BRAUCHE SCHNELL DRINGEND HILFE !!!
Guten Tag Community,
wie im Titel beschrieben brauche ich bitte Hilfe.
Ich habe mein Fahrzeug privat verkauft. Jetzt ruft die Person die mein Auto gekauft hat an und sagt das die Felgen beschädigt sind und sie das Auto reparieren lassen will. Sie will das ich die Kosten für die Reparatur übernehme weil ich die Person angeblich arglistig getäuscht haben soll, obwohl ich beim Kauf sowie im Vertrag auf die beschädigten Felgen aufmerksam gemacht habe. Durch die beschädigten Felgen sollen angeblich die Radlager usw kaputt gegangen sein, von dem ich nichts weiß und will, dass ich neue Felgen sowie die ganzen Werkstattkosten die entstehen würden tragen muss. Sie hat mir gedroht fals ich die Kosten nicht übernehme einen Anwalt einzuschalten und mich fertig zu machen.
Hilfe was soll ich tun, ich bin noch jung, kenne mich nicht aus und weiß nicht ob Sie im Unrecht ist und mich einfach ausquetschen und mir das Geld aus der Tasche ziehen will oder ob ich im Recht bin. Ich kann mir nicht viel leisten, HILFE !.
Bilder vom Vertrag sind hochgeladen.
Beste Antwort im Thema
Die scheinen sich ja ihrer Sache sehr sicher zu sein, wenn sie 50/50 anbieten 😁
81 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DeFlamingo
Verstrichene Fristen machen sich im Zweifel nie gut. Ich würde dem Anwalt zumindest irgendetwas in der Richtung "Ich widerspreche sämtlichen Forderungen, usw." in Schriftform zukommen lassen.Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Selbst dann nicht. Warum auch?
Aber soweit ist der TE ja noch lange nicht, und soweit wird es wahrscheinlich nicht kommen.
Welche verstrichenen Fristen? Und was soll sich an einer Nichtreaktion "nicht gut machen"? Ein Anwalt schreibt völlig willkürlich irgendwelche Daten/Fristen nach eigenem Gutdünken auf ein Stück Papier. Kann er ja, soll er ruhig, nur hat das rechtlich
keinerleiRelevanz.
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Welche verstrichenen Fristen? Und was soll sich an einer Nichtreaktion "nicht gut machen"? Ein Anwalt schreibt völlig willkürlich irgendwelche Daten/Fristen nach eigenem Gutdünken auf ein Stück Papier. Kann er ja, soll er ruhig, nur hat das rechtlich keinerlei Relevanz.Zitat:
Original geschrieben von DeFlamingo
Verstrichene Fristen machen sich im Zweifel nie gut. Ich würde dem Anwalt zumindest irgendetwas in der Richtung "Ich widerspreche sämtlichen Forderungen, usw." in Schriftform zukommen lassen.
Aber soweit ist der TE ja noch lange nicht, und soweit wird es wahrscheinlich nicht kommen.
Belässt es der Anwalt bei dem Schreiben, wenn es innerhalb der gesetzten Frist unbeantwortet bleibt? Das ist eben die Frage.
Am Ende belässt er es nicht dabei, und man sitzt vor Gericht, nur weil man dem Schreiben nicht widersprochen hat (auch wenn das Schreiben des Anwalts rechtlich gesehen natürlich keine Relevanz hat).
Wenn jemand zum Anwalt geht, dann ist der Weg zum Gericht nicht mehr weit entfernt. Ich würde zumindest versuchen, das zu verhindern. Nicht, weil ich an Stelle des TE Angst davor hätte, zu verlieren (auch wenn nicht immer derjenige gewinnt, der Recht hat), sondern in erster Linie, um Kosten, die im Voraus zu tragen sind, und Zeit und Kraft zu sparen.
Ob nun der Widerspruch etwas am Ausgang ändern würde, ist auch wieder eine andere Frage. Ich seh aber keinen einzigen Vorteil darin, dem Anwalt nicht zu antworten, außer die eingesparten Portokosten.
Wird jetzt arg OT, daher nur noch kurz:
Meinst Du ein Anwalt wird, wenn Du ein derartiges Schreiben schickst, sagen:
"Ohhh, der sieht das völlig anders, dann sollten wir aber lieber nichts weiter unternehmen ..."
Eher nicht. Von daher kann man sich dieses Geplänkel sparen.
Und mitnichten reden wir hier von "Widersprüchen". Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen. Und wegen einer Nicht-Antwort auf ein Anwaltsschreiben ist wohl noch keiner vor Gericht gelandet.
Zitat:
Original geschrieben von DeFlamingo
Ob nun der Widerspruch etwas am Ausgang ändern würde, ist auch wieder eine andere Frage. Ich seh aber keinen einzigen Vorteil darin, dem Anwalt nicht zu antworten, außer die eingesparten Portokosten.
Einem Anwalt sollte nur ein Anwalt antworten. Denn nur diese kennen die Fallstricke.
Im vorliegenden Fall kann sich der Verkäufer aber ganz beruhigt zurücklehnen. Man hat auf alles hingewiesen, der Käufer wusste also um die Mängel. Im nachhinein dann Kohle für eine arglistige Täuschung zu fordern ist schon dummdreist.
Wichtig: Mit dem Käufer keinen Kontakt mehr aufnehmen. Die merken schnell, wenn einer verunsichert ist. Mit dem Anwalt ist schnell gedroht, häufig ist es aber so, dass die nichtmal einen Anwalt haben. und ich glaube nicht, dass sich dafür einer findet.
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Mir wurde eben von der Person geschrieben das alles mit Felgen usw ca 1200 kosten würde und Sie 50/50 machen würde. Ich möchte aber keinen Cent zahlen bzw das Auto zurücknehmen.
Soll ich der Person schreiben bzw sagen das alles vertraglich geklärt ist und ich mich da raus halte. Oder einfach ignorieren, bzw was ist wenn dann wirklich ein schreiben vom Anwalt im Briefkasten liegt? Muss ich mir dann auch einen zulegen und wenn ich gewinnen würde, wer trägt die Kosten.
Und mir wurde arglistige Täuschung vorgeworfen... das ist schon heftig.
Auf ein Schreiben würde ich so antworten, wie ich es vorher geschrieben habe...🙂
Zitat:
Original geschrieben von Alex328iMPaket
Mir wurde eben von der Person geschrieben das alles mit Felgen usw ca 1200 kosten würde und Sie 50/50 machen würde. Ich möchte aber keinen Cent zahlen bzw das Auto zurücknehmen.Soll ich der Person schreiben bzw sagen das alles vertraglich geklärt ist und ich mich da raus halte. Oder einfach ignorieren, bzw was ist wenn dann wirklich ein schreiben vom Anwalt im Briefkasten liegt? Muss ich mir dann auch einen zulegen und wenn ich gewinnen würde, wer trägt die Kosten.
Und mir wurde arglistige Täuschung vorgeworfen... das ist schon heftig.
Schreib ihr gar nichts! Einfach ignorieren und zurücklehnen. Der Käufer hat rein gar nichts in der Hand! Sei nicht so verunsichert 😉, du hast alles im Vertrag geklärt.
Die scheinen sich ja ihrer Sache sehr sicher zu sein, wenn sie 50/50 anbieten 😁
Zitat:
Original geschrieben von -Flono-
Schreib ihr gar nichts! Einfach ignorieren und zurücklehnen. Der Käufer hat rein gar nichts in der Hand! Sei nicht so verunsichert 😉, du alles im Vertrag geklärt.
Genau so. Es ist schon mal bezeichnend, dass der Käufer nur noch Halbe/Halbe machen möchte. Wohl wissend, dass er/sie rein gar nichts in der Hand haben, was dem Ganzen einen legalen Anstrich geben würde.
Und wenn die nen Anwalt hätten, würde der den ganzen Betrag einfordern, wenn an der Sache irgendwas dran wäre.
Es wurde mir auf den Ab gesprochen das jetz auch die Motorkontrolllampe leuchtet. Beim Kauf war sie aus. Oer so viele probleme schlimmer kann es garnichmehr kommen. Im Autoscout stand im Profil das die Felgen zerkrazt sind ich habe bei der besichtigung gesagt das diese beschädigt sind und auch im vertrag jetz hat die gesagt das sie daus aus autoscout dem anwalt vorzeigt weil da nur das mit zerkrazt steht. Schlimmer kanns kaum kommen
Mein Freund, trink jetzt einen Tee/Kaffee oder was auch immer und verinnerliche dir folgende Sätze:
MICH TRIFFT KEINE SCHULD, ICH HABE MICH RECHTMÄßIG VERHALTEN. DESWEGEN WERDE ICH MICH NICHT VON DEM IDIOTISCHEN KÄUFER VERRÜCKT MACHEN LASSEN.
Auch bei der Motorkontrollleuchte gilt: gekauft wie gesehen. Punkt aus, Ende. Nicht auf Drohungen reagieren, keinen Kontakt zum Käufer halten. Cool bleiben.
Und das mit AutoScout soll sie ruhig dem Anwalt zeigen. Alles, was auf AutoScout ist, ist unverbindlich.
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Wird jetzt arg OT, daher nur noch kurz:
Meinst Du ein Anwalt wird, wenn Du ein derartiges Schreiben schickst, sagen:
"Ohhh, der sieht das völlig anders, dann sollten wir aber lieber nichts weiter unternehmen ..."
Eher nicht. Von daher kann man sich dieses Geplänkel sparen.
Und mitnichten reden wir hier von "Widersprüchen". Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen. Und wegen einer Nicht-Antwort auf ein Anwaltsschreiben ist wohl noch keiner vor Gericht gelandet.
Naja, es gibt drei Möglichkeiten:
Wir gehen davon aus, dass der Anwalt weiß, dass es vor Gericht eher auf eine Niederlage hinausläuft.
Er lässt ein Schreiben rausschicken mit div. Forderungen.
1. die Gegenseite (ist so dumm und) begleicht die Forderung, Thema ist erledigt.
2. die Gegenseite widerspricht (ich nenne es nun so, auch wenn juristisch vielleicht nicht korrekt in dem Zusammenhang) allen Forderungen. Ohne Klage gibt es also nichts zu holen.
3. die Gegenseite antwortet nicht. Da kann man sich durchaus die Frage stellen, warum die Gegenseite nicht antwortet und auf tot spielt. In erster Linie macht man das doch, weil man etwas zu verbergen hat - bzw. das könnte man zumindest so denken (auch wenn das natürlich nicht immer zutrifft). Jetzt muss ein Richter entscheiden, wem er Recht gibt und wem nicht. Die Nicht-Beantwortung ist zumindest ein Punkt gegen die Gegenseite.
Das kann bei einem weniger klaren Fall durchaus den Unterschied machen.
Deswegen mein persönliches Fazit:
Die Nicht-Beantwortung KANN negative Folgen haben, in welcher Form auch immer, muss aber nicht. Sie wird aber definitiv keine positiven Folgen haben. Deswegen gibt es kein Grund, nicht zu antworten.
Ob das mit der Motorkontrolle stimmt, kann man nicht wissen. Ist aber auch unerheblich. Der Käufer hat doch ne Probefahrt gemacht und anschliessend unterschrieben.
Aber allein die Tatsache, dass man nun versucht zu handeln( a la, das ganze Fahrzeug ist totaler Schrott, aber ich bin ja mal nicht so und übernehme die Hälfte der Kosten), zeigt doch, dass die rein gar nichts in der Hand haben. Und um den Druck zu erhöhen, werden nun noch weitere ,,Fehler,, aufgezeigt.
Auf keinen Fall reagieren. Sollen die doch zum Anwalt gehen. Mehr als einen Brief schreiben kann der auch nicht. Und selbst dieser ist rechtlich vollkommen bedeutungslos.
Ich bin aber ziemlich sicher, dass von einem Anwalt nichts kommen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Alex328iMPaket
Es wurde mir auf den Ab gesprochen das jetz auch die Motorkontrolllampe leuchtet. Beim Kauf war sie aus. Oer so viele probleme schlimmer kann es garnichmehr kommen. Im Autoscout stand im Profil das die Felgen zerkrazt sind ich habe bei der besichtigung gesagt das diese beschädigt sind und auch im vertrag jetz hat die gesagt das sie daus aus autoscout dem anwalt vorzeigt weil da nur das mit zerkrazt steht. Schlimmer kanns kaum kommen
Zum letzten Mal: NICHTS machen. Nicht antworten, nicht schreiben, die Sonne und das Wochenende genießen. Der soll dem Anwalt doch zeigen was er will. Und wenn bei Autoscout stand: die Karre ist grün-gelb-gestreift und hat Flügel und einen Fluxx-Kompensator. Egal! Er hat keine Autoscout-Anzeige gekauft, sondern den Eimer, den er besichtigt hat und für den er einen Vertrag unterschrieben hat. Es ist jetzt alles drei, vier und fünfmal hier geschrieben worden.
Also: entspann' Dich und die werden spätestens in zwei, drei Tagen aufhören. Die setzen genau auf die erste Verunsicherung und Panikhandlungen.
In diesem Sinne: ein schönes WE
Superlolle
Edit:
Um es Dir noch DEUTLICHER zu machen.
Es gibt eine komische Limo, da wird in der Werbung gesagt, dass dieses Teil "Flügel verleiht". Und? Schon mal jemanden gesehen, der durch den Genuss dieses süßen Ekel-Zeugs Flügel bekommen hat? Übers Wasser gehen konnte oder was auch immer? Vermutlich nicht ...
DU hast bei Autoscout ein Auto "beworben". Mit zerkratzten Felgen etc. Die hat er doch bekommen 😉 Du hast also bei weitem nicht zuviel versprochen.
Zitat:
Original geschrieben von DeFlamingo
Naja, es gibt drei Möglichkeiten:Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Wird jetzt arg OT, daher nur noch kurz:
Meinst Du ein Anwalt wird, wenn Du ein derartiges Schreiben schickst, sagen:
"Ohhh, der sieht das völlig anders, dann sollten wir aber lieber nichts weiter unternehmen ..."
Eher nicht. Von daher kann man sich dieses Geplänkel sparen.
Und mitnichten reden wir hier von "Widersprüchen". Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen. Und wegen einer Nicht-Antwort auf ein Anwaltsschreiben ist wohl noch keiner vor Gericht gelandet.Wir gehen davon aus, dass der Anwalt weiß, dass es vor Gericht eher auf eine Niederlage hinausläuft.
Er lässt ein Schreiben rausschicken mit div. Forderungen.1. die Gegenseite (ist so dumm und) begleicht die Forderung, Thema ist erledigt.
2. die Gegenseite widerspricht (ich nenne es nun so, auch wenn juristisch vielleicht nicht korrekt in dem Zusammenhang) allen Forderungen. Ohne Klage gibt es also nichts zu holen.
3. die Gegenseite antwortet nicht. Da kann man sich durchaus die Frage stellen, warum die Gegenseite nicht antwortet und auf tot spielt. In erster Linie macht man das doch, weil man etwas zu verbergen hat - bzw. das könnte man zumindest so denken (auch wenn das natürlich nicht immer zutrifft). Jetzt muss ein Richter entscheiden, wem er Recht gibt und wem nicht. Die Nicht-Beantwortung ist zumindest ein Punkt gegen die Gegenseite.
Das kann bei einem weniger klaren Fall durchaus den Unterschied machen.Deswegen mein persönliches Fazit:
Die Nicht-Beantwortung KANN negative Folgen haben, in welcher Form auch immer, muss aber nicht. Sie wird aber definitiv keine positiven Folgen haben. Deswegen gibt es kein Grund, nicht zu antworten.
Sei mir nicht böse, aber was Du da jetzt interpretierst und wie auslegst, ist rechtlich völlig irrelevant. Eine juristisch nicht saubere Antwort KANN viele schlimmere Folgen haben, als eine Nicht-Antwort. Die ist juristisch nicht angreifbar! Glaub es mir einfach ...
Grüße
Superlolle