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Buggy Typenschein

Themenstarteram 14. Juni 2007 um 14:40

Hallo!

Ich habe mir heute mehrere Threads bzgl. VW Buggies und Buggybau angesehen und habe öfters gelesen das man mit einen Typenschein von einen Buggy ein Buggy 'neu' aufbauen kann.

Nun hab ich die Frage inwiefern das stimmt und ob da nicht trotzdem die Bodenplatte die sein muss die im Typenschein eingetragen ist?

danke im Voraus,

Quintus

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15 Antworten

Die Frage ist erstmal, was verstehst du unter einem Typenschein und was unter einem Buggy??? Meinst du diese Strandbuggys mit den Kunststoffkarossen oder die Streaker Umbauten, das sind nämlich ziemliche Unterschiede. Ich habe hier in der nähe einen alten VW-Werkstättenbesitzer der in den 80ern selbst Strandbuggys aufgebaut hat und das muss ne ziemlich filigrane Geschichte sein, mit Lehren-Bauen und genauen Abstimmungen zwecks den Kürzungen die vorgenommen werden müssen, also einfach scheint das wirklich nicht zu sein, im Gegensatz zu den Streakern, bei denen ja nur die Endspitzen hinten abgenommen wurden, jedoch nicht die Platte. Heute ist es so das die Bodenplatten wenn sie abgenommen werden eine TP Nummer erhalten in denen der Fahrzeugerbauer als Hersteller eingetragen ist, dies ersetzt dann die Bezeichnung VW , da es ja keiner mehr ist. Rede doch einfach mal mit deinem TüV-ler denn auf die kommt es nacher wirklich an, ich habe ( gottseidank ) einen für den es nix schöneres gibt als so alte Kisten wieder auf die Straße zu bringen, natürlich im legalen Rahmen. Kauf dir doch einen kompletten Buggy, erspart auf jedenfall ne Menge Ärger und zum schrauben gibts immer was...

Themenstarteram 14. Juni 2007 um 14:58

Ich rede von Strandbuggies mit GFK Karossen und gekuerzter Bodenplatte.

es geht mir hauptsaechlich um die bestaetigung oder wiederlegung des 'geruechts'. Es ist ja allgemein bekannt das neuaufbauten (egal von wem) nicht mehr typisiert werden. Ausser das ist auch ein geruecht...

Also wenn ich, sagen wir, einen Typenschein eines gekuerzten Buggies habe kann ich nicht einfach eine genauso gekuerzte bodenplatte hernehmen und darauf das Buggy bauen, oder doch?

Sozusagen die Bodenplatte des 'alten' buggies ersetzen, dafuer aber den typenschein behalten weil sonst wird das ding ja nicht typisiert..

Ich vermute das das so läuft wie bei den Motorrädern. Dort muss nämlich der Unfallrahmen bwz. in deinem Fall der Originalboden vorgelegt und verschrottet werden, damit keine 2 Identischen Fahrzeuge herumfahren, aber wie gesagt: TüV fragen.

Bei diesen Buggy's sitzt die Seriennummer auf der Kunststoffkarosse, nicht aber auf der Bodengruppe... und sie ist an die Karosse gebunden. Achte auf ein völlig intaktes Typschild. Fehlt es oder ist beschädigt, gibt's ein sattes Problem.

Die Bodengruppe ist mehr oder weniger völlig egal, ganz im Gegensatz zum normalen Käfer. Die Bodengruppe ist auch vom Baujahr völlig egal, es zählt als Baujahr das Umrüstungsdatum.

Du kannst jede beliebige Bodengruppe drunterschrauben. Es wird im Rahmentunnel eine TP Nummer von Hand eingeschlagen, meistens in der Nähe des Schalthebels. Die Nummer neu einzuschlagen ist ein Kinderspiel.

Themenstarteram 14. Juni 2007 um 17:59

Danke für eur Antworten!

Red1600i: Also wenn ich irgendeine Bodengruppe woher bekomme muss ich das ding ja trotzdem vorerst kürzen. Stellt das beim TÜV kein Problem dar? Oder bemerken die das erst gar nicht?

mfg

Quintus

Das merken die garnicht. Die Serien Fahrgestellnummer erscheint nicht mehr, weder im Brief noch im Typschild.

Aber bitte prüfe dein Typschild und deinen Brief sicherheitshalber nach. Bei meinem Apal L ist es halt so... aber er ist Baujahr 74... der Amtsschimmel kann seitdem schon gewiehert haben und ein paar Äpfel fallen gelassen haben ;)

 

Äh, das kürzen wird immer bemerkt werden, und das werden sie auch immer wieder ansehen ob das alles ok ist. Aber ob es dieselbe Fahrgestell von früher ist oder ein anderes, das ist nicht mehr nachvollziehbar.

Buggies sind das Gegenteil vom Käfer. Beim Käfer zählt nur die Bodengruppe, beim Buggy die Karosserie.

Themenstarteram 14. Juni 2007 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von Red1600i

Äh, das kürzen wird immer bemerkt werden, und das werden sie auch immer wieder ansehen ob das alles ok ist. Aber ob es dieselbe Fahrgestell von früher ist oder ein anderes, das ist nicht mehr nachvollziehbar.

hm nur so aus interesse: wie kontrolliere die ob alles ok ist? weil nach dem koennte ja irgendwer das durchschneiden zamschweissen & geradeschleifen das es genauso aussieht wie vom Ledl oder Apal aber die naht haelt nicht...

Dieses kürzen des Fahrgestells durfte nur von jemandem durchgeführt werden, der einen Schweißerpass oder eine gleichwertige Prüfung hatte. Damit ging das Ding dann in die Abnahme.

Wenn du jetzt natürlich daran vielleicht rummurkst und es sieht von aussen schön aus, dann ist es auch für einen guten Prüfer nicht mehr erkennbar. Da deine und unsere Sicherheit von dieser Qualität abhängt, würde ich schon sehr hohe Ansprüche an deine Schweisskünste stellen ;)

Themenstarteram 14. Juni 2007 um 21:59

Zitat:

Original geschrieben von Red1600i

Da deine und unsere Sicherheit von dieser Qualität abhängt, würde ich schon sehr hohe Ansprüche an deine Schweisskünste stellen ;)

Das ist, fuer mich jedenfalls, selbstverstaendlich. Vor allem da es um die Sicherheit anderer geht, und die Mutter die am Gehsteig mit ihren Kind geht soll ja nicht wegen mangelnder Schweisskuenste draufgehen.

Aber prinzipiell waere es also moeglich. Wobei das ganze doch eine Art Betrug waere, oder nicht?

Betrug würde ich es nicht nennen, eher eine Lücke in den Vorschriften.

Du kannst beim Käfer jederzeit das Häuschen wechseln, sogar täglich wennst willst. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Beim Buggy ist es halt die Bodengruppe...

Und bei Schweissarbeiten an tragenden Teilen heißt es so oder so, dass nur qualifizierte Leute daran arbeiten dürfen. Wer das nicht ist, sollte es auch nicht machen bzw. darf es auch nicht machen. Wer dagegen verstößt, muss halt auch mit den Konsequenzen leben. Der TÜV ist nur eine Kontrollinstanz, er kann keine Garantien dafür geben ob was wirklich hält... er kann nur gucken, ob's richtig gemacht ist.

Ich mache alle 2 Jahre meine Prüfung. Ich brauch's zwar eigentlich nicht, aber wenn meine Leute eine machen müssen, ist's besser wenn der Chef auch eine hat ;)

Themenstarteram 15. Juni 2007 um 7:47

Zitat:

Original geschrieben von Red1600i

Und bei Schweissarbeiten an tragenden Teilen heißt es so oder so, dass nur qualifizierte Leute daran arbeiten dürfen.

gelten ueberrollbuegel eigentlich als tragende teile?

ah und wegen nummer auf kunstoffkarosse. was ist wenn die karosse hin ist? Muss sie dann verschrottet und eine Ersatzkarosse eingetragen werden?

Das wäre dann wie eine schrottreife Bodengruppe zu handhaben... Ja! Vollabnahme...:(

Der Überrollbügel ist ein Sicherheitsteil. Ich würde da dieselben Anforderungen wie bei einer Achsaufnahme sehen.

Themenstarteram 15. Juni 2007 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von Red1600i

Das wäre dann wie eine schrottreife Bodengruppe zu handhaben... Ja! Vollabnahme...:(

dann siehts eh nicht so schlecht aus wenn man ein buggy will. man braucht nur irgendwo einen typenschein mit einer kunstoffkarosse und dieses tp schild fuer die bodenplatte. natuerlich alles zusammenpassend.

Zitat:

Original geschrieben von Red1600i

Der Überrollbügel ist ein Sicherheitsteil. Ich würde da dieselben Anforderungen wie bei einer Achsaufnahme sehen.

persoenlich ja, aber was sagt der tuev?

uebrigens danke fuer die vielen ausgiebigen und informativen antworten! ich weis es zu schaetzen :)

Die TP-Nummer ist kein Schild, sie wird anstatt der Fahrgestellnummer neben dem Schalthebel am vorderen Rahmentunnel eingeschlagen, und zwar vom TüV. Diese TP-Nummer ersetzt dann deine Fahrgestellnummer was auch eine Briefänderung nach sich zieht, da du ja dann keinen VW mehr fährst sondern einen "Brother Quintus" :-)

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