Bordnetzsteuergerät defekt??

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo unser 4 Monat alter 1,2 TSI ist seit einer Woche in der VW Werkstatt wegen technischer Probleme. Bei diesem Golf wurde direkt nach Auslieferung von mir die DWA nachgerüstet und von einem User codiert.
Jetzt zeigt die Fehlersuche das an den hinteren Türen auch im Ruhestand der Bus arbeit und weiter Strom fließt bis die Batterie leer ist.
Jetzt kommt leider das dumme das sie behaupten das es durch mein codieren am Bordnetzsteuergerät liegt und ich das evtl. bezahlen soll.
Wer kann mir hier einen Tipp geben. MFG

Beste Antwort im Thema

rüste die DWA zurück . alles abklemmen und ur codierung wieder rein!
wenn das problem dann behoben ist, weist du ja das es an "dir" lag, wenn nicht, muss VW dies tragen, allerdings ist bei solchen sachen immer die gefahr das sich VW quer stellt- da du SELBST ja daran "gebastelt" hast.

Damit kann auch in zukunft ggf wenn es so ans werk gemeldet wurde, die garantie bzgl BCM nicht mehr übernommen werden.

"kann" - muss aber nicht ; je nach dem wie kulant dein Händler ist!

Fakt ist aber das du erstmal nachweisen musst das es NICHT an dir liegt / lag

gruss
Andy

18 weitere Antworten
18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von arminschneider


Hallo, wenn etwas an der DWA war hast du Recht, aber sie wurde richtig eingebaut und hat auch 4 Monate richtig funktioniert.
Das ich noch kein VCDS habe muß ich jetzt warten ob der Fehler wieder kommt.
Der Golf ist 4 Monate alt und solange ging die DWA auch.
Den Fehler schieben sie auf das dasein der DWA, aber nennen können sie ihn nicht.
Die Mobilitätsgarantie zeigt sich hier als Betrug am Kunden.
(Nach 2 Wochen hatte ich schon eine Reifenpanne, da kamen die auch nicht)
Die DWA wurde fachgerecht eingebaut und codiert, nur leider nicht von VW eingebaut.
So wird der Kunde veräppelt.

Wenn Du was verbastelt hast und dadurch ein Verbraucher eingebaut wurde, der die Batterie entlädt, ist das Eigenverschulden.

Warum sollte in solchen Fällen irgendeine Herstellergarantie greifen ?

Warum sollte in solchen Fällen die MOB-Garantie greifen ?

Wenn dem so ist, dass Du den Schaden selbst verursacht hast, ist es korrekt, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.
Das hat absolut NIX mit Betrug oder "veräppeln" zu tun !

Evtl. kannst Du aber die Dir entstehenden Kosten bei demjenigen reinholen, der die DWA eingebaut und codiert hat.

Im übrigen hätte es Dir auch freigestanden, die Nachrüstung auszubauen und sowohl vor Ausbau als auch nach Ausbau den Ruhestrom zu ermitteln und festzustellen, ob die Nachrüstung ursächlich für das Problem ist.

Du würdest doch auch nicht wirklich Garantieleistungen seitens des Herstellers erwarten, wenn Du das Fahrzeug vor eine Wand fährst, oder etwa doch ?

Hallo, das stimmt natürlich.
Aber beim Kontakt mit dem Monteur hieß es 2 Tage eine Zelle lädt nicht, dann das BCM wäre defekt und zum Abschluß es wäre die nachgerüstete DWA.
Das ist mehr als komisch?????????????
Um das weiter zu verfolgen bleibt der Golf im Auslieferungszustand bis der Fehler wieder kommt.

Ps. Das nächste mals rufe ich den ADAC, dort ist Pannenhilfe garantiert!

Zitat:

Original geschrieben von arminschneider


Hallo, das stimmt natürlich.
Aber beim Kontakt mit dem Monteur hieß es 2 Tage eine Zelle lädt nicht, dann das BCM wäre defekt und zum Abschluß es wäre die nachgerüstete DWA.
Das ist mehr als komisch?????????????
Um das weiter zu verfolgen bleibt der Golf im Auslieferungszustand bis der Fehler wieder kommt.

Ps. Das nächste mals rufe ich den ADAC

Das nutzt Dir u.U. auch nicht wirklich was, denn der ADAC kann mit der Volkswagen-AG auch NIX per Garantie abrechnen.

Sofern nochmals eine entladene Batterie auftreten sollte, sollte man weder die Batterie abklemmen, noch Starthilfe geben, denn wenn die Fehlerursache u.U. an einem Steuergerät liegen sollte, wäre sowohl nach Starthilfe als auch nach einem Kl. 30 Reset die mögliche Fehlerursache u.U. nicht mehr zu ermitteln.

Zitat:

Das nutzt Dir u.U. auch nicht wirklich was, denn der ADAC kann mit der Volkswagen-AG auch NIX per Garantie abrechnen.

Das sicher nicht, aber als Beweimittel dürfte er ausreichend sein.

Übrigens, und das ist eigene Erfahrung, hat der ADAC eine hervorragende Technik Abteilung. Auch die Rechtsabteilung ist nicht ohne.

Voraussetzung:
Man muss wissen, wie man mit denen redet😉

@ TE.
Mach so weiter, das Wort ADAC hören sie bei VW nicht so gerne. Besonders wenn du Fakten hast.😁

Das mit dem falschen Einbau, müssen die erst mal beweisen. Original bleibt Original. Keine Fremdteile. Wo der Fehler war? Den Bewis sind sie schon mal schuldig geblieben. Auslieferungszustand ist kein Argument, wenn "alles" stimmt.
Dein Vorbehalt war schon mal richtig. Mach das aber bitte schriftlich, 100% Dingfest.

M.f.G.

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen