Blitzer nach Unbegrenzt auf der Autobahn
Guten Tag liebe Freunde,
ich fahre ständig viel Autobahn und fahre bei einem Geschwindigkeitsunbegrenzten Abschnitt der Autobahn auch gerne mal an die 200. Nun habe ich es bisher immer so gemacht das wenn ich mit 200 in einer 120er Zone knalle den Wagen ausrollen lasse, so das er bis zum dritten Schild, welches mich auf die Zone hinweist auch die Geschwindigkeit erreicht hat. Nach einem Abteil unbegrenzt folgen eigentlich immer 3 mal Schilder, die drauf hin weisen das die geschwindkeit nur noch 120, 100 oder 80 sind. Ich dachte immer das man erst ab dem 3. Schild die geschwindkeit erreicht haben muss. Denn wenn man mal echt mit 250 ankommt kann man ja nicht so schnell runterbremsen. Viel mehr noch, ich denke sogar so ne starke Bremsung wäre eine Verkehrsgefährdung. Und erst ab dem 3. Schild darf geblitzt werden.
So die Theorie: ein Freund hat mir nun erzählt, dass die Zone bereits nach dem ersten Schild gilt und auch ab da geblitzt werden kann. Wer hat jetzt recht? Ich oder mein Kollege?
157 Antworten
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 13:38:16 Uhr:
@Luke1637 wenn der Stau rechts von der Leitplanke ist, und ich genau dort entlang fahren wollte, würde ich es nicht schaffen, abzubremsen. Solange der Stau mitten auf der Fahrbahn ist, wo ich hinschaue (und nicht ins Gebüsch rechts und links), sollte ich ihn auch rechtzeitig bemerken. Nicht?
Einen derartigen Tunnelblick hast du? Na da musst du dich nicht wundern, wenn du die Schilder beim Abbiegen nicht bemerkst. Wenn du schon die am Strassenrand geradeaus nicht siehst, ohne den Blick von der Fahrbahn zu nehmen.
Zitat:
Es ist schon beeindruckend: ... Fiat und BMW sind bei gleichem Ampelglück so gleich schnell, dass die minutengenaue Anzeige im Cockpit die selben Fahrzeiten abbildet - auf 21 km Länge!
Vielleicht beeindruckt dich das Folgende sogar noch mehr: Es macht kaum einen Unterschied, ob du auf den unbegrenzten Stücken über 200 fährst oder nicht. Ankommen wirst du ungefähr zur gleichen Zeit.
Zitat:
Heißt: auf Kurzstrecke oder auf kurzen Teilstücken (Autobahnbaustelle) ist es egal, ob 60 oder 80 beschildert ist, auf Bundesstraßen ist auch egal, ob durchgehend 70 oder ab und zu auf kurzen Teilstücken 100 beschildert ist. Für die Sicherheit und die Nerven der Fahrer ist eine konstante Beschilderung, sofern eine Beschilderung notwendig ist, sinnvoll.
Zwingt dich ja niemand zu Beschleunigen, wenn in absehbarer Entfernung wieder stärker beschränkt wird. Heißt doch "höchstzulässige Geschwindigkeit" nicht "Mindestgeschwindigkeit".
Aber ich muss dir trotzdem zustimmen. Eine konsequentere Beschilderung wäre schön. Eventuell sogar auf der Landstrasse eine Höchstgeschwindigkeit von 80 einführen, dafür aber an den Kreuzungen keine Reduzierung mehr auf 70.
P.S.
Zitat:
Ich bin sicher, dass in dem Einzelfall das Verwarngeld vor Gericht keine Chance hätte, vor allem in der Anfangszeit.
Sei dir sicher, es hätte Bestand vor Gericht. Hast du es nicht bemerkt, warst du nicht aufmerksam genug. So wird es ein Richter wohl sehen.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 23. März 2021 um 15:41:47 Uhr:
Vielleicht beeindruckt dich das Folgende sogar noch mehr: Es macht kaum einen Unterschied, ob du auf den unbegrenzten Stücken über 200 fährst oder nicht. Ankommen wirst du ungefähr zur gleichen Zeit.
Tagsüber - wochentags. Abends und am Wochenende kommt man mit 200 km/+ in ca. 60% der Zeit an (je nach Baustellendichte und Dichte der Tempolimits). Auf ca. 120 km bis Metro macht das 15 min aus, deswegen starte ich immer erst um 9:00h von zu Hause. Eine Stunde bei Metro reicht zum Einkaufen.
Eine halbe Stunde "Gewinn" bedeutet für mich vorher gemütlich zu Abend zu essen und danach rechtzeitig ins Bett zu gehen.
Zitat:
Zwingt dich ja niemand zu Beschleunigen, wenn in absehbarer Entfernung wieder stärker beschränkt wird. Heißt doch "höchstzulässige Geschwindigkeit" nicht "Mindestgeschwindigkeit".
Aber ich muss dir trotzdem zustimmen. Eine konsequentere Beschilderung wäre schön. Eventuell sogar auf der Landstrasse eine Höchstgeschwindigkeit von 80 einführen, dafür aber an den Kreuzungen keine Reduzierung mehr auf 70.
Du kannst mal aufhören, die Dinge persönlich zu sehen. Was MICH angeht: ICH stehe in dem Stau der D*ppen, die sich mit überhöhter Geschwindigkeit an den Bereich mit 60 km/h quetschen, und die Straße anschließend blockieren.
Bzw. ich nicht mehr: ich weigere mich Köln (oder Stuttgart) auch nur ansatzweise anzunähern, solange ich die freie Wahl habe (Sachzwänge außen vor).
Zitat:
Sei dir sicher, es hätte Bestand vor Gericht. Hast du es nicht bemerkt, warst du nicht aufmerksam genug. So wird es ein Richter wohl sehen.
ich bin mir sicher, dass ich aufmerksam genug war. Das Ding da abseits des Blickfeldes hat keine Chance.
Und in der Tat schaue ich bei 200 km/h+ NICHT ins Gebüsch nach rechts und links. Ach ja - ich fahre meist abends/nachts, sofern das Fahrziel das erlaubt. Ich sehe also nur das, was im Lichtkegel ist, Licht reflektiert oder selbst leuchtet. Einen Wildschwein würde ich mitnehmen, aber das ist sicher mein Problem und nicht verboten, solange ich das Kadaver ordnungsgemäß anmelde und abgebe. Tempolimits in Kurven sind so nicht ohne Weiteres frühzeitig wahrnehmbar. Für eine ausreichende Geschwindigkeitsanpassung reicht es immer. Dass der Vordermann die Stelle unbehelligt passiert, kann man auch problemlos erkennen (auch bei sehr geringem Verkehr sind einzelne Autos meist in Sichtweite).
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 16:21:53 Uhr:
Tagsüber - wochentags. Abends und am Wochenende kommt man mit 200 km/+ in ca. 60% der Zeit an (je nach Baustellendichte und Dichte der Tempolimits).
Stimmt.
Zitat:
Du kannst mal aufhören, die Dinge persönlich zu sehen. Was MICH angeht: ICH stehe in dem Stau der D*ppen, die sich mit überhöhter Geschwindigkeit an den Bereich mit 60 km/h quetschen, und die Straße anschließend blockieren.
Warum? Siehst du die Dinge nicht persönlich?
Und nein, du stehst nicht im Stau, weil die Leute sich mit überhöhter Geschwindigkeit da rein quetschen, sondern weil der Durchfluss an der Stelle einfach geringer ist als an den unbegrenzten Abschnitten.
Zitat:
ich bin mir sicher, dass ich aufmerksam genug war. Das Ding da abseits des Blickfeldes hat keine Chance.
Und in der Tat schaue ich bei 200 km/h+ NICHT ins Gebüsch nach rechts und links. Ach ja - ich fahre meist abends/nachts, sofern das Fahrziel das erlaubt. Ich sehe also nur das, was im Lichtkegel ist, Licht reflektiert oder selbst leuchtet. Einen Wildschwein würde ich mitnehmen, aber das ist sicher mein Problem und nicht verboten, solange ich das Kadaver ordnungsgemäß anmelde und abgebe. Tempolimits in Kurven sind so nicht ohne Weiteres frühzeitig wahrnehmbar. Für eine ausreichende Geschwindigkeitsanpassung reicht es immer. Dass der Vordermann die Stelle unbehelligt passiert, kann man auch problemlos erkennen (auch bei sehr geringem Verkehr sind einzelne Autos meist in Sichtweite).
Dann bist du zu schnell unterwegs. Unabhängig von den Vehrkerszeichen -die doch im Dunkeln besonders schön auffällig funkeln- sollte auch deine Sichtweite die Geschwindigkeit bestimmen.
Und wenn du schon reflektierende Verkehrszeichen nicht rechtzeitig genug wahrnehmen kannst, gelingt dir das bei Hindernissen ja noch viel schlechter.
Klar, du kannst natürlich auf dem Standpunkt stehen, dass es auf der Bahn in der Regel keine Hindernissse gibt und du nur dich selber in einem solchen Fall gefährdest. Nur darfst du dich dann nicht über die bösen Behörden beschweren, die auf dem Standpunkt stehen, dass die Verkehrsteilnehmer sich an die STVO halten sollten. Hält man sich daran, sind auch nachts Schilder in Kurven überhaupt kein Problem. Zumal diese ja nicht im Gebüsch sondern am Fahrbahnrand stehen.
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 16:21:53 Uhr:
Und in der Tat schaue ich bei 200 km/h+ NICHT ins Gebüsch nach rechts und links. Ach ja - ich fahre meist abends/nachts, sofern das Fahrziel das erlaubt. Ich sehe also nur das, was im Lichtkegel ist, Licht reflektiert oder selbst leuchtet. Einen Wildschwein würde ich mitnehmen, aber das ist sicher mein Problem und nicht verboten, solange ich das Kadaver ordnungsgemäß anmelde und abgebe. Tempolimits in Kurven sind so nicht ohne Weiteres frühzeitig wahrnehmbar. Für eine ausreichende Geschwindigkeitsanpassung reicht es immer. Dass der Vordermann die Stelle unbehelligt passiert, kann man auch problemlos erkennen (auch bei sehr geringem Verkehr sind einzelne Autos meist in Sichtweite).
Verboten definitiv. Da du so krass gegen das Sichtfahrgebot verstößt. Bei nem Wildunfall wäre ich mir dann nichtmal sicher ob die Kasko was zahlt( falls vorhanden). Wobei das bei dem Tempo dann deine geringste Sorge wäre.
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Zitat:
@Luke1637 schrieb am 23. März 2021 um 15:41:47 Uhr:
Es macht kaum einen Unterschied, ob du auf den unbegrenzten Stücken über 200 fährst oder nicht. Ankommen wirst du ungefähr zur gleichen Zeit.
Das ist eine Sache der Perspektive. Mir ist es egal wann ich ankomme. Mein Tag hat 24 Stunden und ich bin in der Lage mir die Zeit einzuteilen.
Für mich bedeutet 200 statt 130 jedoch einen großen Unterschied. Bei 130 fühle ich mich begrenzt, eingeengt. Auf längeren Strecken schlafe ich ein. Mit 200 bin ich vor dem Tiefschlaf am Ziel. Ich sehe keinen Grund auf Tempo zu verzichten.
Zitat:
Das ist eine Sache der Perspektive. Mir ist es egal wann ich ankomme. Mein Tag hat 24 Stunden und ich bin in der Lage mir die Zeit einzuteilen.
Für mich bedeutet 200 statt 130 jedoch einen großen Unterschied. Bei 130 fühle ich mich begrenzt, eingeengt. Auf längeren Strecken schlafe ich ein. Mit 200 bin ich vor dem Tiefschlaf am Ziel. Ich sehe keinen Grund auf Tempo zu verzichten.
Wie du sagst, eine Sache der Perspektive. Ob man sich bei 130 nu' gleich eingeengt fühlt liegt genau daran.
Ich fahre auch gern mal schnell. Und würde vermutlich auch öfter schneller fahren, wenn es sich nicht immer gleich am Verbrauch so bemerkbar machen würde. Kann aber auch den ganzen Tag mit 90 über die Bahn schleichen ohne einzuschlafen.
Gründe für einen Tempoverzicht könnte man zwar eine ganze Menge anführen, aber egal. Du fährst gerne schnell und das ist allein deine Angelegenheit.
Allerdings sollten die Schnellfahrer hier keine Scheinargumente anführen, warum eine abrupte Geschwindigkeitsbegrenzung gefährlich oder gar unzulässig sein sollte.
Am Ende ist Fahren mit mehr als 130 eben nur geduldet und auch mit gewissen Risiken behaftet. Und wenn einem das Risiko eventuell innerhalb von ein paar hundert Metern auf 120 bremsen zu müssen als zu hoch erscheint, sollte man seine Bewertung der übrigen Risiken der gefahrenen Geschwindigkeit vielleicht noch einmal überdenken.
Ebenso sollte man noch einmal nachdenken, wenn die Verkehrszeichen nicht mehr rechtzeitig wahrgenommen werden können. Ob da die Geschwindigkeit wirklich noch zum Fahrer und den Umständen passt?
"..........Ebenso sollte man noch einmal nachdenken, wenn die Verkehrszeichen nicht mehr rechtzeitig wahrgenommen werden können. Ob da die Geschwindigkeit wirklich noch zum Fahrer und den Umständen passt?............" !!!
Das wäre dann ein klarer Verstoß gegen das Sichtfahrgebot.
Es gibt keine Verstöße. Ich bin nur genervt von Schildern, die 200 m weiter vorne eher erkennbar gewesen wären. Warum Schilder HINTER Kurven platziert werden, erschließt sich meiner Ingenieurslogik seit 40 Jahren nicht, und es wird auch nie dazu kommen.
Gegen das Sichtfahrverbot verstoßen ganz Andere. Würden die von der Straße geholt werden, hätte ich die Autobahn für mich allein. Ich schreibe von Nebel, Regen, Nacht auf Landstraßen und in Ortschaften ohne Beleuchtung, wie auch von Fahrten an parkenden Fahrzeugen entlang. Da hängen mit Sicherheit 99% von Euch in meinem Heck, oder Überholen genervt.
Lasst doch bitte das Sichtfahrgebot außen vor, dass hat mit dem Thema nix zu tun, und gilt auch regelmäßig nicht auf Autobahnen.
Der TE hat hier auch nix mehr gemeldet, wie so oft.
Im Grunde wurde alles geschrieben, kann doch geschlossen werden hier. 🙂
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 19:15:07 Uhr:
Warum Schilder HINTER Kurven platziert werden, erschließt sich meiner Ingenieurslogik seit 40 Jahren nicht, und es wird auch nie dazu kommen.
Offenbar fährst du auf Autobahnen und Straßen in einem Paralleluniversum. Damit das überhaupt zu einem roblem werden kann, Muss die Kurve sehr eng sein. So eng, dass eigentlich schon vor der Kurve ein TL-Schild hätte stehen müssen. Aber mal angenommen, es steht wirklich erst hinter der Kurve und du kannst nicht mehr rechtzeitig Bremsen, dann verstößt du gegen das Sichtfahrgebot und bist mit nicht angepasste Geschwindigkeit unterwegs. Da auch solche Fahrweise oft ohne Folgen bleibt verwechseln manche das mit "Können". Tatsächlich ist es nur Glück.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. März 2021 um 20:02:09 Uhr:
Lasst doch bitte das Sichtfahrgebot außen vor, dass hat mit dem Thema nix zu tun, und gilt auch regelmäßig nicht auf Autobahnen.
Wo hast du das denn her? Selbstverständlich gilt auch auf Autobahnen regelmäßig das Sichtfahrgebot. Es hat auch sehr wohl mit dem Thema zu tun, weil es dem Fahrer ermöglicht rechtzeitig unter anderem auf Tempolimits zu reagieren. Es gibt im § 18 Abs. 6 StVO beim Fahren mit Abblendlicht eine Ausnahme, wenn wahlweise eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:
Zitat:
Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen,
wenn 1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@400.000km schrieb am 23. März 2021 um 04:36:18 Uhr:
Du musst auch den ganzen Thread lesen. Oben steht schon lange "unter 200 m"
Hab ich ja gemacht, nach dem ich zitiert habe. 😉
Außerdem war es zu verlockend, mal die Berechnung zu präsentieren. 😁
Zitat:
@Ostelch schrieb am 23. März 2021 um 20:19:11 Uhr:
Wo hast du das denn her? Selbstverständlich gilt auch auf Autobahnen regelmäßig das Sichtfahrgebot. Es hat auch sehr wohl mit dem Thema zu tun, weil es dem Fahrer ermöglicht rechtzeitig unter anderem auf Tempolimits zu reagieren.
Schau bitte auf die Antworten, da waren plötzlich Wildschweine im Gespräch.
Und in der nächsten Antwort ging es um das Fahren mit hoher Geschwindigkeit nachts.
Ich hätte es eventuell besser kennzeichnen sollen, oder direkt zitieren.
Zitat:
@xis schrieb am 23. März 2021 um 19:15:07 Uhr:
Warum Schilder HINTER Kurven platziert werden, erschließt sich meiner Ingenieurslogik seit 40 Jahren nicht, und es wird auch nie dazu kommen.
Weil es sicher irgendeine bekloppte Vorschrift gibt, die regelt wo genau ein Schild zu platzieren ist. Mit Logik braucht man bei manchen Verwaltungsvorschriften nicht kommen... Würde ich jegliche Verwaltungsvorschrift haargenau befolgen, müsste ich die Arbeit einstellen, da ich gar nicht arbeiten dürfte.