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Buchstabendreher im Kennzeichen

Themenstarteram 10. November 2014 um 14:44

Tja dann wirst du wohl ohne dieses Modul leben müssen.

Denn mit einem gewissen Risiko ist jeder nachträgliche Einbau verbunden.

Das was du da erzählst, würde ja im Umkehrschluss heissen, dass wenn du dir ein anderes Radio einbaust und dir deine Schüssel abbrennt, dass das Radio schuld ist. Weil ein Gutachter festgestellt, dass das Radio nicht serienmässig ist und dies auch einem Eingriff in die Boardelektronik bedeutet.

Für mich würde wenn jemand mit solchen Fragen kommt es bedeuten dieser Person Verkauf ich kein Modul oder sie muss sich das Modul im Ausland in Eigenregie (inkl. Zoll Häckmäck) besorgen. --> Link wurde ja sogar hier im Thread gepostet.

Da man sonst ja jeder Zeit von dir wegen Regressansprüchen verklagt werden könnte, weil irgendetwas in deinem Wagen dann nicht funktioniert.

Ach ja und zu dem Thema so viel Doofe hier doofe Fragen stellen:

Es sind hier eine menge Leute die ziemlich gute und auch konstruktive Fragen stellen, sowie auch mit Rat und Tat einem bei Seite stehen.

Und nicht irgendetwas einfach mal in den Raum reinrufen dies nicht mal ein wenig ausführen, damit man überhaupt versteht worum es der Person geht. Meist sind das eh nur Fragen um andere zu verunsichern oder zu provozieren.

Beste Antwort im Thema

Dir war doch klar, dass Du zahlen musst. Und die Ausrede, das Konto nicht zu überwachen....

Ohne Worte

Es entstehen doch keine Mehrkosten für Dich. Ist halt ärgerlich, wenn man das für die Versicherung vorgesehene Geld verjubelt hat.

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Themenstarteram 10. November 2014 um 14:44

Wir haben am 6.9.2013 ein neues Auto gekauft. Das alte Auto wurde als Zweitwagen behalten und die SF für Teil und Vollkasko auf das neue übertragen. Das alte bekam dann die SF3. Soweit lief auch alles bestens bis September 2014 als ich den Antrag auf ALG2 abgegeben wollte ist mir aufgefallen das es keine Abbuchung von der Versicherung seit Sebtember 2013 gab. Für das alte Fahrzeug allerdings schon.

Nach einem Anruf wurde mir gesagt das, dieses Fahrzeug Als Stillgelegt gemeldet wäre. Daraufhin hat unser Berater alles nachvollzogen und es ist herausgekommen das die Versicherung einen Buchstabendreher im Kennzeichen gemacht hat und daraufhin unser Fahrzeug nicht mehr berechnet wurde obwohl keine Meldung von der Behörde kam. Nach Angaben der Versicherung sollen wir alles seit September 2013 nachzahlen ganze 989€. Obwohl der Fehler definitiv an der Versicherung liegt. Die Kasko muss ich nachzahlen da Pflicht aber das sind ja nur 300€.

Wie kann ich mich jetzt weiter Verhalten?

Du musst bezahlen. Auch wenn der fehler bei den lag.

Ohne den Fehler hättest Due einen Versicherungsschein Ende 2013 erhalten und die Prämie wäre abgebucht worden. Jetzt bezahlst Du doch nicht mehr, als sonst, oder? Falls doch, hilft bestimmt ein Telefonat oder eine Mail.

Sonst freu Dich über die späte Zahlung, einen Schaden hast Du dann nicht erlitten.

Themenstarteram 10. November 2014 um 15:23

Ich habe einen Versicherungsschein und auch eine Neuberechnung für 2014 bekommen. Ich habe ja der Versicherung eine Einzugsermächtigung erteil und damit bin ich doch nicht verpflichtet jede Aktion auf meinem Konto zu Überwachen.

Dir war doch klar, dass Du zahlen musst. Und die Ausrede, das Konto nicht zu überwachen....

Ohne Worte

Es entstehen doch keine Mehrkosten für Dich. Ist halt ärgerlich, wenn man das für die Versicherung vorgesehene Geld verjubelt hat.

Frag mal an, ob Du nicht den Rückstand wegen ALG2 in Raten zahlen kannst.

Die 2 autos sind als alg 2 Empfänger genehmigt worden ? Nicht schlecht!

Aber wie gesagt muss gezahlt werden

Themenstarteram 11. November 2014 um 19:12

Also die Versicherung hat Dank meines Beraters eingelenkt und ich zahle nur die Haftpflicht nach.

Was soll das mit dem ALG2?

Das Kümmert die doch nicht und wenn ich 5 Autos habe die Kosten muss ich ja selbst tragen. Außerdem werden in einer Bedarfsgemeinschaft eh nur max. 2 PKW in die Berechnung mit hineingenommen.

Zitat:

@Roady1923 schrieb am 10. November 2014 um 16:23:05 Uhr:

Ich habe einen Versicherungsschein und auch eine Neuberechnung für 2014 bekommen. Ich habe ja der Versicherung eine Einzugsermächtigung erteil und damit bin ich doch nicht verpflichtet jede Aktion auf meinem Konto zu Überwachen.

Dann hat bei der Erziehung aber was gefehlt?! Ich wurde erzogen selbstständig zu sein und gerade solche Sachen immer im Auge zu behalten. Gerade bei Lastschriftermächtigungen schaue/kontrolliere ich immer ob der richtige Betrag abgebucht wurde. Könnte ja auch sein das zuviel abgebucht wird...

Ich verstehe nicht das man es nicht bemerkt wenn nur ein Versicherungbeitrag abgebucht wird......und nicht beide. Ich möchte Dich nicht hören wenn es zum Unfall gekommen wäre und die Versicherung mit recht die regulierung dann ablehnt...da ja KEIN Beitrag vom Versicherungnehmer erbracht worden ist....abbuchung oder nicht...man hat auch die Pflicht sich selbst drum zu kümmern das man alles bezahlt bekommt....

Zitat:

@Roady1923 schrieb am 10. November 2014 um 16:23:05 Uhr:

Ich habe einen Versicherungsschein und auch eine Neuberechnung für 2014 bekommen. Ich habe ja der Versicherung eine Einzugsermächtigung erteil und damit bin ich doch nicht verpflichtet jede Aktion auf meinem Konto zu Überwachen.

Bist Du ja nicht.

Dir wird auch kei einziger Ct. zu unrecht abverlangt.

Freu dich doch einfach, dass Du ein Jahr lang den der Versicherung zustehenden Betrag bei dir parken durftest.

Es bstand Versicherungsschutz, die Rechnung dafür muss von dir beglichen werden.

Ob im Voraus, in Raten oder hinterher ist doch egal.

Ich erkenne hier kein Problem außer dem, das Du das Geld der Versicherung vermutlich anderweitig ausgegeben hast.

Ansonsten Respekt: Als ALG2 Empfänger 2 Vollkaskowürdige Fahrzeuge, das können nicht mal alle Vollzeiterwerbstätigen.

Zitat:

@rolliman schrieb am 11. November 2014 um 21:25:38 Uhr:

Ich verstehe nicht das man es nicht bemerkt wenn nur ein Versicherungbeitrag abgebucht wird......

Man bemerkt meist das, was man bemerken will.

Wären bei seinem Mobilfunkvertrag 20,50€ anstatt 19,99€ abgebucht worden, er hätte es wohl bereits im ersten Monat bemerkt.:p

Aber was lehrt uns die Geschichte:

Es lohnt sich durchaus, eine fehlende Abbuchung 12 Monate lang nicht zu "bemerken", ummerhin hat der TE dadurch 2/3 an Beitrag gespart, bzw. zahlen den nun andere.

Kann sich also durchaus bezahlt machen mal eine Weile zu "vergessen" aufs Konto zu schauen.

Zitat:

@Roady1923 schrieb am 11. November 2014 um 20:12:37 Uhr:

 

Was soll das mit dem ALG2?

Das Kümmert die doch nicht und wenn ich 5 Autos habe die Kosten muss ich ja selbst tragen. Außerdem werden in einer Bedarfsgemeinschaft eh nur max. 2 PKW in die Berechnung mit hineingenommen.

Nur zur Info:

Wenn Du 5 Autos hättest, würde dies die schon kümmern.

1 PKw ( bis ca. 7500 €) ist angemessen für jeden in der Bedarfsgemeinschaft.

Gibt es mehr Autos, sind diese verwertbare Vermögensgegenstände. Übersteigen sie den Betrag von ca. 10 T€, werden sie auf ALG II - Zahlungen angerechnet.

O.

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