Bluttest = Körperverletzung?

Hallo,

ein Kollege erzählte mir, dass er mit 2 Kumpels abends ein paar Bierchen trinken war und die 3 von seiner Frau dann abgeholt werden sollten.

Alle 3 waren total hacke nur seine Frau hatte natürlich nichts getrunken. Dann kamen die in ne Kontrolle wo eine Polizistin in der Ausbildung war und irgend ein Ausbilder oder so das beobachtete. Sie musste glaub ich ins Röhrchen pusten und es wurden 0.0 Promille festgestellt. Dann wollte die Polizistin seiner Frau nen Bluttest aufbrummen, wodrauf mein Kollege meinte, dass er sie dann wegen Körperverletzung anzeigen könne.

Dann war Polizistin da am rumdiskutieren, bis der Wachtmeister dazu kam und meinte zur Frau von meinem Kollegen sie solle die Männer heil nach hause bringen und hat sie fahren gelassen.

Ganz zu schweigen von dem Sinn oder Unsinn einer Anzeige wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung in so einem Fall stellt sich mir die Frage in wie fern man damit durchkommt?

112 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Nein, wirklich passiert. (Mich hat es ja auch gewundert, wie hilflos sich die Polizei da gebärdet hat.)Aber vielleicht will er sich gerne "absichern"?

Ich meinte natürlich nicht deinen Beitrag, sondern die Annahme, der Beamte müsse sich absichern.

Wenn er sich nicht sicher ist, soll er wegfahren.

Gibt keine Ermächtigung, den Bürger länger als nötig festzuhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Wo ist das Problem da eben reinzupusten? 😕

Das erschließt sich mir auch nicht. Und wenn die Leutchen dann 2 Stunden später im Studio bei sternTV sitzen und der Moderator fragt, ob irgendwer bereit ist, in so ein Röhrchen zu pusten, schreien alle "hier", weil sie das - insgeheim - schon immer mal tun wollten. 😉😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn man nichts getrunken hat, dann impliziert die geforderte Atemluftkontrolle den Verdacht, daß der Beamte die Glaubwürdigkeit der Aussage des Bürgers anzweifelt.

Dann widerleg´ ich ihm seinen Verdacht und gut is´.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Da braucht dann nur noch die Scheibenreinigungsanlage ein wenig nach Alk riechen, und schon sitzt man auf dem Stuhl. Und das rechtmäßig.

Problematisch könnte es dann aber werden, wenn die BAK dann wirklich 0,0 Promille beträgt.

Das ist wieder einen dieser Sinnlos Freds im Sicherheitsforum.
Warum sollte man nicht pusten? Dann ncoh ne Anzeige wegen Körperverletzung? Wollt ihr euch mit Gewalt lächerlich machen?
Echt cool hier 😁

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Nicht für den Beamten.
Das segnet jeder Richter ab.
Es riecht nach Alkohol im Auto, der Fahrer verweigert jede Aussage und auch den Atemalkoholtest.

Wie soll es sonst gehen? Sobald der Fahrer nichts sagt, wären uns ja die Hände gebunden.

Grüße!

Nö, wieso? Es besteht ein Anfangsverdacht der sich bei der Blutprobe nicht bestätigt hat. Und? Ist alles rechtens.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Das ist wieder einen dieser Sinnlos Freds im Sicherheitsforum.
Warum sollte man nicht pusten? Dann ncoh ne Anzeige wegen Körperverletzung? Wollt ihr euch mit Gewalt lächerlich machen?
Echt cool hier 😁

Sehr passend.

Aber manche scheinen nicht zu wissen, wie es WIRKLICH läuft.

Ihr glaubt ja wohl nicht, dass ihr da -sofern Ihr an den richtigen Beamten kommt - so einfach rauskommt.

Nichts trinken, dann bei der Kontrolle so tun als hätte man getrunken. Dann aber nichts sagen und nicht pusten.

Und sich dann hinterher ins Kissen wi....n, weil man es der Polizei mal SO RICHTIG gezeigt hat.

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Ich meinte natürlich nicht deinen Beitrag, sondern die Annahme, der Beamte müsse sich absichern.
Wenn er sich nicht sicher ist, soll er wegfahren.

Ich denke auch, daß sich der Beamte nicht korrekt verhalten hat.

Entweder hat er tatsächlih die StA kontaktiert --- was er ja ganz eindeutig NICHT hätte tun müssen.

Oder er hat dies nur als "Ausrede" benutzt, warum der angedrohte Bluttest nun doch nicht durchgeführt wurde.

Beides wäre unkorrekt und kritikwürdig.

Zitat:

Gibt keine Ermächtigung, den Bürger länger als nötig festzuhalten.

Ermächtigung nicht --- aber einen mehr oder weniger weiten Ermessensspielraum...

Wobei ich die Polizisten in so einem Fall sogar ein wenig verstehen kann --- und das will bei mir etwas heißen...😉

Alkoholkontrollen müssen sein, keine Frage, und durch die Atemgeräte werden sie halt doch spürbar erleichtert, bzw. wird der Polizei die Möglichkeit gegeben, mehr Fahrer zu kontrollieren.

Wenn dann jemand, der (nach eigener Aussage) nichts getrunken hat, diesen Test aus allgemein-rechtsstaatlicher Empfindung heraus verweigert, dann kann ich verstehen, wenn die Polizei darüber nicht begeistert ist.

Andererseits sind die hier von einigen Usern vorgetragenen Bedenken auch nicht von der Hand zu weisen --- ein klassischer Interessenskonflikt also, wieder einmal, zwischen Polizei und Bürger.

Nun ja, ich bleibe wohl weiterhin bei meiner Devise, zu bestimmten Tageszeiten (besser: Nachtzeiten) bestimmte Strecken möglichst zu meiden, um das Risiko einer Polizeikontrolle möglichst zu minimieren --- hat bisher jedenfalls ganz gut geklappt...🙂

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Nö, wieso? Es besteht ein Anfangsverdacht der sich bei der Blutprobe nicht bestätigt hat. Und? Ist alles rechtens.

Gruß Meik

Exakt!

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Es riecht nach Alkohol im Auto, der Fahrer verweigert jede Aussage und auch den Atemalkoholtest.

Wie soll es sonst gehen? Sobald der Fahrer nichts sagt, wären uns ja die Hände gebunden.

Das sehe ich 100% genauso.

Aber diese Konstellation war nicht der Ausgangspunkt meines Beitrages zur (rechtlich möglichen) Verweigerung der Atemalkoholkontrolle.

Mein Ausgangspunkt war, daß der Fahrer versichert, keinen Alkohol getrunken zu haben (und dem gemäß auch kein Alkoholgeruch im Fahrzeug feststellbar ist).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das sehe ich 100% genauso.

Aber diese Konstellation war nicht der Ausgangspunkt meines Beitrages zur (rechtlich möglichen) Verweigerung der Atemalkoholkontrolle.

Mein Ausgangspunkt war, daß der Fahrer versichert, keinen Alkohol getrunken zu haben (und dem gemäß auch kein Alkoholgeruch im Fahrzeug feststellbar ist).

Dann gibts keinen Grund zur Beanstandung.

Bei mir läufts etwa so ab:

1. Warum halte ich den Wagen an? Auffälliges Fahrverhalten?

2. Nah ans Fenster treten, während mit dem Fahrer gesprochen wird. Atemalkohol?
Welchen Gesamteindruck macht der Fahrer?
< 25 Jahre und drei Kumpels im Auto?
Wie verhält er sich? Auffällig nervös?

Frage: WIEVIEL Alkohol haben sie heut getrunken?
(Nicht: Haben Sie...)

Antwort:

2 Bier

Frage: Ich würde gerne einen Atemalkoholtest mit Ihnen durchführen. Dieser ist für sie freiwillig.

Antwort: Klar!

Ergebnis > 0.5 o/oo = Ein weiterer Test am Dräger Evidential, da dieses Ergebnis dann Gerichtsverwertbar ist.

Ergebnis > 1.1o/oo = Entnahme einer Blutprobe

Antwort zur ersten Frage:

Nichts oder keine Antwort:
Hinweis auf die bevorstehende Blutentnahme mit Hinweis auf die Kosten, zu tragen vom Probanden.

99,9 % lenken jetzt ein.

0.1 % Will es dann wissen.
Was mit denen passiert, müsst ihr selbst erleben.

Grüße

Ich finde es ehrlich gesagt total lächerlich, wegen einer solch fadenscheinigen Begründung "der Polizist glaubt mir ja nicht, was sich sage" den Test zu verweigern. Einfach unfassbar...wenn man nichts getrunken hat, dann hat man doch auch absolut nichts, aber auch gar nichts zu befürchten...Ich halte diese "Machtspielchen" für absoluten Blödsinn, aber einige haben die Beziehung Polizei - Bürger anscheinend immer noch nicht verstanden...und wollen ihre vermeintlichen Rechte gegen den "immer bösen Polizisten" möglichst häufig ausleben...echt unglaublich, was man hier mal wieder lesen muss....

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


...und wollen ihre vermeintlichen Rechte gegen den "immer bösen Polizisten" möglichst häufig ausleben...

IMHO interpretierst du in da zuviel hinein. Immerhin wird von den Beamten doch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Test freiwillig ist. Wo also liegt das Problem? Wenn man von seinen Rechten Gebrauch macht (und nichts zu verbergen hat), muß man doch der Polizei gegenüber nicht zwangsläufig negativ eingestellt sein.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Hinweis auf die bevorstehende Blutentnahme mit Hinweis auf die Kosten, zu tragen vom Probanden.

Trägt die "Testperson" denn IMMER die Kosten (d.h. auch bei 0,0 Promille)?

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