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Bootsanhänger ganzjährig auf der Straße abgestellt
In der Straße unseres Wohngebietes (größtenteils Einfamilienhäuser) wird seit zwei Jahren ein knapp 7 Meter langer Bootsanhänger abgestellt. Der Besitzer ist seit langem einige Orte weiter verzogen, das Boot hat er jedoch hier gelassen und zieht es nur alle paar Wochen einige Meter weiter, um es dann vor der Haustür der Anwohner abzustellen. Das Boot wird nicht mehr genutzt. Das Ordnungsamt ist informiert.
Ein Anwohner kennt den Besitzer näher und hat ihn auch auf den Sachverhalt angesprochen. Im Ergebnis zeigte der sich recht uneinsichtig und ist der Meinung, dass ihn die "Tickets" für das widerrechtliche Abstellen des Hängers günstiger kommen als die Anmietung eines Stellplatzes. Was die Anwohner davon halten, sei ihm ohnehin schlichtweg egal. Verkaufen will er das Boot nicht, weil er es vielleicht irgendwann man wieder nutzen möchte.
Der Ärger in der Nachbarschaft ist groß, die dringend benötigten Stellplätze für die Autos sind ohnehin knapp und auch möchte niemand gerne wochenlang so ein Monstrum vor seinem Haus stehen haben, dass möglicherweise dann auch nur 5 Meter weitergezogen wird. Von "einfach wegschleppen" und auf einen Acker stellen bis "abfackeln" gehen hier die Gedanken mittlerweise.
Das ist vielleicht nicht ganz so das Mittel meiner Wahl, ich werde mich jedoch selbst einmal beim Ordnungsamt vorstellen.
Hat jemand sonst noch einen Tipp, wie man in einer solche Sache vorgehen könnte?
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321 Antworten
Es ist müßig, weiterhin darüber zu diskutieren und zu spekulieren, ob und unter welcher Voraussetzung es eine unerlaubte Nutzung sein könnte oder nicht, nachdem hier ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt (MichaOA) geschrieben hat, was Sache ist.
Wenn er schreibt, dass juristisch nichts zu beanstanden ist, wenn der Hänger alle „13,5 Tage“ einen halben Meter nach vorne oder hinten bewegt wird, dann wird das so sein.
Das was er schrieb klingt auch völlig logisch und einleuchtend.
Selbst wenn man beweisen kann, dass er es nur per Hand einen halben Meter geschoben hat und somit den Parkplatz nicht richtig geräumt hat, kann man nicht nachweisen, was im letzten Nacht um 2 passiert ist.
Eine 24/7 Beobachtung und Dokumentation ist einfach nur unrealistisch und sprengt den Rahmen ganz gewaltig.
…dass das moralisch unter aller Sau ist interessiert das Gesetz nicht und tut hier auch nichts zur Sache.
Auch eine MPU wegen den paar Knöllchen kann man laut seiner Aussage vergessen. Er wird das hier am besten wissen - macht es letzlich hauptberuflich.
Ich sehe hier inzwischen keinerlei eine Chance, legal und juristisch da vorzugehen.
Im worst case bekommt er 26 Knöllchen pro Jahr und zahlt insgesamt 520€.
Realistisch werden es eher rund 15-20 Knöllchen sein und 300-400€ kosten.
Die Anwohner müssen sich leider damit abfinden und hoffen, dass bald nicht noch 3 weitere Anhänger dazu kommen.
Zitat:
@munition76 schrieb am 4. August 2021 um 01:08:15 Uhr:
.....
Eine 24/7 Beobachtung und Dokumentation ist einfach nur unrealistisch und sprengt den Rahmen ganz gewaltig.
.....
Eigentlich ist es ganz einfach.
Für sowas wird die Ventilstellung der Räder dokumentierte. Ist gang und gäbe bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Beim hin und her schieben wird sich diese nicht verändern.
[Sinnloses OT von MOTOR-TALK entfernt]
Zitat:
@MichaOA schrieb am 3. August 2021 um 19:53:38 Uhr:
Selbst wenn Anwohner beobachten oder sogar filmen würden, dass jemand den Anhänger nur einen halben Meter weiter nach vorn zieht, bringt das nichts. Der kann ja am Tag zuvor nachts um 2 das Motorrad eines Kumpels, der mit einer Panne liegen geblieben ist, mit seinem Anhänger abgeholt haben und 2 Tage später hat er den dann einfach mal ein bißchen hin und her geschoben. Das Schieben haben die Anwohner beobachtet, aber keiner hat gesehen, wie er nachts um 2 tatsächlich unterwegs war. Genau solche Geschichten werden aber vor Gericht aufgetischt. Das hat tatsächlich mal einer in der Verhandlung erzählt. Zack, gabs die Einstellung und die Kosten blieben an der Stadt hängen. Sobald ein Richter nur geringste Zweifel hat, wird er immer einstellen. Du müßtest den Hänger schon 24/7 beobachten und jede Bewegung am Hänger beweiskräftig dokumentieren. Das aber ist ein Ding der Unmöglichkeit und der Aufwand würde in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Du verdienst zwar in dem Bereich Deine Brötchen damit, dennoch kann ich das so nicht stehen lassen.
Es bedarf wirklich keiner 24/7 Beobachtung eines Anhängers um feststellen zu können ob ein Anhänger bewegt wurde oder nicht.
Wenn es Anwohnern, wie z.B. @Harig58 und seinen Nachbarn, eine solche Spielerei mit den Anhängern ein Dorn im Auge ist, ist es eine Kleinigkeit einen Anhänger 24/7 zu überwachen ohne das man jede 15 Minuten ans Fenster muß um rauszuschauen.
Und so könnte Ich es Dir, bzw. vor Gericht auch nachweißen ob ein Anhänger nachts bewegt wurde oder nicht, ohne diesen zu beobachten.
Für mich wäre das ein Aufwand von, sagen wir mal, knapp 2 Min.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 4. August 2021 um 05:33:28 Uhr:
Beim hin und her schieben wird sich diese nicht verändern.
Warum soll sich die Ventilstellung beim hin und herschieben nicht verstellen ?
Im Gegenteil an der Ventilstellung könnte Ich erkennen, ob der Anhänger nur hin und hergeschoben wurde, oder tatsächlich bewegt wurde.
Zitat:
@munition76 schrieb am 4. August 2021 um 01:08:15 Uhr:
.
Wenn er schreibt, dass juristisch nichts zu beanstanden ist, wenn der Hänger alle „13,5 Tage“ einen halben Meter nach vorne oder hinten bewegt wird, dann wird das so sein.
Das was er schrieb klingt auch völlig logisch und einleuchtend.
Für mich klingt das nicht besonders logisch und einleuchtend. Und hier liegt auch der Hase im Pfeffer.
Ein hin und herschieben um jeweils einen halben Meter oder sagen wir mal um einen Meter ist kein umsetzen, so wie es in der STVO steht.
@Geisslein schieb dein Auto mal nen Meter vor und dann wieder einen Meter zurück.
Sofern du nicht am Lenkrad drehst werden die Ventile die gleiche Position haben.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 04. Aug. 2021 um 07:56:37 Uhr:
Es bedarf wirklich keiner 24/7 Beobachtung eines Anhängers um feststellen zu können ob ein Anhänger bewegt wurde oder nicht.
Wenn es Anwohnern, wie z.B. @Harig58 und seinen Nachbarn, eine solche Spielerei mit den Anhängern ein Dorn im Auge ist, ist es eine Kleinigkeit einen Anhänger 24/7 zu überwachen ohne das man jede 15 Minuten ans Fenster muß um rauszuschauen.
Und wie soll das funktionieren?
Wie willst du dokumentieren/beobachten nein, beweisen!, Ob der Anhänger in den 14 Tagen nicht doch benutzt wurde?
18300 Minuten Überwachung? Geht wohl nur mit Kamera. Das ist sicherlich keine gute Idee in der Öffentlichkeit.
Ganz ehrlich, hier wird aus der Mücke ein Elefant gemacht. Da steht ein Anhänger mit Boot drauf. Nicht besonders groß. Ja und, mir gehört auch nicht der Parkplatz alleine. Jeder hat das Recht, da zu parken.
Egal wo ich herkomme, wo mein Auto Steuer bezahlt oder sonst was.
Das Fahrzeug dann auch noch Monstrum zu nennen, ist schlichtweg völlig unsachlich.
Ist der Anhänger überhaupt versteuert und versichert?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 4. August 2021 um 08:30:39 Uhr:
Und wie soll das funktionieren?
Wie willst du dokumentieren/beobachten nein, beweisen!, Ob der Anhänger in den 14 Tagen nicht doch benutzt wurde?
18300 Minuten Überwachung? Geht wohl nur mit Kamera. Das ist sicherlich keine gute Idee in der Öffentlichkeit.
Ich brauch das Ding nicht 18300 Minuten mit einer Kamera überwachen.
Eigentlich ganz einfach.
Eine gerade Seite hat jeder Anhänger... die brauch Ich nur zu nehmen und sie mit einem markanten Punkt in die Flucht zu setzen, Ventilstand dokumentieren und evtl noch den Abstand Reifen und Deichsel zum Bordstein ausmessen... diese vier Punkte fotografisch festhalten und alles ist bewiesen.
Ich glaube kaum, daß es einer Person gelingt, die vor Gericht behauptet nachts um 2 den Kumpel mit einer Motorradpanne mit dem Anhänger abgeholt zu haben, den Anhänger in allen vier Punkten exakt wieder so hinzustellen wie davor.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 4. August 2021 um 08:28:03 Uhr:
@Geisslein schieb dein Auto mal nen Meter vor und dann wieder einen Meter zurück.
Sofern du nicht am Lenkrad drehst werden die Ventile die gleiche Position haben.
So durchgeführt wird sich am Ventilstand nichts ändern, da hast Du Recht.
Insbesondere da es sich hier um einen Bootstransporter handelt, dürfte die Aussage nicht ziehen.
Das wäre durchaus glaubhaft. Es hängt nur vom Ort der Panne ab. Hier kann ein Boot sogar erforderlich sein, um den Kumpel überhaupt zu erreichen. gugge mal ... klick :):):)
Merkt ihr eigentlich, das hier nur Ausflüchte, Rechtfertigungen, Schlupflöcher und Tricks erläutert werden ?
Der Gesetzgeber hat festgelegt das der Hänger da maximal 14 Tage stehen darf. Punkt. In den Erläuterungen zum Gesetz, das ist entscheidend, steht auch ganz genau wie dies zu verstehen ist. Da steht auch das ein einfaches verrücken nicht genügt um die 14 Tagesfrist neu zu starten. Ein Umsetzen in einen ganz anderen Bereich, also Nachbardorf, anderer Stadtteil…..dagegen lässt die 14 Tagesfrist neu starten. So wie ich das aber gelesen habe ist dies hier nicht der Fall.
Manche glauben aber anscheind auch, dass Ordnungsamt, Richter, usw. total blöd sind und man denen alles erzählen kann und nur weil sie es nicht widerlegen können, ist die Sache erledigt.
Der Bootsbesitzer sagt nun z.B. das Boot steht da nie länger als 14 Tage, denn er holt es öfter mal nachts um 2 ab, bastelt in seiner Garage eine Stunde dran rum und um 4 Uhr steht es dann halt wieder da. Dann kann das zwar nicht widerlegt werden vom Gericht, aber es ist eben auch mehr als unwahrscheinlich und nicht glaubhaft. Ein Richter kann dann auch zu Ungunsten des Bootsbesitzers entscheiden.
Also wenn man schon eine Geschichte auftischt, sollte sie wenigstens im Großen und Ganzen plausibel und glaubhaft sein.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 4. August 2021 um 09:49:44 Uhr:
Manche glauben aber anscheind auch, dass Ordnungsamt, Richter, usw. total blöd sind und man denen alles erzählen kann und nur weil sie es nicht widerlegen können, ist die Sache erledigt.
Der Bootsbesitzer sagt nun z.B. das Boot steht da nie länger als 14 Tage, denn er holt es öfter mal nachts um 2 ab, bastelt in seiner Garage eine Stunde dran rum und um 4 Uhr steht es dann halt wieder da. Dann kann das zwar nicht widerlegt werden vom Gericht, aber es ist eben auch mehr als unwahrscheinlich und nicht glaubhaft. Ein Richter kann dann auch zu Ungunsten des Bootsbesitzers entscheiden.
Also wenn man schon eine Geschichte auftischt, sollte sie wenigstens im Großen und Ganzen plausibel und glaubhaft sein.
Komische Auffassung von Recht.
Noch muss in D die Schuld bewiesen werden, und nicht die Unschuld.
Der Glaube gehört in die Kirche und nicht in den Gerichtssaal.
Das ist keine komische Auffassung sondern ganz normaler Alltag in Behörden und vor Gericht.
Wenn alles immer glasklar und ganz eindeutig wäre, bräuchte man überhaupt keine Richter. Dann könnte man immer nach einem vorgefertigten Schema gehen und ja/nein ankreuzen und am Ende kommt ein Ergebnis raus.
Wenn mehrere Leute vor Gericht sagen, der Anhänger steht hier dauerhaft, wird alle 2 Wochen mal für kurze Zeit um den Block gefahren, dann hat das vor Gericht schon etwas Beweiskraft.
Denn erstmal sind es mehrere Zeugen und nicht nur einer und Zeugen sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
Der Betroffene wird dann entsprechend zur Sache befragt. Und wenn dann eine Aussage kommt, die zwar möglich, aber so weit hergeholt und unwahrscheinlich ist, dann wird der Richter vermutlich eher den Zeugen glauben.
Ein anderes Beispiel macht es deutlicher: Ich gehe nachts durch die Straße und zerkratze ein Auto. Drei Leute sehen mich dabei und können mich zweifelsfrei identifizieren. Das sagen sie auch vor Gericht aus. Ich bestreite es.
Hier liegen auch nur Aussagen vor. Ein Beweis wäre nur, wenn man mich festgehalten hätte bis zum Eintreffen der Polizei und ich noch den Gegenstand zum Zerkratzen dabei habe.
Kann ich aber anhand von 3 Zeugenaussagen nachweisen, dass ich zur Tatzeit mit denen zusammen war, sieht es wieder anders aus.
Es gibt eben nicht nur schwarz oder weiss, ganz so einfach ist es halt nicht.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 4. August 2021 um 10:20:59 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 4. August 2021 um 09:49:44 Uhr:
Manche glauben aber anscheind auch, dass Ordnungsamt, Richter, usw. total blöd sind und man denen alles erzählen kann und nur weil sie es nicht widerlegen können, ist die Sache erledigt.
Der Bootsbesitzer sagt nun z.B. das Boot steht da nie länger als 14 Tage, denn er holt es öfter mal nachts um 2 ab, bastelt in seiner Garage eine Stunde dran rum und um 4 Uhr steht es dann halt wieder da. Dann kann das zwar nicht widerlegt werden vom Gericht, aber es ist eben auch mehr als unwahrscheinlich und nicht glaubhaft. Ein Richter kann dann auch zu Ungunsten des Bootsbesitzers entscheiden.
Also wenn man schon eine Geschichte auftischt, sollte sie wenigstens im Großen und Ganzen plausibel und glaubhaft sein.
Komische Auffassung von Recht.
Noch muss in D die Schuld bewiesen werden, und nicht die Unschuld.
Der Glaube gehört in die Kirche und nicht in den Gerichtssaal.
Es ist doch eindeutig erwiesen das der Hänger dort über Jahre steht, eure Ausflüchte, Tricks, ….werden keine Gültigkeit haben. Es ist beschrieben, das eine Runde um den Block nicht genügt um die 14 Tagesfrist neu zu starten.
14 Tage stehen im Gesetz, da der Gesetzgeber weiß, das er gerne ausgetrickst wird, das alle denken sie seien schlauer…hat er in der Erläuterung zum Gesetz ganz genau und ausführlich beschrieben wie sein Gesetz auszulegen ist. Und genau das ist die spannende Lektüre für jeden der über Recht und Unrecht richten muss. Genauso ist es mit der STVO, die legt auch jeder für sich aus, ein Blick in die Erläuterungen zeigt dann aber wie der § zu verstehen ist.
Das musste ich auch lernen als offiziell um die Auslegung eines § ging, meine Auslegung war falsch.