BMW Rostgarantie

BMW 3er E46

Hallo Community,

ich habe bei meinem Cabrio an der beiden Seiten am Anfang von die M-Einstiegsleisten Rostige stellen die teilweise abblättern.
Meine erste Gedanke war Rost Garantie, allerdings weiß ich nicht ob dafür Serviceheft nicht vollständig bei BMW durchgeführt werden muss, weiß das jemand? Oder, ist das egal? Das Auto ist E46 Facelift BJ 2004.

Allternative : Die Stellen sind nicht groß, ich kann die Einstiegsleiten abmontieren, abschleifen und neu mit Originallack von BMW (Code :A08) drüber Sprühen+Klarlack! im Set um 20€erhältlich.
Was meint Ihr, wie geht man da am besten vor?
Habe bez. lackieren noch keine Erfahrung gemacht.

BG

20 Antworten

Mir ist so, als wenn ich BMW mal per Mail deswegen angeschrieben hatte.

Hallo zusammen,

ich lese hier im Forum ab und zu mal mit, in Erinnerung an meinen Ex E46. Und mit dem Thema Rost wurde ich leider auch schon konfrontiert.

Von der Kundenbetreuung habe ich damals per Mail die Auskunft erhalten, dass ab Erstzulassung 01.01.2004 eine erweiterte Gewährleistung von zwölf Jahren gegen Durchrostung der Karosserie gewährt wird. Bei meinem E46 wurde dann im Alter von 7 Jahren anstandslos eine kleine Rostblase auf dem Kotflügel hinten rechts entfernt. Allerdings war er ohnehin BJ und EZ 2004.

Gruß Stefan

UPDATE:

Bei BMW sprechen wir grundsätzlich immer von "Gewährleistung". Eine Garantie (als freiwillige juristische Leistungszusage des Herstellers) gibt es bei BMW nicht (Ausnahme: EUROPLUS, für bestimmte Gebrauchtwagen; diese gewährt allerdings der "garantiegebende" Händler).

Die Gewährleistung greift grundsätzlich bei "...Mängeln an Material und Werkarbeit", nicht bei "Pannen" wie z.B. Reifenplatzer.
Bei Auftritt eines Mangels i.S. der Gewährleistung ist grundsätzlich der Händler der erste Ansprechpartner zur Mangelprüfung.

Informationen zu den Gewährleistungsfristen und -leistungen:

Bei Fahrzeugen ist das Erstzulassungsdatum entscheidend: Alle BMW Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.09.2001 haben 2 Jahre Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung.

Für BMW Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2004 gilt eine erweiterte Gewährleistung von 12 Jahren gegen Durchrostung und 3 Jahren auf den Lack.

Für das gesamte Automobil (mit Ausnahme von Verschleißteilen), sämtliche Original BMW Teile sowie Original BMW Zubehör gelten 2 Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung ab Fahrzeugübergabe (alle: ohne Kilometerbegrenzung).

Im Detail:
• 2 Jahre auf das gesamte Fahrzeug (ausgenommen Ersatz von Verschleißteilen)
12 Jahre erweiterte Gewährleistung gegen Durchrostung (für alle BMW ab EZ 1.1.2004)• 3 Jahre erweiterte Gewährleistung auf den Lack
• 2 Jahre auf neue Original BMW Teile
• 2 Jahre auf Original BMW Zubehör
Gewährleistungsbeginn und Fristenbeginn:
• die Gewährleistungsfrist beginnt prinzipiell mit der Übergabe an den Kunden zu laufen
• ansonsten mit der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeugs.
• der konkrete Beginn der Gewährleistung kann bei BMW Austria eruiert werden.
Wichtige Informationen zur BMW Gewährleistung-Politik:
• BMW "verspricht" grundsätzlich weniger, gibt letztendlich aber mehr.
• BMW verzichtet auf die ansonsten übliche "Beweislastumkehr" (§ 1298 ABGB) innerhalb der gesamten Gewährleistungslaufzeit (24 Monate). Das bedeutet, dass jeder Mangel als "zum Zeitpunkt der Übergabe" vorhanden gewertet wird und die Beweisführung für das Bestehen eines "Mangels" auch nach 6 Monaten NICHT auf den Kunden übergeht. Dies ist eine echte Besonderheit!
• Manche Mitbegleiter werben offensiv mit langen "Garantien" - bei genauerer Durchsicht der umfassten Leistungen (und Ausschlüsse) erweisen sich diese aber oft eher als Marketing-Instrument.
• Mit dem optionalen Service-Paket "BMW Paket Care" (Abschluss vor bzw. bis spätestens zum Termin der ersten Regelwartung) ist eine Verlängerung der Mängelbeseitigungsansprüche auf 4 Jahre möglich. Diese Verlängerung gewährt BMW bei Abschluss des Paket Care als kostenfreie Draufgabe.

Um einen Gewährleistungsanspruch zu haben müssen immer die Vorgesehenen Services bei einer BMW Vertragswerkstatt durchgeführt worden sein.

Das ist doch mal ausführlich. Eine Quellenangabe wäre noch nett.

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Zitat:

Original geschrieben von hasan_2007


UPDATE:

Bei BMW sprechen wir grundsätzlich immer von "Gewährleistung". Eine Garantie (als freiwillige juristische Leistungszusage des Herstellers) gibt es bei BMW nicht (Ausnahme: EUROPLUS, für bestimmte Gebrauchtwagen; diese gewährt allerdings der "garantiegebende" Händler).

Die Gewährleistung greift grundsätzlich bei "...Mängeln an Material und Werkarbeit", nicht bei "Pannen" wie z.B. Reifenplatzer.
Bei Auftritt eines Mangels i.S. der Gewährleistung ist grundsätzlich der Händler der erste Ansprechpartner zur Mangelprüfung.

Informationen zu den Gewährleistungsfristen und -leistungen:

Bei Fahrzeugen ist das Erstzulassungsdatum entscheidend: Alle BMW Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.09.2001 haben 2 Jahre Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung.

Für BMW Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2004 gilt eine erweiterte Gewährleistung von 12 Jahren gegen Durchrostung und 3 Jahren auf den Lack.

Für das gesamte Automobil (mit Ausnahme von Verschleißteilen), sämtliche Original BMW Teile sowie Original BMW Zubehör gelten 2 Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung ab Fahrzeugübergabe (alle: ohne Kilometerbegrenzung).

Im Detail:
• 2 Jahre auf das gesamte Fahrzeug (ausgenommen Ersatz von Verschleißteilen)
12 Jahre erweiterte Gewährleistung gegen Durchrostung (für alle BMW ab EZ 1.1.2004)• 3 Jahre erweiterte Gewährleistung auf den Lack
• 2 Jahre auf neue Original BMW Teile
• 2 Jahre auf Original BMW Zubehör
Gewährleistungsbeginn und Fristenbeginn:
• die Gewährleistungsfrist beginnt prinzipiell mit der Übergabe an den Kunden zu laufen
• ansonsten mit der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeugs.
• der konkrete Beginn der Gewährleistung kann bei BMW Austria eruiert werden.
Wichtige Informationen zur BMW Gewährleistung-Politik:
• BMW "verspricht" grundsätzlich weniger, gibt letztendlich aber mehr.
• BMW verzichtet auf die ansonsten übliche "Beweislastumkehr" (§ 1298 ABGB) innerhalb der gesamten Gewährleistungslaufzeit (24 Monate). Das bedeutet, dass jeder Mangel als "zum Zeitpunkt der Übergabe" vorhanden gewertet wird und die Beweisführung für das Bestehen eines "Mangels" auch nach 6 Monaten NICHT auf den Kunden übergeht. Dies ist eine echte Besonderheit!
• Manche Mitbegleiter werben offensiv mit langen "Garantien" - bei genauerer Durchsicht der umfassten Leistungen (und Ausschlüsse) erweisen sich diese aber oft eher als Marketing-Instrument.
• Mit dem optionalen Service-Paket "BMW Paket Care" (Abschluss vor bzw. bis spätestens zum Termin der ersten Regelwartung) ist eine Verlängerung der Mängelbeseitigungsansprüche auf 4 Jahre möglich. Diese Verlängerung gewährt BMW bei Abschluss des Paket Care als kostenfreie Draufgabe.

Um einen Gewährleistungsanspruch zu haben müssen immer die Vorgesehenen Services bei einer BMW Vertragswerkstatt durchgeführt worden sein.

Meiner ist leider schon auf dem Alter raus, der Rest wäre gegeben.

Quelle : BMW Salzburg! Generalimporteur Österreich!

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