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BMW Niederlassung verkauft Unfallfahrzeug als Unfallfrei?
Hi,
folgender Sachverhalt. Hoffe Ihr könnt mir in dieser Situation mit Tipps helfen. Also...
ich habe aus DE (möchte jetzt hier noch nicht die BMW Niederlassung bekannt geben) mir nach Ö den 4er importiert. War ein Jahreswagen. Unfallfrei. Toip Ausstattung. Nur BMW der Besitzer gewesen (Mitarbeiterfahrzeug gewesen). Also eigentlich kann man da nix falsch machen.
Auch so bin ich jetzt knapp 5 Monate mit dem Auto sehr zufrieden. Es gab nichts zu bemängeln.
So weit so gut.
Dann, bei meinen Reifenwechsel letzte Woche, ist mir vorne auf der Stoßstange was komisch vorgekommen. Und zwar ganz unten lösst sich ein wenig der Lack ab. Ist eigentlich jetzt nicht sooo tragisch. Man könnte es reklamieren und die müssten es lackieren. Allerdings ist drunter nicht die Grundierung zu sehen sondern blau metallic???
Ich fuhr dann zu einer BMW Niederlassung in Wien und die haben es mir bestätigt, das es sich um blau metallic handelt.
Ihr könnt euch schon vorstellen was mein erster und jetziger Gedanke ist.
Ich habe dann sofort die BMW Niederlassung in DE angeschrieben (bzw. den Verkäufer), inkl. Fotos und gefragt ob er was davon wusste und wie es sein kann das ich eigentlich eine blaue Stoßstange habe. Er hat sich auch sofort gemeldet, war auch sehr überrascht und sagte das die in der BMW Niederlassung der Sache nachgehen werden und sich melden.
Tatsächlich wird es sein dass das Auto einen Unfall gehabt hat weil wie kommt dann so eine Stoßstange aufs Auto.
Eigentlich möchte ich das Auto ja nicht zurück geben aber die müssten mir zumindest die Stoßstange lackieren bzw. welche Möglichkeiten habe ich? Sollte ich dann auch eine weitere Entschädigung verlangen?
Bedanke mich!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@megasot schrieb am 16. April 2018 um 14:54:18 Uhr:
Seitenschaden rechts laut Gutachter mein Anwalt hat alles für mich erledigt ging ach sehr schnell als Auto Haus kann mann ein Ruf verlieren darf die Bmw nicht nennen
Boah, Mädels - bitte mal zumindest rudimentär auf Zeichensetzung achten, ich musste das jetzt drei mal lesen ........
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167 Antworten
Zitat:
Darf ich nach der Quelle dieser Information fragen?
Das war jemand aus einer Werkstatt, wo unser Auto war. Er meinte, dass das ortansässige Autohaus häufiger z.B. Teile komplett tauscht und lackieren lässt, damit es dann als Unfallfrei gilt. Sprich wenn eine Tür beschädigt ist, wird diese getauscht, mit der Originalfarbe lackiert und der Schaden ist am Fahrzeug nicht mehr vorhanden und somit Unfallfrei. Ist kein Unterschied z.B. dazu, wenn eine Tür defekt ist und komplett getauscht wird. Ob der Defekt durch einen Unfall oder Werkseitig war, wird nicht unterschieden.
So ähnlich war die Aussage und ich und er sind keine Anwälte und daher keine Garantie für die Richtigkeit. Es handelte sich auch nicht um einen BMW ;-)
Wie gesagt, ich wollte dies nur mal erwähnen und möchte darauf hinweisen, dass die Aussage ohne Gewähr und rechtlich sicherlich nicht bindend ist ;-)
Zitat:
@.n3 schrieb am 24. April 2018 um 16:39:05 Uhr:
Zitat:
Darf ich nach der Quelle dieser Information fragen?
Das war jemand aus einer Werkstatt, wo unser Auto war. Er meinte, dass das ortansässige Autohaus häufiger z.B. Teile komplett tauscht und lackieren lässt, damit es dann als Unfallfrei gilt. Sprich wenn eine Tür beschädigt ist, wird diese getauscht, mit der Originalfarbe lackiert und der Schaden ist am Fahrzeug nicht mehr vorhanden und somit Unfallfrei. Ist kein Unterschied z.B. dazu, wenn eine Tür defekt ist und komplett getauscht wird. Ob der Defekt durch einen Unfall oder Werkseitig war, wird nicht unterschieden.
So ähnlich war die Aussage und ich und er sind keine Anwälte und daher keine Garantie für die Richtigkeit. Es handelte sich auch nicht um einen BMW ;-)
Wie gesagt, ich wollte dies nur mal erwähnen und möchte darauf hinweisen, dass die Aussage ohne Gewähr und rechtlich sicherlich nicht bindend ist ;-)
Mit anderen Worten: Ihr habt den Scheiss geglaubt den euch der Auto Vk aufgetischt hat, nachdem er euch verarscht hat.
Also bissel naiv ist das schon oder? Also im Zeitalter des Internets gibts eigentlich keine (gute) Entschuldigung fuer sowas.
Man kann keinen Unfall löschen oder diesen verschwinden lassen. Du kannst noch so gut die Teile lackieren, wechseln und alles perfekt reparieren aber es MUSS erwähnt werden das es eben kein unfallfreies Fahrzeug ist. Deswegen gibt es den Punkt UNFALLFREI: JA/NEIN.
Ich bin auch kein Anwalt aber das war das erste wo ich wusste das ICH richtig liege und nicht die BMW NL.
Zitat:
Mit anderen Worten: Ihr habt den Scheiss geglaubt den euch der Auto Vk aufgetischt hat, nachdem er euch verarscht hat.
Also bissel naiv ist das schon oder? Also im Zeitalter des Internets gibts eigentlich keine (gute) Entschuldigung fuer sowas.
Nein, du hast mich falsch Verstanden. Wir haben ein gebrauchtes Auto als unfallfrei gekauft. Nach ein paar Jahren hat uns jemand einen Kratzer in die Tür gemacht und wir haben diesen Kratzer bei einem Aufbereiter entfernen lassen. Er meinte daraufhin, dass die Tür schon einmal komplett neu Lackiert wurde. Wir waren auch verwundert, weil der Wagen als unfallfrei galt und er meinte daraufhin nur, dass sie häufig für Autohäuser Teile komplett ersetzen, damit die Autohäuser das als unfallfrei verkaufen können. Der Unfall wäre ja nicht mehr nachweisbar. Bei uns wäre aber scheinbar nur die Tür wieder neu lackiert worden und es wäre def. kein unfallfreies Auto.
Wir haben uns natürlich erkundigt, aber wir müssten dem Autohändler nachweisen, dass er von dem Unfall wusste und da auch bereits einige Jahre vergangen sind, war es Zwecklos.
Hier ist ein Beitrag zu dem Thema Unfallfrei und Unfallwagen, damit hier ncht im Kreis diskutiert wird.
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
;)
Unfallfrei ist unfallfrei. Da gibt es nichts zu rütteln.
Zitat:
@.n3 schrieb am 24. April 2018 um 17:23:57 Uhr:
Zitat:
Mit anderen Worten: Ihr habt den Scheiss geglaubt den euch der Auto Vk aufgetischt hat, nachdem er euch verarscht hat.
Also bissel naiv ist das schon oder? Also im Zeitalter des Internets gibts eigentlich keine (gute) Entschuldigung fuer sowas.
Nein, du hast mich falsch Verstanden. Wir haben ein gebrauchtes Auto als unfallfrei gekauft. Nach ein paar Jahren hat uns jemand einen Kratzer in die Tür gemacht und wir haben diesen Kratzer bei einem Aufbereiter entfernen lassen. Er meinte daraufhin, dass die Tür schon einmal komplett neu Lackiert wurde. Wir waren auch verwundert, weil der Wagen als unfallfrei galt und er meinte daraufhin nur, dass sie häufig für Autohäuser Teile komplett ersetzen, damit die Autohäuser das als unfallfrei verkaufen können. Der Unfall wäre ja nicht mehr nachweisbar. Bei uns wäre aber scheinbar nur die Tür wieder neu lackiert worden und es wäre def. kein unfallfreies Auto.
Wir haben uns natürlich erkundigt, aber wir müssten dem Autohändler nachweisen, dass er von dem Unfall wusste und da auch bereits einige Jahre vergangen sind, war es Zwecklos.
Der neue Kratzer in der Tür wird aber jetzt auch nicht beim Verkauf als Unfall angegeben - oder?
Beim 1. BMW wurde vor Kauf die Motorhaube wegen Steinschlägen neu lackiert. Kenne wiederum auch Autos, da wurde wegen Taubenkot ein Teil neu lackiert. Hier wird keiner dieses als Unfall deklarieren.
Bitte einfach mal den Beitrag im Link anschauen, dort wird es gut erklärt; ein Unfallschaden kommt von einem Unfall und ist kein Steinschlag oder Vogelkotschaden. Unfall muss unaufgefordert angegeben werden.
Wenn ein Händler von einem anderen aber einen Wagen kauft, der Verkäufer das verschweigt und es bei normaler Kontrolle nicht ersichtlich ist, so trifft den Händler kein Verschulden; hellsehen muss man noch nicht können beim Autohandel. ;)
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 24. April 2018 um 22:55:56 Uhr:
Wenn ein Händler von einem anderen aber einen Wagen kauft, der Verkäufer das verschweigt und es bei normaler Kontrolle nicht ersichtlich ist, so trifft den Händler kein Verschulden; hellsehen muss man noch nicht können beim Autohandel. ;)
Aber auch dann muss der Händler das angeben, zumindest als "unbekannt" wenn die sich nicht sicher sind.
In meinem Fall ist es sowieso klar weil das Auto die ganze Zeit auf die NL angemeldet war.
Heute warte ich noch auf den Verkäufer, sollte er nicht auf meine Vorschläge eingehen, geht morgen früh alles an die GL inkl. den ganzen E-Mail Verlauf.
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 24. April 2018 um 22:55:56 Uhr:
Wenn ein Händler von einem anderen aber einen Wagen kauft, der Verkäufer das verschweigt und es bei normaler Kontrolle nicht ersichtlich ist, so trifft den Händler kein Verschulden; hellsehen muss man noch nicht können beim Autohandel. ;)
Es ist witzig wenn jeder 2. hier irgendeinen Schwachsinn verbreitet. Wenn ich das schon lese 'kein Verschulden'. Schuld ist fuer diese zivilrechtliche Angelegenheit irrelevant. Also wenn man absolut keine Ahnung hat, dann wirklich einfach mal die ***** halten.
Wenn ich Ware verkaufe, die ohne mein Wissen zb Diebesgut war, dann trifft mich eine Schuld! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Lediglich Vorsatz kann man nicht per se anhängen!
Zitat:
@Berba11 schrieb am 25. April 2018 um 10:14:54 Uhr:
Wenn ich Ware verkaufe, die ohne mein Wissen Diebesgut war, dann trifft mich eine Schuld! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Lediglich Vorsatz kann man nicht per se anhängen!
Nein. Hast du dir aber gut ausgedacht.
Zitat:
@JMB1990 schrieb am 25. April 2018 um 10:16:38 Uhr:
Zitat:
@Berba11 schrieb am 25. April 2018 um 10:14:54 Uhr:
Wenn ich Ware verkaufe, die ohne mein Wissen Diebesgut war, dann trifft mich eine Schuld! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Lediglich Vorsatz kann man nicht per se anhängen!
Nein. Hast du dir aber gut ausgedacht.
So so...
Zitat:
@Berba11 schrieb am 25. April 2018 um 10:17:26 Uhr:
Zitat:
@JMB1990 schrieb am 25. April 2018 um 10:16:38 Uhr:
Nein. Hast du dir aber gut ausgedacht.
So so...
Hehlerei ist ein Vorsatzdelikt.
An dieser Stelle wäre es glaube ich sinnvoller die Diskussion zu beenden.
Ihr wart doch eigentlich der gleichen Meinung?! Oder habe ich das jetzt verpeilt?
Aber wenn man hehlt, ohne es zu wissen, ist es doch kein Vorsatz....was dennoch nicht vor Strafe schützt oder zumindest vor der “Enteignung“ der heissen Ware.