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BMW-Rückruf: BMW ruft 324.000 Autos wegen Brandgefahr zurück (AGR)

BMW 5er F10
Themenstarteram 7. August 2018 um 18:59

Link T-Online

Diese Fahrzeuge von BMW sind offenbar betroffen:

Zurückgerufen würden BMW 3er, 4er, 5er, 6er, 7er, X3, X4, X5 und X6 mit Vierzylinder-Dieselmotoren, die zwischen April 2015 bis September 2016 gebaut wurden, und mit 6-Zylinder-Dieselmotoren, die zwischen Juli 2012 und Juni 2015 gebaut wurden.

Mein "Dicker" natürlich auch wieder dabei... :rolleyes:

Beste Antwort im Thema

...wer sich gegenüber BMW verpflichtet, dauerhaft ohne AGR rumzufahren, bekommt statt eines neuen AGR-Kühlers ein Erlebniswochenende mit Horst Seehofer in Berlin-Kreuzberg geschenkt.

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Ist nicht immer eingeschlossen.

Bildschirm-foto-2022-12-17-um-08-25

Doch, in der Kasko ist außer bei Vorsatz und ggf. grober Fahrlässigkeit jedweder Fahrzeugbrand versichert, auch in Österreich. Nur der Brandherd selbst nicht. Bei der Entschädigung würden also ASB und AGR abgezogen werden .

...ist die Kaskoversicherung die richtige Adresse zur Regulierung von Folgeschäden eines schon vor Jahren identifizierten technischen Problems, das aus ökonomischen Gründen bisher nicht behoben worden ist?

Und solange wir davon sprechen, dass „die Versicherung das schon macht“ steigen weiter die Beiträge in die Höhe. Denn „wir“ sind die Allgemeinheit, die den Schaden eigentlich blecht.

Gut und verständlich erklärt, bravo.

Eine Frage beschäftigt mich auch noch, was würde passieren wenn man Kühler baypas dauerhaft Ofenen lässt? Im mischrohr ist doch ein Schutzblech eingebaut um das Rohr vor heißen Gassen zu schützen also dürfte nichts passieren und die heisse Gase hätten kein Kontakt mit Kühlmittel..

 

 

@maxmosley schrieb am 16. Dezember 2022 um 13:32:20 Uhr:

...meine Annahme zu der Leckageursache habe ich hier im Thread auf Seite 12 erläutert - der Post wurde aus einem Parallelthread überführt.

Grundsätzlich muss das durch das AGR-Ventil eintretende Abgas die Selbstentzündungstemperatiur von Glykol (410°C) erreichen.

Ob das nur dann der Fall ist, wenn das AGR-Ventil (teil-)geöffnet bleibt, obwohl der AGR-aktive Betriebsbereich verlassen worden ist, weiß ich nicht. Es ist aber klar, dass es im höheren Leistungsbereich wahrscheinlicher ist.

Eine offenhängende Bypassklappe führt natürlich auch dazu, dass eventuell zu heißes Abgas in den Luftsammler gerät.

Im Mischrohr befindet sich vis-à-vis vom AGR-Kühlerauslass eine Blechblende (Bild - N57-2009-11), um die Mischrohrwandung zu schützen.

Ich denke aber, dass ungekühltes Abgas allein nicht in der Lage ist, die Ö-Ruß-Ablagerung zu entzünden.

Im AGR-Kühlerauslassstutzen ist ein Temperaturfühler verbaut.

Sein Signal dient - gemeinsam mit dem des "Abgasdrucksensor vor Turbo" (Pickup am Abgaskrümmer) - dazu, den AGR-Ventilquerschnitt zu steuern, damit der Abgasanteil an der Gesamtladeluft betriebspunktgenau zugemessen wird.

Weitere Aufgabe des Temperatursensors ist, mangende AGR-Kühlerwirkung bzw. eine offene Bypassklappe zu erkennen. Dazu werden die Temperaturwerte plausibilisiert. Zu hohe Temperaturen führen zu einem Fehlereintrag.

BMW hat/hatte im Zuge der AGR-Kühler-Story auch mal das Verfahren, bei zu hoher Temperatur auf einen Glykolbrand zu schließen und daraufhin die Drosselklappe zuzufahren. Damit ist natürlich ein Leistungsverlust verbunden, der z.B. ein Überholmanöver etwas prickelnder gestalten könnte - ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mal wieder … AGR Rückruf' überführt.]

...das stimmt, allerdings ist der Bypassbetrieb - designgemäß - ja auf die Kaltlaufphase bis zum Erreichen von 50°C Kühlmitteltemperatur beschränkt, in der der mitfühlende Fahrer nicht auf den Pinsel tritt.

Wenn der Bypass im Warmbetrieb geöffnet ist, ist unklar, was passiert - auch im Fall ausgeprägter Öl-Ruß-Ablagerungen in Mischrohr und Luftsammler, die sich zu Wärmenestern entwickeln können - der Luftsammler ist ja aus Thermoplast und könnte anschmelzen.

Ursprünglich hat BMW erhöhte Abgastemperaturen bei Mischrohreintritt niedrig gehängt - es gibt dann einen Fehlereintrag im Speicher, aber keine Displaywarnung.

Das kann sich bei neueren Firmwareversionen geändert haben - da fehlt mir die Info.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mal wieder … AGR Rückruf' überführt.]

Hi!

Was muss eigentlich passiert sein, dass es zum Brand kommt? Im einen Moment ist der AGR - Kühler noch dicht, im nächsten Moment nicht mehr. Kann es da schon zum Brand kommen?

Oder muss die Leckage schon eine geraume Zeit wirken, damit sich der entzündliche Schmodder bildet? Kann man durch ständige Sichtkontrollen die Gefahr erkennen?

Ich habe auch so ein Schreiben erhalten, die Teile kommen aber nicht vor dem Frühjahr……

Kühlflüssigkeit fülle ich alle Jahre einmal einen halben Liter nach. Das wäre jetzt mein 3. AGR -Kühler…

Gyula

...die ÖL-Ruß-Ablagerungen bilden sich mit Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs - "ab Werk" sozusagen.

Wieviel davon nötig ist, um - nachdem es vom brennenden Glykol entzündet worden ist - ein Schmorloch im Luftsammler zu erzeugen, weiß wohl keiner.

Sobald der Brand entdeckt ist, sollte man den Motor so schnell wie möglich ausmachen - die Ladeluftzuführung wird damit unterbrochen, weil die Drosselklappe automatisch schließt - das soll im Normalbetrieb das "Nachdieseln" unterbinden.

Das würde den Brand ersticken, solange der Luftsammler nicht durchgeschmort ist und so Außenluft zutritt.

Deshalb sollte man auch die Motorhaube geschlossen halten, wenn man nicht gerade einen sofort betriebsbereiten Feuerlöscher in der Hand hat.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 17. Dezember 2022 um 08:47:51 Uhr:

Doch, in der Kasko ist außer bei Vorsatz und ggf. grober Fahrlässigkeit jedweder Fahrzeugbrand versichert, auch in Österreich. Nur der Brandherd selbst nicht. Bei der Entschädigung würden also ASB und AGR abgezogen werden .

Das war ein Auszug von der Teilkasko. Schau mal besser in deine Versicherungsbedingungen, bevor du verallgemeinerst. ;)

 

Beim ADAC sah‘s noch schlimmer aus. Da musste es eine externe Quelle sein.

Dein geposteter Auszug widerspricht nicht meinem Text.

Und das vom ADAC glaube ich nicht. Die Bedingungen werden nicht schlechter sein als die Muster-AKB des GDV.

 

@maxmosley

Die Versicherungen holen sich das schon wieder, wenn es sich nachweisbar um einen Produkthaftungsfall handelt, der schadenursächlich war. Man muss das also nicht selbst in die Hand nehmen, wenn eine Kasko besteht.

@chrisH1978

Jetzt glaube ich zu verstehen, was Du meinst. Du hast bestimmt die Formulierung des 'bestimmungsgemäßen Herdes' falsch interpretiert. Lies dazu mal die Definition.

https://www.haufe.de/.../...maesser-herd_idesk_PI17574_HI11216132.html

Versicherungsbedingungen richtig zu lesen ist nicht einfach, weiß ich.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 17. Dezember 2022 um 14:25:32 Uhr:

Dein geposteter Auszug widerspricht nicht meinem Text.

Und das vom ADAC glaube ich nicht. Die Bedingungen werden nicht schlechter sein als die Muster-AKB des GDV.

@maxmosley

Die Versicherungen holen sich das schon wieder, wenn es sich nachweisbar um einen Produkthaftungsfall handelt, der schadenursächlich war. Man muss das also nicht selbst in die Hand nehmen, wenn eine Kasko besteht.

...davon gehe ich aus - diskutiert wird hier aber, ob die Bedingungen der Kaskoversicherung eine Haftung hergeben.

Diese Ebene sollte im Jahr 2022 längst verlassen worden sein.

Das Thema "Motorbrände" berührt die Produkthaftung (s. Produkthaftungsgesetz), weil die ursächlichen Zusammenhänge bekannt sind.

Da dies von BMW allein schon durch Einrichtung des Rückrufs - mit Nennung möglicher Folgen - eingeräumt worden ist, müsste BMW automatisch zur Schadensregulierung verpflichtet werden.

Das Nachweisverfahren, AGR-Kühlerleckagen festzustellen, hat BMW ja selbst vorgegeben und müsste auch bei Totalschaden des Fahrzeugs anwendbar sein.

Das bewusste (?!) Versäumnis liegt zuvörderst bei der Aufsichtsbehörde.

 

Zitat:

@maxmosley schrieb am 17. Dez. 2022 um 15:34:09 Uhr:

diskutiert wird hier aber, ob die Bedingungen der Kaskoversicherung eine Haftung hergeben.

Dachte ich auch, aber...

Zitat:

@maxmosley schrieb am 17. Dez. 2022 um 08:53:18 Uhr:

...ist die Kaskoversicherung die richtige Adresse zur Regulierung von Folgeschäden eines schon vor Jahren identifizierten technischen Problems, das aus ökonomischen Gründen bisher nicht behoben worden ist?

...da steht aber am Ende ein "?"

Mit dem du es, nach meiner Lesart, zur Diskussion stellst.

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