Bremsberechnung Anhänger

Barthau Fahrzeugtransporter QM

War heute beim TÜV für 17 Zoll VW Dijon Felgen auf meinem Saris Anhänger zuzulassen. Felgen 6x17 ET48. Reifengröße
205 50 17 mit 93 Tragfähigkeit. Wegen der Auflaufbremse ist das nur begrenzt zulässig. Hat die Radkombi schon mal am Anhänger begutachtet. Radabdeckung aussen ok und innen noch ausreichend Platz. Er meinte das Problem ist die Reifengröße. Im COC Papier des Anhängers müsste eine passende Größe zum Abgleich sein. Toleranz plus 1% mehr Umfang und bis 4% weniger ist im Rahmen. Original ist 185r14C auf 5,5x14 montiert. Er würde es einem anderen Prüfer Morgen zur Berechnung vorlegen und mich telefonisch informieren.

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21 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. Mai 2023 um 23:44:47 Uhr:


Es ist tatsächlich so, dass eine Anhängerbremse auch eine Mindest-zGM hat.

Auch wenn es für die Bremsanlage technisch keinen Unterschied macht, ob der Wert unterschritten wird weil der Anhänger leer ist oder weil er abgelastet wurde.

Hab ich auch nicht verstanden.

Im Prinzip wird das über den Auflaufdämpfer im Zugrohr geregelt. Der leere gebremste Anhänger ist dann eben wie ein ungebremster Anhänger, da er den Auflaufdämpfer gar nicht zusammen geschoben bekommt (laut Typenschild würde ich sagen, ab 700kg). Erst durch das Gewicht im Anhänger hast du ja überhaupt Anpressdruck auf den Reifen damit die nicht sofort bei der Bremsung blockieren und erst dann hast du auch genügend Gewicht um den Auflaufdämpfer zu drücken und somit die Bremse zu betätigen. Es gibt ja keinen ALB im Anhänger der da irgend etwas regeln könnte. Wir haben Anhänger in der Kundschaft die sind so leicht, da brauchst du ein Balast Gewicht um überhaupt die Bremse zu Prüfen.

Guten Morgen
Wenn ich das vorher gewusst hätte, das die Bremse unter 700kg nicht funktioniert, wäre ich bei einem ungebremsten Anhänger geblieben.
Lg Uwe

...kann ich mir nicht vorstellen, dass der Dämpfer erst bei 700kg eingreift.

Habe selber einen Humbaur mit zGG 1,3to, leer bringt der vielleicht so ca. 280kg (laut Papieren 245kg).
Wenn der leer hinter mir herzuckelt und ich normal bremse ist von der Auflaufbremse noch nicht viel zu spüren, etwas mehr gebremst merkt man aber sofort wie er sich selber einbremst, gehe ich mal sehr scharf rein, können die Räder auch mal blockieren.

MfG C

PS: GA 700-1350kg bedeutet doch, dass das Zugmaul für das Gesamtanhängergewicht zugelassen ist, mehr nicht oder irre ich!

Dumme Frage von einem gänzlich Ahnungslosen: warum machst Du das eigentlich ?
Waren die alten Felgen defekt? Oder ein anderer Grund?
Wüsste jetzt nicht, was diesen Ärger rechtfertigt.

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Zum Beispiel weil man auf dem Zugfahrzeug und Anhänger einheitliche Reifen und Felgen haben will. Dann kann man alte Reifen vom Auto mit gutem Restprofil auf dem Anhänger vollends abfahren unter Beachtung des Alters. Habe ich auch so vor und die Traglastbescheinigung des Autoherstellers für die Serienfelgen habe ich auch schon. Man braucht auch nur ein Ersatzrad und wenn du mal 2400km eine Tour zur Renovierung des Ferienhauses fährst, lernst das schätzen.

Eine ALB macht ja mit der Auflaufbremse nur bedingt Sinn. Je höher das Gewicht, desto mehr schiebt der und bremst so auch und kann auch mehr Bremskraft aufbringen. ALB macht bei Bremsen, die unabhängig von der Masse des Anhängers arbeiten Sinn, also heutzutage nur noch Druckluftbremsen. Oder gibt es noch andere Systeme am Markt?

Das ist doch Bullshit dass die Auflaufbremse erst bei 700kg eingreift.
Die Bremse regelt sich selbsttätig, je nach dem mit welchem Moment der Anhänger das Fahrzeug schiebt und das Moment des Auflaufdämpfers überwunden ist.

Ob das unbedingt viel Sinn macht den Aufwand zu betreiben, um eine bestimmte Rad-Reifen Kombi zu fahren. Muss jeder für sich entscheiden.
In jedem Fall sollte klar sein, dass es bei der Eintragung nicht mit einem Pauschalbetrag getan ist und deshalb beim TÜV nach Aufwand (Zeit) abgerechnet wird. Da kann sowas auch ganz schön teuer werden, wenn die Recherge entsprechend aufwendig ist.

Gruß

Jürgen

Eben, gut beschrieben

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