BRAUCHE SCHNELL DRINGEND HILFE !!!

Guten Tag Community,
wie im Titel beschrieben brauche ich bitte Hilfe.
Ich habe mein Fahrzeug privat verkauft. Jetzt ruft die Person die mein Auto gekauft hat an und sagt das die Felgen beschädigt sind und sie das Auto reparieren lassen will. Sie will das ich die Kosten für die Reparatur übernehme weil ich die Person angeblich arglistig getäuscht haben soll, obwohl ich beim Kauf sowie im Vertrag auf die beschädigten Felgen aufmerksam gemacht habe. Durch die beschädigten Felgen sollen angeblich die Radlager usw kaputt gegangen sein, von dem ich nichts weiß und will, dass ich neue Felgen sowie die ganzen Werkstattkosten die entstehen würden tragen muss. Sie hat mir gedroht fals ich die Kosten nicht übernehme einen Anwalt einzuschalten und mich fertig zu machen.

Hilfe was soll ich tun, ich bin noch jung, kenne mich nicht aus und weiß nicht ob Sie im Unrecht ist und mich einfach ausquetschen und mir das Geld aus der Tasche ziehen will oder ob ich im Recht bin. Ich kann mir nicht viel leisten, HILFE !.

Bilder vom Vertrag sind hochgeladen.

Beste Antwort im Thema

Die scheinen sich ja ihrer Sache sehr sicher zu sein, wenn sie 50/50 anbieten 😁

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Wir sehen nur die Seite des Verkäufers, mal in die Lage des Käufers versetzt (es gibt nicht nur schwarze Schafe), was ist wenn der Schaden an den Felgen gravierender ist als "nur oberflächliche Beschädigungen"? Was ist wenn der Verkäufer das wusste und auch die Lampasonde verschwiegen hat? Auch wenn es ein Gebrauchtwagen ist heißt es nicht, das es nicht Verkehrssicher sein sollte, bei einem 8 Jahre alten Auto mit 116 tkm ist das nicht zuviel verlangt.

Verkäufer kaum Geld, Wartung und Reparaturen auf Seite geschoben und einfach neues Auto kaufen und die Gurke wird verkauft wie gesehen. Auch eine mögliches Szenario.

Hier wird zwar auf Käufer gehackt aber was ist wenn alles verschwiegen wurde? Nennt man das dann arglistig?

Ich möchte nicht Partei ergreifen aber man sollte auch mal eine andere Sichtweise zulassen.

Es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe.

Aber über den Ausgang der Geschichte bin ich sehr gespannt.

Zitat:

Original geschrieben von pantera30


Wir sehen nur die Seite des Verkäufers, mal in die Lage des Käufers versetzt (es gibt nicht nur schwarze Schafe), was ist wenn der Schaden an den Felgen gravierender ist als "nur oberflächliche Beschädigungen"?

Auf die Beschädigung der Felgen wurde doch hingewiesen. Was da nun genau kaputt ist, kann doch ein Laie beim besten Willen nicht beurteilen.

Aber verschwiegen wurde in der Hinsicht nichts.

Es ist doch eher etwas blauäugig vom Käufer gewesen, den Wagen ohne genauere Überprüfung durch z.B. Sachverständige (TÜV, Dekra), trotz des Mangels, zu kaufen.
Er hat die Situation falsch eingeschätzt.

Zitat:

Was ist wenn der Verkäufer das wusste und auch die Lampasonde verschwiegen hat?

Selbst wenn dem so wäre. Wie soll der Käufer das beweisen?

Die vom Anwalt aufgestellte Behauptung "Kontrolleuchte wurde vor dem Kauf gelöscht" ist nichts weiter als eine haltlose Unterstellung.

Nur, wie will man nun im rein technischen Bereich definieren, was arglistig verschwiegen wurde und warum?
Der eine fährt durch die Gegend, hört ein minimales Geräusch nicht. Der Käufer hört es, lässt es überprüfen, und stellt fest "Querlenker müssen getauscht werden".
Soll der Verkäufer dafür gerade stehen? Das wäre bitter, denn damit wäre der Markt für Privatwagenverkäufe demnächst komplett tot. Wer würde da bitte noch verkaufen? Dann lieber an Exporthändler und Ruhe haben.

Nachweislich arglistig verschweigen kann man unter gewissen Umständen beim Autoverkauf in meinen Augen nur beim Kilometerstand und der Angabe zu Unfallvorgeschichten.

Zitat:

Original geschrieben von DeFlamingo


Nachweislich arglistig verschweigen kann man unter gewissen Umständen beim Autoverkauf in meinen Augen nur beim Kilometerstand und der Angabe zu Unfallvorgeschichten.

Nun, was "arglistig verschwiegen" wurde, legt nachher der Richter fest, sonst niemand. Da gibt es die ungewöhnlichsten, nicht mit dem gesunden Menschenverstand nachvollziehbaren Urteile. Im Voraus kann das niemand auch nur annähernd sagen.

Darum sind ja auch solche Ratschläge in diesen Fällen hier aus der Ferne nicht möglich, zumal wir alle nur die eine Seite kennen, aus Käufersicht wissen wir rein gar nichts. Und ich gehe jede Wette ein, dass sich die Geschichte dann diametral ganz anders liest, würde hier der Käufer seine Sicht der Dinge schildern, wobei wir dann immer noch nicht wissen, wessen Darstellung nun eher stimmig ist oder nicht.

Grüße
Udo

Zitat:

Original geschrieben von Alex328iMPaket


Hier sind die Bilder.
Meiner Meinung nach sieht das ziemlich überzeugend aus 🙁

Für mich sieht es aus, als wärst Du an so einen Käufer geraten, der der Meinung ist, bei dem Kaufpreis eine Art Vollkaskoversicherung mit zu erwerben. Und bei einem derartigen E-Fehler von Arglist zu sprechen, ist perse ziemlicher Nonsens. Ein Lambdasonde kann selbstverständlich von Heute auf Morgen kaputt gehen. Zudem argumentiert der RA hier permanent im konjunktiv. Heißt nichts anderes, als das man die Dinge auch ganz einfach zu Deinen Gunsten (Gunsten impliziert mglw. Vorsatz; gehe aber nicht davon aus, dass das so ist 😉 ) drehen kann.

Da die Haftung im Vertrag ausgeschlossen wurde und der Käufer offentsichtlich mit den Bedingungen (Delle, Felgen beschädigt (!!!) ) einverstanden war, ist es nun mal das normale Risiko eines privaten Kaufes. Wenn man mit diesem Risiko auf Basis eines günstigeren Preises nicht einverstanden ist, macht man es nicht. Ende. Und wenn man als Privat-Käufer beim Autokauf kein Glück hat (gerade mit elektronischen Komponenten) und auch noch Pech hinzu kommt, muss man es tragen wie ein Mann.

Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen: nicht verrückt machen lassen. Im Zweifelsfall zum Anwalt gehen und Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn Kommunikation, dann ausschließlich über RA.

Man könnte vermuten, dass sowas ne Geschäftsidee ist. Billiges Auto kaufen und dem Verkäufer dann Angst machen mit irgendwelchem Nonsens. Einen Teil der Kaufsumme zurückholen um dann die Kiste wieder mit Gewinn zu verkaufen. Bei 99 Leuten funktioniert das nicht aber bei dem 100.sten. Laut dem TE sah der ja vermögend aus. Mglw. macht der Käufer das auch nicht zum ersten Mal in diesem Fall.

Zu guter letzt: Sollte das ein "normaler" Käufer sein, muss der mal ganz dringend lernen, das man auch mal verlieren kann. Unter den gegebenen Bedingungen sowas anzetteln. Was ne Flasche.

Gruß

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Ich persönlich würde bei diesen haltlosen Forderungen nicht antworten und keinen Anwalt hinzu ziehen. Der möchte an erster Stelle nämlich auch nur Geld verdienen.

Ist jetzt ziemlich weit weg und OT, aber eine Lebenserfahrung:
Als ich das erste und bis jetzt letzte mal bei einer Anwaltskanzlei angerufen habe, war das bezüglich eines Ehevertrages. Der Herr Anwalt war gar nicht im Hause und ich wollte nur wissen, ob die so etwas da auch machen. Die Vorzimmerdame bejahte dies und fragte ob ich ein Muster zugesandt haben möchte, damit ich so einen Vertrag mal sehen kann, wie es aussehen könnte. Ich habe angenommen, da es sich nach einer kostenlosen und netten Geste anhörte.
Der Anwalt wollte dann später für diesen 0815 Vordruck 180 EUR haben. Ich habe widersprochen und hin und her getextet bis ich schließlich eingeknickt bin und bezahlt habe um endlich Ruhe zu haben.
Der hat sich als Notar selber eine Vollstreckbare Ausfertigung seiner Rechnung erstellt und per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das hat schon Eindruck gemacht und trotz gutem Zureden von Bekannten und Rat aus einem Forum habe ich Depp eine Rechnung bezahlt wo es um die Beurkundung eines Ehevertrages und einem Vermögenswert von xxxxx EUR ging. Die Werte in dieser Rechnung waren letztendlich erfunden und es gab ja auch gar keine Leistung.

Was ich damit sagen will, ich kann verstehen unter welchem Druck der TE in dieser Sache steht. Da fällt es schwer cool zu bleiben und klar zu sehen. Mit Logik kann man dem ein oder anderen Geschwafel dann auf einmal nichts mehr entgegen bringen.

Du musst aufjedenfall erst reagieren und widersprechen wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. Und auch dann brauchst du nicht in Panik verfallen denn das Gericht prüft hierbei nicht, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von VaPi



Leider kann sich nicht jeder , die doch recht hochpreisigen Rechtschutzversicherungen leisten.

Ne gute Rechtschutz kostet rund 200€ pro Jahr?!

Hochpreisig?!?! Das sind ~16€ im Monat...

BITTE BITTE BITTE! Ich knie vor dir nieder und sage dir MACH NICHTS, BEVOR NICHT DIE KLAGESCHRIFT KOMMT! Sei nicht so dumm und zahle irgendwas. LASS ES BIS VORS GERICHT ZIEHEN, BEVOR DU IRGENDWAS ZAHLST (und auch dann natürlich nur das, was im Urteil steht). Aber ich lege meine Hand dafür ins Feuer und sage dir: du bist zu 99,9999999999% nicht belangbar.

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