere Möglichkeiten den Führerschein zurück zu bekommen. Es gibt genug Fahrer, die es durch die MPU geschafft haben, obwohl sie nicht die nötige Verantwortung im Straßenverkahr übernehmen. Die Fahrschule im Ausland ist nichts anderes. Bei einer normalen Kontrolle passiert nix. Es darf (ich glaube innerhalb von 10 Jahren nach dem Führerscheinverlust) nur nicht zu einem Bußgeld kommen. Da haben die Führerscheintouristen einen deutlichen Nachteil zu den MPU-Trixern.
Die Kunst liegt nicht darin einen Führerschein zu bekommen, sondern ihn zu behalten... Wer normal fährt, der behällt ihn auch.
Zitat:
@MvM schrieb am 6. April 2019 um 13:27:49 Uhr:
Es darf (ich glaube innerhalb von 10 Jahren nach dem Führerscheinverlust) nur nicht zu einem Bußgeld kommen.
Warum nicht? Die Fahrerlaubnis ist gültig.
Nö, nur weil die Behörde einen Führerschein ausgestellt hat, weil sie nicht alles kannte, ist der nicht automatisch gültig. Sobald das auffällt ist der Lappen wieder weg ...
Lies Dich erst mal ein.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. April 2019 um 16:40:13 Uhr:
Warum nicht? Die Fahrerlaubnis ist gültig.
Nur wenn alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Aber gerade beim Thema Wohnsitzprinzip wird dabei gerne dagegen verstoßen. Eine Briefkastenadresse reicht dabei nicht, man muss sich mindestens 185 Tage im betreffenden Land tatsächlich leben.
@sir Donald
Nein, muss man nicht!
Man mus sich nur vorher gut informieren, wo man sein FS macht.
Seriöse Fahrschule finden.
Dann gibts auch Ordentlichen wohnsitz.
Was ich noch machen mus ,nach bestandener Prüfung,sobald meine 185 abgelaufen sind, mus ich mich aus Deutschland abmelden,die Bestätigung nach Fahrschule schicken,
Und nur dann wird der FS erst ausgestellt,(ich habe 7 Monate wohnsitz) .
Nach erhalt den FS, wieder sich in Deutschland anmelden.
Ich darf ja mich noch 3 Monate in D aufhalten.
MfG Eugen
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 7. April 2019 um 00:28:27 Uhr:
Nur wenn alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Aber gerade beim Thema Wohnsitzprinzip wird dabei gerne dagegen verstoßen. Eine Briefkastenadresse reicht dabei nicht, man muss sich mindestens 185 Tage im betreffenden Land tatsächlich leben.
Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt aber dem ausstellenden Land. Und wenn das Land den FS ausstellt, dann ist der in D anzuerkennen. Dazu gibt es mehrfach Urteile des EUGH.
Und wer meint, dass das Mist ist, der soll sich einfach fragen, ob es ihm wichtig ist, dass seine deutsche Fahrerlaubnis im EU-Ausland auch anerkannt wird.
Warum ist man hier so intensiv damit befasst, Leute, die bewiesen haben, dass sie im Straßenverkehr nichts zu suchen haben, dabei zu unterstützen, die Straßen hierzulande (und auch anderswo) weiterhin unsicher zu machen?
Der ist schwindler, der so genannte Herr schwi.....
Klar sagt er nix gutes über andere EU länder.
Zitat:
@8848 schrieb am 7. April 2019 um 08:19:36 Uhr:
Warum ist man hier so intensiv damit befasst, Leute, die bewiesen haben, dass sie im Straßenverkehr nichts zu suchen haben, dabei zu unterstützen, die Straßen hierzulande (und auch anderswo) weiterhin unsicher zu machen?
Das ist aber deine Interpretation!
Ich sehe das eher so, dass über die Anwendung europäischer Richtlinien diskutiert wird und auch klargestellt wird, was für uns in anderen Ländern gilt, gilt auch in anderen Ländern bei uns. Das muss man akzeptieren, auch wenn es einem gerade mal nicht passt. Dass die Hürden sehr hoch sind, wurde ja wohl eindeutig erklärt. Und auch die Kosten sind ja nicht zu vernachlässigen. :o
Das muss man, ja. Aber wenn z.B. der Führerschein hier einkassiert wird, weil der Durst zu groß war, dann ein Idiotentest angeordnet wird und man diesen umgeht, indem man in Ixistan einen Führerschein beim örtlichen Lotterieanbieter kauft, dann hat man damit bewiesen, dass man meinetwegen in Ixistan fahren darf, hierzulande aber jegliche Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr verloren hat.
Solchen "Fahrern" will ich im Verkehr nicht begegnen!
Noch hat er seinen Führerschein nicht.
Im Übrigen dürfen deutsche Behörden auch im Nachhinein noch überprüfen, ob die Bestimmungen zur Führerscheinvergabe eingehalten worden sind. Treten hierbei Unstimmigkeiten auf, wird man sicher Rede und Antwort stehen müssen.
Ausserdem: Ist eine sehr merkwürdige Interpretation, wenn man ,,seriöse,, Fahrschule und das ,,Erhalten,, eines Wohnsitzes im Ausland in einem Satz erwähnt.