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BMW-Rückruf: BMW ruft 324.000 Autos wegen Brandgefahr zurück (AGR)
Diese Fahrzeuge von BMW sind offenbar betroffen:
Zurückgerufen würden BMW 3er, 4er, 5er, 6er, 7er, X3, X4, X5 und X6 mit Vierzylinder-Dieselmotoren, die zwischen April 2015 bis September 2016 gebaut wurden, und mit 6-Zylinder-Dieselmotoren, die zwischen Juli 2012 und Juni 2015 gebaut wurden.
Mein "Dicker" natürlich auch wieder dabei... :rolleyes:
Beste Antwort im Thema
...wer sich gegenüber BMW verpflichtet, dauerhaft ohne AGR rumzufahren, bekommt statt eines neuen AGR-Kühlers ein Erlebniswochenende mit Horst Seehofer in Berlin-Kreuzberg geschenkt.
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5456 Antworten
Zitat:
@Michael82 schrieb am 5. August 2019 um 22:10:59 Uhr:
Zu BMW muss man bevor es brennt, danach machen die bestimmt nichts mehr.
Ansonsten ist das n Fall für die Kaskoversicherung.
ja es wäre aber nur möglich wenn man in Zukunft sehnen kann :confused:
oder stehst du Morgens auf und denkst ach heute berent mein Auto da fahre ich lieber zur BMW ?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'AGR Kühler Rückrufaktion' überführt.]
danke an alle hilfreiche antworten
ich habe noch frage:?
wie kann ich jetzt beweisen das es an AGR lag ? wenn der Händler sagt selbst schuld oder es ein andere Problem ist, muss ich Gutachten machen oder zum Anwalt oder sofort zur BMW
Check mal, ob Du versichert bist.
Zitat:
@vladosi schrieb am 6. August 2019 um 14:34:49 Uhr:
danke an alle hilfreiche antworten
ich habe noch frage:?
wie kann ich jetzt beweisen das es an AGR lag ? wenn der Händler sagt selbst schuld oder es ein andere Problem ist, muss ich Gutachten machen oder zum Anwalt oder sofort zur BMW
...da es im Motorraum gebrannt hat, aber (?) der Wagen nicht ausgebrannt ist, würden erkennbare Spuren wie Löcher oder Verschmelzungen am Luftsammler ("Ansaugbrücke") den Verdacht begründen, dass der bekannte Zusammenhang besteht, der zum BMW-Rückruf geführt hat.
Ein Geschehen wie bei den VOLVO-Dieseln - also ohne Glykol-Leckage im AGR-Kühler - ist prinzipiell auch möglich, führt aber zum gleichen Ergebnis.
Bevor man selbst einen Gutachter bestellt, sollte man BMW per Händler - oder direkt - zur Begutachtung und Reparaturübernahme auffordern.
Wenn sich BMW sperrt, würde ich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ins Gespräch bringen.
Zitat:
@RobinDerRetter schrieb am 6. August 2019 um 11:33:34 Uhr:
Dringend sofort schriftlich Gewährleistung geltend machen. Sonst bleibt Dir nur Kulanz von BMW bzw. Klage wegen Produkthaftung (das wäre aber schwierig).
Problem ist, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr erfolgt. Dann musst Du beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf /Übergabe vorlag.
danke für schnelle Antwort,
das Problem ist nach dem Brand hat Polizei meine Auto sichergestellt zum überrupfen ob es Brandstiftung oder evnt. eine hat was am Auto gemachte so würde mir von Polizei gesagt. Ich habe grade nachgeschaut wann genau habe ich es gekauft und es ist 5 Monate und ca. 10 Tage
dann habe ich vermutlich noch glück im umglück :):confused:
...umso besser - dann würde ich auf den BMW-Rückruf hinweisen.
Unbedingt die Frist einhalten! SOFORT DIE GEÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE GELTEND MACHEN.
SCHRIFTLICH!!!! Nicht per email, nicht per Telefon. Wenn keine Reaktion kommt, dann rechtzeitig Anwalt einschalten.
Du musst gar nicht viel erklären. Sag einfach im Auto gab es einen Brand.
Zitat:
@RobinDerRetter schrieb am 6. August 2019 um 17:59:48 Uhr:
Unbedingt die Frist einhalten! SOFORT DIE GEÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE GELTEND MACHEN.
SCHRIFTLICH!!!! Nicht per email, nicht per Telefon. Wenn keine Reaktion kommt, dann rechtzeitig Anwalt einschalten.
Du musst gar nicht viel erklären. Sag einfach im Auto gab es einen Brand.
welche Frist ?
und reicht nicht wenn ich habe Telefonisch gemeldet ?
wenn du gemacht hast was antwortete der Händler??
Zitat:
@Lukei23 schrieb am 6. August 2019 um 22:14:36 Uhr:
wenn du gemacht hast was antwortete der Händler??
Der sagte mir am Telefon das Auto muss zu dem geschleppt und die Prüfen ob es in der Garantie/Gewerleistung ist
wer ist zu dem?
Zu "dem Händler " denke ich mal
naja er sagt dass er telefonisch angerufen hat und er(Händler) sagt zu dem bringen...hat nicht gesagt, ok bringen sie uns vorbei..von daher für mich unlogisch..
.
Wenn nicht innerhalb von 6 Monaten rechtswirksam der Anspruch gestellt wird, kann ich mir gut vorstellen, dass dann der Händler fein raus ist. In jedem Fall hast Du dann ne Menge Ärger.
Formfehler sind nacher nicht zu beseitigen. Wenn Dir jemand schon den Tip gibt, und Du ignorierst das, dann lebe mit den Konsequenzen. Ich denke der Wagen war nicht billig, das sollte die Mühe mit dem Anwalt schon wert sein. Wenn der Händler jetzt am Telefon schon abwiegelt, er würde erst mal gucken wollen, dann würde ich direkt zum Anwalt gehen. Den muss er Dir dann auch bezahlen, wenn er den Anspruch nicht anerkennt.
Ohne Worte auf A4 heute ;(
