- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 5er
- 5er F07 (GT), F10 & F11
- BMW-Rückruf: BMW ruft 324.000 Autos wegen Brandgefahr zurück (AGR)
BMW-Rückruf: BMW ruft 324.000 Autos wegen Brandgefahr zurück (AGR)
Diese Fahrzeuge von BMW sind offenbar betroffen:
Zurückgerufen würden BMW 3er, 4er, 5er, 6er, 7er, X3, X4, X5 und X6 mit Vierzylinder-Dieselmotoren, die zwischen April 2015 bis September 2016 gebaut wurden, und mit 6-Zylinder-Dieselmotoren, die zwischen Juli 2012 und Juni 2015 gebaut wurden.
Mein "Dicker" natürlich auch wieder dabei... :rolleyes:
Beste Antwort im Thema
...wer sich gegenüber BMW verpflichtet, dauerhaft ohne AGR rumzufahren, bekommt statt eines neuen AGR-Kühlers ein Erlebniswochenende mit Horst Seehofer in Berlin-Kreuzberg geschenkt.
Ähnliche Themen
5462 Antworten
Über Schlüssel liest der Händler ab, Privat zu Hause per VIN..
Zitat:
@Mr.Blackout schrieb am 6. März 2023 um 10:25:27 Uhr:
Zitat:
@amanger schrieb am 5. März 2023 um 16:02:47 Uhr:
Hallo liebe BMW-Freunde,
seit Anfang Januar 2023 stehe ich bei meiner BMW-Werkstatt auf der "Liste" zum Thema
Rückruf AGR-Kühler. Bei Nachfrage letzte Woche wurde mir gesagt, dass Teile im April 2023
wieder kommen sollen.
Gruß Amanger
Ich würde mal bei mehreren Händlern anfragen. Bei mir war es so, dass die Wartezeit kürzer als 2 Wochen war. Der Händler ist ein großer im Umkreis, laut ihm soll es keine Schwierigkeiten bei Ersatzteilen geben…
Im Umkreis von 100 km gibt es nur einen (privatgeführten) offiziellen BMW-Händler.
Das ist wie eine Monopolstellung, da kann man leider nicht herumfragen.
Ich habe schon die Filiale gewechselt, um nicht weiterhin über den Tisch gezogen
zu werden. Bin seit 2 Jahren bei einer seriösen Filiale des Vertragshändlers, sehr
zufrieden und will deshalb nicht wechseln.
Gruß Amanger
...neben dem Austausch der AGR-Ventil-Kühler-Kombo gegen BORG-WARNER-Komponenten ist eine weitere softwarebasierte „Lösung“ aktuell, die einen Luftsammlerbrand verhindern soll.
Da BMW keine Auskunft zu Inhalt und Wirkung der Modifikation macht, habe ich eine Anfrage an das KBA gestellt, das wegen des Rückrufstatus’ „überwacht“ Kenntnis hat, was BMW ändert.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Maßnahme technisch abgesegnet ist.
Hier nun der Text meiner Mail an die zuständige KBA-Abteilung.
Die Antwort des KBA und meine Replik ist als .pdf angehängt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Anfrage bitte ich Sie um eine - gern erschöpfende - technische Auskunft zu Ihrem Rückruf 008124 vom 18.11.19:
„Undichtigkeit an Abgasrückführungsmodul kann zum Fahrzeugbrand führen.“.
Seit vielen Jahren ist der genannte Mangel bekannt und hat bereits 2018 in S-Korea seitens der Überwachungsbehörden zu Sanktionen gegenüber der dortigen BMW-Repräsentanz geführt.
https://edition.cnn.com/.../index.html
Aus ungenannten Gründen führten die resultierenden Fahrzeugbrände erst zum o.g. Datum zu einer Reaktion Ihrer Behörde, die – trotz der bekannten Gefährdung – anfänglich als „nicht überwacht“ eingestuft wurde.
BMW war es also überlassen, die Angelegenheit nach Gutdünken zu handhaben.
BMW änderte die technischen Durchführungsanleitungen mehrfach, wobei offensichtlich wurde, dass die Maßnahmen kostenoptimiert waren.
Selbst nach Änderung des Rückrufstatus auf „überwacht“ war es BMW erlaubt, den AGR-Kühlertausch von einem vorherigen Leckagecheck abhängig zu machen, obwohl der lediglich eine Momentaufnahme darstellt und dem bekannten Designmangel nicht gerecht wird, der m.E. in der baulichen Einheit von Kühlerkorpus und Bypassrohr besteht und nach höherer Zahl thermischer Zyklen zum Versagen führt
- nach Kaltstart bewirkt das wärmegedehnte Bypassrohr ein Biegemoment auf den kalten Kühlerkorpus
- der erhitze Bypass reißt im Wellrohrbereich, weil keine Längendehnung möglich ist
Die Vorgängerversion z.B. des N57 (2009-2011) hat eine entkoppelte Bypassführung. Die dort verwendeten BEHR-HELLA-AGR-Kühler hatten/haben keine Probleme.
Eine gleichartige Modifikation wäre im Rahmen des Rückrufs möglich...aber wohl zu teuer, da eine Änderung der Ladeluftführung erforderlich wäre.
Mir ist rätselhaft, dass Ihre Behörde dem erkennbar fruchtlosen Treiben des Herstellers so lange zugeschaut hat, wobei unklar ist, ob die nun verwendeten BORG-WARNER-Komponenten dauerhaltbar sind.
Ebensowenig verstehe ich, dass die mit dem Mangel verbundene Straßenverkehrsgefährdung durch Fahrlässigkeit nicht staatsanwaltlich verfolgt wird, obwohl das Problem medial behandelt wurde und die SA München im Zuge der Amtshilfe für die koreanischen Behörden tätig – also im Bilde – war:
https://www.autohaus.de/.../...en-beibmw-in-muenchen-und-steyr-3184688
BMW sieht keinerlei Verantwortung für entstandene Sachschäden, sondern bedauert lediglich das „Eintreten eines thermischen Ereignis’“.
Stattdessen balgen sich Geschädigte mit ihren Fahrzeugversicherungen.
Wie kann das nach den vielen Jahren erkannten Sachzusammenhangs sein? BMW scheint der aktuell laufenden Ersatzausstattung nicht zu trauen.
Ich habe von einem softwarebasierten „Sicherheitsfeature“ gehört, das Glykolbrände ersticken soll (BMW Service-Code 0013500300).
Dies kann ich mir nur so vorstellen:
Das Signal des „Abgastemperatursensors nach AGR-Kühler“ triggert dabei wohl ein Schließen der Drosselklappe, um die Sauerstoffzufuhr zum Luftsammler zu unterbinden, so dass ein vermuteter Glykolbrand nicht übergreift und erstickt wird.
Sollte meine Annahme korrekt sein: Wie ist dann diese Maßnahme - als unterstellt fahrdynamischer Eingriff - zu beurteilen, wenn der Leistungsverlust z.B. beim Überholen auf der Landstraße eintritt?
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die o.g. Fakten alle bekannt sind.
Dem letztgenannten Punkt dient meine Nachfrage, da ich dazu von BMW keine Antwort erhalten habe.
Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Mit freundlichen Grüßen
In der Antwort des KBA (s.Anhang) wird auf „bestimmte Signale bereits im Fahrzeug verbauter Sensoren“ verwiesen.
Neben dem von mir o.g. „Abgastemperatursensor nach AGR-Kühler“ bleibt nur noch der nachgelagerte Ladedrucksensor im Luftsammler, der ein Schmorloch durch Abfall des Ladedrucks nahelegen könnte – also erst nach einem gewissen Brandfortschritt. Das ist technisch allerdings 2. Wahl.
Was hast du denn von der Behörde erwartet?
Doch nicht etwa das die dem Autofahrer beistehen.
Auch wenn die Behörde sich nicht festlegt, wer riskiert schon sein "Beamtendasein"?, und keine
qualifizierte Antwort zu erwarten war, ist es wichtig und richtig, seine Unzufriedenheit zum
Ausdruck zu bringen.
Deshalb "danke!" für den Versuch.
Bin z.Zt. in Urlaub und werde danach sehen, ob ich mich ebenfalls äußern sollte. Auch ohne
Erfolgserwartung.
Gruß Amanger
Mal wieder vielen Dank für Deine Mühen,@maxmosley!!
Und schade, bzw. irgendwie erwartbar dass eine solche „Antwort“ kommt
Zitat:
@maxmosley schrieb am 20. März 2023 um 16:46:48 Uhr:
...neben dem Austausch der AGR-Ventil-Kühler-Kombo gegen BORG-WARNER-Komponenten ist eine weitere softwarebasierte „Lösung“ aktuell, die einen Luftsammlerbrand verhindern soll.
Da BMW keine Auskunft zu Inhalt und Wirkung der Modifikation macht, habe ich eine Anfrage an das KBA gestellt, das wegen des Rückrufstatus’ „überwacht“ Kenntnis hat, was BMW ändert.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Maßnahme technisch abgesegnet ist.
Hier nun der Text meiner Mail an die zuständige KBA-Abteilung.
Die Antwort des KBA und meine Replik ist als .pdf angehängt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Anfrage bitte ich Sie um eine - gern erschöpfende - technische Auskunft zu Ihrem Rückruf 008124 vom 18.11.19:
„Undichtigkeit an Abgasrückführungsmodul kann zum Fahrzeugbrand führen.“.
Seit vielen Jahren ist der genannte Mangel bekannt und hat bereits 2018 in S-Korea seitens der Überwachungsbehörden zu Sanktionen gegenüber der dortigen BMW-Repräsentanz geführt.
https://edition.cnn.com/.../index.html
Aus ungenannten Gründen führten die resultierenden Fahrzeugbrände erst zum o.g. Datum zu einer Reaktion Ihrer Behörde, die – trotz der bekannten Gefährdung – anfänglich als „nicht überwacht“ eingestuft wurde.
BMW war es also überlassen, die Angelegenheit nach Gutdünken zu handhaben.
BMW änderte die technischen Durchführungsanleitungen mehrfach, wobei offensichtlich wurde, dass die Maßnahmen kostenoptimiert waren.
Selbst nach Änderung des Rückrufstatus auf „überwacht“ war es BMW erlaubt, den AGR-Kühlertausch von einem vorherigen Leckagecheck abhängig zu machen, obwohl der lediglich eine Momentaufnahme darstellt und dem bekannten Designmangel nicht gerecht wird, der m.E. in der baulichen Einheit von Kühlerkorpus und Bypassrohr besteht und nach höherer Zahl thermischer Zyklen zum Versagen führt
- nach Kaltstart bewirkt das wärmegedehnte Bypassrohr ein Biegemoment auf den kalten Kühlerkorpus
- der erhitze Bypass reißt im Wellrohrbereich, weil keine Längendehnung möglich ist
Die Vorgängerversion z.B. des N57 (2009-2011) hat eine entkoppelte Bypassführung. Die dort verwendeten BEHR-HELLA-AGR-Kühler hatten/haben keine Probleme.
Eine gleichartige Modifikation wäre im Rahmen des Rückrufs möglich...aber wohl zu teuer, da eine Änderung der Ladeluftführung erforderlich wäre.
Mir ist rätselhaft, dass Ihre Behörde dem erkennbar fruchtlosen Treiben des Herstellers so lange zugeschaut hat, wobei unklar ist, ob die nun verwendeten BORG-WARNER-Komponenten dauerhaltbar sind.
Ebensowenig verstehe ich, dass die mit dem Mangel verbundene Straßenverkehrsgefährdung durch Fahrlässigkeit nicht staatsanwaltlich verfolgt wird, obwohl das Problem medial behandelt wurde und die SA München im Zuge der Amtshilfe für die koreanischen Behörden tätig – also im Bilde – war:
https://www.autohaus.de/.../...en-beibmw-in-muenchen-und-steyr-3184688
BMW sieht keinerlei Verantwortung für entstandene Sachschäden, sondern bedauert lediglich das „Eintreten eines thermischen Ereignis’“.
Stattdessen balgen sich Geschädigte mit ihren Fahrzeugversicherungen.
Wie kann das nach den vielen Jahren erkannten Sachzusammenhangs sein? BMW scheint der aktuell laufenden Ersatzausstattung nicht zu trauen.
Ich habe von einem softwarebasierten „Sicherheitsfeature“ gehört, das Glykolbrände ersticken soll (BMW Service-Code 0013500300).
Dies kann ich mir nur so vorstellen:
Das Signal des „Abgastemperatursensors nach AGR-Kühler“ triggert dabei wohl ein Schließen der Drosselklappe, um die Sauerstoffzufuhr zum Luftsammler zu unterbinden, so dass ein vermuteter Glykolbrand nicht übergreift und erstickt wird.
Sollte meine Annahme korrekt sein: Wie ist dann diese Maßnahme - als unterstellt fahrdynamischer Eingriff - zu beurteilen, wenn der Leistungsverlust z.B. beim Überholen auf der Landstraße eintritt?
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die o.g. Fakten alle bekannt sind.
Dem letztgenannten Punkt dient meine Nachfrage, da ich dazu von BMW keine Antwort erhalten habe.
Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Mit freundlichen Grüßen
In der Antwort des KBA (s.Anhang) wird auf „bestimmte Signale bereits im Fahrzeug verbauter Sensoren“ verwiesen.
Neben dem von mir o.g. „Abgastemperatursensor nach AGR-Kühler“ bleibt nur noch der nachgelagerte Ladedrucksensor im Luftsammler, der ein Schmorloch durch Abfall des Ladedrucks nahelegen könnte – also erst nach einem gewissen Brandfortschritt. Das ist technisch allerdings 2. Wahl.
Ich glaube dieser (fleischgewordene?) Chatbot hat dein Anschreiben einfach nicht verstanden. Die Antwort vom KBA klingt jedenfalls nach „IQ wie eine Pommes“.
Zitat:
Ich glaube dieser (fleischgewordene?) Chatbot hat dein Anschreiben einfach nicht verstanden. Die Antwort vom KBA klingt jedenfalls nach „IQ wie eine Pommes“.
Vielleicht hat ein Pommespanzer geantwortet :))
Also mein 5er konnte erst am nächsten morgen abgeholt werden. Es wurde der AGR Kühker getauscht. Hersteller ist nicht vermerkt.
Leider war kein 5er als Mietwagen da, also bekam ich einen sehr gut ausgestatteten 4er M Model. Schick und stark.
Aber für mich steht nach dem ganzen Theater mit dem AGR fest, dieses Auto wird jetzt auf Hochglanz gebracht und mit dem Schmankerl der auf 15 Jahre erweiterten Motorgarantie auf den Markt gebracht.
Meine Wunschausstattung für einen neuen, maximal 12 Monate alten ist fertig.
Sollte ich allerdings für meinen top gepflegten und wie neu aussehenden zu wenig am Markt erzielen, na ja dann, dann muss ich ihn weiterfahren. Aber ich bin Optimist
Zitat:
@BMW-F10-Fahrer schrieb am 21. März 2023 um 10:19:06 Uhr:
Meine Wunschausstattung für einen neuen, maximal 12 Monate alten ist fertig.
Sollte ich allerdings für meinen top gepflegten und wie neu aussehenden zu wenig am Markt erzielen, na ja dann, dann muss ich ihn weiterfahren. Aber ich bin Optimist
Dieses Erlebnis hab ich gerade hinter mir und vor zwei Wochen meinen F11 xDrive 11/2014 gegen einen G30 sDrive 01/2020 getauscht.
Die DEKRA Bewertung für den "Alten" war top, weil wie neu aussehend und voll ausgestattet.
Was immer Deine Preisvorstellungen sind, durch den Verkauf bzw. Eintausch bin ich wieder um eine faszinierende Erfahrung reicher geworden. Ich wünsche ich Dir viel Glück. ;) :)
Montag endlich Termin gehabt. Um 16:00 einen Anruf: "Teil war leider nicht da. Wir konnten nichts machen. Bitte holen sie ihr Auto ab. Wir melden uns bei ihnen, wenn das Teil im Lager ankommt "
Das sind ja Helden, bei mir haben sie wenigsten am Tag vorher abgesagt....
Zitat:
@BMW-F10-Fahrer schrieb am 21. März 2023 um 10:19:06 Uhr:
Also mein 5er konnte erst am nächsten morgen abgeholt werden. Es wurde der AGR Kühker getauscht. Hersteller ist nicht vermerkt.
Leider war kein 5er als Mietwagen da, also bekam ich einen sehr gut ausgestatteten 4er M Model. Schick und stark.
Aber für mich steht nach dem ganzen Theater mit dem AGR fest, dieses Auto wird jetzt auf Hochglanz gebracht und mit dem Schmankerl der auf 15 Jahre erweiterten Motorgarantie auf den Markt gebracht.
Meine Wunschausstattung für einen neuen, maximal 12 Monate alten ist fertig.
Sollte ich allerdings für meinen top gepflegten und wie neu aussehenden zu wenig am Markt erzielen, na ja dann, dann muss ich ihn weiterfahren. Aber ich bin Optimist
Den Hersteller siehst du, wenn du die Motorhaube aufmachst. Musst nix abmontieren oder Ähnliches - „Borg Warner“ ist gut auf dem neuen Bauteil zu sehen, falls es ein solcher ist.
Was meinst du mit der erweiterten Motorgarantie?
@Gankuhr schrieb am 22. März 2023 um 09:55:57 Uhr:
Zitat:
Den Hersteller siehst du, wenn du die Motorhaube aufmachst. Musst nix abmontieren oder Ähnliches - „Borg Warner“ ist gut auf dem neuen Bauteil zu sehen, falls es ein solcher ist.
Was meinst du mit der erweiterten Motorgarantie?
Siehe meinen Ausschnitt aus dem Schreiben von BMW an mich persönlich
...grundsätzlich ist es inakzeptabel, dass BMW die Fahrzeugeigentümer im Unklaren lässt, was im Zuge der verschiedenen Technischen Aktionen gemacht wird.
Bei Interesse müsste man zumindest erfahren können, was außer dem offensichtlichen Tausch der AGR-Kombo qualitativ gemacht wird. Das müsste möglich sein, ohne Firmengeheimnisse preiszugeben, zumal die bisherige Behandlung des Problems ohne Erfolg war.
Zumindest habe ich nun erfahren - ohne es anderweitig verifizieren zu können -, dass TA-Nummern "...15..." lediglich Hardwaretausch beschreiben und "...13..." ein Firmwareupdate (I-Level-Change) bedeuten.
Der Thread ist sehr lang und unübersichtlich, deshalb rege ich an, bei BMW-Benachrichtigungen die dort genannten TA-Nummern möglichst mit einer Angabe des Fahrzeug- und Motortyps (N47, N57 etc.) und Leistungsstufe zu versehen, um eine Struktur zu erkennen, welche Fahrzeuge von was betroffen sind.
Das würde in anderem Zusammenhang bei Qualitätsfragen wie "...mein Auto quietscht morgens immer..." auch die Aussicht auf Erkenntnis steigern.
