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BMW X5 45e: Fahrradanhänger und 22" Räder erlaubt?

BMW X5 G05
Themenstarteram 4. Februar 2021 um 15:42

Der X5 45e hat den Eintrag 'mit 22" kein Anhängerbetrieb möglich'. Hat jemand hier verlässliche Antworten (z.B. Prüfstelle oder Polizei) auf die folgenden Fragestellungen:

A) Ob man 22" Räder montieren darf, wenn das Fahrzeug mit einer AHK ausgestattet ist (aber keinen Anhänger mitführt)?

B) Falls ja zu A: Ob man einen Fahrradanhänger verwenden darf, wenn man 22" Räder montiert hat? Oder ob ein Fahrradanhänger mit 'Anhängerbetrieb' gleichzusetzen ist.

Danke!

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17 Antworten

Ich hoffe Du meinst nicht sowas. :D Duck und wech.

Fahrradanhänger
Themenstarteram 4. Februar 2021 um 16:48

Hahaha, neee, bei dem würde ich ja voll verstehen, wenn er verboten wäre! Ich meine natürlich die zum aufsetzen auf die AHK.

Dann ist es ja kein Anhänger, sondern ein Lastenträger. Ich kann mir nicht vorstellen das dies nicht zulässig wäre.

So richtig eindeutig wird dir das hier keiner sagen können. Vom Verständnis her würde ich aber sagen...

Bei Nichtnutzung der AHK ist das ok. (Die Frage, warum man sich dann eine AHK mitbestellt, lasse ich jetzt mal offen) Sobald irgendwas an die AHK angekoppelt wird, dann nicht mehr.

Aber das Thema mit denn 22 Zöllern in Verbindung AHK gab es hier schon mal.

Tante Edit: Fahrradträger werden rein rechtlich nicht als Anhänger gesehen. Hier geht es aber um die zulässige Stützlast.

Themenstarteram 4. Februar 2021 um 17:11

Danke für eure Einschätzung. Ich verstehe das auch so, dass wenn man 22" montieren möchte, das auch machen darf (sonst wären sie ja erst garnicht aufgelistet im Fahrzeugschein). Wenn man dann noch sicher sein möchte, nichts falsch zu machen, dann verwendet man die AHK garnicht, also auch nicht als Lastenträger. Ich frage mal auf der Prüfstelle nach und melde mich zurück, wenn ich Konkreteres in Erfahrung gebracht habe.

PS an Benni1305: 45e gibts mittlerweile schon gebraucht wie auch als Vorführfahrzeug. Dann kann man schon mal an einen geraten, der über eine AHK verfügt obgleich man diese nicht benötigt.

Original bestellt wird dieser dann aber nicht auf 22 Zöllern stehen. Das sind dann eher nachgekaufte Felgen aus dem Zubehör. Nen seriöser BMW Händler wird hoffentlich sowas nie verkaufen.

Themenstarteram 4. Februar 2021 um 17:27

Nein Benni, jetzt driften wir m.E. etwas vom Thema ab. Der Vollständigkeit halber: Der BMW wurde mit 21" erworben. Die Frage ob 22" montiert werden können stellt sich erst im Nachgang.

Es geht um die unzureichende Traglast der 22“ Felgen bei voller Zuladungen und Stützlast auf der Hinterachse. Daher die Einschränkung. Der Fahrradfahrer ohne volle Zuladung im Kofferraum dürfte technisch funktionieren.

Ich stand vor dem selben Problem da ich gerne eine AHK haben möchte und die Schwarzen BMW 22". Lösung: das Fahrzeug wird "ich glaube um 10Kg" abgelastet, und schon funkts

Themenstarteram 4. Februar 2021 um 22:45

Vielen Dank Leute, das ist sehr aufschlussreich.

@Pistensau1993 : Kannst du mir genauer erklären was du meinst mit ablasten? Meinst du eine geringere maximale Stützlast eintragen zu lassen oder so etwas?

Danke euch!

Nein, mir wurde gesagt das das zulässige Gesamtgewicht des Autos reduziert wird. Also kurz gesagt man kann dann 2 unterhosen weniger mit in den Urlaub nehmen :)

Themenstarteram 4. Februar 2021 um 22:59

Aha, das macht Sinn - selbst für einen Laien wie mich. Na dann mache ich mich mal auf zur Zulassungsstelle und werde Rückmeldung geben, was dabei rauskam.

@Pistensau1993 : Du klingst als hättest du das geplant, aber noch nicht gemacht, korrekt? Was ist dein Plan/weiteres Vorgehen?

Zulassungsstelle bringt dir erstmal nichts. Du musst erst zum tüv.

 

Ich bekomme den dicken vorraussichtlich in einer Woche, habe ihn mit 21" bestellt, welche den sommer gefahren werden, dann kommen zum winter auf die Felgen Winterreifen und im Frühjahr 2022 kommen dann die 22". Dann gehts zum tüv der nimmt die Sache ab und anschließend auf der Zulassung eintragen lassen.

Also von daher ja, geplant aber noch nicht durchgeführt ;)

Zitat:

@andreas.br schrieb am 4. Februar 2021 um 16:42:24 Uhr:

 

A) Ob man 22" Räder montieren darf, wenn das Fahrzeug mit einer AHK ausgestattet ist (aber keinen Anhänger mitführt)?.

Danke!

Moin.

Du darfst die Räder montieren wenn die in COC Papieren oder im Fahrzeugschein bei deinem Fahrzeug eingetragen sind. Wenn das Auto mit 21“ ausgeliefert wurde dann hast du ja auch keine 22“ in COC Papieren.

 

Vermutung: wenn die 22“ nicht eingetragen sind, dann kannst du die 22“ auch beim TÜV wahrscheinlich nicht eintragen lassen (mit einem AHK) ohne AHK schon.

 

Grüße

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