Blitzer. Lichtschranke falsch positioniert?
Leider wurde ich geblitzt mit 11 zu schnell = 25 Euro. Bei 10 kmh wären es 15 Euro.
Zum wiederholten male 1 kmh weniger zur geringen Strafe. Ich vermute da fast schon System....
Meine Frage:
Muss die Lichtschranke des ESO ES 3.0 auf der Höhe der Straße stehen oder kann sie auch an einem Hang, welcher etwa 1m höher als das Straßenniveau ist, stehen und trotzdem richtige Ergebnisse liefern?
Der Blitzer wurde meiner Meinung nach von einer fast Seniorin betrieben. Vielleicht als Minijob. Es war jedenfalls keine Beamtin. Normalerweise steht der Blitzer nicht an dieser Stelle. Auf Nachfrage sagte die Frau, dass an der gewohnten Stelle kein Platz war. Sie hat den neuen Platz wohl in Eigenregie gesucht und dort ihr Zeug aufgebaut.
Die Lichtschranke war sehr gut versteckt hinter einem Busch am Hang stehend, allerdings ca 1 Meter über der Höhe der Straße. Die Lichtschranke war auf Höhe meines Fensters. Der Hang ist auch sehr steil. Ein 100% gerades aufstellen geht da kaum. Auch die Straße geht steil bergab ca 15%.
Der Blitzer wurde dann im Auto versteckt und hat durch die verdunkelte Scheibe des Caddys Fotos gemacht.
Ein 2. Blitzer kurz nach der Lichtschranke, welcher auf die Straße zielt, wie es sonst an der anderen gewohnten Stelle ist, war nicht aufgebaut!
Hier noch eine Skizze zum Blitzer.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@rechman schrieb am 24. Oktober 2019 um 13:39:35 Uhr:
Leider wurde ich geblitzt mit 11 zu schnell = 25 Euro. Bei 10 kmh wären es 15 Euro.
Zum wiederholten male 1 kmh weniger zur geringen Strafe. Ich vermute da fast schon System....
Ja, du solltest dein System ändern. Mit 11 km/h weniger würde es gar keine Strafe geben. Aber das ist viel zu kompliziert, gelle?
175 Antworten
Zitat:
@kiaora schrieb am 31. Okt. 2019 um 18:36:28 Uhr:
Exekutor
Du musst Austrianer sein 😁
Dieses Wort habe ich das letzte Mal bei der seeligen EAV gehört.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 31. Okt. 2019 um 17:21:33 Uhr:
Es liegt doch aber auf der Hand, daß auf einer gut ausgebauten, mit TL 80 ausgeschilderten Bahn, weit mehr geblitzt wird als im wirklichen Gefahrenbereich vor Schulen und Kindergärten.
1. Du forderst jetzt nicht wirklich, dass die gut ausgebaute Straße zum Wirtschaftsweg zurückgebaut wird, nur damit es jedem offensichtlich wird, dass man da nicht schneller wie 80 fahren sollte?
2. Wenn so eine Straße schon auf 80 statt 100 limitierz wurde, dann IST dort eine Gefahrenstelle, die der gemeine Autolenker nur nicht als solche erkennt. Limits dürfen schließlich nicht grundlos gesetzt werden - Einnahmen durch Blitzer ist KEIN ausreichender Grund. Falls tatsächlich kein triftiger Grund vorliegt, kann man gegen das Limit vorgehen.
https://youtu.be/OVUwHv43HqM?t=186Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2019 um 18:56:22 Uhr:
Wer unter uns ohne Fehl und Tadel ist ... der stelle sich bitte an die Wand, damit wir ihn steinigen können. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 31. Oktober 2019 um 20:36:11 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 31. Okt. 2019 um 17:21:33 Uhr:
Es liegt doch aber auf der Hand, daß auf einer gut ausgebauten, mit TL 80 ausgeschilderten Bahn, weit mehr geblitzt wird als im wirklichen Gefahrenbereich vor Schulen und Kindergärten.
1. Du forderst jetzt nicht wirklich, dass die gut ausgebaute Straße zum Wirtschaftsweg zurückgebaut wird, nur damit es jedem offensichtlich wird, dass man da nicht schneller wie 80 fahren sollte?
2. Wenn so eine Straße schon auf 80 statt 100 limitierz wurde, dann IST dort eine Gefahrenstelle, die der gemeine Autolenker nur nicht als solche erkennt. Limits dürfen schließlich nicht grundlos gesetzt werden - Einnahmen durch Blitzer ist KEIN ausreichender Grund. Falls tatsächlich kein triftiger Grund vorliegt, kann man gegen das Limit vorgehen.
Man kann gegen das Limit vorgehen? Interessant. Das dachte wohl auch Don Quijote angesichts der Windmühlen.
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Man kann sich auch einfach nur an das Limit halten, sodass alle andere Diskussion unnötig ist, der eigene Geldbeutel geschont und der Staat „ bestraft“ wird keine Einnahme zu haben. Oh, gleich 3 Sachen auf einmal......😁😁😁
Aber macht das bitte nicht, denn ich will nicht mehr steuern zahlen müssen, nur weil ihr noch zur Vernunft kommt......
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 31. Oktober 2019 um 18:54:15 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 31. Oktober 2019 um 18:47:23 Uhr:
Das ist doch absurd. Trotz Alkohol- und Tabaksteuer gibt's auch keine Kampagnen der Finanzminister, mehr zu rauchen und zu saufen. Von "Rasen für Kitas"-Kampagnen habe ich auch noch nichts gehört.
Grüße vom Ostelch
Du weichst aus.
Ich weiche nicht aus. Was du schreibst ist nichts weiter als der übliche Lauf auf der Dinge. Wenn keine Straftaten mehr begangen werden, die mit Geldstrafen geahndet werden, "fehlt" das Geld auch in der Staatskasse. Weder Strafverfahren noch Ordnungswidrigkeitenverfahren werden aus Gründen der Einnahmenerzielung eröffnet. Da kannst du noch tausend Mal das Gegenteil behaupten, richtiger wird es dadurch nicht. Wer geblitzt wird ist Täter, nicht Opfer.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 31. Okt. 2019 um 20:56:14 Uhr:
Man kann gegen das Limit vorgehen? Interessant.
Klar, wenn dieses ohne Grund angeordnet ist. Dein Bußgeldbescheid musst du trotzdem bezahlen, denn auch du hast dich an die Regeln zu halten.
Edit:
Beispiel aus einer meiner ehemaligen Heimatstadt Goliath: Der schwarz regierte Stadtrat hatte sich eingebildet, die meisten Straßen mit 30 auszuschildern und hat das auch umgesetzt. In nicht mehr ganz so kleinen Städten gibt es aber etliche Zubringerstraßen, die aber nicht pauschal mit 30 ausgeschildert werden dürfen. Das wusste glücklicherweise der Mitbürger David und ist erfolgreich gerichtlich dagegen vorgegangen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 31. Oktober 2019 um 23:58:48 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 31. Okt. 2019 um 20:56:14 Uhr:
Man kann gegen das Limit vorgehen? Interessant.
Klar, wenn dieses ohne Grund angeordnet ist. Dein Bußgeldbescheid musst du trotzdem bezahlen, denn auch du hast dich an die Regeln zu halten.Edit:
Beispiel aus einer meiner ehemaligen Heimatstadt Goliath: Der schwarz regierte Stadtrat hatte sich eingebildet, die meisten Straßen mit 30 auszuschildern und hat das auch umgesetzt. In nicht mehr ganz so kleinen Städten gibt es aber etliche Zubringerstraßen, die aber nicht pauschal mit 30 ausgeschildert werden dürfen. Das wusste glücklicherweise der Mitbürger David und ist erfolgreich gerichtlich dagegen vorgegangen.
Vermutlich hat David deswegen Recht bekommen, weil der Stadtrat von Goliat Straßen limitiert hat, die außerhalb seiner Zuständigkeit liegen. Also alles ab Kreisstraße aufwärts.
Zitat:
Wer geblitzt wird ist Täter, nicht Opfer.
Herr Richter, ich weiß nicht warum mein Fuß so schwer geworden ist. Er zog sich einfach so ans Gaspedal....🙂😕
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 01. Nov. 2019 um 05:16:49 Uhr:
Vermutlich hat David deswegen Recht bekommen, weil der Stadtrat von Goliat Straßen limitiert hat, die außerhalb seiner Zuständigkeit liegen. Also alles ab Kreisstraße aufwärts.
Schon stark. Es passt nicht in dein Weltbild, dass man "denen da oben" auch zeigen kann, wo der Hammer hängt. Offenbar bist auch du genau so ein Nachläufer und nimmst alles enfach hin so wie es ist, anstatt dich an der richtigen Stelle zu wehren.
Zu deiner Info: es waren Innerortsstraßen, die wie gesagt alle auf 30 limitiert waren. Große Wohngebiete sind aber auch von Verbindungsstraßen durchzogen. Diese durften nicht pauschal auf 30 limitiert werden. Daher konnte man dagegen vorgehen.
Wenn also eine "gut ausgebaute Straße auf 80 limitiert" ist, dann gibt es entweder einen triftigen Grund dafür oder du kannst dagegen vorgehen. "Blitzereinnahmen" ist keine ausreichende Begründung. Ans Limit musst du dich dennoch in jedem Fall halten.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 1. November 2019 um 10:39:56 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 01. Nov. 2019 um 05:16:49 Uhr:
Vermutlich hat David deswegen Recht bekommen, weil der Stadtrat von Goliat Straßen limitiert hat, die außerhalb seiner Zuständigkeit liegen. Also alles ab Kreisstraße aufwärts.
Schon stark. Es passt nicht in dein Weltbild, dass man "denen da oben" auch zeigen kann, wo der Hammer hängt. Offenbar bist auch du genau so ein Nachläufer und nimmst alles enfach hin so wie es ist, anstatt dich an der richtigen Stelle zu wehren.
Hättest du den Großteil meiner vergangenen Postings gelesen, wüsstest du, dass du mit deiner Einschätzung bezüglich meiner Person komplett falsch liegst. Ich bin hier schon wegen mangelndem Respekt vor „denen da oben“ verwarnt worden.
Ich würde das nicht pauschal als ein "Die-oben-gegen-die-unten"-Thema betrachten. In mehreren Ortschaften in meiner Umgebung gilt auf Durchfahrtstraßen(!) Tempo 30, und zwar aus Lärmschutzgründen. Diese Begrenzungen wurden allerdings von Bürgern erstritten, die sich dafür in Initiativen organisierten und jahrelang kämpften – gegen den Widerstand von Behörden und Lokalpolitikern. Da wurde die Limitierung also gerade von unten nach oben durchgesetzt.
Was kann man sonst noch zum Thread sagen? Die Frage des TE lässt sich ohne Fachkenntnisse (die hier offenbar keiner hat) nicht sicher beantworten. Ansonsten halt wieder die übliche "Blitzerabzocke"-Diskussion, die ebenso alt wie überflüssig ist. Wenn ein Tempolimit gesetzt ist, hat es der VT zu beachten, ganz gleich ob sich dessen Zweck unmittelbar erschließt oder die Straße breit wie eine Landebahn ist. Ansonsten gibt es, wie ja schon gesagt wurde, den Verwaltungsweg.
Zitat:
@Shoggoth schrieb am 1. November 2019 um 13:14:37 Uhr:
Ich würde das nicht pauschal als ein "Die-oben-gegen-die-unten"-Thema betrachten. In mehreren Ortschaften in meiner Umgebung gilt auf Durchfahrtstraßen(!) Tempo 30, und zwar aus Lärmschutzgründen. Diese Begrenzungen wurden allerdings von Bürgern erstritten, die sich dafür in Initiativen organisierten und jahrelang kämpften – gegen den Widerstand von Behörden und Lokalpolitikern. Da wurde die Limitierung also gerade von unten nach oben durchgesetzt.
Das die Durchfahrtsstraßen mit der Begründung "Lärmschutz" auf TL 30 reduziert wurden ist einfach nur ein schlechter Witz.
Bei uns hat die Nachbargemeinde das nun seit Jahren eingeführt und auch mit Bürgerinitiativen dafür gekämpft. Durch diese Gemeinde führt eine vielbefahrene Bundesstraße den Albtrauf hinauf.
Seit der Einführung von Tempo 30 in dieser Gemeinde nahm der Verkehr gefühlt noch mehr zu als vorhin mit Tempo 50.
Es geht nichts mehr vorwärts... die Anwohner klagen nun über noch mehr Lärm, Gestank und Dreck.
Vor zwei Jahren wurde auch bei mir die benachbarte Hauptstraße von 22.00 bis 6.00 mit 30 limitiert, Zusatzschild "Lärmschutz".
Das es jedoch bei Nacht leiser geworden ist konnte Ich bis jetzt nicht feststellen... im Gegenteil, Ich finde es sogar, daß es lauter wurde.
Da gibt es auch ganz andere Erfahrungen. Daß nämlich die Fahrgeräusche bei 30km/h deutlich abgenommen haben, wenn sich dran gehalten wird.
Zitat:
@manvo schrieb am 1. November 2019 um 14:56:08 Uhr:
Da gibt es auch ganz andere Erfahrungen. Daß nämlich die Fahrgeräusche bei 30km/h deutlich abgenommen haben, wenn sich dran gehalten wird.
Falsch !
Selbst die Fahrzeuge, welche Nachts die 30 Km/h einhalten sind lauter, da in einem kleineren Gang gefahren wird. Desweiteren höre Ich diese Fahrzeuge wesentlich länger.
Da gibts natürlich auch die Fraktion, welche durch das TL 30 geradezu angestiftet werden schneller als 50 zu fahren.
Das gab es so vorher auch nicht, daß mit Absicht schneller, bzw lauter gefahren wird.
Komischerweiße wird auf dieser Durchfahrtsstraße Bei Nacht nie geblitzt, die stehen dann vermehrt auf der Landstraße wo TL 70 ist... da wo die "Wahrscheinlichkeit" größer ist mehr Beute zu machen.
Denn das ist wie von mir angesprochen auch so eine Straße, die gut ausgebaut ist und der Sinn von TL 70 nicht so ganz einleuchtend ist.