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BMW S1000RR K10 A2
Guten Morgen,
mir ist das Thema jetzt schon öfters begegnet und jetzt wollte ich nochmal um Rat fragen.
Wenn ich ein Motorrad auf A2 drosseln möchte darf es maximal 90 oder 95 PS haben. Gilt dies für jegliche Zweiräder egal um welches Baujahr es sich handelt? Oder ist es Möglich bei Motorrädern die älter sind auch Leistungen jenseits der 170 PS auf 48 PS zu drosseln?
Ob dies wiederum Sinn macht und ob die Motoren das Lange mitmachen ist für mich nicht relevant.
Weil wenn man ein bisschen im Internet forscht, dann findet man auch 48 PS Drosselsätze für eine „alte“ S1000RR.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:)
Viele Grüße
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8 Antworten
1 sek. Googlesuche:
"Bei der Führerscheinklasse A2 dürfen nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW darstellen"...
Les dich durch wenn du mir net glaubst.
Zitat:
@Sebastian_24V schrieb am 30. Juli 2023 um 08:15:28 Uhr:
Gilt dies für jegliche Zweiräder egal um welches Baujahr es sich handelt? Oder ist es Möglich bei Motorrädern die älter sind auch Leistungen jenseits der 170 PS auf 48 PS zu drosseln?
Bei älteren Fahrzeugen ist das schon noch möglich.
Kann aber im Ausland Probleme geben.
Wann hast du die Klasse A2 gemacht ?
Problem ist ob du so ein Bike fahren darfst hinterher
Hier der Auszug aus der für Deutschland gültigen Fahrerlaubnisverordnung:
"§ 76 Fahrerlaubnisverordnung Nr. 6a.
Übergangsregelung zu § 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist."
Damit sollte alles erklärt sein.
Liebe Grüße
Bernd
Zitat:
@Adalbert01 schrieb am 2. August 2023 um 11:45:01 Uhr:
Hier der Auszug aus der für Deutschland gültigen Fahrerlaubnisverordnung:
"§ 76 Fahrerlaubnisverordnung Nr. 6a.
Übergangsregelung zu § 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist."
Damit sollte alles erklärt sein.
Liebe Grüße
Bernd
Das war nicht die Eingangsfrage.
Zitat:
@Sebastian_24V schrieb am 30. Juli 2023 um 08:15:28 Uhr:
Wenn ich ein Motorrad auf A2 drosseln möchte darf es maximal 90 oder 95 PS haben. Gilt dies für jegliche Zweiräder egal um welches Baujahr es sich handelt? Oder ist es Möglich bei Motorrädern die älter sind auch Leistungen jenseits der 170 PS auf 48 PS zu drosseln?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:)
Ja, das geht.
Die Bestimmung mit den 70kW Ausgangsleistung gilt nur für Krafträder der Fahrzeugklasse L3e-A3.
Ältere Genehmigungen und Fahrzeugklassen z.B. 25 oder L3e dürfen auch weiterhin von > 70kW auf 35kW gedrosselt werden.
Es kommt also auf die genaue Fz.-Klasse der S1000RR an.
Nach meinen vorliegenden Daten ist das Fz.-Klasse L3e. Und damit drosselbar auf 35kW.
Vermutlich hat er aber einen neuen dh. jüngeren wie 2016 A2 Klasse, sonst hätte man ja schon die A Klasse, was würde es sonst für einen Sinn machen ein 200PS Motorrad zu kastrieren?
Zitat:
@4998 schrieb am 2. August 2023 um 18:54:08 Uhr:
was würde es sonst für einen Sinn machen ein 200PS Motorrad zu kastrieren?
Zitat:
@Sebastian_24V schrieb am 30. Juli 2023 um 08:15:28 Uhr:
Ob dies wiederum Sinn macht.........ist für mich nicht relevant.
Moin.
Ich habe damals auch meine 1200er Daytona (148PS) zum Anfang gedrosselt. Schönes Moped und es war klar das ich sie auch nach der „Probezeit“ weiter fahren will.
Ich denke das nach wie vor die Gewichtsregel entscheidend ist. Bei meinem Eisenschwein (275kg) war’s kein Problem. Bei ner „schlanken“ RR…?
Im Zeifel würde ich zum TÜV und evtl. mit den Papieren zur Polizei marschieren. Die können dir ganz genau sagen ob’s passt, oder eben nicht…
Bernd