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Brauche hilfe wegen auto Unfall

Mazda 6 GH

Hallo Leute habe eine frage vor 4 wochen hatte ich ein Unfall einer ist im mein auto hinten reingefahren ich war bei ein gutachter der hat den Schaden angeschaut und rechnung an die gegenseitige Versicherung geschickt ich habe das Geld noch nicht bekommen weil das Gaze Verfahren mit gegenseitige Versicherung leuft noch

meine frage ist jetzt

-ob ich das Auto verkaufen kann??

-Und wenn ich das Auto verkaufe werde ich trotzdem Geld von der gegenseitige Versicherung bekommen??

Bitte hilf mir Weil das Auto macht sehr viel Probleme gerade Es hat Motor Schaden ich will das weg haben aber ich habe angst nicht das ich kein geld mehr von der von der Versicherung bekomme weil das auto ja nicht mehr mir gehört???

Darf ich das verkaufen??

Bekomme ich trotzdem Geld??

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11 Antworten

Warte doch einfach ab, bis die Sache geklärt ist. Für die paar Kröten, die du für die Schrottkarre noch bekommst, kannst du dir ganz sicher kein anderes Auto kaufen.

Meine Güte, bist du wirklich auf die paar hundert Euro angewiesen??!

Ist der Wagen als Finanzieller Totalschaden vom Gutachter bewertet worden?

Das würde heißen dass die Reparaturkosten höher wären als der Wagen wert ist.

Für gewöhnlich kannst du laut Gutachten abrechnen und selbst entscheiden ob Repariert wird oder nicht. Es dürfte auch noch eine Wertminderung für das Fahrzeug dabei rausspringen.

Wenn die Versicherung bezahlt hat kannst du mit dem Wagen machen was du möchtest.

Ob der Wagen vor der Zahlung verkauft werden darf weiß ich jetzt nicht.

Niemals ein Beweisstück - auch einen wirtschaftlichen Totalschaden - vorzeitig aus der Hand geben!

Eine Beschreibung des Unfallhergangs wäre hilfreich gewesen, Beratung zu wichtigen Entscheidungen zu leisten, um einen optimalen Schadensersatz zu erzielen bei gleichzeitiger Beachtung der Schadensminderung (z.B. gütliche Einigung ohne Anwalts-/Gerichtsverfahren wegen eindeutiger Schuldzuweisung).

Während 10 Jahren als Versicherungsberater hat sich folgendes Verhalten als Geschädigter bewährt:

- Besteht eine Kaskoversicherung, diese vom Unfall benachrichtigen, falls die gegnerische Versicherung Schwierigkeiten wegen Teilschuld und Entschädigung bereitet. Ggf. Rechtsschutzversicherung einschalten, wenn ein Gerichtsverfahren angestrebt wird.

- Als Geschädigter einen Gutachter der eigenen Vertragswerkstatt den Schaden schätzen lassen (Zeitwert/Wiederbeschaffungswert vs. Schätzung der Reparaturkosten). Die haftende Versicherung muss/sollte das gestatten.

- Sind die Reparaturkosten geringer als der Zeit-/Wiederbeschaffungswert, das Fahrzeug zum Angebotspreis reparieren lassen, wenn die Werkstatt ein Festpreisangebot mit gesetzlicher Gewährleistung abgeben kann.

Oder: Die Entschädigung der Versicherung in Höhe des Gutachtens annehmen und das Unfallfahrzeug der Werkstatt überlassen. Auf diese Weise konnten wir für den wirtschaftlichen Totalschaden am Fiesta meiner Frau noch 200,-- DM "Rabatt" für den Neukauf eines Nachfolgetyps erzielen. Das Wrack wurde dann von einem "fahrenden Aufkäufer" aus Kroatien als Ersatzteillieferant bzw. zur Aufbereitung zum Gebrauchtwagen in dem weniger perfektionistischen Land übernommen.

Zitat:

@DoubleDrago schrieb am 9. Dezember 2022 um 00:00:43 Uhr:

Warte doch einfach ab, bis die Sache geklärt ist. Für die paar Kröten, die du für die Schrottkarre noch bekommst, kannst du dir ganz sicher kein anderes Auto kaufen.

Meine Güte, bist du wirklich auf die paar hundert Euro angewiesen??!

Ich bimmel mal, das ist ein Thema fürs Versicherungsforum.

Zitat:

@DoubleDrago schrieb am 9. Dezember 2022 um 00:00:43 Uhr:

Warte doch einfach ab, bis die Sache geklärt ist. Für die paar Kröten, die du für die Schrottkarre noch bekommst, kannst du dir ganz sicher kein anderes Auto kaufen.

Meine Güte, bist du wirklich auf die paar hundert Euro angewiesen??!

Unhöfflicher ging es wohl nicht?:rolleyes:

Weder weißt du um welche Summen es geht, noch kennst du die finanzielle Lage des TE. 100€ sind heutzutage für viele Menschen sehr viel Geld.

Nein es geht nicht um die par 100€ sondern wie komme ich zu arbeit ohne auto ich will das Auto abmelden und ein andere hollen arbeit ist mein problem weil das firma wo ich arbeite ist 70km entfernt das mit dem regional Verkehr kann ich wohl vergessen

Wie gesagt, im Versicherungsforum ist das Thema besser aufgehoben . Ich hab geklingelt, damit die Mods deinen Thread dahin verschieben können.

Moin,

 

wenn es keinen Zweifel an der Schuld des anderen besteht, dann steht dir ein Anwalt zu, bezahlt wird der von der gegnerischen Versicherung.

Auch ist ein Mietwagen denkbar.

 

Wenn du zb im ADAC bist, können die dir einen passenden Anwalt empfehlen.

Musst du selbst suchen, dann achte drauf dass er Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und nicht irgendwo auf seiner Website steht das er auch Verkehrsrecht übernimmt.

Das solltest du so schnell wie möglich (also jetzt googeln und morgen anrufen) erledigen.

 

Ansonsten wäre es für uns hilfreich, dass wir einmal den Unfall hergang erfahren und die Zahlen aus dem Gutachten und wer das Gutachten erstellt hat und wie du den Gutachter ausgewählt hast.

 

Viele Grüße

Steini

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